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Aufruf zu Gewalt gegen Frauen soll effizient geahndet werden können

causasportnews.com – 1/2025, 4. Januar 2025

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(causasportnews / red. / 4. Januar 2025) Das Wirken und Verhalten von sog. «Sport-Fans», vor allem im Fussball oder im Eishockey, ist seit Jahren weitgehend ein Ärgernis. Die «Fan-Szene» wird gleich gesetzt mit Saubanner-Zügen oder degoutanten Verhaltensweisen ausserhalb und innerhalb von Sport-Stadien. Diese «Fans» (es gibt selbstverständlich auch andere), welche an sich weitgehend nur die Plattform «Sport» für ihr oft deliktisches Wirken missbrauchen, gebärden sich nicht selten wie Berseker, die sich ausserhalb jeglicher Normen und fern von jeglichem Anstand bewegen. Diese «Fans» sind meist nicht gerade Zeitgenossinnen und -genossen, denen man starke Persönlichkeits-Prädikate attestieren müsste. Stark fühlen sie sich vor allem in der Gruppe. Das Verhalten dieser « Fans» ist nichts für zart-besaitete Naturen, und auch Kinder sollte man von dieser Spezies fernhalten. Nicht immer ist das allerdings möglich. Auch die Frauen als Hass- und Erniedrigungs-Objekte werden immer wieder zu Opfern von «Fan»-Eruptionen.

Ganz übel trieben es «Fans» des FC Schaffhausen an einem Auswärtsspiel ihres Klubs gegen den FC Winterthur in Winterthur im Winter 2019. Auf einem Plakat riefen sie dazu auf: «Winti Fraue figgä und verhaue» (übersetzt: «Winterthurer Frauen ficken und verhauen»). Diese vulgäre Aufforderung, Frauen im Umfeld des FC Winterthur zum Geschlechtsverkehr zu missbrauchen und ihnen Gewalt anzutun, hatte ein gerichtliches Nachspiel, endete aber mit einem Freispruch für den Haupt-Missetäter.

Dass es aufgrund der aktuellen Anti-Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis des Strafgesetzbuches, StGB) schwierig ist, etwa Aufrufe zu Gewalt spezifisch gegenüber Frauen strafrechtlich zu ahnden, ist evident. In der aktuellen Strafnorm fehlt ein Tatbestandselement, nämlich die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Das soll sich nun ändern und der Terminus «Geschlecht» soll explizit in die Strafnorm eingefügt werden. Auf diese Weise liessen sich Verhaltensweisen, wie sie sich 2019 in Winterthur zugetragen haben, strafrechtlich ahnden. Der Antrag auf Erweiterung der Bestimmung von Art. 261bis StGB (strafbar soll jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts werden) fand im Nationalrat eine Mehrheit, und auch der Ständerat befürwortet mehrheitlich die parlamentarische Initiative zur Norm-Erweiterung. Skeptikerinnen und Skeptiker gegenüber dem Bestimmungszusatz «Geschlecht» befürchten, der Tatbestand im Gesetz sei nicht klar genug, und man müsse befürchten, dass in solchen Fällen der Frauen-Diskriminierung und falls gegenüber Frau zu Gewalt aufgerufen werde, der Straftatbestand eine zuwenig klare Rechtsanwendungs-Grundlage abgebe.

In der Tat dürfte diese «Revision» der Anti-Rassismus-Strafnorm mit Blick auf die erweiterte Anwendbarkeit der Bestimmung, welche alles andere als stringent zielgerichtet zu qualifizieren ist, problematisch werden, falls die Erweiterung letztlich nur mit dem Zusatz «Geschlecht» zur anwendbaren Strafnorm werden sollte. Weshalb nicht ein klarer, eindeutiger und unproblematisch Tatbestand geschaffen werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Diese Sachlage erklärt sich so, dass in dem von Juristinnen und Juristen durchsetzten Parlament Eindeutigkeit und Klarheit in der Gesetzgebung eher ein Fremdwort ist. Parlamentarierinnen und Parlamentarier neigen im Rahmen der Gesetzgebungsarbeit durchwegs zu Kompromissen. Gute Gesetze und politische Kompromisse sind jedoch tendenziell eher schlecht zu vereinbaren. Dies gilt vor allem bei der Gesetzgebung im Strafrecht. Das Rezept für gute Gesetzesarbeit lieferte allerdings ein Zivilrechtler, der geniale Schöpfer des heute noch geltenden Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), Eugen Huber (1849 – 1923), dem das Bonmot zugeschrieben wird: «Gute Gesetzesschöpfung gelingt nur mit einer ungeraden Zahl von Mitwirkenden – und drei Personen sind zuviel.».

Sportler als Vergewaltiger – die Sache mit den «Vieraugen-Delikten»

causasportnews / 1202/11/2024, 19. November 2024

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(causasportnews / red. / 19. November 2024) In letzter Zeit herrschte der Eindruck vor, Sportler hätten ihre Triebe nicht mehr oder immer weniger im Griff. «Und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt», hiess es allerdings schon in Goethes «Erlkönig». Der thematisierte «Naturgeist» war alles andere als das, was heute mit dem menschlichen Triebleben gleichgesetzt wird. Der Betrachter der Sport-Szene mag sich täuschen, doch sorgen Sportler immer mehr für Schlagzeilen auch neben den Spiel- und Sportfeldern. Die Thematik ist nicht selten unappetitlich. Oft beschuldigt eine Frau einen Sportler der unangebrachten Annäherung oder sogar der Vergewaltigung. Die Fälle, die mit Negativ-Grundton in die Öffentlichkeit getragen werden, sind insofern meist speziell, weil nicht selten Behauptung gegen Behauptung steht. Die Frau legt dar und behauptet, der Mann negiert und bestreitet. Oft ist es schwierig, die objektive Wahrheit zu ermitteln, weil sich zwei Positionen konträr gegenüberstehen und die involvierten Parteien an ihren Darstellungen festhalten. Man spricht dann von sog. «Vieraugen-Delikten». Kommt der Vorgang zur juristischen Beurteilung, geht es letztlich um die Glaubwürdigkeit der Beteiligten.

