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Ex-Fussball-Schiedsrichter Robert Hoyzer – Täter und Opfer zugleich

causasportnews.com – 52/2025, 6. Juni 2025

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(causasportnews / red. / 6. Juni 2025) Es sind rund 20 Jahr her, doch die Geschichte, die sich damals zugetragen hat, bewegt die (Fussball-)Welt noch immer. Am 21. August 2004 trug sich in Paderborn im Deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen geradezu und (vermeintlich) Sensationelles zu. Im Pokal empfing der Heimklub SC Paderborn 07 e.V. den renommierten Hamburger SV (HSV). Aufgrund der Stärkeverhältnisse eine klare Sache. Fast alle Wetten gingen in die Richtung, mit welchem klaren Resultat der HSV die Paderborner aus dem Pokal-Wettbewerb eliminieren würde. Elfmeter-Entscheide, ein Platzverweis gegen den HSV-Spieler Emile Mpenza und weitere merkwürdige Schiedsrichter-Entscheide sorgten allerdings dafür, dass der Regionalligist Paderborn den Bundesligisten HSV mit 4:2 aus dem Pokal-Wettbewerb warf. Wer auf einen Erfolg der Paderborner gewettet hatte, konnte sich über satte Gewinne freuen. Der Cup hat seine eigenen Gesetze, doch die Sensation vom August 2004 war bald einmal von Gerüchten umrankt. Am 22. Januar 2005 vermeldeten Medien-Agenturen, der damals hoffnungsvolle Schiedsrichter Robert Hoyzer stehe im Verdacht, von ihm geleitete Spiele «verpfiffen», also manipuliert, zu haben – so auch das Pokalspiel zwischen Paderborn und dem HSV -, um der Wettmafia im Zusammenhang mit Sportwetten zu ermöglichen, pekuniäre Gewinne zu erzielen; falls auf ein Sieg von Paderborn gewettet wurde! So war es denn auch: Von der Berliner Sportwetten-Mafia wurde Robert Hoyzer mit einem TV-Flachbildschirm und ein paar tausend Euro dafür geschmiert, dass er u.a. dieses Spiel «verpfiff», was dem Wett-Syndikat ermöglichte, entsprechend hohe Gewinne zu erzielen, weil auf das manipulierte Resultat gesetzt wurde. So hatte sich der talentierte Schiedsrichter dem organisierten Sportwetten-Betrugssyndikat ausgeliefert und so auch seine Funktionärs-Karriere ruiniert. Der heute bald 46jährige Ex-Fussball-Schiedsrichter war sowohl Täter als auch Opfer. Er wurde strafrechtlich sanktioniert und sass bis 2008 wegen Beihilfe zum Betrug ein. Mit dem Auffliegen des Wett-Skandals war auch die Karriere von Robert Hoyzer als Fussball-Funktionär zu Ende. Bei den Wörtern des Jahres 2005 landete das Wort «hoyzern» (gemeint: vermeintliche, bewusste Schiedsrichter-Fehlentscheidungen) auf dem 7. Platz. Aktuell soll Robert Hoyzer bei der Preisvergleichsplattform «Idealo» tätig sein, wie Medienberichten zu entnehmen ist.

Der «Fall Robert Hoyzer» erschütterte den Fussball vor 20 Jahren nicht nur in Deutschland, aber nicht allein wegen der Manipulationen durch Schiedsrichter Hoyzer; aber auch. Mit Blick auf die 2006 stattfindende WM-Endrunde in Deutschland kehrte beispielsweise der Internationale Fussballverband (FIFA) alles vor, um das Turnier mit Blick auf Sportwetten «manipulationsfrei» zu halten. Auch wenn ein WM-Finalspiel kaum durch betrügerisches Verhalten auf dem Platz beeinflusst werden kann, wäre es ein «Super-GAU» gewesen, wenn grundsätzlich 2006 WM-Spiele im Zusammenhang mit Sportwetten manipuliert worden wären. Heute wird das Thema «Spielmanipulationen» im Kontext von Sportwetten eher marginal behandelt. Doch Experten sind sich einig: Unbedeutende Spiele oder spezielle Spielpaarungen, wie etwa in Pokal-Wettbewerben, können jederzeit von der Wettmafia zu Manipulationszwecken missbraucht werden. Es braucht dafür willige Schiedsrichter, für Manipulationen anfällige Spieler, usw.

Juristische Qualifikation des «OLMA-Säulirennens» weiterhin offen

causasportnews.com – 37/2025, 21. April 2025

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(causasportnews / red., rb., err. / 21. April 2025) Mitunter haben sich die obersten Gerichte eines Landes mit nicht Alltäglichem zu befassen, wie unlängst das Schweizerische Bundesgericht, mit dem berühmtesten «Säulirennen» der Schweiz. Ist das Gaudi, welches die Rennschweine, konkret in St. Gallen, bieten, ein Sportereignis, und sind die Wetten, die auf diese Rennen abgeschlossen werden, Sport-Wetten? Nicht nur diese Rechtsfragen sollte das Gericht beurteilen. Soweit kam es nach diesem Urteil des Bundesgerichts vom 25. Februar 2025 allerdings (noch) nicht abschliessend. «Zurück zum Start», hiess es vielmehr aus Lausanne. Damit sind nicht die Rennsäuli gemeint, sondern die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen; diese Instanz muss den Vorgang nun materiell vorentscheiden.

