(causasportnews / rbr. / 8. August 2016) Anlässlich eines Meisterschaftsspiels der Schweizer Super League zwischen dem FC Aarau und dem FC Zürich am 9. November 2014 war es zu einem schweren Foul von Sandro Wieser (FC Aarau) an Gilles Yapi (FC Zürich) gekommen. Der gefoulte Spieler erlitt schwerste Knieverletzungen, worauf dieser sowie sein Arbeitgeber gegen Sandro Wieser Strafanzeige bzw. Strafantrag einreichten. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess gestützt darauf gegen Sandro Wieser am 30. April 2015 einen Strafbefehl (Art. 352 ff. der Schweizerischen Strafprozessordnung, StPO) wegen (eventual-)vorsätzlicher einfacher (Art. 123 Ziff. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, StGB) und fahrlässiger schwerer Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2 StGB). Gegen diesen Strafbefehl erhob Sandro Wieser am 12. Mai 2015 Einsprache i.S.v. Art. 354 StPO (vgl. CaS 2015, 215). Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies die Angelegenheit zur Durchführung des Hauptverfahrens an das erstinstanzliche Strafgericht (Bezirksgericht Aarau).
Zwischenzeitlich ist die Sache indessen ohne Urteilsspruch des Gerichts beendet worden. Wie der FC Zürich auf Anfrage hin mitteilte, haben Gilles Yapi als Privat- und Strafkläger sowie der FC Zürich (Betriebsgesellschaft FCZ AG) eine Vereinbarung mit Sandro Wieser abgeschlossen; diese Vereinbarung beinhaltete u.a. den Rückzug der Strafanzeige und der Strafanträge gegen Sandro Wieser. Das Vorliegen eines Strafantrags stellt bei den Antragsdelikten eine Prozessvoraussetzung dar, womit bei einem Rückzug auf die Sache nicht einzutreten ist. Bei Offizialdelikten (was für Art. 125 Abs. 2 StGB zutrifft) kann der Geschädigte zudem sein sog. Desinteresse an der Strafverfolgung erklären. Als Folge der beiden Erklärungen hat das Bezirksgericht Aarau das Verfahren eingestellt (Art. 329 Abs. 4 i.V.m. Art. 320 StPO). Demnach wurde nicht gerichtlich festgestellt, ob bzw. dass Sandro Wieser sich einer Körperverletzung gemäss StGB schuldig gemacht hat. Auch für den verletzten Spieler nahm der Vorfall übrigens ein glimpfliches Ende: Er ist bereits seit Längerem wieder in den Diensten des FC Zürich aktiv.