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Widerrechtlicher Gender-Unsinn aus dem Berner Bundeshaus

causasportnews / Nr. 1174/08/2024, 26. August 2024

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(causasportnews / red. / 26. August 2024) Wenn es um Kritik an der Politik und an Politikerinnen und Politikern geht, ist Vorsicht angesagt: Zu rasch wird man dabei in die Ecke der Stänkerer, Besserwisser und Unverbesserlichen gedrängt. Doch zwischendurch muss es gesagt sein, nämlich dann, wenn die Politik völlig aus dem Ruder läuft. Wie jetzt im Fall der Schweizerischen Verteidigungsministerin, welche als Bundesrätin dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) vorsteht. Eben musste die Sportministerin der einzigen Schweizer Goldmedaillen-Gewinnerin der Olympischen Spiele, Chiara Leone gratulieren, was ihr sichtlich schwer fiel. Zwar ist die Bundesrätin auch für die Belange der Armee zuständig; aber mit ihrem Linksdrall hat die Magistratin aus der formellen Mitte, die zuweilen auch mit Mittelmass gleichgesetzt wird, ihre liebe Mühe mit dieser Disziplin und somit auch mit dem Schiesssport. Schiessen gehört selbstverständlich zum Inventar der Bürgerlichen und Rechten und soll nicht den linken und pazifistischen Mythos entweihen.

Also setzt die für den Sport und die Armee zuständige Bundesrätin auf den Mainstream – und wie! Die rührige Walliserin mit, kaum zu glauben, juristischer Basis-Ausbildung will ab kommendem Jahr neue Regeln für Sportverbände, die es in sich haben, durchsetzen. Nach dem Wunsch und dem Willen der Bundesrätin muss in den Verbänden ab 1. Januar 2025 eine Geschlechterquote in den Exekutivgremien (Vorstände) der Verbände realisiert werden. Mindestens 40% der Vorstände müssen dann mit Frauen besetzt sein, sonst droht der Verlust von Fördergeldern, verlautete aus dem VBS. Der Dachverband des Schweizer Sportes, Swiss Olympic Association, schreibt dies nun auf Druck der Sportministerin für die Fachverbände des Schweizerischen Dachverbandes vor.

Man reibt sich vielerorts die Augen, empört sich in gut schweizerischer Art und schüttelt die Köpfe. Hat der Schweizer Sport in der Tat keine anderen Probleme? Wäre er nach der mageren Medaillenausbeute anlässlich der Olympischen Spiele in Paris in diesem Sommer nicht anderweitig gefordert? Woher die Frauen nehmen und in die Verbands-Vorstände platzieren? Regelrecht verzweifelt gibt sich sinnigerweise Luca Filippini, der Präsident des Schweizer Schiesssport-Verbandes, vor allem auch deshalb, weil mit dem Verlust von Fördergeldern gedroht wird. «Wir haben grosse Mühe, Leute für unseren Vorstand zu finden, unabhängig vom Geschlecht», sagte der Verbands-Präsident gegenüber den Medien an die Adresse der verantwortlichen Bundesrätin, welche es mit diesem Gender-Unsinn offensichtlich ernst meint und auch hier, wie gewohnt, unbelehrbar ist.

Die Verbände tun gut daran, diesem Druck aus dem Berner Bundeshaus nicht zu erliegen und es allenfalls auf eine juristische Konfrontation ankommen zu lassen, falls Fördergelder gekürzt oder gestrichen werden. Die von der Sportministerin erzeugte Pression über den Dachverband des Schweizer Sportes ist krass rechtswidrig – und mehr als nur ein blanker Gender-Unsinn! Die Verbände in der Rechtsform des Vereins (Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) wären aufgrund des Diktates aus Bern gehalten, ihre Verbandsstrukturen ab 1. Januar 2025 anzupassen, was in zeitlicher Hinsicht nicht möglich ist.

Die Lehre aus der Geschichte: Gewissen Druckversuchen auch von Regierungsseite kann man getrost widerstehen, vor allem, wenn diese widerrechtlich erfolgen…

Neu aufgelegter Ratgeber auch für Fragen rund um die wichtigste Sport-Organisationsform «Verein»

