Schlagwort-Archive: VAR

(K)ein Nachspiel nach dem «Spiel der Schande» von Madrid?

causasportnews / Nr. 1141/05/2024, 14. Mai 2024

Photo by Pablo Cordero on Pexels.com

(causasportnews / red. / 14. Mai 2024) Bereits sind einige Tage verstrichen, seit der FC Bayern München im Champions League-Halbfinale in Madrid an den Königlichen gescheitert ist. Das Spiel der unglaublichen Emotionen mit Dramatik vor allem in der Endphase der Begegnung gibt vor allem in Deutschland nach wie vor zu reden. An die Adresse des Schiedsrichters gerichtet, spricht die «Bild»-Zeitung vom «grössten Tor-Betrug seit Wembley» (womit der immer noch vieldiskutierte Referee-Entscheid des Schweizers Gottfried Dienst gemeint ist, der nach Rücksprache mit dem Linienrichter ein Tor der Engländer im WM-Finale 1966 gab, obwohl nicht klar war, ob nach einem Latten-Abpraller der Ball die Torlinie ganz überquert hatte oder nicht; der Vorgang war und bleibt ungeklärt).

Oft ist es (zu) einfach, in einem Fussballspiel den Schiedsrichter zum (alleinigen) Sündenbock zu stempeln. Das ist auch mit Blick auf das Spiel des FC Bayern München gegen Real Madrid nicht anders. Die Deutschen scheiterten primär an sich selber und bei Weitem nicht am Schiedsrichter alleine. Fussball ist zudem nicht nur ein Team-Sport, sondern «lebt» von den Stärken und Schwächen der Individuen. Torhüter Manuel Neuer hielt prächtig, versagte aber in den entscheidenden Sekunden. Die Tor-Maschinerie, angeführt vom an sich genialen Harry Kane, kam ins Stottern, und so bewahrheitete sich wieder einmal eine alte Fussball-Weisheit: Wer die Tore nicht macht, bekommt sie. Alles in allem hatten die Münchner kein Glück – und dann kam noch Pech dazu (Jürgen Wegmann). Kein Glück hatte der FC Bayern München in der Tat mit Schiedsrichter Szymon Marciniak. Der 43jährige Pole verpfiff in Madrid wohl das Spiel seines Lebens. Was diesem Weltklasse-Referee an Fehlern und Unzulänglichkeiten unterlief, muss als arbitraler Super-GAU bezeichnet werden. Bei soviel Dilettantismus und Unerklärlichem wäre es für den Champions League-Veranstalter UEFA geradezu eine Pflicht (gewesen), die Aussetzer aller Art des Polen in dieser hart umkämpften Partie zu untersuchen. Dass der europäische Kontinentalverband kein Interesse an einer gründlichen Aufklärung der Schiedsrichterleistung hat, liegt allerdings auf der Hand, weil Szymon Marciniak ein UEFA-Funktionär ist und der Kontinentalverband, je nach Ausgang einer Untersuchung bezüglich der «Schande von Madrid» oder dem «Spiel der Schande» (deutsche Medien) und aufgrund der Schiedsrichter-Tätigkeit des Polen, in eine Verantwortlichkeit geraten könnte. In punkto Untersuchung der unerklärlichen Ereignisse in der Spanischen Hauptstadt hält sich die UEFA bedeckt und versucht, den Vorgang «auszusitzen» und so die Gemüter zu beruhigen. Ein allenfalls auch juristisches Nachspiel nach dem «Schocker» von Madrid dürfte es eher nicht geben. Vielleicht ist das auch gut so. Wie sagte es jeweils der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter: «Wenn im Fussball alles kalkulierbar wäre, würde er an Attraktivität verlieren.». Wie schade wäre es doch, wenn über das «Wembley»-Tor von Geoff Hurst auch nach über 50 Jahren nicht mehr diskutiert und spekuliert werden könnte…

Ein irregulärer Millionenschwung?

Photo by Beat Ernst

(causasportnews / red. / 4. September 2022) Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest 2022 in Pratteln (BL) ist seit ein paar Tage Geschichte. Der bedeutendste Sportanlass der Schweiz, der alle drei Jahre stattfindet, wirkt nach; es handelt sich bei diesem Fest in dieser urschweizerischen Sportart «Schwingen» um den nachhaltigsten Sportevent der Schweiz. Zehntausende von Zuschauern vor Ort und Hunderttausende vor den Bildschirmen waren Zeugen, wie sich der Luzerner Wicki Joel zum Schwingerkönig 2022 krönte (für unsere Deutschen Freundinnen und Freunde im Norden und in der Schweiz: «schwingen» ist eine auf Sägemehl ausgetragene Variante des Freistilringens und hat nichts mit dem vor allem in Deutschland populäreren «swingen» zu tun). Es gab schon spektakulärere Schlussgänge als derjenige von Pratteln. Durchwegs herrschte jedoch die Meinung vor, dass der 25jährige Baumaschinenmechaniker und angehende Landwirt, der bei einer Körpergrösse von 183 Zentimetern stolze 110 Kilogramm auf die Waage bringt, ein würdiger und verdienter König in diesem Nationalsport ist.