Derzeit steht einer der besten Fussballspieler der Welt im Fokus von Beschuldigungen wegen einer angeblichen Vergewaltigung, der französische Top-Spieler Kylian Mbappé. Dieser steht aktuell bei Real Madrid unter Vertrag, nachdem sein Transfer von Paris Saint-Germain nach Spanien im Sommer nicht ganz geräuschfrei verlief. Mit der französischen Nationalmannschaft ist er 2018 Weltmeister geworden. Der Kapitän des Nationalteams ist im Moment unter Druck – eben, weil degoutante Vergewaltigungs-Anschuldigungen im Raum stehen. Die Vorfälle, die sich in einem Hotel in Stockholm in der Zeitspanne vom 9. bis 11. Oktober dieses Jahres zugetragen haben sollen, scheinen den 25jährigen Fussballspieler derart zu belasten, dass er derzeit auch nicht mehr für die französische Nationalmannschaft aufläuft. Wer die Beschuldigungen erhoben hat, ist aktuell weder bekannt noch klar. Der Fussballspieler weist jede Schuld von sich und kündigt im Gegenzug Verleumdungsklagen an. Ob die Angelegenheit schliesslich ein gerichtliches Nachspiel haben wird, ist ungewiss. Oft hält man es in der Branche mit der Philosophie des ehemaligen FIFA-Präsidenten, Joseph Blatter: «Was man korrekterweise mit Geld regeln kann, soll man mit Geld regeln.».

Der frühere französische Nationalspieler Wissam Ben Yedder ist kürzlich wegen sexueller Gewalt gegenüber einer 23jährigen Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der ehemalige Kapitän von AS Monaco hat die Vorhalte bestritten und lediglich den Tatbestand der Trunkenheit am Steuer zugegeben. Das Gericht sah es anders. – Unschönes in dieser Hinsicht ist auch aus Korea zu vermelden. Noch vor dem Jahresende soll ein Urteil bezüglich gravierender Vorwürfe gegen den ehemaligen Nationalspieler Hwang Ui-jo ergehen. Der 32jährige Stürmer ist beschuldigt worden, Geschlechtsverkehr mit zwei Frauen gegen deren Willen gefilmt zu haben. Er hat sich soeben für schuldig erklärt und wartet nun auf das Urteil des Gerichts in Seoul.

Derartige Konstellationen finden sich natürlich nicht nur im (Fussball-)Sport. Aufsehen erregte kürzlich ein Vergewaltigungsprozess in Chur im Kanton Graubünden. Angeklagt wurde ein Richter, der sich Übergriffigkeiten gegenüber einer Mitarbeiterin geleistet hatte. Dieses «Vier Augen-Delikt» endete in der Beurteilung mit einem Schuldspruch zum Nachteil des Angeklagten und zu Gunsten der Geschädigten. Dem Gericht schien die Version der Frau als plausibler als diejenige des angeklagten Richters.- Also kein Messen mit zweierlei Ellen; oder kein: «Quod licet Jovi, non licet bovi» (was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt).

Das bittere Ende eines ehemaligen Sport-Funktionärs der Spitzenklasse

causasportnews / Nr. 1152/06/2024, 19. Juni 2024

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(causasportnews / red. / 19. Juni 2024) In den 1990er-Jahren erlangte er einen besonderen Bekanntheitsgrad als Präsident der Professional-Abteilung des Schweizerischen Eishockeyverbandes, der Eishockey Nationalliga GmbH. Diese Abteilung führte er während mehr als zehn Jahren souverän und nachhaltig. Auf dem Höhepunkt seiner Karriere machte der heute 75jährige Franz A. Zölch auch auf anderen Ebenen von sich reden. Er war vielumjubelter Starjurist (obwohl sein juristischer Ausbildungs-Rucksack eher nicht sehr gewichtig war), insbesondere im Bereich Medienrecht, Brigade-General (Miliz-Brigadier) der Schweizer Armee (Hauptverantwortlicher des Truppen-Informationsdienstes, TID), und auch auf dem politischen und gesellschaftlichen Parkett kam niemand am umtriebigen Hansdampf in allen gesellschaftlichen Gassen vorbei. Zusammen mit seiner damaligen Gattin, der immer noch hoch-angesehenen Berner Ex-Regierungsrätin Elisabeth Zölch, verkörperten der Spiezer Hoteliers-Sohn mit Ehefrau nicht nur in Bern und Umgebung so etwas wie das Traumpaar des helvetischen Jetsets. Was Elisabeth und vor allem Franz A. (A steht für Adolf) Zölch auch taten, wurde zum Medienthema oder zum Gegenstand von «Homestorys». Franz A. Zölch hatte sein juristisches Handwerk beim legendären Zürcher Medienrechtler und Anwalt Hans W. Kopp erlernt, dessen Frau, Elisabeth Kopp, erste Bundesrätin wurde und, weil sie ihren Mann wegen eines Klienten gewarnt hatte, unrühmlich aus der Landesregierung verjagt wurde. Franz A. Zölch verhedderte sich letztlich im Medien-Dickicht. In seiner Situation fuhren die Medien mit Franz A. Zölch hoch, und fuhren mit ihm auch wieder hinunter. Irgendwann, nach dem der Ex-Eishockey-Funktionär sein Präsidentenamt abgegeben hatte, muss etwas Gravierendes vorgefallen sein. Offenbar, so die Gerüchteküche, hatte der joviale und vertrauenerweckende Berner Oberländer, in seiner Medienrechts-Kanzlei einen potenten Klienten verloren; das Geld wurde knapp und knapper. So ging es dann bergab. Franz A. Zölch bewegte sich immer mehr in Richtung «Schuldenfallen». Letztlich wurde gemutmasst, der von ihm angehäufte Schuldenberg sei im Bereich von zehn Millionen Franken anzusiedeln. In dieser wirtschaftlich elenden Situation soll der ehemalige Starjurist und anerkannte, erfolgreiche Ex-Eishockey-Präsident, der gesellschaftlich längst erledigt war, begonnen haben, Freunde und Bekannte anzupumpen, um dem finanziellen Elend zu entrinnen. Dumm nur, dass Franz A. Zölch offenbar nie daran dachte, die erbettelten Darlehen zurückzuzahlen. Der im 76. Lebensjahr stehende, ehemalige prominente Erfolgsmann wurde 2022 rechtskräftig wegen mehrfachen Betrugs verurteilt und mit 4 Jahren und 5 Monaten Freiheitsstrafe sanktioniert. Angeblich wegen eines Nierenleidens entzog sich Franz A. Zölch bis heute dem Strafvollzug. Die Gläubiger wirkten aktiv mit, dass der Verurteilte sich nicht definitiv der Strafe würde entziehen können. Geschädigte versuchten, die zuständigen Behörden zu aktivieren, damit das Urteil endlich vollzogen würde. Vor dem Wohnhaus des Verurteilten positionierten sich Mahnwachen, usw. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass der Strafvollzug umgehend anzuordnen sei und die geltend gemachten, gesundheitlichen Argumente gegen den Vollzug der Haftstrafe nicht greifen würden. So endet die Geschichte eines ehemaligen erfolgreichen Menschen und umjubelten Ex-Sportfunktionärs nun für ein paar Jahre hinter Gittern. Die Lehre aus diesen Gegebenheiten mit bitterem Ende: Immer nur so lange Schritte unternehmen, wie es die Beinlängen zulassen…

