(causasportnews / red. / 29. September 2024) Über die Bedeutung des Bundesamtes für Sport (BASPO), einem Bundesamt der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) angegliedert ist, herrscht weitgehend Unklarheit, bzw. Verwirrung, insbesondere was den Sport anbelangt. Der organisierte Sport in der Schweiz ist vor allem eine private Angelegenheit, und je weniger der Staat hier eingreift, desto besser ist dies für den Sport. Eine gewisse gesellschaftlich Bedeutung kommt dem Amtsvorsteher oder – Vorsteherin des VBS dennoch zu. Aktuell ist dies der 61jährige Matthias Remund, der das Bundesamt für Sport in Magglingen seit 19 Jahren führt; ihm werden wesentliche Verdienste um die Sportförderung in der Schweiz nachgesagt. Doch damit, und mit dem Direktorenposten im Bundesamt wird nun Ende Oktober Schluss sein, wie einer offiziellen Meldung zu entnehmen ist. Der ehemalige Elite-Langläufer soll im kommenden Jahr CEO und Generalsekretär des Internationalen Hochschulportverbandes (FISU) mit Sitz in Lausanne/Schweiz werden. Ab 1. November wird die 57jährige Betriebsökonomin Sandra Felix die Leitung des Bundesamtes übernehmen. Die neue Direktorin leitet derzeit die Bereich Sportpolitik und Recht im Bundesamt für Sport und ist seit 2021 Stellvertreterin des abtretenden Matthias Remund. Für die Neubesetzung der Spitze des Amtes wurde also eine interne Lösung favorisiert.
Ein personeller Wechsel steht offenbar auch im Schweizer Eishockey bevor. Der Präsident des Eishockey-Verbandes (SIHF), der ehemalig Handballspieler Stefan Schärer, wird derzeit zwischen den Mühlsteinen des Amateur- und des Professionalsportes zerrieben und dürfte dieses Jahr als Verbandspräsident kaum überleben, was nicht verwundert. Der bald 60jährige Funktionär, der als unbedarfter Funktionär und im Hauptberuf als schillernder Unternehmer und Geschäftsmann gilt, ist eine eher heterogene Persönlichkeit. «Verbandsboss Schärer auf der Abschussliste», titelte soeben das helvetische Boulevardblatt «Blick» (28. September 2024). Eine derartige Schlagzeile ist in der Regel nichts anderes als ein im voraus angekündigter Rauswurf.
(causasportnews / red. 28. September 2024) Der heute 46jährige Mark Streit zählte zu den Besten seines Fachs. Das hat er über Jahre in- und ausländischen Klubs sowie in der Schweizer Nationalmannschaft bewiesen. Seine Aktiv-Karriere als bewährter Eishockey-Verteidiger hat der gebürtige Berner längst hinter sich – er zog sich 2017 aus dem Wettkampf-Geschäft zurück – und ist seither dem bürgerlichen Leben zugeneigt. An pekuniären Mitteln fehlt es dem sympathischen, erfolgreichen Sportler nicht; und alle gönnen ihm dies, was an sich völlig untypisch für die Schweiz ist. So erfüllte er sich 2019 einen Jugendtraum und liess im Nobelort Muri bei Bern eine Villa an einer Hanglage errichten. Zudem wurde ein Infinity-Pool sowie ein Koi-Teich erstellt. In den Medien war in diesem Zusammenhang von einer «Traumvilla» die Rede. Geht es um Träume, ist die Grenze zu Albträumen nicht selten rasch erreicht oder sogar überschritten. Während der Bohrung für eine Erdwärmesonde kam es nämlich auf dem Grundstück des ehemaligen Eishockey-Stars zu einem verhängnisvollen Zwischenfall. Berührt oder beschädigt wurde während den Bohrarbeiten ein sog. «Arteser», eine Art Grundwasserkammer, aus der in der Folge Wasser austrat und im Paradies der Reichen und Schönen in Muri für Friktionen und Verstimmungen sorgte. Aus der mit Grundwasser gefüllten Höhle auf Mark Streits Grundstück tritt immer noch unablässig Wasser aus. Ein Ende des Zustandes ist nicht abzusehen. Derzeit wird versucht, das fliessende Wasser mit einer Sickergalerie zu bekämpfen. Diese Begebenheit verursachte und verursacht unterhalb der Streit-Villa Schäden und Ärger. Die missglückte Baute sorgte bald einmal auch für «Juristenfutter». Plötzlich benötigte der ehemalige Eishockey-Verteidiger einen Verteidiger aus einer anderen Sparte, nämlich aus der Anwalts-Zunft. Ein Strafverfahren gegen ihn wurde 2023 jedoch eingestellt. Bei den Untersuchungen im Zuge des Wasser-Dramas wurden Verstösse gegen das kantonale Baugesetz festgestellt; ein Verstoss betraf zudem einen Vorgang ausserhalb des «Wasser-Falls»; es ging dabei um den Bau eines von Mark Streit gewünschten Koi-Teiches, der ohne Baubewilligung erstellt wurde. Der ehemalige Top-Sportler wurde schliesslich von jeglicher strafrechtlichen Verantwortung entlastet, weil er sich auf seine Baufachleute habe verlassen dürfen, so die zuständige Staatsanwaltschaft, welche das Verfahren einstellte.
