Beziehungen zum Sport als «Risiko» für Banken?

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Müssen Banken bei Geschäftsbeziehungen mit Sportorganisationen besondere Vorsicht walten lassen?

(causasportnews / red. / 19. September 2018) Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat kürzlich Massnahmen in Bezug auf die Grossbank Credit Suisse angeordnet, weil diese ihren Verpflichtungen aus den einschlägigen Gesetzen – insbesondere dem Geldwäschereigesetz – nicht vollumfänglich nachgekommen ist. Dabei haben u.a. auch Geschäftsbeziehungen der Bank zum Weltfussballverband FIFA eine Rolle gespielt. Die FINMA hat ab 2015 bei mehreren Banken Abklärungen vorgenommen, und zwar unter anderem – gemäss FINMA-Angaben – «im Zusammenhang mit den mutmasslichen Korruptionsfällen FIFA». Konkret sei es darum gegangen abzuklären, ob Kunden von Schweizer Banken in Korruptionsfälle involviert waren und ob die Banken dabei die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen eingehalten haben, insbesondere im Bereich der Geldwäschereibekämpfung. Dabei hat die FINMA festgestellt, dass die Credit Suisse gegen aufsichtsrechtliche Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei verstossen hat. Die festgestellten Mängel betreffen u.a. die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, die Kategorisierung als Geschäftsbeziehung mit erhöhtem Risiko sowie die notwendigen Abklärungen bei erhöhtem Risiko. Gemäss FINMA traten die festgestellten Verfehlungen über Jahre hinweg – mehrheitlich in der Zeit zwischen 2006 und 2014 – und wiederholt auf. Als Reaktion hierauf hat die FINMA gegenüber der Credit Suisse Massnahmen zur weiteren Verbesserung des Geldwäschereidispositivs und zur beschleunigten Umsetzung von seitens der Bank ergriffenen Schritten verfügt.

Für den Weltfussballverband FIFA bedeuten die Erkenntnisse der FINMA freilich keineswegs, dass dieser als «korrupt» zu qualifizieren wäre. Die FINMA spricht durchwegs ausdrücklich von «mutmasslichen» Korruptionsfällen. Allerdings sind die Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und der FIFA aus Sicht der FINMA offenbar als «Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko» einzustufen – mit den entsprechenden aufsichtsrechtlichen Folgen, die sich aus dem einschlägigen Recht für die betroffenen Banken ergeben. Was die FINMA in Bezug auf die FIFA festgestellt hat, müsste indessen konsequenterweise auch in Bezug auf andere Sportorganisationen gelten, die einen «Kontext von mutmasslichen Korruptionsfällen» (wie es die FINMA formuliert hat) aufweisen. Dies dürfte bspw. für das Internationale Olympische Komitee (IOC) sowie für den Internationalen Leichtathletikverband (IAAF) zutreffen. Es bleibt abzuwarten, ob die FINMA bei Schweizer Banken mit Geschäftsbeziehungen zu diesen Sportorganisationen auch so genau hinsieht wie bei denjenigen mit Beziehungen zur FIFA …

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