Übereinkommen des Europarates gegen Manipulationen im Sport wird konkret

Photo by freestocks.org on Pexels.com

(causasportnews / red. / 6. Januar 2022) Dass private Sportverbände und Sportorganisationen in ihren Mitteln und Möglichkeiten beschränkt sind, die Integrität des Sportes mit Blick vor allem auf Manipulationen im Zusammenhang von Sportwetten zu schützen, ist eine notorische Tatsache. Die Versuche dieser privaten Verbände und Organisationen, Manipulationen von sportlichen Wettbewerben zu verhindern oder zu sanktionieren, sind als gescheitert zu betrachten. Mit den Mitteln des privaten Sanktionsrechts ist den Sport-Manipulationen nicht beizukommen. So obliegt es dem Staat, der mit seinen strafrechtlichen und strafprozessualen Möglichkeiten alleine in der Lage ist, Manipulationen effizient zu bekämpfen, den Lead im Rahmen des Sport-Integritätsschutzes zu übernehmen. Da Manipulationen im Sport vor allem mit Bezug zu Sportwetten offenbar immer häufiger vorkommen (was auch mit dem weltweit zunehmenden Volumen von legalen und illegalen Sportwetten begründbar ist), hat der Europarat 2014 an einer Sportministerkonferenz in Magglingen (Kanton Bern) auf Initiative der Schweiz eine Konvention gegen die Manipulation von Sportwettbewerben geschaffen. Die sog. «Magglinger Konvention» zielt unter anderem darauf ab, die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Sportbehörden im Kampf gegen Wettkampfmanipulationen staatlich intensiver zu fördern, etwa im Bereich der gegenseitigen Rechtshilfe. Die Konvention enthält international verbindliche Regeln zur Bekämpfung von Wettkampfmanipulationen im Sport. Staaten, welche die Konvention unterzeichnen, verpflichten sich zum Erlass von griffigen Strafnormen und zur internationalen Zusammenarbeit. Die Schweiz erfüllt mit der Umsetzung des Geldspielgesetzes von 2017 bereits die Anforderungen der Konvention, die bis dato von 38 Staaten unterzeichnet und von sieben Ländern (darunter die Schweiz) ratifiziert worden ist.

Wie für derartige Übereinkommen im Allgemeinen üblich, sieht der Europarat auch für die Umsetzung der «Magglinger Kovention» einen Ausschuss vor, in dem die Vertragsstaaten vertreten sind. Die Landesregierung der Schweiz hat gegen Ende des letzten Jahres vier Personen als Mitglieder des Ausschusses bestimmt, so Fürsprecher Wilhelm Rauch, den Leiter des Rechtsdienstes im Bundesamt für Sport, der zudem als Leiter der Schweizer Vertretung eingesetzt worden ist. Mit der Erfüllung dieser Personalien wird die Bekämpfung von Sportmanipulationen insbesondere im Zusammenhang mit Sportwetten intensiviert.

Dass die Schweiz zu den federführenden Staaten im Rahmen der «Magglinger Konvention» gehört, ist nicht ganz dem Zufall zuzuschreiben. Der internationale Sport wird in vielerlei Hinsicht von der Schweiz aus organisiert und durchgeführt. Bedeutende internationale Sportverbände und das Internationale Olympische Komitee (IOK) haben ihre Sitze in der Schweiz.

(Quelle: Information des Bundesrates vom 1. Oktober 2021; Schweizerische Juristen-Zeitung, SJZ, vom 15. Dezember 2021)

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s