Das «Säulirennen» gehört zur OLMA (Ostschweizerische Land- und Milchwirtschaftliche Ausstellung; sie findet jährlich im Oktober in St. Gallen statt), wie Bratwurst, Umzug und Viehschau. Richtig zur Gaudi wird das tierische Treiben dabei dadurch, dass jedermann 5 Franken auf Sieg seines Favoriten (2 Läufe mit je 5 Schweinen) setzen darf. Da ein solcher Einsatz nur vor Ort an der OLMA möglich ist (d.h. weder automatisiert noch interkantonal noch online), handelt es sich dabei um ein sog. «Kleinspiel» i.S.v. Art. 3 lit. f des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS). Die Stadtpolizei St. Gallen qualifizierte das Spiel konkret, im Sinne des Gesuchs der OLMA für die Ausgabe 2021, als «lokale Sportwette», die in engem rechtlichem Rahmen zulässig ist (Art. 3 lit. c und Art. 35 BGS).

Die OLMA hatte die Rechnung dieses Mal aber ohne die neu formierte «Interkantonale Geldspielaufsicht» (Gespa; früher Comlot) gemacht, die das OLMA-Säulirennen nicht als Sportwette (wie beispielsweise die Pferderennen auf der Rennbahn im zürcherischen Dielsdorf; vgl. dazu auch causasportnews vom 25. Januar 2025) betrachtete. Die Gespa focht daher die Verfügung der Stadtpolizei an. Das kantonale Volkswirtschaftsdepartement wies den Rekurs ab (Entscheid vom 1. Juni 2022). Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen trat auf die hiergegen gerichtete Beschwerde der Gespa seinerseits nicht ein mit der Begründung, die Gespa sei nicht beschwerdelegitimiert, da sie nach Art. 108 Abs. 1 lit. j BGS einzig «zur Erfüllung ihrer Aufgaben» Beschwerde erheben könne und die Überprüfung kantonaler Verfügungen auf deren allgemeine Bundesrechtskonformität nicht in ihren Aufgabenbereich falle. Die Gespa könne zwar, so das Verwaltungsgericht, prüfen, ob ein Grossspiel zu Unrecht als Kleinspiel qualifiziert worden sei, nicht aber, welche Art von Kleinspiel vorliege (Urteil B 2022/115 vom 8. Dezember 2022). Hiergegen erhob die Gespa Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Schweizerische Bundesgericht.

Das Bundesgericht gab nun der Gespa Recht und urteilte, dass die Aufsichtsbehörde sehr wohl beschwerdelegitimiert sei (Bundesgerichts-Urteil 2C_46/2023 vom 25. Februar 2025). Die Kantone hätten der Gespa auf dem Konkordatsweg (Art. 25 Abs. 6 und Abs. 7 des Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats GSK i.V.m. Art. 107 Abs. 2 BGS) generell die Aufgabe zugewiesen, kantonale Verfügungen im Bereich der Kleinspiele umfassend auf ihre Bundesrechtskonformität zu prüfen. Die Gespa ist daher berechtigt, gegen eine kantonale Verfügung einzuwenden, es handle sich um eine andere Art von (Klein-)Spiel. Das Verwaltungsgericht St. Gallen muss daher auf die Beschwerde der Gespa eintreten und prüfen, ob das OLMA-Säulirennen tatsächlich als Sportwette zu qualifizieren ist – und nicht etwa als Lotterie oder gar als Glücksspiel. Das Bundesgericht hob das Urteil des Verwaltungsgerichts St. Gallen demzufolge auf und wies die Sache an jenes zurück mit der Anweisung, den Fall materiell (in der Sache selber) zu beurteilen. Auch juristisch heisst das: «Zurück zum Start», hier an das kantonale Verwaltungsgericht.

(Dieses Urteil des Bundesgerichts vom 25. Februar 2025 wird in der demnächst erscheinenden Ausgabe 1/2025 von «Causa Sport» wiedergegeben und behandelt.).