Ein Aufschrei, ein Schrei, ein Kuss, und noch ein Kuss

causasportnews / Nr. 1126/03/2024, 31. März 2024

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(causasportnews / red. / 31. März 2024) Seit der Kuss-Attacke des ehemaligen Spanischen Verbandspräsidenten Luis Rubiales gegenüber der frischgebackenen Weltmeisterin Jennifer Hermoso anlässlich der Siegerehrung nach dem gewonnen Fussball-WM-Titel des Spanischen Frauen-Teams im letzten Sommer gehen die Wogen deswegen immer noch hoch. Sobald in der persönlichen Demontage des ehemaligen Top-Funktionärs des Spanischen Fussballs ein weiterer Schritt erfolgt, schreit die Öffentlichkeit erneut auf: Es geht in Richtung: «Kreuzigt ihn». Ja, was hat er denn getan? Sicher nicht nichts, und die Tat des Spanischen Fussball-Machos’ ist grundsätzlich nicht zu entschuldigen. Sie gehört verurteilt und sanktioniert, doch jetzt wäre man allmählich geneigt zu fordern: «Lasst es nun gut sein». Doch es geschieht das Gegenteil. Luis Rubiales wird wohl im laufenden Strafprozess nach dem Kuss-Skandal im Gefängnis für sein Tat büssen. Die Anklagebehörde hat zweieinhalb Jahre Haft wegen sexueller Aggression gefordert sowie die Bezahlung einer 50’000 Euro-Entschädigung an die betroffene Spielerin. Vorgeworfen wird ihm zudem, dass er (mit Dritten) die geküsste Spielerin dergestalt unter Druck gesetzt habe, dass der Kuss nicht gegen ihren Willen, sondern einvernehmlich, erfolgt sei. Der bald 47jährige Ex-Funktionär, der bereits alle Fussball-Funktionen und Reputationen verloren hat und auch gesellschaftlich erledigt ist, büsst für sein Verhalten hart. Die Frage, ob diese zivil- und strafrechtliche Sanktions- und Bestrafungskampagne gegenüber dem Ex-Funktionär noch verhältnismässig ist, lässt der gesellschaftliche Mainstream nicht zu. Der Aufschrei seit der Tat ist flächendeckend anhaltend und wird nicht so rasch verstummen. Ob Luis Rubiales beim Sturm, der nach wie vor über ihn fegt, sich im berühmten Gemälde «Der Schrei» von Edvard Munch wiederkennt, ist nicht bekannt. Er ist weder Maler noch Sänger und muss wohl einfach einstecken und individuell und alleine seine Tat verarbeiten und erkennen müssen, dass ein derartiger Kuss in der heutigen Zeit ungeahnte Folgen zeitigen kann. Wenn er das Rad der Zeit nur ein paar Jahrzehnte zurückdrehen könnte, z.B. ins Jahr 1979! Da sorgte zwar ein besonderer Kuss für Schlagzeilen, doch weil der Welt-Kommunismus schon damals (wie heute) alle Taten und Aktionen legitimiert(e) und das Geschehene zwischen zwei Männern natürlich einvernehmlich erfolgte, zum Wohl einer gleichgeschalteten und gerechten Welt selbstverständlich, wird jene Aktion rein politisch-historisch betrachtet, oder avantgardistisch mit Blick auf moderne, gesellschaftlich Anschauungen.