causasportnews / Nr. 1173/08/2024, 22. August 2024

(causasportnews / red. / 22. August 2024) Obwohl die Zahl der Vereine und Verbände in der Schweiz im Sinken begriffen ist (vgl. Art. 61 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB; nicht jeder Verein ist verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen), ist diese Organisationsform in den verschiedensten Facetten z.B. des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens von grosser Bedeutung. Das gilt auch für den Sport, für den die Organisationsform des Vereins (Art. 60 ff. ZGB) unvermindert bedeutsam ist. Diese Rechtsform wird im Gesetz in 19 Artikeln abgehandelt und zeichnet sich durch grosse Elastizität aus, weil die Organisationsform des Vereins sowohl für Kleinstvereinigungen als auch für grosse Zusammenschlüsse geeignet ist (etwa für regionale Turnvereine, jedoch auch für den Fussball-Weltverband FIFA oder das Internationale Olympische Komitee); umso wichtiger ist die Literatur und die Judikatur zum Vereinsrecht. Selbstverständlich entwickelt sich das Vereins- und Verbandswesen stetig, weshalb allgemeine, aktuelle Darstellungen zu diesem Segment unabdingbar sind. Diesen Anforderungen wird der soeben in 14. Auflage erschienene Vereinsrechts-Klassiker des Zürcher Vereins- und Sportrechtlers Urs Scherrer, «Wie gründe und leite ich einen Verein?» gerecht. Der Leitfaden beantwortet 171 Fragen im Zusammenhang mit dem Vereins- und Verbandswesen und richtet sich in leicht verständlicher Form vorwiegend an Praktiker. Für Juristen bildet die Publikation einen ersten Einstieg zu den wichtigsten Fragen des Vereinsrechts. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Themenbereiche der Vereinsversammlung (Art. 64 ff. ZGB) gerichtet. Auch delikate Themen, die insbesondere auch für den organisierten Sport besondere Relevanz aufweisen (z.B. das Sanktions- und Beschlussesrecht sowie das Anfechtungsrecht, Art. 75 ZGB) werden profund abgehandelt. Im Anhang finden sich zudem sachdienliche Musterstatuten, Beschluss-Varianten und ein Leitfaden zur oft delikaten Auseinandersetzung mit Sach- und Ordnungsanträgen im Rahmen der Vereinsversammlungen. Das (Vereins-)Leben mit Covid-19 hat zu neuen Fragestellungen in den Vereinen und insbesondere in den Vereinsversammlungen geführt. Die 14. Auflage des Vereins- und Verbands-Klassikers «Wie gründe und leite ich einen Verein? Vereine und Verbände im schweizerischen Recht», ist im Verlag Schulthess Juristische Medien AG in Zürich und Genf erschienen und kann ab sofort bezogen werden.

Urs Scherrer, Wie gründe und leite ich einen Verein? Vereine und Verbände im schweizerischen Recht, 14. Aufl., Schulthess Juristische Medien AG, Zürich und Genf, 2024, ISBN 978-3-7255-8333-1, 210 Seiten, CHF 68.–.

Wanderer von Herdenschutzhund gebissen – quid iuris?

causasportnews / Nr. 1172/08/2024, 19. August 2024

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(causasportnews / red. / 19. August 2024) Herdenschutzhunde, welche die ihnen anvertrauten Herden, in der Regel Schafherden, gegen zwei und vierbeinige Aggressoren schützen sollen, werden in vielerlei Hinsicht zum Thema. Im Vordergrund stehen die Konstellationen, dass Konfrontationen zwischen Herdenschutzhunden und Wölfen, die meistens blutig enden, immer öfters zu verzeichnen sind. Es können sich aber auch andere Situationen und sogar Haftungs-Konstellationen ergeben.

Zu einer Konfrontation von Schutzhunden mit Wanderern kam es vor geraumer Zeit im Wallis. Zwei Deutsche waren, von Italien kommend, in Richtung Binntal, einem Seitental des Rhonetals, unterwegs. Dabei trafen sie auf eine Schafherde von etwa 300 Tieren. Die Schafe waren weit verstreut. Die Wanderer sahen sich schliesslich gezwungen, die Herde auf dem vorgegebenen Wanderweg zu durchqueren. Die Herdenschutzhunde, welche die Tiere bewachten, wurden gegenüber den Wanderern, welche die Herde passierten, immer aggressiver, obwohl sich die Wanderer in keiner Weise provokativ verhielten und auf dem Wanderweg zügig voranschritten. Einer der Männer wurde dennoch von einem Hund in die Wade gebissen, was schliesslich eine Behandlung im Spitalzentrum Oberwallis notwendig machte.

Die Eigentümerin der Herdenschutzhunde wurde im April dieses Jahres mit einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberwallis wegen fahrlässiger, einfacher Körperverletzung sanktioniert. Gegen sie wurde nebst einer Busse von 600 Franken eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 80 Franken auf Bewährung ausgefällt. Zudem musste die Eigentümerin der Hunde die Verfahrenskosten übernehmen. Im Kanton Wallis wurden in letzter Zeit diverse Konfliktsituationen zwischen Herdenschutzhunden und vor allem Wanderern bekannt, wobei die Folgen nicht derart gravierend ausfielen wie im oben geschilderten Vorfall, der mit einem Strafbefehl zu Lasten der Eigentümerin der Herdenschutzhunde endete. Dies ist die strafrechtliche Seite des Themas. In zivilrechtlicher Hinsicht ist in solchen Fällen insbesondere die Tierhalter-Haftung (Art. 56 des Obligationenrechts, OR) als Anspruchsgrundlage zu beachten und allenfalls heranzuziehen, wobei die Verwahrung und Beaufsichtigung der Hunde im Rahmen der anzuwendenden Sorgfaltspflichten des Tierhalters entscheidend für die Frage ist, ob eine Haftung des Tierhalters gemäss dieser Bestimmung aktuell werden kann (es ist nicht bekannt, ob überhaupt und allenfalls wie die zivilrechtliche Seite des oben geschilderten Vorfalls zum Thema wurde). Zu berücksichtigen ist zudem in der Regel, dass das Betreten von Wald und Weide jedermann gestattet ist (Art. 699 des Zivilgesetzbuches, ZGB). Bei der Beurteilung der Tierhalter-Haftung ist stets die Sorgfalt bei der Verwahrung und Beaufsichtigung der Tiere durch den Halter oder die Halterin von zentraler Bedeutung.