So standen letztlich fünf Beschuldigte vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. Das Verfahren endete mit Schuldsprüchen für den Architekten des Projekts sowie den Bauführer der Unternehmung, welche mit der Bohrung für die Erdwärmesonde beauftragt war. Freigesprochen wurden der Bohrmeister und der Geschäftsführer der Erdbohr-Unternehmung sowie ein Gebäudetechnik-Spezialist. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Drama um die Bohrungen auf dem Grundstück von Mark Streit dürften vielmehr noch zivilrechtliche Nachspiele haben. Irgendwer muss letztlich für die vor allem durch den unablässigen Wasseraustritt bewirkten Schäden, ausgehend vom Grundstück des Ex-Professionals, geradestehen. Dabei geht es um Millionen von Franken. Ein Streit um die Streit-Villa ohne Ende also.
Merke: Geht es um die Verwirklichung von Träumen, werden Albträume oft rascher Tatsache…
causasportnews / Nr. 1184/09/2024, 26. September 2024
(causasportnews / red. / 26. September 2024) Es hätte für den Welt-Fussballverband (FIFA) mit Sitz in Zürich das ganz grosse Kino mit juristischer Sonder-Akrobatik werden sollen, doch nun erlebten die Funktionäre vom «Zürichberg» mit ihren Rechtsberatern einen veritablen «Filmriss», eine schmerzhafte Prozessniederlage gegen einen anderen grossen Player im Weltkino, das globale Technologieunternehmen Google (im Prozess als Beklagte: Google IrelandLimited. und Google LL.). Der als Verein nach schweizerischem Recht organisierte Fussballverband scheiterte mit seinen Begehren am Zürcher Handelsgericht, wonach Google als Betreiber der weltbekannten Suchmaschine für Inhalte und Hinweise auf eine Plattform, auf welche in diesem Rahmen verwiesen wird, verantwortlich sei (vgl. auch causasportnews vom 31. August 2024). Geklagt wurde wegen Persönlichkeitsverletzung sowie Verletzung von Datenschutzbestimmungen.
Auf einer Webseite sind mehrere Artikel über die FIFA und Funktionäre sowie beim Verband angestellte Personen erschienen, welche nach Auffassung des Fussballverbandes schwerwiegend persönlichkeitsverletzende und rufschädigende Inhalte aufweisen würden. Es geht dabei um die unschönen Seiten des organisierten Weltfussballs, wie Filz, Nepotismus, Korruption und andere unappetitliche Vorkommnisse und Gegebenheiten. Bei einer Google-Suche nach dem Namen «FIFA» sowie nach den Namen von Funktionären und Mitarbeitern würde, so die FIFA, auf «Google» eine Liste von Suchergebnissen mit negativen, persönlichkeitsverletzenden Inhalten erscheinen. Der Verband wollte mit der Klage verhindern, dass diese Suchergebnisse über Google weiter angezeigt würden oder Verlinkungen auf diese Artikel ermöglicht würden.
Das Handelsgericht setzte dem Shodown der Giganten ein rasches Ende und wies die Klage ab. Es fehle an der Passivlegitimation (Stellung als «richtiger Beklagter» und Inhaber des streitigen Rechts) von Google. Dem Verband sei es nicht gelungen nachzuweisen, dass die unschönen Artikel auf der Webseite nur mit dem Suchwort «FIFA» auffindbar seien. Es wurde deshalb eine Mitwirkungshandlung von Google an der Persönlichkeitsverletzung (Art. 28 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) verneint und eine Verantwortlichkeit der Suchmaschine für den Streitgegenstand negiert.
Das klare und unmissverständliche Urteil hat die FIFA offensichtlich bewogen, auf die Anrufung des schweizerischen Bundesgerichts in dieser Sache zu verzichten und diese Prozessniederlage zu akzeptieren. Es bleibt beim prozessualen 0 : 1 für Google. Man hält es nun offenbar mit Wilhelm Busch und Bertold Brecht: «Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.».
«In «Causa Sport» (www.causasport.org) wird diese Entscheidung des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 21. August 2024, HG220030-O) noch ausführlicher behandelt werden.
