Wenn Angela Merkel im Sport aktiv wäre…

(causasportnews / red. / 5. Mai 2017) Da hätte auch der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter Regie führen können: Gemäss Kirchenrecht hat der Bischof von Chur, Vitus Huonder, pünktlich an seinem 75. Geburtstag am 21. April 2017 Papst Franziskus seinen Rücktritt als Diözesanbischof angeboten. Dieser hat den Rücktritt angenommen – allerdings überraschenderweise mit Wirkung erst an Ostern 2019. So wie in der Katholischen Kirche handhabte es Joseph Blatter, der nach einem Entscheid der FIFA-Ethikkommission Ende 2015 sein Präsidentenamt nicht mehr weiter ausüben konnte. Immer wieder verschob er seinen Rücktritt, und als er nach 17 Jahren im Amt als fast 80jähriger aller seiner Funktionen enthoben wurde, waren sich die Kommentatoren einig: Der Walliser hätte sein Amt schon früher aufgeben sollen. Entsprechende Kritik wird nun auch nach dem angebotenen Rücktritt des Kirchenmanns Vitus Huonder laut, der nun in seinem Bischofsamt in eine zweijährige Verlängerung gehen wird und 2019 als 77jähriger von seinem Amt Abschied wird nehmen müssen.

Wie hat es Joseph Blatter des öftern gesagt: Die FIFA und die Katholische Kirche weisen Parallelen zuhauf auf – nicht nur bezüglich der beiden Machtkartelle. Ein Unterschied zwischen dem Weltfussballverband und der Katholischen Kirche ist nun wohl darin zu erblicken, dass die FIFA nach den Turbulenzen der letzten Jahre u.a. Amtsbeschränkungen eingeführt hat. Der Nachfolger von Joseph Blatter, Gianni Infantino, wird höchstens zwölf Jahre im Amt verbleiben können, ebenso die Mitglieder des FIFA-Rates. In der Katholischen Kirche werden die Themenbereiche Amtszeitbeschränkungen und Alterslimiten liberaler gehandhabt und gelebt als im organisierten Fussball, wie die nun von Papst Franziskus für Bischof Vitus Huonder angeordnete Verlängerung zeigt. Ein Blick auf die Zusammensetzung der Kirchenorgane belegt überdies, dass die Katholische Kirche eher dem Internationalen Olympischen Komitee (IOK) ähnelt, dem als Mitglieder natürliche Personen angehören; Amtszeitbeschränkungen gibt es keine. Noch liberaler als in der Kirche gibt sich die Politik, was Amtszeitbeschränkungen und Alterslimiten anbelangt; das „Sesselkleben“ ist in der Politik geradezu ausgeprägt. Kaum zu glauben, dass z.B. der Deutsche Politiker Wolfgang Schäuble auch als 75jähriger in seiner Position wegen seiner langjährigen politischen Tätigkeit (seit 1972 ist er als Parlamentarier tätig) unbestritten ist und nun vielleicht erst nach der nächsten Bundestagswahl in diesem Herbst seine politische Laufbahn beenden wird oder muss. Speziell ist auch etwa das Beispiel des Schweizer Rechtsanwalts und Gewerkschafters Paul Rechsteiner, der seit 1986 und bis auf Weiteres dem Eidgenössischen Parlament angehört. Auch nach über 30 Jahren Parlamentstätigkeit sind bezüglich Paul Rechsteiner noch keine Rücktrittsforderungen erhoben worden. Glück auch für die amtierende Deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel: Würden die FIFA-Bestimmungen bezüglich Amtszeitbeschränkungen bei ihr zur Anwendung gelangen, wäre eine erneute Wahl zur Bundeskanzlerin nach 12 Amtsjahren nicht mehr möglich. Gut für die (christliche) Bundeskanzlerin, dass sich die Verhältnisse in der Politik und in der Kirche ähneln und sie nicht den kompromisslosen Vorgaben des organisierten Sportes in punkto Amtszeitbeschränkungen ausgesetzt ist.

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