(causasportnews / red. / 21. September 2018) Laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München darf ein Fussballklub Eintrittskarten für seine Spiele sperren, die auf einem sog. „Zweitmarkt“ erworben wurden. Konkret entschied das OLG über eine Berufung in einem Streit zwischen einem Tickethändler und dem FC Bayern München. Der betreffende Händler verkauft Eintrittskarten für Fussballspiele weiter, und dies regelmässig über dem jeweiligen ursprünglichen Verkaufspreis. Auf solchen Zweitmärkten ergattern Fussballfans, die beim Verkauf der entsprechenden Tickets zunächst leer ausgegangen sind, häufig doch noch Karten für die begehrten Spiele. Der FC Bayern München hatte nun aber einzelnen Fans, die solche weiterverkauften Karten erworben hatten, den Zugang zur „Allianz Arena“ verweigert. Der Fussballklub berief sich dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ticketverkauf, die u.a. ausdrücklich einen Weiterverkauf untersagten und gegenüber Käufern von weiterverkauften Tickets Massnahmen wie Zugangssperren und Stornierungen der Eintrittskarten vorsahen. Das OLG München schützte nun diese Praxis. Der betroffene Tickethändler hat indessen bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen.
Klubs dürfen weiterverkaufte Eintrittskarten sperren
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