(causasportnews / red. / 22. September 2024) Er hat es nach Abschluss der Olympischen Sommerspiele in diesem Sommer in Paris verkündet, und nun wird es konkret: Der amtierende Präsident des Internationalen Olympischen Komitees (IOK), der Deutsche Olympiasieger von 1976, Dr. Thomas Bach, wird einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin Platz machen. Der 70jährige Wirtschaftsanwalt aus der Fecht-Hochburg Tauberbischofsheim (Baden-Württemberg), dem es oft schwerfiel, persönliche, wirtschaftliche und sportliche Interessen auseinanderzuhalten und der sich zuletzt insbesondere wegen seiner Nähe zum russischen Sport im IOK und in der Sportwelt immer mehr isolierte, will nach zwei Präsidial-Amtsperioden nicht mehr kandidieren (was aufgrund der Satzungen und mit Blick auf das Alter des Top-Funktionärs auch kaum mehr möglich wäre). Damit ebnet er wohl den Weg für den ehemaligen Leichtathleten Sebastian Coe ins IOK-Präsidium.
Wie es so ist, wenn man aus einer wichtigen Position ausscheiden will oder muss, oder auch einen Rückzug ins zweite Glied vorbereitet, liegen die Dinge bei Thomas Bach, der als gerissener Anwalt und im Sport als globaler Strippenzieher gilt, nicht anders: Man ist in jeder Hinsicht und vor allem gesellschaftlich «abgemeldet». So verhält es sich auch mit Thomas Bach, über dessen Rücktritt nun kaum mehr ein Wort verloren wird.
Das Interesse konzentriert sich derzeit vielmehr auf seine Nachfolge. Die Wahl des neuen IOK-Präsidenten oder -Präsidentin soll im März 2025 erfolgen. Der Präsident oder die Präsidentin wird das Amt am 24. Juni 2025 antreten. Es dürfte wohl keine Frau sein, die auf Thomas Bach folgen wird und das wichtigste und höchste Amt im Weltsport übernehmen soll. Im Rennen um das höchste IOK-Amt scheint der Brite Sebastian Coe über die besten Karten zu verfügen. Der smarte «Lord» gewann in jüngeren Jahren sogar eine Olympische Goldmedaille mehr als Thomas Bach. In der Disziplin 1500 Meter-Lauf war er 1980 und 1984 nicht zu schlagen. Unter anderem ist der Londoner derzeit Präsident des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF). Bei Sebastian Coe stimmt an sich alles, doch ein Wermutstropfen ist auch bei ihm auszumachen: Er wird am kommenden Sonntag, 29. September 2024, bereits 68 Jahre alt. Bis vor kurzem war das fortgeschrittene Alter so etwas wie eine unabdingbare Basis für eine erfolgreiche Funktionärs-Karriere. Das war insbesondere im IOK so. Noch jetzt sind die über 100 Mitglieder durchwegs eher altgediente Funktionäre des Vereins IOK, das seinen Sitz in Lausanne hat. Schön an den Vereins Satzungen auch des IOK ist es, dass sie sich leicht ändern und allenfalls den realen Gegebenheiten anpassen lassen. In der «Causa Sebastian Coe» müssten insbesondere Altersbestimmungen angeglichen werden. Sonst spricht nichts gegen einen neuen Präsidenten Sebastian Coe, der das Rennen um den Top-Posten wohl so eindrücklich für sich entscheiden wird, wie er als Aktiver in der Leichtathletik brillierte.
Doch zuerst muss auch diese Wahl über die Bühne gehen. Es kandidieren neben Sebastian Coe der 60jährige Prinz Feisal bin al-Hussein aus Jordanien, der Sohn des ehemaligen IOK-Präsidenten Juan Antonio Samaranch, Juan Antonio SamaranchJunior (64jährig) aus Spanien, der französische UCI-Radsport-Verbandspräsident, David Lappartient (51jährig), aus dem Turn-Sport Morinari Watanabe (65 jährig, aus Japan) sowie der schwedisch-britische Geschäftsmann und Präsident des Internationalen Skiverbandes (FIS), Johan Eliasch (62jährig). Der bisher einzigen Frau auf der Kandidaten-Liste, der 41jährigen Sportministerin Kirsty Coventry aus Simbabwe, werden lediglich Aussenseiter-Chancen eingeräumt. Klar: Bis in einem halben Jahr kann noch vieles geschehen…