Aktiv im Sportwettengeschäft – Gefahr für die Integrität des Sportes

causasportnews / Nr. 1140/05/2024, 12. Mai 2024

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(causasportnews / red. / 12. Mai 2024) Spätestens seit dem «Fall Robert Hoyzer», der vor bald 20 Jahren den Deutschen Fussball und danach den globalen Fussballsport erschütterte (vgl. etwa weiterführend Urs Scherrer, Remus Muresan, Kai Ludwig, Sportrecht, Eine Begriffserläuterung, 3. Aufl., 2014, 175 f.) ist es klar, dass Sportwetten geeignet sind, die Integrität des Sportes mehr als nur zu beeinträchtigen. Dies trifft immer dann zu, wenn der Sport dazu missbraucht wird, um das Verhalten der Wetterinnen und Wetter in diesem Sinne zu beeinflussen. So damals in der «Causa Robert Hoyzer», als der Schiedsrichter Robert Hoyzer mit Manipulationen auf dem Sportfeld versuchte, von der Sportwetten-Mafia zuvor beeinflusste oder herbeigeführte Konstellationen Realität werden zu lassen. Wird also bspw. von Sportwettenbetrug gesprochen, werden grundsätzlich der Sport und sportliche Sachverhalte manipuliert und beeinflusst, um etwa Ergebnisse, auf die gewettet worden sind, Realität werden zu lassen. Nicht die Wette wird also beeinflusst, sondern der Sachverhalt mit Blick auf sportliche Wettkämpfe, die ergebnisorientiert in eine unlautere Richtung gelenkt werden. Vor allem das (illegale) online-Sportwettengeschäft hat die Gefahren des Sportbetrugs im Zusammenhang mit Wettkämpfen massiv verschärft. Werden bspw. in China online-Wetten auf Fussballspiele unterer Ligen in Europa abgeschlossen, ist die Gefahr von Manipulationen derartiger Spiele im Sinne und gemäss Wettabschlüssen der Wettenden zumindest tatsächlich vorhanden. Eine besondere Gefahr mit Blick auf die Integrität des Sportes bilden die sog. «Live-Wetten» (hier können Wetten auf laufende Wettkämpfe abgeschlossen werden). Kurz vor der Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland («Sommermärchen»), sass der Schock tief, als die Tragweite des «Falles Robert Hoyzer» bekannt wurde, und nicht nur die in die WM-Endrunde direkt involvierten Verbände (FIFA, DFB) eine Beeinflussung des Turnierbetriebs in Deutschland befürchteten. Selbstverständlich ist es eher ein theoretischer Fall und zudem tendenziell unwahrscheinlich, dass ein WM-Finalspiel im Zusammenhang mit getätigten Sportwetten manipuliert werden könnte. Seit bald 20 Jahren sind Sportverbände und das Internationale Olympische Komitee (IOK) bestrebt, den Integritätsschutz im Sport mit Blick auf Sportwetten zu optimieren. Vorfälle à la «Fall Robert Hoyzer» sind nicht mehr oft bekannt geworden, doch ist davon auszugehen, dass die Gefahren für den Sport und seiner Integrität im Zusammenhang mit Sportwetten weiterhin vorhanden sind. Der organisierte Sport unternimmt durchwegs einiges, um diesen Integritätsschutz zu optimieren. So bestehen etwa Regulative, gemäss denen es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Sportwettkämpfen nicht gestattet ist, direkt oder indirekt an Sportwetten teilzunehmen, welche diesen Sport betreffen.

Obwohl sich die Lage um Betrügereien und Manipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten in letzter Zeit beruhigt hat, werden doch immer wieder Vorkommnisse aus diesem Segment bekannt. Wie jetzt prominent der Fall des Amerikaners Jontay Porter, der in der National Basketball Association (NBA) bei den Toronto Raptors spielt, bzw. spielte. Der bald 25jährige Professional–Sportler ist soeben lebenslang von allen Spielaktivitäten der Basketball-Liga ausgeschlossen worden. Er habe u.a., so die Begründung, auf NBA-Spiele, an denen er teilgenommen hatte, gewettet und auch Informationen aus diesem sensiblen Bereich, verbreitet. Dieses Verhalten ist gemäss NBA-Kodex verboten. Bezüglich der sanktionierten Aktivitäten hat die NBA die Taten des Spielers als schwere Reglementsverstösse qualifiziert und den Spieler mit einer drastischen Sanktion, dem Ausschluss aus dem NBA-Sportbetrieb, sanktioniert. In der Tat ist dieses Berufsverbot für Jontay Porter hart («dura lex sed lex» – «das Gesetz ist hart, aber es ist das Gesetz»). Gehe es um die Integrität des Sportes seien nur härteste Sanktionen hart genug, begründete die NBA den Sanktionsentscheid.

