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0 : 1 – FIFA erleidet gegen Google eine schmerzhafte Prozessniederlage

causasportnews / Nr. 1184/09/2024, 26. September 2024

(causasportnews / red. / 26. September 2024) Es hätte für den Welt-Fussballverband (FIFA) mit Sitz in Zürich das ganz grosse Kino mit juristischer Sonder-Akrobatik werden sollen, doch nun erlebten die Funktionäre vom «Zürichberg» mit ihren Rechtsberatern einen veritablen «Filmriss», eine schmerzhafte Prozessniederlage gegen einen anderen grossen Player im Weltkino, das globale Technologieunternehmen Google (im Prozess als Beklagte: Google Ireland Limited. und Google LL.). Der als Verein nach schweizerischem Recht organisierte Fussballverband scheiterte mit seinen Begehren am Zürcher Handelsgericht, wonach Google als Betreiber der weltbekannten Suchmaschine für Inhalte und Hinweise auf eine Plattform, auf welche in diesem Rahmen verwiesen wird, verantwortlich sei (vgl. auch causasportnews vom 31. August 2024). Geklagt wurde wegen Persönlichkeitsverletzung sowie Verletzung von Datenschutzbestimmungen.

Auf einer Webseite sind mehrere Artikel über die FIFA und Funktionäre sowie beim Verband angestellte Personen erschienen, welche nach Auffassung des Fussballverbandes schwerwiegend persönlichkeitsverletzende und rufschädigende Inhalte aufweisen würden. Es geht dabei um die unschönen Seiten des organisierten Weltfussballs, wie Filz, Nepotismus, Korruption und andere unappetitliche Vorkommnisse und Gegebenheiten. Bei einer Google-Suche nach dem Namen «FIFA» sowie nach den Namen von Funktionären und Mitarbeitern würde, so die FIFA, auf «Google» eine Liste von Suchergebnissen mit negativen, persönlichkeitsverletzenden  Inhalten erscheinen. Der Verband wollte mit der Klage verhindern, dass diese Suchergebnisse über Google weiter angezeigt würden oder Verlinkungen auf diese Artikel ermöglicht würden.

Das Handelsgericht setzte dem Shodown der Giganten ein rasches Ende und wies die Klage ab. Es fehle an der Passivlegitimation (Stellung als «richtiger Beklagter» und Inhaber des streitigen Rechts) von Google. Dem Verband sei es nicht gelungen nachzuweisen, dass die unschönen Artikel auf der Webseite nur mit dem Suchwort «FIFA» auffindbar seien. Es wurde deshalb eine Mitwirkungshandlung von Google an der Persönlichkeitsverletzung (Art. 28 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) verneint und eine Verantwortlichkeit der Suchmaschine für den Streitgegenstand negiert.

Das klare und unmissverständliche Urteil hat die FIFA offensichtlich bewogen, auf die Anrufung des schweizerischen Bundesgerichts in dieser Sache zu verzichten und diese Prozessniederlage zu akzeptieren. Es bleibt beim prozessualen 0 : 1 für Google. Man hält es nun offenbar mit Wilhelm Busch und Bertold Brecht: «Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.».

«In «Causa Sport» (www.causasport.org) wird diese Entscheidung des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 21. August 2024, HG220030-O) noch ausführlicher behandelt werden.

