(causasportnews / red. / 25. August 2016) Einer der bis vor kurzem weltweit bestbezahlten Radprofessionals, der Luxemburger Fränk Schleck, bleibt zumindest für absehbare Zeit Millionär: Das Schweizerische Bundesgericht hat ein Urteil des Internationalen Sport-Schiedsgerichtshofs (CAS) in Lausanne bestätigt, wonach der ehemalige Rennstall von Fränk Schleck, Leopard AG, diesem bzw. seiner Firma Winfrank GmbH zwei Millionen Euro bezahlen muss. Ein Dopingtest beim Luxemburger fiel 2012 positiv aus. Im Januar 2013 wurde der Profi wegen Dopings suspendiert, jedoch erst ein halbes Jahr später löste der Arbeitgeber von Fränk Schleck die immer noch bestehenden Vertragsverhältnisse ausserordentlicherweise auf. Nach Auffassung des CAS erfolgte diese Auflösung verspätet. Eine ausserordentliche Vertragsauflösung habe umgehend zu erfolgen, falls ein ausserordentlicher Vertragsauflösungsgrund geltend gemacht werden soll. Das Sport-Schiedsgericht in Lausanne erkannte in dem nun vom höchsten Gericht der Schweiz bestätigten Urteil, dass der Rennstall mit dem langen Zuwarten das Recht auf vorzeitige Vertragsauflösung verwirkt habe, weshalb die vertragsgemäss vereinbarten Leistungen gegenüber dem Fahrer weiterhin geschuldet seien. Fränk Schleck wird sich somit am Ende seiner Radsport-Karriere an diesen zusätzlichen zwei Millionen Euro erfreuen dürfen. Der Entscheid des Bundesgerichts bestätigt die seit langem herrschende Praxis, dass eine ausserordentliche Vertragsauflösung immer umgehend nach Entdeckung eines entsprechenden Auflösungsgrundes zu erfolgen hat, ansonsten Weiterzahlungsverpflichtungen drohen.
Verspätete Vertragsauflösung macht Fränk Schleck zum Dauermillionär
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