Gewaltige Umsätze bei illegalen Online-Geldspielen

causasportnews / Nr. 1061/09/2023, 21. September 2023

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(causasportnews / red. / 21. September 2023) In den undurchsichtigen Gefilden des Internets gibt es praktisch keine Tabus. So verwundert es auch nicht, was nun im Raum Zürich geschehen ist: Seit ein paar Tagen sitzen fünf Männer, vier Schweizer und ein Angehöriger türkischer Nationalität, in Untersuchungshaft, denen vorgeworfen wird, seit einigen Jahren illegale Online-Geldspiele, darunter auch Sportwetten, angeboten zu haben. Diese Tatsache an sich erschüttert die Konsum-Welt noch nicht; aufhorchen lässt aber die Intensität und die Quantität, mit denen dieses verbotene Gewerbe betrieben wird. Die Beschuldigten und Inhaftierten sollen Wetten im dreistelligen Millionenbetrag organisiert haben. Die genauen Umsatzzahlen lassen sich im Moment offenbar nicht beziffern. Der dreistellige Millionenbetrag kann sich also zwischen 100 Millionen und 999 Millionen Franken bewegen. Seit 2019 ermitteln die zuständigen Staatsanwaltschaften gegen die nun inhaftierten Männer, die sich wohl dereinst wegen gewerbsmässigen, illegalen Glücksspielen und zudem wahrscheinlich wegen Geldwäscherei werden verantworten müssen. Ein Schwerpunkt der Aktivitäten des Quintetts soll in der Türkei liegen. Verwendet worden ist bei den Spielen offensichtlich auch das als einigermassen undurchsichtig qualifizierte Bezahlsystem «AntePay». Damit wurde aber immerhin während zwei Jahren auf den Spieler-Trikots des FC Zürich geworben. Noch nicht bekannt ist, in welchen Dimensionen sich die Aktivitäten der Bande im Sportwetten-Bereich bewegten. Ebenso unklar ist derzeit, ob es im Zusammenhang mit solchen illegalen Sportwetten auch zu Manipulationen bei sportlichen Wettbewerben gekommen ist. Bis jetzt existieren mit Blick auf die Verhaftungsaktion der fünf Männer keinerlei Anzeichen, dass mit Blick auf im Internet angebotene Sportwetten Spiel- und Wettbewerbsmanipulationen bemerkt worden wären. Die laufenden Ermittlungen werden wohl auch über diesen Punkt Aufschluss geben. Bei Durchsuchungen nach den Verhaftungen sollen diverse Sicherstellungen gemacht worden sein. Nach erfolgter Auswertung des sichergestellten Materials dürften einige der im Moment offenen Fragen geklärt werden.

Mehr Suchtpotential bei online-Sportwetten?

causasportnews / Nr. 1045/08/2023, 9. August 2023

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(causasportnews / red. 9. August 2023) online-Sportwetten sind beliebt, aber auch nicht vorbehaltsfrei unproblematisch. Die Sportveranstalter, dazu sind teils auch die Sportverbände zu zählen, sehen in dieser Spielart die Integrität des sportlichen Wettkampfbetriebs gefährdet. Mit Blick auf die Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland sah sich der Weltfussballverband (FIFA) beispielsweise veranlasst, im Zusammenhang mit Sportwetten ein umfassendes (Früh-)Warnsystem zu betreiben (und hierfür eine spezialisierte Unternehmung zu gründen, die Gesellschaft «Early Warning System GmbH»), um allfällige, besondere Vorkommnisse anlässlich der WM-Spiele feststellen und Ungemach abwenden zu können. Nach dem Fall des von der Wettmafia bestochenen Schiedsrichters Robert Hoyzer, ein Skandal, der Deutschland 2005 erschütterte, wollte der Weltverband am WM-Austragungsort Deutschland keinerlei Risiken eingehen und kehrte für den Integritätsschutz bezüglich des sportlichen Geschehens alles Denkbare und Mögliche vor. Geprägt wurde der Begriff «Sportwetten-Betrug», wobei evident ist, dass hier nicht die Sportwette an sich betrugs-anfällig war, sondern der Sport selber. Das ist auch aktuell noch so, und heute, wie damals, bilde(te)n die sog. «Live-Wetten» das signifikante Problem. Wetten, die während eines Fussballspiels getätigt werden können, machen einen besonderen Integritätsschutz mit Blick auf den sportlichen Wettbewerb notwendig. Derartige Wetten sind vielfältig; so kann z.B. während eines laufenden Spiels darauf gewettet werden, ob und in welcher Minute ein Elfmeter gepfiffen oder eine rote Karte gezeigt wird, ob ein Spiel in die Verlängerung geht und wann und welcher Spieler des Feldes verwiesen wird. Im Umfeld des Sportes existieren natürlich auch geradezu perverse Wetten, etwa, wann und wo der nächste Trainer entlassen wird, in welchem Radrennen sich der nächste, tödliche Unfall ereignet und ob im Rahmen einer Extrem-Bergbesteigung eine Seilschaft wieder vollzählig zurückkehrt. Derartige Wetten werden praktisch ausschliesslich im illegalen Bereich angeboten.

Spezielle Sportwetten-Dimensionen gibt selbstverständlich der online-Sportwetten-Markt ab. Dieser Business-Zweig hat im internationalen Kontext gewaltige Dimensionen erreicht. Zu einem grossen Teil sind diese Wetten illegal und werden weltweit von auch in dieser Hinsicht von als liberal bekannten Ländern (in Europa z.B. Malta, Zypern, Gibraltar) aus angeboten, weitgehend über das Internet. Das online-Sportwetten-Geschäft lief deshalb bis vor kurzem an der Schweiz vorbei und fand ausschliesslich im Ausland oder vom Ausland aus statt. Seit rund drei Jahren sind in der Schweiz auch online-Casinos zugelassen; die Spiel-Variante wird von etwa der Hälfte der Casinos angeboten. Damit ist es möglich geworden, über die Schweiz im Sportwetten-Geschäft aktiv mitzuwirken, was bedeutet, dass dieses Business der Illegalität entzogen worden ist. Doch wo Freude herrscht, ziehen meistens auch düstere Wolken auf. Weil die Sportwetten in der Schweiz sehr beliebt geworden sind, ist dadurch auch das Spielsucht-Risiko gestiegen. Live-Sportwetten weisen gemäss einer von der Eidg. Spielbankenkommission in Auftrag gegebenen Studie ein ähnlich hohes Suchtpotential auf wie die Automatenspiele in den Casinos. Die gesetzlich vorgeschriebene Bekämpfung der Spielsucht, auch bei online-Sportwetten, gestaltet sich in der Praxis offenbar schwierig. Zwar können auch im Sportwetten-Bereich Spielsperren gegenüber Spielsüchtigen verhängt werden, doch in diesen Fällen wandern die Betroffenen nicht selten ins Ausland und in den illegalen Sportwetten-Markt ab. Der Nutzen von Spielsperren im Rahmen der Suchtprävention ist zumindest umstritten.