Die Rede ist vom sozialistisch, kommunistisch motivierten Bruderkuss zwischen dem DDR-«Oberindianer» Erich Honecker (wie der Apparatschik aus dem Osten vom Rocksänger Udo Lindenberg in seinem Stück «Sonderzug nach Pankow» besungen wurde) und dem Sowjet-Generalsekretär, Leonid Breschnew. Der Kuss erregte zwar Aufsehen (auch wenn sich gewisse Menschen dadurch angewidert fühlten), aber letztlich wurde diese Szene mit zwei Männern, die sich zum Wohle des Kommunismus’ innig auf den Mund küssten, Kult. Er wurde entsprechend legitimiert. Das Presse-Photo von Régis Bossu, das damals um die Welt ging, erreichte perpetuiert in zahlreichen Facetten und Erscheinungen den Nimbus eines Welt-Kunst-Phänomens, ähnlich wie Edvard Munchs «Schrei» um 1900 herum.

Ein Kuss ist eben nicht einfach ein Kuss. Die juristische Aufarbeitung der Kussattacke von Luis Rubiales zeigt es: Entscheidend ist bei einem Kuss in der Öffentlichkeit einzig die Motivation und der Grund, welcher der Aktion zu Grunde liegt, und nicht der Kuss an sich, vor allem, wenn das Element der Einvernehmlichkeit nicht gegeben ist. Die Befriedigung von niedrigsten Gelüsten und Machtausübung, wie sie beim Kuss des Ex-Fussball-Präsidenten vermutet wird und durchwegs als bewiesen gilt, gehört definitiv nicht dazu. Erich Honecker und Leonid Breschnew küssten zum Wohl der Welt einvernehmlich, Luis Rubiales benahm sich als Vertreter der Macho-Kultur in Spanien schweinisch-männlich und egoistisch; deshalb gehört er ans Kreuz. So einfach ist das.

Ein juristisches Eigentor, Unsportliches und Deliktisches ausserhalb des Sportes

causasportnews / Nr. 1114/02/2024, 24. Februar 2024

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(causasportnews / red. / 24. Februar 2024) Sportlerinnen und Sportler sollen auch in einer Zeit, in welcher die Welt aus den Fugen geraten ist, Vorbilder sein. So wollen es Tradition und Legende; entsprechendes Tun und Lassen der Sporttreibenden wird erwartet. Diese Vorbildfunktion sollen Athletinnen und Athleten auch ausserhalb des Sportes vorleben. Zweimal innert weniger Stunden ist dieses Axiom nun malträtiert worden.

Da wäre einmal der begnadete, frühere Weltklasse-Fussballspieler Daniel «Dani» Alves da Silva. Der 40jährige Brasilianer gehörte lange zu den besten Akteuren des FC Barcelona. Von 2008 bis 2016 bildete er den harten Kern der Leistungsträger der Katalanen, der in seiner Karriere insgesamt 46 Titel gewann. Zu Silvester 2022 soll er sich in einer Diskothek gegenüber einer Frau zuerst mehr als unsportlich verhalten haben, bevor er sie dann in einen Toilettenraum lockte und vergewaltigte; ein unentschuldbares Delikt also. So hat es ein Strafgericht in der katalanischen Hauptstadt gesehen und den gestrauchelten, ehemaligen Top-Fussballspieler zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Dani Alves sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Ihm wurde im Strafprozess zum Verhängnis, dass er immer wieder neue, andere Versionen vom Tathergang auftischte und, wie bei «Vier-Augen-Delikten» üblich, schliesslich von einem einvernehmlichen Tun in der Toilette sprach, was ihm das Gericht allerdings nicht abnahm. Es folgte der glaubwürdigeren Version des Opfers.

Wegen krass Deliktischem ausserhalb des Sportes geriet die Berufsboxerin Viviane Obenauf Tagliavini in die Schlagzeilen, die wegen Mordes an ihrem Mann Ende 2022 vom Regionalgericht Oberland in Thun zu 16 Jahren Gefängnis und 12 Jahren Landesverweises verurteilt wurde. In einem vor allem in den Medien hochgekochten Berufungsprozess kämpfte die ehemalige Weltmeisterin dieser Tage um einen Freispruch – obwohl zumindest vieles gegen sie sprach (vgl. auch causasportnews vom 20. Februar 2024). Insbesondere ihr Verteidiger zog alle Register nicht nur der juristischen Kunst, verbreitete vor dem Berner Obergericht Thesen jedwelcher Art, um seine Mandantin freizuboxen und legte sich für seine Mandantin arg ins Zeug. Das alles verfing letztlich nicht, und die Taktik, neben abstrusen Theorien auch die Polizei zu beschuldigen, machte alles noch schlimmer. Mit «Sport ist Mord» hatte das alles nichts zu tun. Das Berufungsverfahren endete soeben erwartungsgemäss mit einem Schuldspruch. Die Ex-Boxerin wird zudem noch härter bestraft als in der ersten Instanz (mit 18 Jahren Haft und mit 14 Jahren Landesverweis). Der vielbeachtete Mordprozess im Kanton Bern wurde letztlich, im übertragenen Sinn, zum juristischen Eigentor. Es bewahrheitete sich wieder einmal das Bonmot: Wenn es der Klientschaft nicht nützt, schadet es der Anwaltschaft sicher nicht.

Gewalt im Amateurfussball – die Reaktionen der Bestürzungs- und Empörungsgesellschaft

causasportnews / Nr. 1031/06/2023, 27. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 27. Juni 2023) Gewalt rundherum, nicht nur in den Kriegsgebieten und auf den Schlachtfeldern dieser Welt. In der modernen Spass-, Bespassungs- und Freizeitgesellschaft bildet Gewalt auch ein Unterhaltungsfaktor. Ein Beispiel: An Sonntagabenden, an denen es an sich flächendeckend friedlich zu und hergehen sollte, ergötzt sich die TV-Konsumgesellschaft mit steigendem Aggressionspotential an immer neuen Folgen des «Tatort»-Krimis. Mord, Totschlag, Gewalt, rüde und menschenverachtende Umgangsformen erleichtern offensichtlich den Start in die neue Arbeitswoche – nicht nur bei «Tatort». Apropos Wochenende: Spätestens ab Montagmorgen lesen sich in den Städten die Medienberichte der Polizei vom zurückliegenden Wochenende wie Kriegsberichte. Die Gesellschaft im Aggressionsmodus und ohne Orientierungspotential scheint ausser Rand und Band geraten zu sein. Das Dramatische an der Sache: Es wird immer schlimmer.