(causasportnews / red. / 19. September 2024) Immer wenn die TV-Konsumentinnen und -Konsumenten glauben, der Tiefstpunkt der Fernsehunterhaltung sei erreicht und das Niveau des Gebotenen sei nicht mehr zu unterbieten, werden sie eines besseren belehrt. Seit Jahren jagen sich die Peinlichkeiten, nicht nur im Comedy-Bereich. Vor allem in Deutschland, im Land der Dichter, Denker und Spassmacher (das gilt auch für Dichterinnen, Denkerinnen und Spassmacherinnen) präsentiert sich die Situation verheerend. Dies insbesondere in Anbetracht der Sichtweise des weniger privilegierten TV-Publikums, das mangels Freizeit-Alternativen verdammt ist, sich an Samstagabenden vor den Fernseh-Schirmen zerstreuen lassen zu müssen, teils auch im Sinne des Sportes (disportare, lat., heisst schliesslich sich zerstreuen). Da geht es, nicht nur im Privat-Fernsehen, zu und her wie an einem permanenten Tag der offenen Tür im Irrenhaus. Geradezu ausserirdisch dümmlich gebärden sich die Vertreterinnen und Vertreter der Comedy-Szene, von Monika Gruber (Erzählerin plumper Witze) über Luke Mockridge (menschenverachtender Selbstdarsteller) bis Oliver Pocher (selbstgefällige, omnipräsente Nervensäge). Irgendwie in dieser Sphäre schwebt Stefan Raab über den Comedy- und Entertainment-Niederungen herum. Der 57jährige Unterhalter, Spiel- und Spassmacher hat soeben angedroht, künftig wieder mehr Fernseh-Shows zu machen nach seinem erneuten, einmal mehr missglückten Abstecher in die Welt des Faustkampfes. Was wollte er der TV-Gemeinde wohl beweisen, etwa, dass die physische Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau ein Axiom sei; oder, dass Sport eben doch Mord ist? Das gelang fast beinahe…
Zum dritten Mal ist der Tausendsassa des schlechten Geschmacks gegen die Deutsche Boxerin Regina Halmich angetreten; zum dritten Mal ist der Kölner als Verlierer aus dem Ring getrottet. Als Stefan Raab erstmals 2001 gegen Regina Halmich, unbestritten eine Top-Athletin, kämpfte und mit einer gebrochenen Nase nach Hause geprügelt wurde, war das so etwas wie ein Kampf der Geschlechter – wenn auch von der Ausgangslage her bizarrer. 2007 erging es dem Entertainer, anlässlich des erneuten Duells mit der 47jährigen Boxerin, nicht besser. Auch vor ein paar Tagen endete der spektakuläre Nonsens in dritter Auflage so wie zweimal zuvor. Stefan Raab ist wohl ein schlechter Verlierer. Dass er nun von einer Frau zum dritten und hoffentlich letzten Mal als Mann und Grossmaul vorgeführt worden ist, dürfte seinem Ego kraft seiner verblendeten Grossmauligkeit kaum geschadet haben, auch wenn ihm die dritte Niederlage gegen dieselbe Gegnerin noch ein paar weitere Hirnzellen gekostet haben dürfte (na und?). An der Show im Boxring hatte das Fernseh-Publikum seine helle Freude (wirklich?), und der Hansdampf der Unterhaltungs-Branche wird nun wohl allerdings nicht daran zu hindern sein, die TV-Community künftig wiederum in seinem angestammten Betätigungsfeld zu nerven. Dort wird er zweifellos den Beweis antreten wollen, niveaumässig noch weiter sinken zu können.
Vgl. dazu auch den Beginn dieses Beitrags – also: quod erat demonstrandum (was zu beweisen war).
(causasportnews / red. / 16. September 2024). Als der aktuelle Präsident des Welt-Fussballverbandes FIFA, Gianni Infantino, 2016 das Amt als Präsident der weltumspannenden Fussball-Organisation antrat, umgab er sich vor allem mit Fussball-«Legenden», um seine eigene Wichtigkeit im Zusammenhang mit der Symbolkraft dieser Fussball-Heroen zu unterstreichen. Dies geschah in Analogie zu Gaius Iulius Caesar, der im Theaterstück «Julius Cäsar» von William Shakespeare diese Forderung in den Raum stellte: «Lasst wohlbeleibte Männer um mich sein». Zeitgemäss waren es beim neuen FIFA-Präsidenten keine dicken Männer, sondern eben Fussball-«Legenden», mit denen er sich zu umgeben pflegte. Wahrscheinlich war unter diesen «Legenden», welche der FIFA-Präsident meinte, auch der soeben 80 Jahre alt gewordene Günter Netzer. Dieser feierte am 14. September seinen speziellen Geburtstag an seinem Wohnsitz in Zürich. Die Limmatstadt war auch die letzte, fussballerische Wirkungsstätte des sowohl rebellischen als auch genialen Spielers mit jeweils direktem Drang zum Tor; ansonsten liess er neben dem Spielfeld nichts anbrennen, fuhr schnelle Autos, trug extravagante Kleider, umgab sich mit attraktiven Frauen und erlangte mit seinen langen, blonden Haaren einen Kultstatus. Also in dieser Hinsicht nicht das, was Gianni Infantino gemeinhin favorisiert. Die Bestrebungen, sich mit «Legenden» zu umgeben, hat der etablierte Funktionär an der Spitze des Weltverbandes offenbar hinter sich gelassen; er ist nach acht Jahren im Amt überhaupt in der Anonymität verschwunden, getreu dem bewährten Funktionärs-Motto: «Geniessen und schweigen».