(Quelle: Walliser Bote, mehrere Ausgaben)

IOK-Mitgliedschaft kann Betreibungsfähigkeit in der Schweiz begründen

causasportnews / Nr. 1171/08/2024, 15. August 2024

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(causasportnews / red. / 15. August 2024) Festzustellen, der ehemalige Vorsitzende Geschäftsleiter der inzwischen Pleite gegangenen, ehemaligen Renommier-Bank «Credit Suisse», Tidjane Thiam, sei in jeder Hinsicht ein «Volltreffer» gewesen, dürfte wohl leicht übertrieben sein. Neben seiner nicht gerade überzeugenden Management-Aktivitäten tat er sich auch im privaten Umfeld einigermassen schwer. Kurz: Der Staatsbürger der Elfenbeinküste und Frankreichs hinterliess während seiner Tätigkeit in der Schweiz bis 2020 einen «schillernden» Eindruck (vgl. dazu auch causasportnews vom 10. August 2024). Erstaunlich mutet der Umstand an, dass Tidjane Thiam schon während seiner Zeit als «CS»-Top-Manager, nämlich 2019, ins Internationale Olympische Komitee (IOK) gewählt wurde. Diesem Verein nach Schweizerischem Recht mit Sitz in Lausanne gehören mehr als 100 Mitglieder an, allesamt natürliche (Individual-)Personen. Bis zur Wahl als IOK-Mitglied ist der ehemalige «CS»-Mann sportlich nicht sonderlich aufgefallen, auch wenn er in seinem sportlichen CV u.a. festhält, Affinitäten für den Judosport, für das Rudern und die Leichtathletik zu haben. Bekanntlich sind für IOK-Mitglieder neben der Liebe zum Sport insbesondere auch andere Fähigkeiten und gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Vernetzungen von entscheidender Wichtigkeit. In dieser Hinsicht braucht sich der 62jährige Sportfunktionär selbstverständlich nicht zu verstecken.

Das Vereins-Mitgliedschaftsverhältnis zwischen dem IOK und Tidjane Thiam, das sich nach Schweizerischem Recht richtet, könnte dem Ex-«CS»-Mann nun aber zum Verhängnis werden. Die Haushalthilfe, mit der sich Tidjane Thiam in strafrechtlicher Hinsicht zofft (vgl. causasportnews vom 10. August 2024), hat, wie nun bekannt geworden ist, vor geraumer Zeit ein zwischenzeitlich rechtskräftig gewordenes Zivilurteil vor Schweizer Gerichtsinstanzen gegen Tidjane Thiam erstritten, gemäss dem der ehemalige Banker und heutige Sportfunktionär seiner ehemaligen Angestellten einen Betrag von über 200 000 Schweizer Franken zu bezahlen hat bzw. hätte. Tidjane Thiam denkt allerdings nicht daran, diese Schuld zu begleichen. Nun droht ihm zufolge Betreibungsfähigkeit in der Schweiz die Zwangsvollstreckung (vgl. in diesem Zusammenhang auch den Bundesgerichtsentscheid vom 24. September 1973, BGE 99 III 4 ff.). Aufgrund des Mitgliedschaftsverhältnisses IOK – Tidjane Thiam und darauf basierender, zweifelsfrei bestehender Ansprüche des Ex-Bankmanagers gegenüber dem Verein IOK kann er nun, gestützt auf das rechtskräftige Zivilurteil, nach erfolgter Betreibung ausgepfändet werden, falls er nicht noch zur Vernunft kommt und die Schuld gezwungenermassen freiwillig bezahlt. Affaire à suivre also auch hier…