Die Schweiz wäre jedoch nicht die Schweiz, wenn dieser Erfolg des «Bösen» aus der Innerschweiz einfach so hingenommen würde. «Joel Wickis Millionenschwung war irregulär», moserte etwa die linke Zeitung «Tages-Anzeiger» in Zürich herum; der Ausdruck «Millionenschwung» resultiert daher, weil ein Schwingerkönig mit Werbung schönes Geld generieren kann. Da sind auch die Neider rasch zur Stelle. Kein Wunder, kommen derartige Querschüsse aus diesem Lager. Immerhin ist der Schwingsport nicht nur quer durch alle Gesellschaftsschichten hindurch ein anerkannter, etablierter und beliebter helvetischer Sport, sondern er bedeutet insbesondere die Verkörperung ureigener Schweizer Traditionen, welche dem linken Lager seit jeher ein Dorn im Auge ist. Das Blatt sezierte nach dem Triumph des «Bösesten» aller «Bösen» den entscheidenden Schlussgang und ortet den Makel im entscheidenden Moment des Kampfes so: Wicki Joel hatte beide Hände an der Zwilchhose seines Schlussgang-Gegners Aeschbacher Matthias, dann lässt er diese zuerst mit der linken, dann mit der rechten Hand los und legte Aeschbacher Matthias auf den Rücken. Ein irregulärer Sieg also, weil Wicki Joel eine Reglementsbestimmung des Eidgenössischen Schwingerverbandes verletzt habe. Im technischen Reglement findet sich in der Tat der Passus: «Der schwungausführende oder der gewinnende Schwinger muss mindestens einen Griff an den Schwingerhosen oder am geschlossenen Teil des Ledergurtes des Gegners haben.». Ein irregulärer Sieg also, doch weshalb hat der Kampfrichter diese Reglementsverletzung nicht geahndet? Er hat sie schlicht übersehen und so entschieden aufgrund dessen, was er gesehen hat. In der Retrospektive wird sichtbar, dass die Reglementsverletzung marginal und auch nicht ausschlaggebend für den Sieg von Wicki Joel war. Eine Tatsachenentscheidung, wie sie im Sport immer wieder vorkommt, zufolge Verletzung einer Ordnungsvorschrift (und nicht einer Gültigkeitsvorschrift). In der Welt der Schwinger, die mehrheitlich noch in Ordnung ist, bildet diese Irregularität kein Thema. Hier ist Sport eben noch Sport, und eine Entscheidung auf dem Sportplatz ist eine hinzunehmende Entscheidung. Die in einem Teil der Medien aufgeworfene Frage, ob in diesem Nationalsport zur Aufdeckung derartiger Irregularitäten nicht ein Video Assistant Referee (VAR) als Sehhilfe für den Kampfrichter einzusetzen wäre, ist sich die unverdorbene, «gesunde» Schwinger-Community einig: Im Sport soll man auch mal fünf grad sein lassen. Logisch, dass sich auch der im Schlussgang unterlegene Aeschbacher Matthias keine Gedanken mit Blick auf solche juristischen Spitzfindigkeiten gemacht hat.

Der Wertfaktor „Zuschauer/in“ im (Fussball-)Sport

Photo by Tembela Bohle on Pexels.com

(causasportnews / red. / 24. September 2020) Ob man sich allmählich an den teilweisen oder gesamthaften Zuschauerausschluss in Sportstätten im Zeitalter von „Corona“, insbesondere im Zusammenhang mit Fussballspielen gewöhnt, ist eine Sache. Die andere Sache, die immer mehr Gesprächsstoff liefert, bildet der Umstand, dass offenbar nicht oder teils präsente Zuschauer/innen an Sportveranstaltungen durchaus einen Einfluss auf das Spielgeschehen, etwa über die Schiedsrichter, haben können. Sind dies also Wettbewerbsverzerrungen und falls ja: Sind diese hinzunehmen?

Der Einfluss von Zuschauern auf ein Spiel ist grundsätzlich unbestritten. Ein Fussball-Match ohne Zuschauer ist zwar eine relativ triste Sache; jedenfalls ist bei dieser Konstellation der Beeinflussungsfaktor bezüglich des Spiels gleich null. Werden bei einem Spiel allerdings ein paar hundert oder sogar mehrere tausend Zuschauer/innen zugelassen, kann der Wertfaktor „Zuschauer/in“ mit Blick auf das Spiel durchaus relevant werden. Zuschauermassen sind geeignet, etwa den Schiedsrichter zu beeinflussen. Sinnigerweise werden anlässlich der Fussballspiele seit dem Ausbruch der Pandemie die Video-Schiedsrichter (Video Assistant Referee, VAR) weniger bemüht; der Einfluss der Zuschauer auf den digitalen Spielrichter ist also evident. Derzeit laufen Untersuchungen in verschiedenen Ländern, um den Einfluss von Zuschauern auf den Spielverlauf zu untersuchen. Wahrscheinlich wird dereinst festgestellt werden, dass die Anzahl Zuschauer, die Zuschauer-Struktur sowie das Zuschauer-Verhalten an einem Spiel durchaus geeignet sind, das Spiel zu beeinflussen. Die zugelassenen Zuschauerzahlen sind von endogenen Faktoren, z.B. regionale Aspekte, allgemeine Pandemie-Lage am Austragungsort des Spiels) abhängig. Deshalb kann auch nicht von Wettbewerbsverzerrungen gesprochen werden. Auch hier gilt: Ungleichheiten gleichen sich (wieder) aus.