So wird Günter Netzer, zweifellos eine Fussball-«Legende», seinen speziellen Geburtstag im engsten Familienkreis gefeiert haben; vital, engagiert und abgeklärt. Sein Leben wird er weiterführen wie bis anhin, auch wenn er sich mit seinen 80 Jahren im eher fortgeschrittenen Alterungs-Modus befindet. Ähnlich verhält es sich aktuell mit der Bergsteiger-«Legende» Reinhold Messner. Am 17. September wird er ebenfalls 80 Jahre alt. Der Mann ist wie der Deutsche Fussball-Überflieger Günter Netzer top-fit und lässt derzeit in den Medien sein turbulentes Leben Revue passieren und bringt es auf den Punkt: «Ich kann nichts dafür, dass ich eine Legende bin»; das trifft natürlich zu. Der Alpinismus-Pionier hat Bergsteiger-Geschichte in jeder Hinsicht geschrieben. Mit seiner dritten Frau lebt der Held des Bergsteigens aktuell im Südtirol und vermarktet sein Leben, das er zu einem grossen Teil mit teils gigantischen Entbehrungen in den Bergen verbracht hat. Dazu gehört nun aber vor allem auch sein Familien- und Privatleben, das in letzter Zeit alles andere als gradlinig verlaufen ist. Kein Wunder, mit drei Frauen und einigen Kindern ist es zweifelsfrei nicht einfach, gemeinsame Lebens-Nenner zu finden. Auch beim Alpinismus-Übermenschen Reinhold Messner sind heute Erkenntnisse, wie sie «Normal-Sterbliche» auch machen müssen, an der Tagesordnung. Die Zwistigkeiten im familiären Umfeld führt das 80jährige Berg-Monument auf eine eigene, massive Fehlleistung zurück: «Mein grosser Fehler war, dass ich mein Erbe zu Lebzeiten verteilte», sagt er (z.B. gegenüber der Zürcher Sonntags-Zeitung vom 15. September 2024). Eigentlich ist das bekannt: Wer sein Leben friedvoll beenden will, darf nur mit kalten Händen vererben lassen.
Günter Netzer und Reinhold Messner – zwei Sportler, die nun 80 Jahre alt sind, sich also im Alterungs-Modus befinden, können uns kraft Vitalität und Lebenseinstellung zumindest Vorbilder sein. Nicht nur als Sport(ler)-«Legenden» vermitteln sie vor allem Hoffnung für «Normal-Sterbliche». Denn was wäre das Leben ohne Hoffnung? «Hoffnungslos», würden beide Sport-Cracks wohl unisono antworten.
causasportnews / Nr. 1180/09/2024, 13. September 2024
(causasportnews / red. / 13. September 2024) Das Thema beschäftigt seit geraumer Zeit im Allgemeinen und bleibt ein Dauerbrenner im Besonderen: Der Sitz des Weltfussballverbandes FIFA (Fédération International de Football Association), der seit 1932 in Zürich/Schweiz domiziliert ist, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Die FIFA gehört wohl etwa so zu Zürich wie der Islam zu Deutschland (letztere Aussage wird Christian Wulff, dem ehemaligen Deutschen Bundespräsidenten, zugeschrieben). Das Verhältnis zwischen der Stadt und dem Kanton Zürich und auch der Schweiz sowie dem hier domizilierten Weltverband kann als ambivalent bezeichnet werden. Dies vor allem deshalb, weil die FIFA immer mehr auch an internationaler Bedeutung gewann, nicht zuletzt bedingt durch den Umstand, dass hier ein Schweizer Verein mit an sich nicht-wirtschaftlicher, idealer Zweckverfolgung gigantische Mittel zu generieren begann. Das wirtschaftliche Potential des Verbandes wuchs kontinuierlich und erweckte deshalb auch immer mehr Argwohn, Neid und Missgunst. Eine an sich ideale Plattform für politische Auseinandersetzungen zwischen links und rechts. Zudem ist dies ein Nährboden für die Auseinandersetzung auf dieser Ebene zwischen Kommunismus und Kapitalismus. Kurz: Die FIFA geriet im Verlaufe der Zeit immer mehr in Bedrängnis, vor allem auch deshalb, weil der Verein, organisiert gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), die Kommune in Zürich und die übrige Schweiz kaum am aufgehäuften Reichtum teilhaben liess. Der Verband wurde zwar nicht und nie steuerbefreit, liefert aber in Zürich eine nur relativ bescheidene Gewinnsteuer ab. Die fast 1000 in Zürich bei der FIFA arbeitenden Personen versteuern ihre Saläre hier. Dass die FIFA national und global nicht gerade als Sympathieträgerin angesehen wird, hängt mit unappetitlichen Vorkommnissen im internationalen Fussball zusammen. Vor allem deswegen hat der Druck auf den Verband massiv zugenommen, und die FIFA liess stets verlauten, dass der Verbands-Sitz in Zürich nicht in Stein gemeisselt sei. Am letzten FIFA-Kongress wurde dann eine (vermeintlich) elastische Lösung gefunden, um den Sitz der FIFA allenfalls durch einen Kongress-Beschluss auch ins Ausland verlegen zu können (vgl. dazu auch Causa Sport, 1/2024, 5 ff., «Eine Drohgebärde vom FIFA-Sitz»). Dies war das Ergebnis aufgrund der sport-politischen Wetterlage (vgl. auch causasportnews vom 19. Mai 2024) zwischen «links» (ein Wegzug der FIFA aus Zürich würde dem puritanisch-zwinglianischen Zürich guttun) und «rechts» (die FIFA ist nicht nur ein Wirtschaftsfaktor, aber auch). Nachdem der statutarische Weg geebnet wurde (vgl. causasportnews vom 22. Mai 2024), um den FIFA-Sitz durch Kongress-Beschluss grundsätzlich verlegen zu können, sprich: um aus Zürich wegzuziehen, beruhigten sich die Gemüter. Dies wohl auch deshalb, weil die Statutenanpassung bezüglich der Sitzverlegungsmöglichkeit alles so beliess wie bisher (u.a. auch mit Blick auf Art. 56 ZGB).