Mehr Stimmung und «communiter», weniger citius, altius, fortius

causasportnews / Nr. 1170/08/2024, 13. August 2024

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(causasportnews / red. / 13. August 2024) Seit dem späten Sonntagabend, 11. August 2024, sind die Olympischen Sommerspiele 2024 in Paris Geschichte. Was heisst, die Menschheit in einer schnelllebigen Zeit schaut kurz zurück und wendet sich rasch Künftigem zu. Was bleibt also an Erinnerungen? Bei Konsultation der finalen Medienberichte zur bedeutendsten Sportveranstaltung dieses Jahres wird Paris 2024 praktisch und analytisch auf einen Nenner gebracht: Es herrschte während zwei Wochen in der Stadt der Liebe durchwegs eine gute Stimmung – bei Betonung der jüngsten, olympischen Maxime, «communiter» (gemeinsam, wohl als Synonym gemeint für permanente Festivitäten mit Cirque du Soleil-Attitüden)! Der objektive Betrachter der Szene wird den Eindruck nicht los, als sei diese gute Stimmung über alles der wichtigste Aspekt der Spiele in Paris gewesen. Was sich auch im Klamauk anlässlich der Eröffnungsfeierlichkeiten (Alpha) und der Schlussfeier (Omega) manifestierte. Wohl ein Vorgeschmack auf die Spiele 2028 in Los Angeles… Dazwischen herrschte emsiges, sportliches Treiben, aber die olympische Ur-Maxime des citius (schneller), altius (höher), fortius (stärker) alleine, der von der Funktionärs-Elite des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) sinnigerweise noch mit communiter angereichert und für bedeutungsvoll erklärt wurde, stand nicht mehr im Vordergrund.

Zwar wurden in 32 Sportarten 329 Medaillensätze vergeben, aber wer kann in dieser Vielfalt sportlicher Aktivitäten z.B. eine markante Sportpersönlichkeit ausmachen, welche die Spiele in Paris geprägt hat? So bleiben nüchterne Analysen und die göttliche, polit-bezogene Fügung, dass die USA gemäss Medaillenspiegel die erfolgreichste Sport-Nation in Paris war (mit 40 gewonnenen Goldmedaillen, gleichviel wie China übrigens; die Amerikanerinnen und Amerikaner sicherten sich insgesamt 126 Medaillen, China deren 91). Das Gastgeber-Land Frankreich belegte als beste, europäische Sportnation gemäss Medaillenspiegel (total 64 Medaillen) den 5. Platz.

Die Nationen-Bilanzen nach Paris fallen zwiespältig aus. Die Schweiz sicherte sich beispielsweise insgesamt acht Medaillen, wobei lediglich eine goldene Auszeichnung resultierte (in Tokio 2021 gewann die Schweiz immerhin drei Goldmedaillen). Der Schweizer Delegationsleiter, Ralph Stöckli, unterstrich neben der guten Stimmung in Paris die «sehr solide Leistung» der Medaillengewinnerinnen und -gewinner (wobei die Frauen deutlich bessere Resultate erzielten als die Männer). «Solide» bedeutet selbstverständlich mittelmässig und vor allem: In punkto mögliche Leistungen existiert noch «Luft nach oben»; was mit Blick auf die neun undankbaren vierten Plätze Schweizer Sportlerinnen und Sportler eine entsprechende Einschätzung rechtfertigt. Quo vadis Schweizer Sport also (wohin gehst Du?) ist wohl die Frage, die es zukunftsgerichtet zu beantworten gilt (Deutschland ist bei der Lagebeurteilung der Spiele in Paris wenigstens ehrlich: Mit der Medaillenausbeute ist niemand zufrieden). Quo vadis Olympia aber auch wird zum Thema. Mehr Stimmung, Klamauk und Gigantismus geht praktisch nicht mehr. Oder doch? Und in welcher Welt-Metropole soll das noch möglich sein? Deshalb die Flucht nach Hollywood? Darum wird sich nun insbesondere der Nachfolger von IOK-Präsident Thomas Bach kümmern müssen. Der 70jährige Deutsche will seinen Präsidenten-Sessel im kommenden Jahr räumen, was für den Welt-Sport keine schlechte Nachricht darstellt. Gute Chancen auf die Nachfolge von Thomas Bach werden dem ehemaligen, britischen Leichtathleten Sebastian Coe eingeräumt. Der 67jährige, zweifache Olympia-Goldmedaillen-Gewinner und mehrfacher Weltrekord-Halter wäre auch für den globalen Sport ein Hoffnungs-Träger. Zumindest könnte seine Wahl zum IOK-Präsidenten ein globaler Paradigmenwechsel im Sinne des ursprünglichen Sport-Gedankengutes bewirken. Gute Stimmung alleine ist kein nachhaltiges Erfolgsrezept für den olympischen Sport. Natürlich darf Sport auch das Ursprüngliche im Auge behalten, im Sinne des «disportare» (sich zerstreuen); aber nicht nur und nicht noch intensiver als in Paris.