So wird weiterhin relativ unkontrolliert und hilflos mit Blick auf die Suchtbestrebungen der Player im Markt und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auf sportliche Sachverhalte gewettet. Nicht verifizierbar ist der Wett-Typus bezüglich des Schweizer Fussball-Nationaltorhüters, Yann Sommer, soeben nach Italien «transferiert». Obwohl er mit dem FC Bayern München einen Arbeitsvertrag bis 2026 abgeschlossen hatte, gehört sein fussballerisches Wirken an der Isar bereits wieder der Vergangenheit an. Eine Wette darauf, wie lange es der bald 35jährige Schweizer, respektlos demontiert und desavouiert von Sachverständigen, Pseudo-Experten sowie misanthropischen Dumm-Schwätzern und Ignoranten, im Münchner Klub aushalten würde, ist zwar nicht belegt, wäre aber durchaus plausibel. Wer richtig vorausgesagt, bzw. darauf gewettet hätte, dass Yann Sommer bereits nach einem halben Jahr im wahrsten Sinne des Wortes real aus dem Schatten von Manuel Neuer, dem Torhüter, den der Schweizer zu ersetzen hatte (und dies unter den gegebenen Umständen nicht schlecht gemacht hat), heraustreten würde, wäre mit diesem Tip kaum reich geworden.

Kentucky Derby 2023 wird zum Pferdefriedhof

causasportnews / Nr. 1017/05/2023, 16. Mai 2023

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(causasportnews / red. / 16. Mai 2023) Das Kentucky Derby ist das berühmteste Galopprennen in den Vereinigten Staaten, das seit 1875 in Louisville, Kentucky, ausgetragen wird. Die letzte Auflage dieser Veranstaltung, die den Auftakt zur «Triple Crown»-Serie bildet, brachte im Hauptrennen, zu dem dreijährige Vollblüter zugelassen sind, und in dem ein Preisgeld von gegen zwei Millionen US-Dollar ausgesetzt ist, nicht nur einen 15:1-Aussenseiter-Sieg, sondern bescherte dem Anlass einen traurigen Rekord: Innerhalb von zehn Tagen kamen im Rahmen der Veranstaltung insgesamt sieben Pferde direkt zu Tode oder mussten nach Zwischenfällen eingeschläfert werden. Tierschützer sprachen nach dem Rennen von einem regelrechten «Schlachtfeld». Erst kürzlich geriet das berühmt-berüchtigte Flachrennen in Aintree in Grossbritannien in die Schlagzeilen, weil drei Pferde auf der Rennbahn starben (vgl. auch causasportnews vom 27. April 2023). Dass das Kentucky Derby letztlich zum Pferdefriedhof wurde, ist weder leicht zu erklären noch zu begründen. Der Kampf auf der Bahn fordert den Pferden jedenfalls alles ab und gilt als risikoreich. Gefährlich ist das Rennen wohl auch deshalb, weil der Untergrund, auf dem die Pferde galoppieren, ein Sand-Erde-Gemisch ist. Für die Pferde sei das alles andere als schonend, monieren Tierschützer. Die Veranstalter beteuern das Gegenteil: Die Bahn sei für Pferde in jeder Hinsicht ideal, und grundsätzlich werde für den Schutz der Pferde alles getan. Das gelte vor allem mit Blick auf die Verletzungsprävention. Reglementarisch wurde auch die Anzahl der Peitschenhiebe in den Rennen um die «Triple Crown», reduziert. Die Austragung derartiger Pferderennen bildet seit Jahren ein permanenter Streitpunkt zwischen den Pferderennsport-Anhängern und Tierschützern.

Ein Grund, weshalb in den Rennen in Grossbritannien und in den USA alles aus den Pferden herausgeholt wird, bildet die in beiden Ländern bedeutende Wettindustrie in dieser Sparte. Obwohl das «Schlachtfeld» um das Kentucky Derby auch die eingefleischten Pferdesport-Enthusiasten schockierte, wird diese Show in den Vereinigten Staaten weiter gehen, demnächst in Baltimore, Maryland. In Louisville verfolgten rund 150 000 Zuschaurinnen und Zuschauer das Spektakel. Zyniker sollen sich nach dem Kentucky Derby in dem Sinne geäussert haben, dass wohl auf dem Wett-Schwarzmarkt auch darauf gewettet werden könne, wieviele Pferde bei solchen Veranstaltungen zu Tode kommen. Zum sportlichen Teil ist noch beizufügen, dass bisher erst 13 Pferde die «Triple Crown»-Serie gewonnen haben. Das wird sich wohl heuer nicht ändern, weil sich im Kentucky Derby 2023 ein Aussenseiter (Javier Castellano mit «Mage») ins Siegerbuch eintragen liess.