Ein Verein wie die FIFA kann eine Sitzverlegung der Körperschaft grundsätzlich jederzeit beschliessen, falls das notwendige Stimmenmehr erreicht wird. 211 nationale Verbände sind derzeit Mitglieder der FIFA, zuletzt kamen Gibraltar, Kosovo, Südsudan, Montenegro, Osttimor und die Komoren als Neumitglieder dazu. Im Verband verfügen die führenden Nationalverbände über die gleiche Stimmkraft wie bspw. die Komoren; im Verein «FIFA» existiert das «Kopfstimmprinzip» (jedes Mitglied verfügt über eine Stimme). Aufgrund dieser Ausgangslage können oft nicht voraussehbare Entscheide getroffen werden, falls sich z.B. relativ unbedeutende Verbände zusammentun und geschlossen für eine Vorlage eintreten. Diese Konstellation hat den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter zum zweifelsfrei undiskutablen Fazit verleitet: «Man muss die Schafe zählen, nicht wägen».
Auch wenn die Diskussionen um den FIFA-Sitz in Zürich derzeit etwas abgeflaut sind, kochen die Emotionen in dieser Hinsicht dennoch immer wieder hoch. Die anhaltend im Raum stehenden Abwanderungsgelüste des Weltverbandes haben nun zwei Parteien (Die Schweizerische Volkspartei SVP und Die Mitte in der Stadt Zürich bewogen, den nicht gerade FIFA-freundlichen Zürcher Stadtrat, ein Linksgremium, anzufragen, wie es sich mit den Wegzugsgerüchten verhalte. Von Wegzugsplänen habe der Stadtrat keine Kenntnis, liess dieser verlauten. Kann sein. Zumal die FIFA erklärt hat, in der Stadt Zürich glücklich zu sein. Nicht nur deshalb, weil immerhin rund 850 Personen in Zürich gutes Geld verdienen und dieses auch hier versteuern. Zudem werden in der Limmat-Stadt, im Kanton Zürich sowie in der Schweiz jährlich Millionen von Franken umgesetzt. Die FIFA ist zudem mehrwertsteuer-pflichtig. Mit dem jetzigen FIFA-Sitz in Zürich scheinen (fast) alle zufrieden zu sein und haben sich mit diesem Faktum zumindest abgefunden. Was bedeutet, dass es gar nicht immer viel braucht zum Glücklichsein oder zum Glücklichwerden.
(causasportnews / red. / 9. September 2024) Es mag mit dem im Sommer durchgeführten Fussball-Europameisterschaft in Deutschland zusammenhängen, dass die Karten und Trümpfe im Nationalmannschaft-Fussball personell derzeit neu gemischt werden, auch bezüglich der Frage, welche Spieler sich mit Blick auf die Zukunft aus den Nationalteams verabschieden. Es sind dies u.a. Yann Sommer, Xherdan Shaqiri, Fabian Schär, welche nicht mehr für die Schweiz spielen werden; sodann u.a. Manuel Neuer, Thomas Müller, Ilkay Gündogan, welche sich aus der Deutschen Nationalmannschaft zurückziehen wollen. In Österreich ist die Zukunft von Mannschafts-Kapitän Marko Arnautovic ungewiss; er behält sich vor, seinen Rückzug aus der Österreichischen Nationalmannschaft selber zu bestimmen und zu kommunizieren – zu gegebener Zeit. Bei allen Zurückgetretenen ist eine Besonderheit feststellbar: Die Spieler entscheiden über ihre Rücktritte und teilen diese durchwegs selber über Social Media-Kanäle mit. Die klassische Kommunikationsplattform «Medienkonferenz» hat auch in solchen Fällen weitgehend ausgedient (nur im Falle von Yann Sommer war das etwas anders). Vor noch nicht allzu langer Zeit wurden Spieler in die Nationalmannschaften ihrer Länder berufen. Sie blieben so lange, bis die jeweiligen Verbände, nach Absprachen mit den Spielern natürlich, sie aus den Nationalteams verabschiedeten. Heute legen die Spiele fest, wenn sie nicht mehr für ihre Länder auflaufen wollen. Eine typische Haltung für atypische Arbeitnehmer im Rahmen des Nationalmannschafts-Fussballs, wobei für viele Akteure ihre Klubs, bei denen die Spieler auch angestellt sind, die Arbeitgeber wichtiger sind als die Nationalteams. Deshalb gilt auch nach wie vor die «Abstellungsregel» des Fussball-Weltverbandes FIFA, nach der die Klubs (Arbeitgeber) Spieler (Arbeitnehmer) für die Nationalteams zur Verfügung stellen (Fachterminologie «abstellen») müssen.