Schillerndes IOK-Mitglied zofft sich mit ehemaliger Hausangestellten

causasportnews / Nr. 1169/08, 10. August 2024

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(causasportnews / red. / 10. August 2024) Tidjane Thiam ist vor allem bekannt geworden durch seine Funktion als Vorsitzender der Geschäftsleitung der Pleite-Bank «Credit Suisse» (CS). Dort wirkte er von 2015 bis 2020. Selbstverständlich ist der 62jährige Staatsbürger Frankreichs und der Elfenbeinküste nicht schuld oder verantwortlich am Zusammenbruch der ehemals renommierten Bank in der Schweiz – allenfalls ein bisschen. Wie dem auch sei, die Dienste des ehemaligen Unternehmensberaters, Versicherungs-Managers und Bankers, letzteres in der Schweiz (ohne einschlägige Erfahrungen im Banken-Business), wurden ihm für seine Tätigkeit in Zürich gemäss verschiedenen Quellen mit 62 Millionen Schweizer Franken abgegolten. Über die Leistungen des ehemaligen CS-Managers, der vom Universallexikon «Wikipedia» explizit als «schillernder Manager» bezeichnet wird, gehen die Meinungen auseinander – man sagt dies, und man sagt das. Sicher wäre es falsch, Tidjane Thiam für seine CS-Aktivitäten in irgendeiner Form zu schelten. Die Schelte gebührt, wenn schon, eher den Personen, welche den Mann aus Côte d’Ivoire 2015 ohne jegliche Branchenkenntnisse und -erfahrungen bei der CS installiert haben; es sind weitgehend dieselben Akteure, welche die CS zumindest mit in den Ruin getrieben haben. Tidjane Thiam wurde bei seinem Engagement in der Schweiz weder geliebt noch gefeiert; gehasst und schliesslich gefeuert wurde er allerdings auch nicht.

Speziell war nach seinem Abgang in Zürich, dass Tidjane Thiam in Côte d’Ivoir umgehend politisch aktiv wurde und sich Ende 2023 zum Vorsitzenden der rechtsliberalen demokratischen Partei der Elfenbeinküste wählen liess. Offensichtlich will der Ex-Banker 2025 Präsident des afrikanischen Landes werden. Seine Verbindungen zur Schweiz bestehen teilweise immer noch. Zum Beispiel zofft er sich mit einer Hausangestellten herum, von der er sich genötigt fühlt, weil sie von ihm einen hohen Geldbetrag verlangt haben soll, um allfällige personelle Missstände beim Dienstpersonal in der von Tidjane Thiam bewohnten Villa in Herrliberg bei Zürich nicht öffentlich zu machen. Vom Bezirksgericht Meilen ist die 43jährige Rumänin soeben wegen Nötigung freigesprochen worden; was der ehemalige CS-Mann nicht akzeptieren will. Soeben hat er aus Paris, wo derzeit die Olympischen Spiele ausgetragen werden und sich die Mitglieder des IOK in einem der besten Hotels der Stadt einquartiert haben und es sich dort gutgehen lassen, der Welt mitgeteilt, dass er in dieser Sache das Zürcher Obergericht anrufen wolle. Das hat seinen Grund, und hiermit wäre der Faden von Tidjane Thiam zum Sport gesponnen. Seit 2019, als sich der Ex-Manager noch in den Diensten der CS befand, wurde er ins Internationale Olympische Komitee (IOK) gewählt – weshalb eigentlich, weiss wohl ausser den Mitgliedern des IOK, das seinen Sitz in Lausanne hat und als Verein nach Schweizerischem Recht organisiert ist, kaum jemand. Vor allem hat sich der Mann von der Elfenbeinküste in sportlicher Hinsicht bis zur Wahl in den erlauchten Kreis der Ober-Olympioniken keine Meriten verdient. Doch im IOK dabei sein und in diesem Kreis mitwirken zu können, ist für ambitionierte Menschen unserer Zeit alles. So wohl auch für Tidjane Thiam, für den die Mitgliedschaft im IOK, das so etwa wie das Politbüro des Weltsportes angesehen werden kann, für das persönliche Zukunfts-Glück weichenstellend ist. Dieser Verein mit über 100 Vollmitgliedern (natürlichen Personen) sieht sich auch als Gralshüter der Weltmoral. Da fühlt es sich schlecht an, wenn ein IOK-Mitglied in Verfahren bezüglich Arbeitsbedingungen von Bediensteten verwickelt ist, wie eben das IOK-Mitglied Tidjane Thiam an Zürcher Gerichten. Mit der Schweiz hat der Mann mit neu politischen Ambitionen in Afrika jedenfalls noch nicht abgeschlossenen. Dabei bleibt seine Beziehung zum IOK in Lausanne einmal ausgeklammert. Affaire à suivre also.