Glückliche FIFA in der Stadt Zürich

causasportnews / Nr. 1180/09/2024, 13. September 2024

(causasportnews / red. / 13. September 2024) Das Thema beschäftigt seit geraumer Zeit im Allgemeinen und bleibt ein Dauerbrenner im Besonderen: Der Sitz des Weltfussballverbandes FIFA (Fédération International de Football Association), der seit 1932 in Zürich/Schweiz domiziliert ist, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Die FIFA gehört wohl etwa so zu Zürich wie der Islam zu Deutschland (letztere Aussage wird Christian Wulff, dem ehemaligen Deutschen Bundespräsidenten, zugeschrieben). Das Verhältnis zwischen der Stadt und dem Kanton Zürich und auch der Schweiz sowie dem hier domizilierten Weltverband kann als ambivalent bezeichnet werden. Dies vor allem deshalb, weil die FIFA immer mehr auch an internationaler Bedeutung gewann, nicht zuletzt bedingt durch den Umstand, dass hier ein Schweizer Verein mit an sich nicht-wirtschaftlicher, idealer Zweckverfolgung gigantische Mittel zu generieren begann. Das wirtschaftliche Potential des Verbandes wuchs kontinuierlich und erweckte deshalb auch immer mehr Argwohn, Neid und Missgunst. Eine an sich ideale Plattform für politische Auseinandersetzungen zwischen links und rechts. Zudem ist dies ein Nährboden für die Auseinandersetzung auf dieser Ebene zwischen Kommunismus und Kapitalismus. Kurz: Die FIFA geriet im Verlaufe der Zeit immer mehr in Bedrängnis, vor allem auch deshalb, weil der Verein, organisiert gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), die Kommune in Zürich und die übrige Schweiz kaum am aufgehäuften Reichtum teilhaben liess. Der Verband wurde zwar nicht und nie steuerbefreit, liefert aber in Zürich eine nur relativ bescheidene Gewinnsteuer ab. Die fast 1000 in Zürich bei der FIFA arbeitenden Personen versteuern ihre Saläre hier. Dass die FIFA national und global nicht gerade als Sympathieträgerin angesehen wird, hängt mit unappetitlichen Vorkommnissen im internationalen Fussball zusammen. Vor allem deswegen hat der Druck auf den Verband massiv zugenommen, und die FIFA liess stets verlauten, dass der Verbands-Sitz in Zürich nicht in Stein gemeisselt sei. Am letzten FIFA-Kongress wurde dann eine (vermeintlich) elastische Lösung gefunden, um den Sitz der FIFA allenfalls durch einen Kongress-Beschluss auch ins Ausland verlegen zu können (vgl. dazu auch Causa Sport, 1/2024, 5 ff., «Eine Drohgebärde vom FIFA-Sitz»). Dies war das Ergebnis aufgrund der sport-politischen Wetterlage (vgl. auch causasportnews vom 19. Mai 2024) zwischen «links» (ein Wegzug der FIFA aus Zürich würde dem puritanisch-zwinglianischen Zürich guttun) und «rechts» (die FIFA ist nicht nur ein Wirtschaftsfaktor, aber auch). Nachdem der statutarische Weg geebnet wurde (vgl. causasportnews vom 22. Mai 2024), um den FIFA-Sitz durch Kongress-Beschluss  grundsätzlich verlegen zu können, sprich: um aus Zürich wegzuziehen, beruhigten sich die Gemüter. Dies wohl auch deshalb, weil die Statutenanpassung bezüglich der Sitzverlegungsmöglichkeit alles so beliess wie bisher (u.a. auch mit Blick auf Art. 56 ZGB).

Ein Verein wie die FIFA kann eine Sitzverlegung der Körperschaft grundsätzlich jederzeit beschliessen, falls das notwendige Stimmenmehr erreicht wird. 211 nationale Verbände sind derzeit Mitglieder der FIFA, zuletzt kamen Gibraltar, Kosovo, Südsudan, Montenegro, Osttimor und die Komoren als Neumitglieder dazu. Im Verband verfügen die führenden Nationalverbände über die gleiche Stimmkraft wie bspw. die Komoren; im Verein «FIFA» existiert das «Kopfstimmprinzip» (jedes Mitglied verfügt über eine Stimme). Aufgrund dieser Ausgangslage können oft nicht voraussehbare Entscheide getroffen werden, falls sich z.B. relativ unbedeutende Verbände zusammentun und geschlossen für eine Vorlage eintreten. Diese Konstellation hat den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter zum zweifelsfrei undiskutablen Fazit verleitet: «Man muss die Schafe zählen, nicht wägen».

Auch wenn die Diskussionen um den FIFA-Sitz in Zürich derzeit etwas abgeflaut sind, kochen die Emotionen in dieser Hinsicht dennoch immer wieder hoch. Die anhaltend im Raum stehenden Abwanderungsgelüste des Weltverbandes haben nun zwei Parteien (Die Schweizerische Volkspartei SVP und Die Mitte in der Stadt Zürich bewogen, den nicht gerade FIFA-freundlichen Zürcher Stadtrat, ein Linksgremium, anzufragen, wie es sich mit den Wegzugsgerüchten verhalte. Von Wegzugsplänen habe der Stadtrat keine Kenntnis, liess dieser verlauten. Kann sein. Zumal die FIFA erklärt hat, in der Stadt Zürich glücklich zu sein. Nicht nur deshalb, weil immerhin rund 850 Personen in Zürich gutes Geld verdienen und dieses auch hier versteuern. Zudem werden in der Limmat-Stadt, im Kanton Zürich sowie in der Schweiz jährlich Millionen von Franken umgesetzt. Die FIFA ist zudem mehrwertsteuer-pflichtig. Mit dem jetzigen FIFA-Sitz in Zürich scheinen (fast) alle zufrieden zu sein und haben sich mit diesem Faktum zumindest abgefunden. Was bedeutet, dass es gar nicht immer viel braucht zum Glücklichsein oder zum Glücklichwerden.