Somit ist der Bogen zu anderen Super-Akteuren im Sport gespannt. Etwa zur Formel 1. In dieser Sparte ist derzeit Mc Laren das Mass aller Dinge, und es könnte durchaus im Bereich des Möglichen liegen, dass Ende dieser Saison ein neuer Weltmeister gekürt wird und der Überflieger der letzten Jahre, Max Verstappen im Red Bull, nach drei Weltmeistertiteln in Serie mit dem Vize-Weltmeistertitel Vorlieb nehmen muss. Dass das österreichische Team des gleichnamigen Getränke-Konzern derzeit nicht mehr dominiert, mag wohl daran liegen, dass der Rennstall nach jahrelangen Erfolgen das «Superhirn» des Rennsports verloren hat, den Star-Designer Adrian Newey. Fast seit Jahrzehnten gilt in der Formel 1 die Basis-Weisheit: «Wer Adrian Newey hat, wird Weltmeister». Zuletzt hat dies der 65jährige Brite eben bei Red Bull bewiesen. Dem Briten wurden heuer die Dauer-Querelen bei den Bullen zu viel, weshalb er sich anderweitig umsah. Und Aston Martin schlug zu. Die Traditionsmarke legte dem «Superhirn» einen Fünfjahresvertrag hin, und Adrian Newey zögerte nicht lange. Die Entschädigung von rund 30 Millionen Schweizer Franken pro Vertrags-Jahr dürfte nicht das Hauptmotiv für diesen spektakulären Wechsel des «Superhirns» gewesen sein.
Womit wir bei den Denkmälern angelangt sind. In diesem Zusammenhang sei die Würdigung der Fussball-Ikone Deutschlands angesprochen, Franz Beckenbauer. Keine Frage, «Kaiser Franz», wie der Weltmeister (als Spieler und als Trainer) auch genannt wird, ist prädestiniert, in der Kategorie «Denkmäler» eingereiht zu werden. Es ist seit einiger Zeit angedacht, den Namen «Franz Beckenbauer» für die Nachwelt mit einer Nennungs-Präsenz im Rahmen des 2022 eingeweihten Campus des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) in Frankfurt zu würdigen. Doch diese Ehrung des Fussball-«Denkmals» stockt nun. Der Grund ist einfach und nachvollziehbar: Der Campus ist eng mit dem langjährigen DFB-Partner «adidas» verknüpft. 2027 will der Verband nun allerdings zum US-Ausrüster «Nike» wechseln, eine friktionsträchtige Partnerschaft für den DFB mit Blick auf den Frankfurter Campus und die angedachte Namens-Ehrung von «Kaiser Franz», der sportlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich immer mit «adidas» verbunden war. So ist nun letztlich Sport- und insbesondere Fussball-Diplomatie gefragt, die sich aufgrund der aufgezeigten Konstellation in der Causa «DFB / «adidas» / «Nike» darin äussern könnte, dass künftig nicht der DFB-Campus, sondern der DFB-Pokal nach Franz Beckenbauer benannt wird.- Mit Denkmälern war und ist es halt so eine Sache…
(causasportnews / red. / 6. September 2024) Zwischenzeitlich hat sich die Sport-Community daran gewöhnt, dass Dopingfälle durchwegs zu regelrechten Komödien verkommen; eigentlich sind es Tragödien. Eine Farce bildet die Medaillen-Satire um die frühere russische Leichtathletin Tatjana Tomaschowa. Die heute 49jährige Sportlerin belegte im Olympia-Finalrennen in London 2012 (!) über 1500 Meter den vierten Platz, wurde dann aber auf den zweiten Platz hochgestuft, nachdem den Türkinnen Asli Cakir Alptekin (2. Platz) und Gamze Bulut (3. Platz) ihre Olympia-Medaillen wegen Dopings aberkannt wurden. Nun ist auch Tatjana Tomaschowa ihre vor 12 Jahren «geerbte» Silbermedaille wieder los, wie der Internationale Sport-Schiedsgerichtshof TAS (Tribunal Arbitral du Sport) in Lausanne mitteilte. Die ehemalige Russin wurde gleich wegen mehrfacher Dopingvergehen schuldig gesprochen, für zehn Jahr gesperrt, und es wurde ihr auch die Silbermedaille von London aberkannt. Diese Groteske ist den Medien, wohl kalkuliert, nur noch eine Randnotiz wert. Kein Wunder, denn der dopingverseuchte Sport in Russland schadet dem Image des Weltsports noch immer und immer wieder, auch wenn Russland in der Welt-Gemeinschaft kaum mehr Kredit geniesst. Mit dieser Angelegenheit muss sich eventuell auch noch das Schweizerische Bundesgericht befassen. Im Moment präsentiert sich die Schlussrangliste des 1500 Meter-Laufs der Frauen anlässlich der Olympischen Spiele in London 2012 wie folgt (ohne Gewähr):
Goldmedaille Maryam Yusuf Jamal (Bahrein)
Silbermedaille Abeba Aregawi (Äthiopien)
Bronzemedaille Shannon Rowbury (USA)
Ein Fachexperte aus der Leichtathletik: «Für die Glaubwürdigkeit des Sports ist es unabdingbar, dass das Publikum am Ende eines Wettbewerbes weiss, wer diesen gewonnen hat und wer die weiteren Plätz belegt.».