Eine neue Weltordnung dank Schweizer Olympiasieg in Paris?

causasportnews / Nr. 1168/08/2024, 4. August 2024

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(causasportnews / red. / 4. August 2024) War das ein Bild, als die drei erstplatzierten Medaillengewinnerinnen nach dem 50-Meter-Kleinkaliber-Dreistellungskampf in Paris zur Sieger(innen)ehrung antraten: Zuoberst auf dem Treppchen stand Chiara Leone, welche für die erste goldene Medaille der Schweizer Mannschaft an den Olympischen Spielen in Paris sorgte! Flankiert wurde die 26jährige Fricktalerin von der Amerikanerin Sagen Maddalena (2. Rang) und der Chinesin Qiongyne Zhang (3. Rang). Die Schweiz also zuoberst, umrahmt von den Vertreterinnen der USA und China. War dies das Abbild der neuen Stärkeverhältnisse in der Welt unter der Regie der Schweiz (eher nicht), oder waren es sogar die Vorboten einer neuen Weltordnung auf dem Planeten (auch eher nicht), die dank und wegen Olympia eingeläutet wurde? Oder war es ein Bild mit Symbolcharakter (wohl eher)? In der Welt bekämpfen sich die USA und China, wo es nur geht; der Kampf West (USA) gegen Ost (China) tobt an allen Fronten und überall in der Welt – auch auf «Stellvertreter»-Ebene. Dazwischen die Schweiz, welche vor allem dank ihrer Neutralität immer noch zwischen den Grossmächten zu vermitteln im Stande ist (vgl. z.B. die kürzlich abgehaltene Friedenskonferenz auf dem «Bürgenstock» bei Luzern, welche die Weichen für Frieden im Ukraine-Krieg stellen sollte). Wie dem auch sei: Das Bild von der Siegerehrung mit einer Schweizerin zuoberst auf dem Podest und Sportlerinnen aus USA und aus China auf den Plätzen zwei und drei ist ein Monument für die Ewigkeit.

Der Erfolg von Chiara Leone in Paris verzückte die Schweiz. Allerdings nicht vollumfänglich. Für die Linken in der Eidgenossenschaft war es wohl nicht so bereichernd, dass die erste Goldmedaille der Schweiz einer Schützin zu verdanken ist. Ausgerechnet einer Athletin in einer Sportart, welche so gar nicht ins ideologische Weltbild der Linken passt und zudem der Sphäre des Armeewesens zuzurechnen ist. Der Schiess-Sport ist eher als Domäne der Rechten zu qualifizieren, und in der Schweiz wird diese Sportart insbesondere als Lieblingsdisziplin der Anhängerinnen und Anhänger der Schweizerischen Volkspartei (SVP) angesehen. Diese zeigt jeweils Entschlossenheit, die Freiheit und die Neutralität des Landes unter Umständen auch mit Waffengewalt zu verteidigen. Für die Linken sind diese Spiele in Paris so oder so eine eher schwer verdauliche Angelegenheit, prävaliert doch der Nationalismus (vgl. den Medaillenspiegel, mit – horribile est dictu – derzeit China an der Spitze!) – geradezu ein Gräuel für das linke Lager. Noch eine Woche wird an der Seine um Olympia-Medaillen gekämpft. Wenigstens ein Lichtblick für die linke Szene in der Schweiz: Die Wahrscheinlichkeit, dass in einem Schiess-Wettkampf nochmals eine goldene Auszeichnung resultieren könnte, ist eher gering.

Statt Medaillen-Regen ein Fluss-Beben

causasportnews / Nr. 1167/08/2024, 1. August 2024

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(causasportnews / red. / 1. August 2024) Seit ungefähr einer Woche gehen die Olympischen Sommerspiele in Paris über die Bühne. Im wahrsten Sinne des Wortes. Olympia ist eine einzige Sport- und Show-Plattform, was sich seit der Eröffnungsfeier abgezeichnet hat. Auf dem Fluss Seine wurden die Delegationen der teilnehmenden Länder der Weltöffentlichkeit vorgeführt. Es war dies ein Klamauk ohne Ende, der teils im Desaster endete. Einerseits wurde offenkundig, dass die Seine eben doch eine Kloake ist, und die Organisatoren der Spiele zumindest wenig Skrupel zeigten, um die Athletinnen und Athleten vor allem der Sparte Triathlon, trotz Protesten in diese Brühe mit Krankheitserregern zu schicken. Ein Fluss-Beben einmal anders. Dabei manifestierte doch die Pariser Bürgermeisterin, Anne Hidalgo, Tage vor Beginn der Spiele, dass das Baden und Schwimmen in der Seine völlig gefahrlos möglich ist, indem sie sich selber in den Fluss begab. Seither gilt die Seine dank Polit-Glaubwürdigkeit als «bebadbar». Seit der Erbringung dieses Glaubwürdigkeits- und Wahrheitsbeweises wurde die Bürgermeisterin in der Stadt der Spiele allerdings kaum mehr gesichtet. Die Wogen der Kritik gingen aber auch wegen einer anderen Begebenheit anlässlich der Eröffnungsfeier hoch. Die Wiedergabe des letzten Abendmahls Jesu Christi mit seinen Aposteln von Leonardo da Vinci, eine durch Dragqueens und einem Transgender-Model vorgezeigte Parodie, versetzte die christliche Welt in Aufruhr. War das alles nur geschmacklos, eine Verletzung der religiösen Gefühle (der Christen), Blasphemie oder sogar Satanismus? Jedenfalls war das Dargebotene unnötig und eine eher dümmliche Provokation. Die katholische Kirche protestierte, ebenso der Klerus; die Christenheit sah sich diskriminiert und verhöhnt. Nicht auszudenken, was geschehen wäre, wenn andere Religionsgemeinschaft von einem solchen Unsinn betroffen worden wären. Mit den Christen und insbesondere mit den Katholiken kann man es machen, denn Gegenwehr entspricht nicht ihrer Haltung. Werden sie auf eine Wange geschlagen, halten sie auch noch die andere hin. Das motiviert offenbar die Gegner des Christentums zusätzlich.