Übereinkommen des Europarates gegen Manipulationen im Sport wird konkret

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(causasportnews / red. / 6. Januar 2022) Dass private Sportverbände und Sportorganisationen in ihren Mitteln und Möglichkeiten beschränkt sind, die Integrität des Sportes mit Blick vor allem auf Manipulationen im Zusammenhang von Sportwetten zu schützen, ist eine notorische Tatsache. Die Versuche dieser privaten Verbände und Organisationen, Manipulationen von sportlichen Wettbewerben zu verhindern oder zu sanktionieren, sind als gescheitert zu betrachten. Mit den Mitteln des privaten Sanktionsrechts ist den Sport-Manipulationen nicht beizukommen. So obliegt es dem Staat, der mit seinen strafrechtlichen und strafprozessualen Möglichkeiten alleine in der Lage ist, Manipulationen effizient zu bekämpfen, den Lead im Rahmen des Sport-Integritätsschutzes zu übernehmen. Da Manipulationen im Sport vor allem mit Bezug zu Sportwetten offenbar immer häufiger vorkommen (was auch mit dem weltweit zunehmenden Volumen von legalen und illegalen Sportwetten begründbar ist), hat der Europarat 2014 an einer Sportministerkonferenz in Magglingen (Kanton Bern) auf Initiative der Schweiz eine Konvention gegen die Manipulation von Sportwettbewerben geschaffen. Die sog. «Magglinger Konvention» zielt unter anderem darauf ab, die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Sportbehörden im Kampf gegen Wettkampfmanipulationen staatlich intensiver zu fördern, etwa im Bereich der gegenseitigen Rechtshilfe. Die Konvention enthält international verbindliche Regeln zur Bekämpfung von Wettkampfmanipulationen im Sport. Staaten, welche die Konvention unterzeichnen, verpflichten sich zum Erlass von griffigen Strafnormen und zur internationalen Zusammenarbeit. Die Schweiz erfüllt mit der Umsetzung des Geldspielgesetzes von 2017 bereits die Anforderungen der Konvention, die bis dato von 38 Staaten unterzeichnet und von sieben Ländern (darunter die Schweiz) ratifiziert worden ist.

Wie für derartige Übereinkommen im Allgemeinen üblich, sieht der Europarat auch für die Umsetzung der «Magglinger Kovention» einen Ausschuss vor, in dem die Vertragsstaaten vertreten sind. Die Landesregierung der Schweiz hat gegen Ende des letzten Jahres vier Personen als Mitglieder des Ausschusses bestimmt, so Fürsprecher Wilhelm Rauch, den Leiter des Rechtsdienstes im Bundesamt für Sport, der zudem als Leiter der Schweizer Vertretung eingesetzt worden ist. Mit der Erfüllung dieser Personalien wird die Bekämpfung von Sportmanipulationen insbesondere im Zusammenhang mit Sportwetten intensiviert.

Dass die Schweiz zu den federführenden Staaten im Rahmen der «Magglinger Konvention» gehört, ist nicht ganz dem Zufall zuzuschreiben. Der internationale Sport wird in vielerlei Hinsicht von der Schweiz aus organisiert und durchgeführt. Bedeutende internationale Sportverbände und das Internationale Olympische Komitee (IOK) haben ihre Sitze in der Schweiz.

(Quelle: Information des Bundesrates vom 1. Oktober 2021; Schweizerische Juristen-Zeitung, SJZ, vom 15. Dezember 2021)