Wen wundert’s da, dass Horror-Ereignisse etwa im Amateurfussball zwar im Moment bestürzen und empören; aber (auch) der Sport-Konsument vergisst rasch und geht zur Tagesordnung über. Erst ein guter Monat ist vergangenen, seit ein Vorkommnis im Jugendfussball für Bestürzung und Empörung sorgte. Auf einem Fussballplatz im Stadtteil Eckenheim in Frankfurt a.M. ereignete sich im Rahmen eines Jugendturniers am Pfingstwochenende (!) nach wechselseitigen Gewalttätigkeiten unter Jugendlichen eine Tragödie – besser gesagt: Eine Straftat. Regelrecht zu Tode geprügelt wurde ein 15jähriger Amateur von einem 16jährigen Gegner. Das Opfer erlag im Spital den schweren Kopfverletzungen, welche ihm vom Kontrahenten zugefügt wurden. Reaktionen der üblichen Art wurden, wie stets nach solchen Vorkommnissen, umgehend nach dem Bekanntwerden der Tat manifest. Doch die Folge dieser Gewaltorgie wurde von Fachleuten umgehend in den nachvollziehbar realen Fokus gerückt: «Es war nur eine Frage der Zeit, bis jemand zu Tode kommt», liess sich eine Kriminologin in den Medien nach der Straftat auf dem Sportplatz zitieren. Die Rede war sodann von unzähligen Gewalttätigkeiten im Sport, die mit dem Vorfall von Frankfurt eine «fussballtypische Eskalationsstufe» erreichte. Gemäss einer Statistik des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) mussten in der Saison 2021/2022 exakt 911 Fussballspiele in Deutschland wegen Gewalt- und Diskriminierungsvorfällen abgebrochen werden. Seit zehn Jahren steigt die Zahl der Gewaltakte im und um den Fussball kontinuierlich. Der Verband schaut hilflos hin und beobachtet (nur noch), wie er eingesteht. Er sieht sich ausser Stande, der Gewalt im Fussballsport als Perpetuierung der menschlichen Gewaltbereitschaft Einhalt zu gebieten. Physische und psychische Gewalt findet dabei nicht nur zwischen Spielern statt, sondern auch Zuschauer werden immer gewaltbereiter, auch etwa gegenüber Schiedsrichtern. Was tun gegenüber dieser Entwicklung? Von Verbandsseite her wird gefordert, dass die Menschen auf und um den Fussballplatz wieder anständig(er) und gewaltfreier miteinander umgehen. Wahrscheinlich ein frommer Wunsch in einer von Gewalt durchsetzten Gesellschaft, die den Unterhaltungsfaktor «Gewalt» akzeptiert. Der Sport ist schliesslich das Abbild der unserer sonstigen Welt. Die Sportverbände sind zudem keine Nacherziehungsanstalten einer degenerierten Gesellschaft.

Bezüglich des Vorfalls von Frankfurt laufen die Untersuchungen, obwohl die Tat nach einem Monat durchwegs vergessen ist. Das Opfer aus Berlin spendete seine Organe. Der festgenommene Täter des FC Metz (Frankreich) beteuert inzwischen, nicht absichtlich gehandelt zu haben. Todschlag durch Zufall also. Oder dumm gelaufen. So wie in der Regel im sonstigen Leben. Und in den «Tatort»-Krimis.

Früher war mehr Respekt: Sportler als Vorbilder – in Theorie und in der Praxis

causasportnews / Nr. 1030/06/2023, 26. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 26. Juni 2023) Ist von der aktuellen «Causa Breel Embolo» die Rede, wird auch alles das, was früher besser war, bemüht. Wie fühlte sich zum Beispiel Weihnachten an bei Hoppenstedts vor 45 Jahren? Opa Hoppenstedt (Loriot, Vico von Bülow) bemängelte den mager geschmückten Weihnachtsbaum; eben: «Früher war mehr Lametta». Früher war vieles anders und natürlich alles viel besser. So auch bei den Sportlerinnen und Sportlern, die Kinder jener Zeit waren und sind, in der sie leb(t)en. Ein Fussballspieler war auf dem Spielfeld meistens ebenso diszipliniert, wie ausserhalb des Fussballplatzes. Im Spiel sorgte der Schiedsrichter, ein Richter mit entsprechender Kompetenz und Autorität, für regelkonformes Spiel und dafür, dass sich die Spieler auch respektvoll gegenüber allen Protagonisten des Spiels verhielten. Das hat sich weitgehend geändert; heute hat, zumindest im Fussballsport auf höchster Ebene, der Einzel-Schiedsrichter ausgedient. Eine Gruppe, ein Schiedsrichter-Team, ist notwendig, um Korrektheit im Spiel zu garantieren; und um Unsportliches zu korrigieren. Das moderne Erziehungsmittel des Fussballs heisst «VAR» (Video Assistent Referee). Die Mannen werden bis zum heutigen Tag also «Schiedsrichter» genannt. Der Respekt seitens der Sportler dem Schiedsrichter gegenüber ist erstaunlicherweise immer noch ein einigermassen hehres Gut.

