FIFA-Ethikkommission: Keine Verstösse von Gianni Infantino gegen Ethik-Kodex

Flag_of_FIFA.svg(causasportnews / red. / 5. August 2016) Nachdem gegen den FIFA-Präsidenten, Gianni Infantino, in den ersten Wochen seiner Amtszeit gleich mehrere Anzeigen bei der FIFA-Ethikkommission wegen verschiedenen behauptetern Verstössen gegen das Ethikreglement des Weltfussballverbandes eingereicht worden waren, hat die Kommission eine ex- und intensive Untersuchung der Vorwürfe vorgenommen. Die Untersuchungskammer der Kommission hat – zunächst im Rahmen von Voruntersuchungen, dann im Rahmen einer formellen Untersuchung – zahlreiche Personen befragt und erhebliches Unterlagenmaterial gesichtet. Die Kammer kam indessen zum Schluss, dass der FIFA-Präsident in Bezug auf keinen der untersuchten Sachverhalte Verstösse gegen das FIFA-Ethikreglement begangen habe. Der entsprechende Untersuchungsbericht wurde anschliessend auch von den beiden Vorsitzenden der rechtsprechenden Kammer der FIFA-Ethikkommission geprüft; diese bestätigten die Schlussfolgerungen der FIFA-Ermittler vollumfänglich. Damit ist der „Fall Infantino“ für die Ethikkommission des Fussballverbandes abgeschlossen.

Im Fokus der Vorwürfe und Untersuchungen standen vor allem diverse Flüge, die der FIFA-Präsident unternommen hatte und für die Dritte (darunter die UEFA, ein russischer Geschäftsmann und der katarische Staat) aufgekommen waren. Diesbezüglich wurden Vorwürfe der unerlaubten Annahme von Geschenken erhoben; zudem hätten diese Flüge zu Interessenskonflikten geführt. Die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission fand hierfür jedoch keine Belege bzw. erblickte keine Verstösse gegen die entsprechenden Bestimmungen des Ethikreglements. Zudem wies die Kammer darauf hin, dass, soweit in den fraglichen Zusammenhängen die FIFA-internen Vorschriften über die organisatorischen Details bei solchen Flügen nicht vollumfänglich eingehalten worden sein könnten, dies ohnehin keine Frage darstelle, die unter dem Ethik-Reglement zu prüfen sei. Vielmehr seien solche Aspekte – wenn überhaupt – im Rahmen der FIFA-internen Compliance-Mechanismen zu adressieren. Dasselbe gelte für den gegen Gianni Infantino erhobenen Vorwurf, er habe bestimmte prozedurale Vorgaben bei der Besetzung von Stellen im Büro des Präsidenten nicht vollumfänglich eingehalten. Und schliesslich hielt die FIFA-Ethikkommission auch mit Blick auf den Vorwurf, der FIFA-Präsident habe sich geweigert, den ihm von der FIFA vorgelegten Vertrag zu unterzeichnen, fest, dass dies kein Vorgang sei, der unter Ethik- bzw. unter vereinsstrafrechtlichen Gesichtspunkten relevant wäre (vgl. zum Wesen der Vereinsstrafe etwa Urs Scherrer/Remus Muresan/Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl. 2014, S. 362 f.).

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