Apropos Fluss Seine, Wasser und Niederschläge, von denen Paris seit Beginn der Spiele auch einiges mitbekommen hat: Im Zentrum soll immerhin der Sport stehen und der Kampf der Nationen gegeneinander. Geradezu gruslig präsentiert sich im Moment für Puristen und Moralisten der Medaillen-Spiegel. Ausgerechnet China führt dieses Länder-Klassement zum Zeitpunkt der Niederschrift dieser Zeilen an. Eher ernüchternd sieht die Bilanz etwa für die Schweiz aus. Statt Medaillen-Regen prävalieren Pleiten, Pech und Pannen. Lediglich eine Silber- und eine Bronze-Medaillen resultierten bisher. Da bleiben nur noch die Träume, etwa der Schweizerischen Sport-Ministerin und Bundespräsidentin Viola Amherd, die zu Beginn der Spiele in Paris erklärte, sie könne sich Olympische Spiele 2038 in der Schweiz gut vorstellen. Allerdings müssten Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit gesichert sein. Zudem sei ein Gigantismus, wie er derzeit in Paris praktiziert wird, in der Schweiz undenkbar.

Der Vergleich zwischen Sommer- und Winterspielen ist natürlich eine verunglückte Organisations-Ausgangslage. Die Flüsse werden in der Schweiz im Winter 2038 so oder so zugefroren sein, nicht wie die Seine in diesem heissen Sommer 2024.

Unerträglich lange strafrechtliche Aufarbeitung der Folgen des Bergsturzes von Bondo

causasportnews / Nr. 1166/07/2024, 30. Juli 2024

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(causasportnews / red. / 30. Juli 2024) Vor ziemlich genau sieben Jahren, am 23. August 2017, ereignete sich an der Nordflanke des Piz Cengalo (3363 m. ü. M.) auf dem Gebiet von Bondo im Bergell (Kanton Graubünden) ein gewaltiger Bergsturz. Acht Personen wurden auf einem frei gegebenen Wanderweg verschüttet und konnten bis heute unter den ungefähr zwanzig Meter hohen Steinmassen noch nicht geborgen werden. 2019 kam die Staatsanwaltschaft Graubünden zum Schluss, der Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen. Für den Tod der Berggänger könne niemand (strafrechtlich) verantwortlich gemacht werden. Das Schweizerische Bundesgericht verlangte auf Beschwerde von Angehörigen der Verschütteten hin, der Fall müsse in strafrechtlicher Hinsicht neu aufgerollt werden. Die Untersuchungs- und Anklagebehörde gab ein Gutachten beim Geologen Thierry Oppikofer in Auftrag, das Ende des letzten Jahres ergab, dass sich der Bergsturz durch zahlreiche Vorboten (u.a. durch Steinschlag) angekündigt habe. Die Wanderwege im betroffenen Abschnitt des Piz Cengalo hätten deshalb gesperrt werden müssen. Nun werden die Ermittlungen sieben Jahre nach dem Bergsturz weitergeführt; allenfalls haben letztlich die Gerichte zu entscheiden, ob die Beschuldigten wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Beschuldigt sind Personen, teils Mitarbeiter des Kantons und der Behörden, denen vorgeworfen werden könnte, dass sie trotz der «zahlreichen Vorboten» am Berg die Wanderwege im betroffenen Gebiet und am Unglücksort nicht geschlossen, sondern freigegeben haben.