In der heutigen Zeit und gleichsam im Zeitalter einer neuen Medien- und Kommunikationskultur sind die Sportlerinnen und Sportler auch Personen des öffentlichen Interesses. Sie sind «gläsern» geworden. Was etwa ein Fussballspieler ausserhalb des Stadions so alles anstellt, wird oft einer breiten Öffentlichkeit zugetragen. Zum Teil haftet den Sportlern auch noch das gängige Klischee an, sie seien Vorbilder. Ein aktuelles Themen-Beispiel liefert aktuell der Schweizer Fussball-Nationalspieler Breel Embolo, Klubspieler bei AS Monaco und Stammakteur der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft. In sportlicher Hinsicht ist der 26jährige Modell-Athlet ein sportlicher Überflieger. Und sonst?

Vor rund fünf Jahren soll der Spieler im Basler Nachtleben regelrecht gewütet haben; bereits früher sorgte der nicht mehr ganz junge Breel Embolo für Negativ-Schlagzeilen ausserhalb des Fussballplatzes. Beleidigungen, teils primitive Beschimpfungen, Drohungen und polysportive Aktivitäten, wie Faustschläge, soll sich der Stürmer erlaubt haben. Dafür ist er nun vom Basler Strafgericht wegen mehrfacher Drohung erstinstanzlich verurteilt worden. Offenbar trotz der klaren Faktenlage zeigt sich der Fussballspieler, der im Ausgang zum normal sterblichen Menschen mit allen Schwächen und Stärken mutierte und den Vorbildcharakter zumindest ausblendete, auch vor Gericht kampfeslustig und will in die Berufung gehen – Demut sieht anders aus; das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig, und für den Spieler gilt die Unschuldsvermutung. Das hinderte den erstinstanzlich verurteilten Spieler nicht, alle und alles rundherum regelrecht zu beschimpfen. Über Instagram vermeldete er, dass nur Gott über ihn richten könne. Alle andern, ausser Gott natürlich, seien eh Arschlöcher.

Dass der begnadete Spieler nicht zu seinen Fehlern steht, ist eine Sache, und selbstverständlich hat er das Recht, das erstinstanzliche Urteil von einer weiteren kantonalen Instanz und allenfalls auch vom Schweizerischen Bundesgericht überprüfen zu lassen.

Am ersten Prozesstag erschien Breel Embolo offenbar lässig und überheblich vor Gericht; diesen Schluss lassen auch die Bilder aus Basel ziehen. Sein Aufzug liess jeden Respekt gegenüber dem Gericht vermissen. Vor Schranken fiel er der Richterin schon einmal ungebührlich ins Wort. Zwar spielt der Fussballstar für die Schweiz, deren Repräsentanten der dritten Staatsgewalt er aber offensichtlich ziemlich geringschätzt. Aber Spiel und Spass im Leben eines Fussballstars sind eben zwei verschiedene Ebenen. Klar, dass der Prozess am Rheinknie ein gewaltiges Medienecho bewirkte, was dazu führte, dass der Monaco-Spieler dem zweiten Prozesstag und der Urteilsverkündigung fernblieb. Diesem «Spiessrutenlauf» habe sich Breel Embolo nicht weiter aussetzen wollen, erklärte dessen Verteidiger und sprach von «Persönlichkeitsverletzung» gegenüber seinem Mandanten. Auf diese krude Art und Weise verliert ein Anwalt zumindest den eigenen Mandanten nicht.

Womit zu beurteilen wäre, ob Sportler auch ausserhalb des Sportfeldes noch zu Vorbildern taugen. Wohl eher nicht. Das müssen sie in der heutigen Zeit auch nicht sein. Vorbildfunktion von Sportlern ausserhalb des Sportes, das war einmal. Früher war eben doch mehr Respekt.

Ein Verhalten eines Top-Sportlers ist dennoch problematisch. Nationalmannschafts-Spieler müssten doch zumindest ein wenig Vorbilder sein und sich respektvoll geben, insbesondere gegenüber dem Land, für das sie im Sport antreten. Der Schweizerische Fussballverband (SFV) wird dem Monaco-Professional nun wohl trotz aller Nachsicht die «gelbe Karte» zeigen müssen. Für die Schweiz zu spielen, auch wenn man sich gegenüber den Staatsgewalten dieses Landes derart respektlos verhält, geht nicht einfach so. Dass Nationalmannschafts-Spieler jeweils das Mitsingen der Nationalhymne verweigern, mag noch angehen; was «national» ist, mutet eh verdächtig an. Aber derart respektloses Verhalten dem Land gegenüber, für das ein Sportler aufläuft, geht gar nicht. Früher war mehr Respekt nicht immer nur negativ.

Fehlgelenkte Sportler(innen) im Zeitalter der «Social Media»

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(causasportnews / red. / 8. November 2022) Sportlerinnen und Sportler haben sich im Verlaufe der Zeit nicht eklatant verändert. Die Leistungen auf den Sportplätzen wurden und werden wie bis anhin registriert, aber was sich neben den Arenen, vorwiegend im privaten Bereich, bisher abspielte, bildete eine eigentliche «Black Box». Doch diese Lage hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Was früher privat war, wird heute in der Öffentlichkeit ausgebreitet und verbreitet. Den «Social Media» sei Dank. Kamen Sportlerinnen und Sportler im privaten Bereich bis vor einigen Jahren nicht zurecht, blieb das so verborgen wie durchwegs etwa die Gewalt in Beziehungen. Das ist heute anders. Die «Social Media» und damit die privaten und intimen Lebensbereiche sind ein Teil der Öffentlichkeit geworden, die von den Protagonisten des Sports weitgehend gesucht und akzeptiert werden. Hiess es früher noch, wie es der ehemalige Deutsche Bundespräsident Christian Wulff einmal gesagt hat, die Medien würden mit Prominenten wie in einem Lift hochfahren, aber auch mit ihnen wieder herunter, hat modern eine Adaptierung erfahren. Dank oder wegen der «Social Media» dürfen, können oder müssen wir am Privatleben der Sportlerinnen und Sportler teilnehmen; bei den Influencerinnen und Influencern geht das noch weiter: Hier erstreckt sich die Beteiligung der Öffentlichkeit am Intimleben dieser Personen auf die hintersten und letzten Körperteile. Sportlerinnen und Sportler nutzen heute die sozialen Medien, um die Menschheit an ihren sportlichen und anderen Höhenflügen teilnehmen zu lassen. Sie sind dann allerdings auch dabei, wenn der sportliche und persönliche Sinkflug einsetzt und sie dann von denen, welche sich mit der Flucht in die Öffentlichkeit einiges oder viel versprechen, auch entsprechend genutzt werden.

