(causasportnews / red. / 26. Juli 2016) Dass in Russland flächendeckend und staatlich mitorganisiert gedopt worden ist, steht seit der Veröffentlichung des sog. „McLaren-Berichts“ ausser Frage. Insbesondere an den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotschi ist demnach massivst von staatlicher Seit mitgemischt und -gemauschelt worden. Der Internationale Leichtathletik-Verband IAAF sah sich auf Grund des Doping-Ausmasses in der Leichtathletik genötigt, russische Sportlerinnen und Sportler von den am 5. August 2016 in Rio beginnenden Olympischen Spielen auszuschliessen; in der Leichtathletik sollen von 2012 bis 2015 die meisten, nämlich insgesamt 139 Proben russischer Athletinnen und Athleten, vertuscht worden sein. Der Internationale Sportschiedsgerichtshof CAS hat vor wenigen Tagen befunden, dass der durch die IAAF verhängte Ausschluss zu Recht erfolgt ist (vgl. auch causasportnews vom 21. Juli 2016). Nach dem Verdikt des CAS ist allgemein erwartet worden, dass das Internationale Olympische Komitee IOC nun in Anbetracht des nachgewiesenen, umfassenden Staatsdopings alle russischen Sportlerinnen und Sportler von den bevorstehenden Olympischen Spielen in Rio de Janeiro ausschliessen würde. Das IOC – opportunistischen Lösungen grundsätzlich nicht abgeneigt – hat allerdings am Wochenende überraschend, aber doch nicht gänzlich unerwartet, mit einem kreativen Manöver aufgewartet und die heisse „Olympia-Kartoffel“ den Sportfachverbänden weitergereicht. Diese haben bei den ihnen unterstellten, für Rio 2016 nominierten russischen Sportlerinnen und Sportlern spezifisch zu prüfen, ob sie in Sachen Doping „clean“ sind. In diesem Zusammenhang werden die Athletinnen und Athleten ausdrücklich verpflichtet, entsprechende Beweise vorzulegen. Dieser Ansatz erinnert an die „strict liability“-Beweislastverteilung in der Dopingsanktionspraxis, wonach der positiv getestete Athlet versuchen kann, sich zu exkulpieren. Doch die durch das IOC geschaffene Rechtslage in der „Causa Russland“ ist viel delikater. Was von den russischen Athletinnen und Athleten, die bei den Olympischen Spielen in Rio starten wollen, verlangt wird, bedeutet nichts anderes als die Abkehr vom ehernen Rechtsgrundsatz „negativa non sunt probanda“ (Negativ-Tatsachen sind nicht zu beweisen). Es darf erwartet werden, dass es russischen Sportlerinnen und Sportlern trotzdem gelingen wird, zu beweisen, was nicht war… Der Internationale Tennisverband beispielsweise hat bereits – innert kürzester Zeit – die sieben für Rio 2016 gemeldeten russischen Spieler/-innen für „sauber“ erklärt.
Olympische Spiele: „Heisse Doping-Kartoffel“ nun bei den Sportfachverbänden
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