Das Prozessthema ist im Spannungsfeld zwischen «Eigenverantwortung» (hier von Berggängern) und der Verantwortlichkeit von (Dritt-)Personen für Wandernde in den Bergen (z.B. von Behörden und Ämtern) anzusiedeln. Die juristisch relevante Grundsatzfrage: «Wo hört die Eigenverantwortung des Bergsportlers auf und in welchen Situationen darf das Individual-Schicksal in die Hände Dritter (öffentliche Hand, Behörden, Ämter, usw.) gelegt werden?», ist in der Tat nicht einfach zu beantworten. Dennoch befremdet in diesem konkreten Fall der Umstand, dass die strafrechtliche Aufbereitung des fatalen Bergsturzes Jahre in Anspruch nimmt. Der Vorfall ereignete sich 2017, und es ist davon auszugehen, dass weitere Jahre ins Land ziehen werden, bis letztlich eine rechtkräftige, strafrechtliche Beurteilung des Unglücks vorliegt. Natürlich ist diese Situation für die Hinterbliebenen der Opfer ebenso belastend wie der Druck eines Strafverfahrens bezüglich der beschuldigten Personen; es muss von einer geradezu unerträglichen Situation für alle Betroffenen gesprochen werden. Tendenziell kann aufgrund dieses (Einzel-)Falles aber nicht geschlossen werden, dass sich bei derartigen Unglücksfällen in den Bergen eine juristische Beurteilungs-Tendenz weg von der Eigenverantwortung abzeichnet. Im Strafrecht ist jeder Fall einzeln zu beurteilen. Eine Verurteilung Dritter bei Bergunfällen ist objektiv betrachtet eher seltener als umgekehrt. Wer Bergsport betreibt, hat sich eigenverantwortlich zu verhalten. Erst, wenn besondere Umstände vorliegen, kann ein strafrechtliches Verschulden Dritter zum Thema werden.

«Causa Sport» zwischen Fussball-Europameisterschaft und Olympia

causasportnews / Nr. 1165/07/2024, 28. Juli 2024

(causasportnews / red. / 28. Juli 2024) Die neue Nummer der digital verbreiteten, interdisziplinären Sport-Fachzeitschrift «Causa Sport» befasst sich zwar auch, aber eher am Rande mit der Fussball-Europameisterschaft 2024, die vom 14. Juni bis zum 14. Juli in Deutschland ausgetragen wurde und mit der sportlichen Krönung der Spanischen Nationalmannschaft zu Ende ging. Das Turnier verlief zwar problemlos, aber einige Aspekte im Rahmen der Europameisterschaft sorgten für Gesprächsstoff. So etwa die Schiedsrichter-Leistungen, die auch deshalb hinterfragt wurden, weil die Unparteiischen immer mehr «ferngesteuert» agieren (z.B. durch den «VAR», Video Assistant Referee»); Diskussionen um Schiedsrichterentscheide auf dem Spielfeld wurden während der Partien in epischer Breite debattiert und definitive Entscheidungen erst nach langen Diskussionen gefällt. Apropos Diskussionen: Diese wollte man mit der neuen «Kapitänsregel» eindämmen. An den Diskussionen auf den Spielfeldern dürfen sich demnach nur noch die Spielführer der Mannschaften beteiligen. Für die Akteure auf dem Feld gilt das «Diskussions-Verbot».

Soeben sind die Olympischen Spiele in Paris eröffnet worden (sie werden bis zum 11. August dauern). Der Sport-Gigantismus prägte die feierliche Eröffnung der Spiele. Die Teilnehmer/innen wurden mit Booten die Seine heruntergeschickt. Obwohl der Fluss eher einer Kloake ähnelt, hat die Bürgermeisterin der Stadt, Anne Hidalgo, die Seine nach einem persönlich vorgenommenen Bade-Test als unbedenklich bebadbar erklärt. Dem olympischen Eröffnungs-Klamauk auf der Seine folgt nun der traditionelle, olympische Betrieb. Auch Olympia ist geeignet, in etlichen Bereichen sport-wissenschaftlich unter die Lupe genommen zu werden. In «Causa Sport» geschieht dies mit aktuellen Bezügen, aber in bescheidenem Rahmen. Vor allem im Vorfeld der Spiele stand die Konformität des Ausschlusses russischer Sportlerinnen und Sportler von den Spielen im Fokus. Um das Krieg führende Russland nicht total zu brüskieren, hat das Internationale Olympische Komitee (IOK) die Teilnahme-Kategorie «Team unter neutraler Flagge» geschaffen. Das Sportfest des Jahres darf natürlich auch ein wenig opportunistisch sein.

In der aktuellen Ausgabe finden sich ausserhalb der Fussball-Europameisterschaft und der Olympischen Spiele diverseste Behandlungs-Schwerpunkte. Eingehend wird die Drohgebärde des Internationalen Fussball-Verbandes (FIFA) mit den geäusserten Wegzugs-Gelüsten beleuchtet (der Verband, ein Verein nach Schweizerischem Recht) liebäugelt damit, seinen Sitz dereinst von Zürich (wieder) nach Paris (!) oder in ein arabisches Land zu verlegen. On verra!- Schliesslich werden in «Causa Sport» verschiedenste Gerichtsurteile im Zusammenhang mit dem Sport behandelt.

«Causa Sport» (und nun die neue Ausgabe 1/2024) kann über «Swisslex» (Schweiz), über die Juristischen Datenbank des Verlags «Manz», rdb.at (Österreich), und über den Verlag Verlag «Duncker & Humblot» (Deutschland) abgerufen werden.