Grundsätzlich ist die Öffentlichkeit heute geradezu verdammt, alles zu erfahren, was man oft gar nicht erfahren möchte. Zum Beispiel bezüglich des Fussballspielers Jérôme Boateng. Der Weltmeister von 2014 im Deutschen Nationalteam ist offensichtlich im Privatbereich völlig fehlgelenkt. Prügelvorwürfe einer ehemaligen Lebensgefährtin sind nicht nur deshalb transparent geworden, weil der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit immer noch existiert. Vor allem die «Social Media» haben wesentlich dazu beigetragen, dass über den heute 34jährige Deutsche, der seine besten Jahre im FC Bayern München erlebte, seit geraumer Zeit mehr als nur Unappetitliches bekannt wurde. Im privaten Umfeld ist der Fussballstar derart vom Pfad der Tugend und von den gängigen Verhaltensnormen abgekommen, dass Dinge in die Öffentlichkeit getragen werden, die eigentlich vernünftigerweise gar niemand vernehmen und mitverfolgen möchte. Im Berufungsverfahren am Landgericht in München ist Jérôme Boateng soeben wegen verschiedener Delikte, wie Körperverletzungen und Beleidigungen, zu einer Strafe von 120 Tagessätzen à 10 000 Euro verurteilt worden, womit der Akteur von Olympique Lyon als vorbestraft gilt (das Amtsgericht in München verurteilte den Fussballer vor einem Jahr zu 60 Tagessätzen, d.h., er galt nach jenem Urteil als nicht vorbestraft), falls das Urteil letztlich Bestand haben sollte (woran an sich nicht zu zweifeln ist, weil im Berufungsverfahren das Verdikt der ersten Instanz bestätigt und die Strafe verschärft wurde; im Moment gilt für den Fussballspieler die Unschuldsvermutung). Das Landgericht München war, wie die Vorinstanz, überzeugt, dass der Beschuldigte seine frühere Lebensgefährtin mehrmals körperlich attackiert und beleidigt hatte, selbstverständlich im privaten Rahmen. Die sozialen Medien tragen dazu bei, dass die «Causa Jérôme Boateng» genüsslich in der Öffentlichkeit ausgebreitet wird – nicht nur, wie es früher der Fall gewesen wäre, in den Boulevardmedien. Die mediale Entwicklung ist faszinierend und erschreckend zugleich: In den sozialen Medien sind die Menschen und deren Aktivitäten «gläsern» geworden. Im positiven Sinne sind «Social Media» Segen, im negativen Kontext Fluch.

Von (ehemaligen) Fussballprofessionals, Kettensäge-Angreifern und Gewalttätern

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(causasportnes / red. / 10. August 2022) Im idyllischen Starnberg halten sich Menschen mit in der Regel viel Geld auf – oder sie erwecken zumindest diesen Anschein. Sonst geht es im beschaulichen Oberbayern oft auch menschlich, oder allzu menschlich, zu und her. Wenn sich diese menschlichen Dinge ereignen, wird darüber höchstens dann gesprochen, wenn es sich um involvierte Persönlichkeiten jeglicher Schattierung handelt.

Wenn jemand beispielsweise Jens Lehmann heisst und dieser ehemalige Deutsche Nationaltorhüter in Starnberg ausrastet, dann wird die Sache nicht nur für die Regenbogenpresse interessant. Wäre es nicht Jens Lehmann gewesen, der sich offenbar die Sicht auf den Starnberger See martialisch sichern wollte, wäre der Vorfall wohl unbekannt geblieben. So setzte es indessen einen Medienfüller ab. Offensichtlich ging es um eine nachbarschaftliche Auseinandersetzung, die dazu führte, dass der 52jährige Ex-Torwart die Nerven verlor und sich in Selbstjustiz mit einer Kettensäge einen Dachbalken einer Nachbar-Liegenschaft vornahm. Der Fussball-Rentner nervte sich über einen anderen, konventionellen Rentner, den 91jährigen Architekten Walter Winkelmann, der offenbar nach Ansicht von Nachbar Jens Lehmann etwas allzu exzessiv baute. Die Garage, welcher der Kettensäge-Angriff durch Jens Lehmann galt, versperrte offensichtlich die Sicht des Ex-Torhüters auf den See, weshalb dieser die Sache in Selbsthilfe zu regeln versuchte. Geht es um Garagen, erträgt es beim bejahrten Architekten mit bevorzugter Architektur-Disziplin «Garagen-Bau» keinen Spass. Erreicht hat die Fussball-Legende dadurch allerdings nichts, ausser, dass nun gegen ihn wegen Sachbeschädigung ermittelt wird. Unangenehm könnte die Attacke für den 61-fachen Nationalspieler vor allem auch deshalb werden, weil nun an seiner Schuldfähigkeit gezweifelt wird; immer wieder auftretende Wutausbrüche sind offenbar verbürgt. Zumindest titelt die «Bunte» schon einmal in diese Richtung: «Ausraster mit Kettensäge?», fragt die Zeitschrift, garniert mit einem Bild des Ehepaars Lehmann. Soweit ist die Angelegenheit allerdings noch nicht wie bei Schauspielerin Katja Bienert, die in der selben Klatsch-Zeitschrift gesteht «Ich kann meinen toten Mann spüren». Na ja.

