
Olympische Winterspiele 2018: Juristisches Hickhack um russische Athleten geht weiter
(causasportnews / red. / 7. Februar 2018) Derzeit kursiert im Zusammenhang mit den juristischen Pleiten des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) im Vorfeld der Olympischen Winterspiele von Pyeongchang ein Witz mit ernsthaftem Hintergrund: „Was ist der Unterschied zwischen dem IOK und der FIFA?“ Antwort: „Das IOK lenkt, die FIFA denkt“. Zwei Tage vor Beginn der Spiele in Südkorea ist im Zusammenhang mit den angeblichen Doping-Vorgängen anlässlich der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi (Russland) immer noch nicht klar, welche russischen Athletinnen und Athleten nun definitiv am Freitag zur Eröffnungsfeier einmarschieren werden. Hin und her geht es im juristischen Hickhack zwischen russischen Athletinnen und Athleten, dem IOK und Gerichtsinstanzen, vorwiegend dem internationalen Sport-Schiedsgericht (TAS; vgl. auch causasportnews vom 2. Februar 2018). Wegen ungenügender Beweislage wurden die meisten von der Disziplinarkommission des IOK unter dem Vorsitz der Schweizers Denis Oswald sanktionierten Athletinnen und Athleten aus Russland ganz oder teilweise freigesprochen. Die juristische Ohrfeige gegenüber dem IOK dürfte die grösste Schlappe sein, die dem IOK von einer Gerichtsinstanz je zugefügt worden ist; und dies ausgerechnet vom TAS, das alles andere als IOK-feindlich ist. Verwundert stellen sich nicht nur interessierte Juristinnen und Juristen die Frage, was hier konkret schiefgelaufen ist. Die Antwort liegt auf der Hand: Die IOK-Disziplinarkommission hat vorwiegend „Gefühlsjuristerei“ betrieben und insbesondere die Voraussetzungen, welche sanktionsrechtlich von Bedeutung sind, verkannt oder ignoriert. Eine Sanktion lässt sich konkret nur dann aufrecht erhalten, wenn der Nachweis sanktionsrechtlich relevanter Tatsachen mittels (zulässiger) Beweismittel erbracht worden ist. Die IOK-Disziplinarkommission hat offensichtlich – ähnlich wie jeweils amerikanische Gerichtsinstanzen – aus einer Fülle von allgemeinen Befunden, Untersuchungen, Berichten und anderen Unterlagen Schlüsse gezogen, die im Einzelfall nicht oder nicht ausreichend geeignet waren, sanktionsrechtlich relevante Fakten zu beweisen. Ein Stapel Papier kann höchstens Vermutungen untermauern, ist jedoch per se nicht dazu angetan, individuelles Fehlverhalten und Verschulden angemessen zu belegen. Trotz klar ungenügender Beweislage hat die IOK-Sanktionsbehörde munter Athletinnen und Athleten sanktioniert, was das von den Betroffenen angerufene TAS in für das IOK geradezu brutaler Art und Weise korrigiert hat. Die von den Olympioniken in Lausanne gelebte Sanktionspraxis mutet geradezu antiquiert an. Anders der Weltfussballverband FIFA, der in rund vier Monaten mit der WM-Endrunde in Russland starten wird. Der Weltverband lässt sich derzeit im Zusammenhang mit den Doping-Mutmassungen und –Behauptungen nicht aus der Ruhe bringen und klärt ihm zugetragene Ungereimtheiten bzw. Dopinggerüchte um das russische Fussball-Nationalteam bezüglich der WM-Endrunde 2014 in Brasilien minutiös ab, vermeidet jedoch „Schnellschüsse“. Die juristische Pleite, welche das IOK im Moment erleidet, hält die FIFA zweifelsfrei (auch) vor übereilten Schritten bezüglich der WM-Endrunde in Russland ab. Die Rechtsauffassungen, wie sie immer wieder vom IOK wiedergegeben werden, jedoch so antiquiert wie Gepflogenheiten um die Olympischen Spiele des Altertums qualifiziert werden müssen, dürften die FIFA zusätzlich bestärkt haben, mit Bezug auf das Fussball-Team Russlands nach den Regeln der modernen juristischen Kunst und nicht nach längst überholten Gepflogenheiten zu agieren. Oder anders: Die FIFA weiss, dass im Sanktionsrecht durchaus mitgedacht werden darf, ja muss.