Dass es bei der Dopingbekämpfung noch grotesker zu- und hergehen kann, belegt eine Meldung aus Norwegen. Vor einem Nations-League-Spiel leisteten eifrige Dopingfahnder ganze Arbeit und luden Jorgen Juve und Einar Gundersen zu Dopingkontrollen vor. Die beiden ehemaligen Top-Fussballspieler sind allerding längst tot. Sie verstarben 1983 (Jorgen Juve), bzw.1962 (Einar Gundersen). Der gute Wille der Fahnder, die Dopingsünder unter Lebenden und Toten aufzuspüren, macht Mut mit Blick auf die global anzustrebende Total-Integrität des Sports…
causasportnews / Nr. 1177/09/2024, 4. September 2024
(causasportnews / red. / 4. September 2024) Die Olympischen Sommerspiele von Paris gehen zumindest in einem Fall in die juristische Verlängerung. Das höchste Gericht der Schweiz wird definitiv über die Vergabe der Bronze-Medaille im Boden-Turnen der Frauen entscheiden. Die Vorinstanz, der Internationale Sport-Schiedsgerichtshof (TAS, Tribunal Arbitral du Sport) in Lausanne urteilte, die Auszeichnung für den dritten Olympia-Rang stehe der Rumänin Ana Barbosu zu. Am Wettkampftag vom 5. August 2024 wurde der Amerikanerin Jordan Chiles die Bronzemedaille überreicht; dies nach einem Einspruch des US-Teams. Die Rumänen belegten danach, dass der Einspruch der Amerikaner ein paar Sekunden zu spät erfolgte. In einem Schnellverfahren entschied das Sport-Schiedsgericht, dass der Einspruch der Amerikaner zu spät erfolgte. Das alles soll nun vor Bundesgericht geklärt werden. Ana Barbosu oder Jordan Chiles also? Das wäre nun wohl eine zu einfache Fragestellung, denn die Geschichte um die Olympia-Bronzemedaille der Frauen in dieser Disziplin wird nun nochmals komplizierter. Die in Paris viertplatzierte Athletin, die Rumänin Sabrina Maneca-Voinea, reklamiert am Bundesgericht ebenfalls die Bronzemedaille für sich. Sie argumentiert, wegen eines angeblichen Übertritts sei ihr zu Unrecht ein Wertungs-Zehntel abgezogen worden. So habe sie die Bronzemedaille ungerechtfertigterweise verloren, bzw. nicht gewonnen.
Über den Ausgang dieser Verfahren am Bundesgericht darf spekuliert werden. An sich ist es unbestritten und entspricht jahrzehntelanger Gerichtspraxis, dass Entscheidungen, welche die Spiel(regel)ebne betreffen, vor der Ziviljustiz unantastbar, nicht-justiziabel sind. Diese Faktenlage scheint hier anzunehmen sein, was bedeuten würde, dass das höchste Gericht der Schweiz auf diesen Streit nicht eintritt. Falls jedoch anzunehmen wäre, bei der gegebenen Sachlage könnten bedeutende und relevante Rechtsregeln (Satzungsbestimmungen) verletzt worden sein oder widerrechtliche Persönlichkeitsverletzungen vorliegen, könnte die TAS-Entscheidung allenfalls umgestossen werden. Der Wertungsabzug von einem Zehntel zum Nachteil von Sabrina Maneca-Voinea ist tendenziell als nicht justiziabler Spielregelentscheid zu qualifizieren.
Die Spannung bezüglich der Entscheidung des Bundesgerichts in Lausanne dürfte im Moment erhalten bleiben. Und natürlich: Affaire à suivre…