Ist die Sache Jens Lehmann noch unter die Rubrik «Peinliches aus der Prominenten-Welt» zu subsumieren, mutet die «Causa Nico Schulz» weit unappetitlicher an. So soll die zuständige Staatsanwaltschaft derzeit auf Anzeige hin gegen den Spieler des Klubs Borussia Dortmund ermitteln. Die Vorwürfe an die Adresse des Fussballers sind geradezu abscheulich. Der 29jährige Verteidiger soll im Rahmen seiner Beziehung mit einer ehemaligen Freundin verschiedentlich gewalttätig geworden sein. Er habe die Frau, als sie schwanger war, zudem gegen den Bauch getreten. Sollten sich diese Vorhalte, welche die «Bild»-Zeitung umfassend öffentlich machte, als zutreffend erweisen, braucht der Verteidiger selber einen guten Verteidiger, jedoch anderer Art, um ihn vor Schuld und Strafe zu bewahren. Für Nico Schulz gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Fazit: Immer mehr ehemalige und aktuelle Sportler zeigen, wie tendenziell jedermann und jede Frau, vermehrt menschliche, allerdings auch abscheuliche Züge.

Weiterer Rachefeldzug der FIFA gegen Joseph Blatter

(causasportnews / red. / 15. Juli 2022) Kaum haben sich die Wogen nach den Freisprüchen des Bundesstrafgerichts in Bellinzona in der Causa Joseph Blatter und Michel Platini, es ging dabei um eine FIFA-Zahlung von zwei Millionen Franken an den ehemaligen Star-Spieler und Top-Funktionär Michel Platini (vgl. auch causasportnews vom 8. Juli 2022), geglättet, wird für Joseph Blatter neues Ungemach aus Zürich bekannt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten und den Ex-FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke, der kürzlich in einem Berufungsprozess noch nicht rechtskräftig schuldig gesprochen wurde (causasportnews vom 25. Juni 2022) ein Strafverfahren eröffnet. Auf Anzeige des Weltfussballverbandes hin soll die Strafverfolgungsbehörde am Sitz der FIFA die Finanzierungs-Rechtskonformität des 2016 eröffneten FIFA-Museums untersuchen und allenfalls Anklage erheben. Kein Zweifel, das Museum im Enge-Quartier in Zürich kostet den Weltfussballverband eine schöne Stange Geld. Die Rede war vor der Eröffnung vom teuersten Mieterausbau, den es in der Stadt Zürich je gegeben haben soll. Die FIFA ist in einer Liegenschaft des Versicherungskonzerns «Swiss Life» eingemietet, für knapp zehn Millionen Franken jährlich; und das während 30 Jahren! Über die Betriebskosten ist nichts bekannt, aber klar ist, dass die Eintritte bei weitem nicht ausreichen, um die horrenden, laufenden Ausgaben auch nur ansatzweise zu decken. Das alles soll nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft und später allenfalls der Gerichte werden, wenn es nach dem Willen des Anzeigeerstatters FIFA geht. Die Anzeige ist zwar seit geraumer Zeit eingereicht worden, blieb bei der Staatsanwaltschaft aus unerklärlichen Gründen aber liegen. Jetzt, und nach dem Blatter-Freispruch in Bellinzona, soll diese Angelegenheit beförderlich erledigt werden. Sie dürfte, wohl bereits in einem früheren Stadium, so enden wie die in Bellinzona verhandelte Strafsache. Die Anzeige stösst nicht nur in Fachkreisen auf Unverständnis, zumal das Museums-Projekt und alle Kosten durch die zuständigen Organe der FIFA geprüft und autorisiert worden sind. Die Realisierung des FIFA-Museums war also ein rein unternehmerischer Entscheid des Verbandes. Für die Kritiker der FIFA ist die Strafsache ein weiterer Mosaikstein im Rachefeldzug des Weltfussballverbandes gegen den ehemaligen, nun 86jährigen Präsidenten. Als Treiber auch dieser Attacke unter Wallisern – Joseph Blatter stammt aus Visp, Gianni Infantino aus Brig – gilt der aktuelle FIFA-Präsident. Dafür erntet der 52jährige Walliser Kritik, die allerdings, wie alles sonst im Zusammenhang mit Joseph Blatter, am ungeliebten Fussball-Funktionär abperlt.

Rückblende: Nach dem Freispruch für Joseph Blatter vor einer Woche in Bellinzona hatte die FIFA als geschädigte Partei (!) in Spott und Häme eingesteckt. Nicht gut kamen auch die Medien weg, welche den juristischen Sieg Joseph Blatters, wenn überhaupt, eher säuerlich vermeldeten – und das Desaster der Bundesanwaltschaft in diesem Prozess herunterspielten. Die Schweizer Medien, wie «Neue Zürcher Zeitung», «Tages Anzeiger», «Blick» sowie das Staatsfernsehen («SRG») schiessen zusammen mit der FIFA seit geraumer Zeit gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter oder schweigen ihn tot, wie mehrheitlich nach der Urteilsverkündung in Bellinzona. Dies hat dann schliesslich dazu geführt, dass Joseph Blatter vom Bundesstrafgericht eine Entschädigung von 20 000 Franken für die mediale Vorverurteilung zugesprochen erhalten hat! Das soviel zu den Aktivitäten der «vierten Gewalt» im Staat, die immer stärker von ebendiesem Staat finanziert wird.