„Fall Vanessa Sahinovic“ – Verunglückt als Arbeitnehmerin

index(causasportnews / red. / 24. Mai 2017) Tragisches ereignete sich anlässlich der Europaspiele vor fast zwei Jahren in Baku (Aserbaidschan): Die damals 15jährige österreichische Synchronschwimmerin Vanessa Sahinovic wurde auf dem Gehsteig von einem Shuttle-Bus der Organisatoren überfahren und so schwer verletzt, dass sie Querschnittlähmungen erlitt. Die ehemalige Sportlerin wird wohl zeitlebens an den Rollstuhl gebunden sein; die Familie Sahinovic baut auf Grund dieser Umstände derzeit ein behindertengerechtes Haus. Nebst der menschlichen Tragödie weist der Vorfall auch eine wirtschaftliche Komponente auf. Die ehemalige Spitzen-Synchronschwimmerin wird das Leben, wie es vor dem Unfall war, nicht mehr führen können. Die finanziellen Folgen sind noch nicht absehbar. Es ist deshalb naheliegend, dass der Unfall vom 11. Juni 2015 auch zum „Versicherungs-Fall“ wird, bzw. bereits geworden ist. Insbesondere stellt sich dabei die Frage, ob der Unfall in Baku als Freizeitunfall oder als Arbeitsunfall zu qualifizieren ist. Hierzu hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Wien für eine wegweisende Klärung gesorgt: Vanessa Sahinovic sei damals nicht als Freizeitsportlerin in Baku gewesen, sondern das Rechtsverhältnis zwischen der Sportlerin und dem entsendendem Verband (konkret war dies das Österreichische Olympische Komitee, ÖOK), müsse als Dienstverhältnis – mit den umfassenden versicherungsrechtlichen Folgen – angesehen werden. Beobachter in Österreich rechnen nach diesem rechtskräftigen Entscheid mit weitreichenden Folgen allgemein für Verbände, welche Athletinnen und Athleten zu Sport-Anlässen entsenden. Für die Sportlerinnen und Sportler dürfte es indessen eine Beruhigung sein, dass derartige Vorkommnisse nicht (mehr) unter Freizeitunfälle zu subsumieren sein werden. Die Qualifikation eines solchen Ereignisses als Arbeitsunfall dient jedenfalls der sozialen Absicherung von Athletinnen und Athleten.

(Mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben von „Causa Sport“)

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