Wegen «Corona»: Einbruch des Sportwettenmarktes

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(causasportnews / red. / 11. Februar 2021) Wegen und im Zuge von «Corona» steht das Leben weitgehend still; der Sport findet teils unspektakulär in «Blasen» statt. Nur die digital agierende Glücks- und Geldspielindustrie boomt umso mehr. Das ist eine gemeinhin immer wieder kolportierte Feststellung. Sie entspricht allerdings nicht der Realität. In der Tat verhält es sich, zumindest in einem Teil der Glücksspielbranche, anders: Bei den Sportwetten, in einem heterogenen und differenziert zu betrachtenden Markt. Zahlenmaterial aus Deutschland belegt nämlich, dass die Glücksspielbranche mit Blick auf den Sportwettenbereich nicht zu den Profiteuren der Krise zählt, was der Präsident des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV), Mathias Dahms, soeben bestätigt sowie mit Zahlen des Bundesfinanzministeriums untermauert hat. Von Profiteurentum könne keine Rede sein, stellt er klar. «Das genaue Gegenteil ist der Fall. Während des ersten ‘Lockdowns’ im Frühjahr 2020, als alle europäischen Ligen ihren Spielbetrieb eingestellt hatten, ist der deutsche Sportwettenmarkt 2020 im ersten Halbjahr vollständig zusammengebrochen; im Vergleich zum Vorjahr 2019 im April 2020 um 90 %, im Mai um 75 %, sagt der DSWV-Präsident. Simplifiziert heisst das für den Sportwettenmarkt, in dem in Deutschland 2020 immerhin 7,8 Milliarden umgesetzt und 389 Millionen Euro an Sportwettsteuern an den deutschen Fiskus abgeführt wurden (2019 waren es 9,3 Milliarden Euro Umsatz bei 464 Millionen Euro Steuern): Ohne Sport keine Sportwetten! Erst seit dem wegen der Nachholspieltage besonders sportintensiven Spätsommer 2020 stabilisierten sich die Sportwetten-Umsätze auf dem Niveau des Vorjahres. Dass z.B. «Geisterspiele» in den attraktiven Mannschaftssportarten die Lust der Wettenden negativ beeinträchtigt hätten, lässt sich derzeit nicht belegen. Allerdings könnte sich der Sportwettenmarkt durchaus zurückbilden, falls «Corona» weiterhin und langfristig auf den Sport negativ einwirkt. Je länger der unmittelbare Zuschauer vom Sportgeschehen ausgeschlossen bleibt, desto eher dürfte die Tendenz in die Richtung gehen, dass die Lust der Sportwettenden am Sport nachlässt. Oder im Sinne von Karl Marx könnte wohl festgehalten werden: Je länger «Corona» den Zuschauer vom unmittelbaren Sport fernhält, desto intensiver dürfte die vielleicht länger anhaltende Entfremdung der wettfreudigen Sportbegeisterten vom «Produkt Sport» Tatsache werden. Der wettbegeisterte Konsument kann nämlich durchaus von Sportwetten-Alternativen Gebrauch machen.

Im Bereich der Sportwetten ist jedoch auch zu unterscheiden zwischen dem online-Glücksspiel (online-betting) und dem stationären Sportwettenbetrieb (z.B. in Wettlokalen und Wettbüros). Im letzteren Segment bleibt die Lage angespannt. «Während des derzeitigen ‘Lockdowns’ bleiben bundesweit alle Wettbüros geschlossen oder werden auf den reduzierten Annahmestellenbetrieb zurückgeworfen. Die rund 25’000 Mitarbeitenden befinden sich vorwiegend in Kurzarbeit und fürchten um ihre Arbeitsplätze, die Lokal-Betreiber um ihre unternehmerische Existenz. Viele werden nicht mehr lange durchhalten», beurteilt Mathias Dahms die derzeitige Situation. Die Vermutung, dass sich seit Beginn der Krise immer mehr Wettende in den «Schwarzmarkt», vorwiegend in Asien oder in der Karibik, «flüchten», mag vielerlei Gründe haben. In einem illegalen Markt lässt sich allerdings kein verlässliches Zahlenmaterial eruieren.

Zunahme von Sportmanipulationen im Zusammenhang mit Wetten

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(causasportnews / red. / 12. Oktober 2020) Seit geraumer Zeit ist es eher ruhig um das Thema Sportmanipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten geworden. COVID-19 und das weltweit reduzierte sowie eingeschränkte Sportangebot haben nun aber dazu geführt, dass die Vorgänge aus dem Ruder laufen. Das will heissen: Verknappter Sport – verwildertes Sportwettenangebot. Bei den soeben zu Ende gegangenen French Open der Tennisspieler/innen untersuchen die französischen Strafverfolgungsbehörden derzeit zumindest eine Partie im Frauendoppel. Seit «Corona» wütet, spielt auch der Sportwettenmarkt verrückt. Will heissen: Es wird mehr manipuliert im Sport – mit Blick auf Sportwetten. Nicht die Wetten werden dabei beeinflusst, sondern der Sport, auf den dann gezielt gewettet wird. Die abgekarteten Spiele haben einen umtriebigen Schweizer Politiker dazu bewogen, mit einer Eingabe an den Europarat zu gelangen. Nationalrat Roland Rino Büchel ist stets präsent, wenn es gilt, die Integrität des Sportes zu schützen; er gehört zu den grössten Kritikern der «alten» FIFA unter Joseph Blatter. Notiz am Rande: Der St. Galler Politiker der Schweizerischen Volkspartei (SVP) nennt sich auch «Sportmanager»; allerdings ist für ihn seine frühere Tätigkeit bei der Zuger Rechte-Vermarktungsgesellschaft «Infront», zur Zeit von Roland Rino Büchel etwa als «ISL» auftretend, kein Ruhmesblatt. Aber in diesem vom Blatter-Neffen Philippe Blatter geführten Unternehmen, das wegen Unregelmässigkeiten soeben das langjährige, äusserst lukrative Mandat des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) verloren hat (vgl. auch causasportnews vom 23. Juni 2020), ist er wohl bezüglich dieses «heiklen» Segmentes im Sport sensibilisiert worden.

