
Roberto Heras (Bildnachweis: Ckoelma at Dutch Wikipedia)
(causasportnews / red. / 19. Mai 2017) Der Spanische Oberste Gerichtshof in Madrid hat dem ehemaligen spanischen Radprofi Roberto Heras einen Schadenersatzanspruch im Umfang von € 724‘904 zuerkannt. Diese Summe entspricht dem Verdienstausfall, den der Radsportler zufolge einer fälschlich verhängten Dopingsperre in den Jahren 2006 bis 2008 erlitten hat.
Roberto Heras wurde kurz nach dem Gesamtsieg an der Spanien-Rundfahrt Vuelta im September 2005 positiv auf die Dopingsubstanz Erythropoetin (EPO) getestet und im Anschluss daran gesperrt. Der damals bereits 31-jährige Radprofessional beendete daraufhin zwar seine Karriere, klagte jedoch vor Zivilgerichten gegen den spanische Radsport-Verband RFEC und Spaniens staatliche Anti-Doping Behörde – den obersten Sportrat CEDD – gegen die verhängte Sanktion. Nach einem Prozessmarathon hob das Zivilgericht in Castilla y Leon im Juni 2011 die Sanktion auf und verpflichtete den RFEC, Roberto Heras den aberkannten Sieg an der Vuelta 2005 wieder zuzusprechen. Das Zivilgericht sah es als erwiesen an, dass die betreffenden Dopingproben des Fahrers unsachgemäss gelagert und zudem nicht – wie vorgeschrieben – anonymisiert getestet wurden, was ihre Verwertbarkeit in dem Verfahren gegen Roberto Heras unmöglich gemacht habe. Dieser Entscheid wurde sodann im Dezember 2011 vom obersten spanischen Gerichtshof bestätigt und Roberto Heras vollumfänglich rehabilitiert.
Nach der Aufhebung der Sperre und rückwirkenden Rehabilitation klagte der Radprofessional im Dezember 2013 sodann nochmals gegen RFEC und CEDD – diesmal auf Schadenersatz in Höhe von € 1 Mio zufolge der Sperre, die ihn an der Berufsausübung gehindert habe und somit unmittelbar zu einem Verdienstausfall geführt habe. Die Beklagten argumentierten unter anderem, nicht die Sperre, sondern die Kündigung des Arbeitvertrages durch den damaligen Arbeitgeber des Fahrers resp. die Kündigung von Sponsorenverträgen durch Dritte habe unmittelbar zum Verdienstausfall geführt, weswegen die gegen sie gerichtete Klage abzuweisen sei. Im Januar 2016 gab das erstinstanzliche Gericht dem Begehren von Roberto Heras weitgehend statt und verurteilte den spanischen Staat zu einer Zahlung von € 724‘904 an des Sportler. Mit Entscheid vom 8. Mai 2017 bestätigte nun der oberste spanische Gerichtshof das Urteil der Vorinstanz. In einer Verlautbarung zum Urteil teilte das Gericht unter anderem mit, dass die Sanktion von Roberto Heras die unmittelbare, kausale und ausschliessliche Ursache für die Beendigung der Arbeits- und Sponsoringverträge gewesen sei und somit diese Sperre ihn kausal daran gehindert habe, während des Vertragszeitraums als Berufsfahrer zu arbeiten, unabhängig davon, dass die Kündigung der einzelnen Arbeits- und Sponsoringverträge durch Dritte und nicht die Beklagten erfolgt ist.