Der Aktionismus von Roland Rino Büchel in Strassburg dient dem ehrgeizigen Ostschweizer wohl am meisten persönlich. Die Situation im Sportwettenbereich bietet ihm auch in «Corona»-Zeiten die Gelegenheit zur Selbstdarstellung. Dass der Europarat das Problem wird lösen können, glaubt Roland Rino Büchel wohl selbst nicht. Wer denn? Sicher nicht die Sportverbände und -organisationen. Nach grossen Bestrebungen zum Integritätsschutz nach der Affäre «Robert Hoyzer» in Deutschland (2005, ein Jahr vor der Fussball-WM-Endrunde in Deutschland, das als «Sommermärchen» in die Sportgeschichte einging), hat der Integritätsschutz seitens des organisierten Sports in den letzten Jahren an Bedeutung und Aufmerksamkeit verloren. Nur die staatlichen Strafverfolgungsbehörden sind offensichtlich in der Lage, dieser für den Sport gewaltigen Bedrohung Herr zu werden. Aber das scheint aufgrund der Entwicklungen, die sich im Zeitalter von «Corona» noch akzentuiert haben, zu wenig zu sein. Der Ruf aus der politischen Schweiz nach Europa, und das aus dem Munde eines Anti-Europa-Parteivertreters, lässt den Schluss zu, dass der Kampf gegen den Integritätsverlust im Sport nur auf europäischer Ebene effizient geführt werden kann. Nach Auffassung von Roland Rino Büchel sind in diesem Segment längst die grossen, international aktiven Verbrechersyndikate tätig. Mit dieser Feststellung liegt er sicher nicht falsch – nur: Wie lässt sich diese Gefahr letztlich vom Sport abwenden?

Auch der Sportwettenmarkt kollabiert

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(causasportnews / red. / 26. April 2020) Niemand weiss es genau, doch die Schätzungen decken sich in etwa: Mit Sportwetten werden im offiziellen, legalen oder „weissen“ Markt pro Jahr weltweit gegen 500 Millionen US-Dollars umgesetzt – Tendenz steigend. So war es jedenfalls bis jetzt, genauer vor „Corona“. Nun ist dem Markt, der vor allem online boomt, innert weniger Wochen die Grundlage entzogen worden. So gibt es kaum mehr Fussballspiele, auf die gewettet werden könnte, ausser etwa in wenigen autonom gewordenen Ländern der ehemaligen Sowjetrepublik. Fussballspiele machen den Hauptteil des Sportwettenmarktes aus. Aber weil auch sonst der Sport zur Passivität verurteilt ist, bleiben Wettfreudigen nur noch wenige Segmente. Aber auf Sieg oder Niederlagen von Schachweltmeister Magnus Carlsen zu setzen, ist auch nicht die Sache einer jeden Wetterin oder eines jeden Wetters. Das Deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat soeben kalkuliert, dass der Sportwettenmarkt in Deutschland regelrecht kollabiert ist: Nur noch 10% betragen derzeit die Wetteinsätze in Deutschland. Die Wetteinsätze beliefen sich 2019 immerhin auf 9,3 Milliarden Euro („Der Spiegel“, 18/25.4.2020). Auch im Schweizer Sportwettenmarkt wird von verhältnismässig ähnlichen Umsatzzahlen ausgegangen. Der „Sporttip“ verzeichnete vor „Corona“ Wetteinsätze von ungefähr einer Million Franken pro Wochenende; jetzt sind es kaum mehr 100 000 Schweizer Franken. Dank den Sportwettenerträgen flossen in der Schweiz 2019 134 Millionen Franken in den Sport.

Der Kollaps des Sportwettengeschäfts bzw. der Entzug der Geschäftsgrundlage dieses Wertschöpfungssegments begünstigen erwartungsgemäss auch kriminelle Elemente. So treiben derzeit Betrüger ihr Unwesen, denen es gelingt, unmittelbar oder mittelbar etwa Fussballspiele anzubieten, die gar nicht ausgetragen werden. Diese „ghost matches“ werden demnach entweder gar nicht gespielt, oder sie werden so angelegt, dass ein bestimmter Verlauf oder ein bestimmtes Ergebnis vorgegeben ist und die Drahtzieher diese Konstellation im Rahmen von Wetten ausnützen. Bei diesen manipulierten Sportwetten sind die Betrüger die pekuniären Sieger. Das alles hat in der Regel mit der Integrität des Sportes nichts zu tun, sondern es geht meistens um organisiert Banden-Kriminalität. Nur wenn Protagonisten des Sports bei Sportmanipulationen durch Beeinflussung z.B. eines Spiels aktiv werden, ist der Sport in seiner Integrität betroffen. Alle andern Aktivitäten gehören in den Ermittlungsbereich der staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Ein derartiges Verfahren läuft im Moment in Kiew. Geht es um den sportlichen Integritätsschutz, sind die Sportorganisationen und –verbände ebenfalls gefordert. Auch in Bezug auf den Sportwettenbereich. Nachdem Manipulationen des Sports durch Protagonisten aus dem Sport nicht mehr die gleiche Bedeutung und Brisanz aufweisen wie etwa der Fussball nach dem „Hoyzer-Skandal“ in Deutschland (2005), sind die Sportorganisatoren der Verbände in den letzten Jahren bezüglich des Sport-Integritätsschutzes nachlässiger geworden. Immer mehr bilden deren Aktivitäten zum Schutz des Sports lediglich „Feigenblätter“, so etwa dann, wenn im Auftrag von Sportverbänden Überwachungsgesellschaften auch als Datenlieferanten für die Wettindustrie tätig sind.