Zwei Wirtschaftsgiganten streiten sich vor Gericht

causasportnews / Nr. 1176/08/2024, 31. August 2024

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(causasportnews / red. / 31. August 2024) Wenn es um den Internationalen Fussballverband (FIFA) mit Sitz in Zürich geht, ist die öffentliche Meinung rasch gemacht. Die hässlichen Seiten im Weltfussball haben dazu geführt, dass das Image der als Schweizer Verein organisierten FIFA nicht das Beste ist. Es sei an dieser Stelle nicht weiter kommentiert, ob die immer wieder erhobenen Vorwürfe an die Adresse des Verbandes berechtigt sind oder nicht. Jedenfalls ist immer wieder im Zusammenhang mit dem Verband und einflussreichen Funktionären etwa von Nepotismus, Funktionärsfilz, unredliche Geschäftsgebaren und sogar von Korruption die Rede. In der Vergangenheit sind auch schon Vorwürfe einer kriminellen Organisation (vor allem seitens der US-Justiz und von investigativen Journalisten) erhoben worden. Das Internet-Zeitalter ist die Ursache dafür, dass die Hemmschwellen bezüglich Vorwürfen aller Art allgemein und auch gegenüber der FIFA immer weiter sinken. So können auf einem an sich bescheidenen Internetportal, dessen Spuren im konkreten Fall in Mittelamerika versanden, gegenüber dem Weltverband, bzw. hochrangigen Verbandsfunktionären, u.a. Korruptionsvorwürfe nachverfolgt werden. Über den Internet-Suchdienst «Google» lassen sich Vorwürfe, wie der Korruption im Zusammenhang mit der FIFA, einsehen.

Dies hat nun die FIFA veranlasst, gegen den Internet-Giganten «Google» vor dem Zürcher Handelsgericht zu klagen. Es geht um Persönlichkeitsverletzungen (Art. 28 des Zivilgesetzbuches), ein Artikel, der besagt, dass «gegen jeden», der an einer Persönlichkeitsverletzung «mitwirkt», das Gericht angerufen werden kann. Gegenstand der Klage ist der Ehrenschutz. «Google», so die Argumentation der FIFA, wirke an der Persönlichkeitsverletzung, verbreitet durch das Internetportal, mit. Der Prozess in Zürich dürfte vor allem die involvierten Anwälte freuen. Über die Erfolgsaussichten bezüglich der Klage des Weltverbandes lässt sich im Moment nichts Schlüssiges sagen. «Google» vertritt die Auffassung, sie sei lediglich Betreiber der Suchmaschine, für die Inhalte der gesuchten und verbreiteten Beiträge trage sie keine Verantwortung, was bedeuten würde, dass das betreffende Internetportal, und nicht «Google», verklagt werden müsse.

Das Verfahren in Zürich dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine gütliche Einigung scheint praktisch unmöglich zu sein. Nicht nur deshalb, weil sich beide Parteien diesen Prozess leisten können – und offenbar auch wollen.

Ein FIFA-Sitz oder kein FIFA-Sitz – das ist hier die Frage

causasportnews / Nr. 1143/05/2024, 22. Mai 2024

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(causasportnews / red. / 22. Mai 2024) Seit der Kongress-Beschluss des Weltfussball-Verbandes (FIFA) bekannt geworden ist, die explizite, örtliche Sitz-Bestimmung aus den FIFA-Statuten zu streichen, sind die Folgen dieser Entscheidung ins Zentrum des Interesses der Sportpolitik gerückt (vgl. auch causasportnews vom 19. Mai 2024). Was hat die Weltfussballer bewegt, «Zürich» aus der Verfassung, dem Grundgesetz des Verbandes zu streichen? Soll damit seitens des Verbandes mit seinem stets beleidigten, geringgeschätzten und rachesüchtigen Präsidenten eine Drohkulisse gegenüber der Schweiz aufgebaut werden, um Macht zu demonstrieren? Oder, um dann zu erkennen, dass eine Sitzverlegung des Verbandes ins Ausland nicht so leicht zu bewerkstelligen sein wird und der Verbleib der FIFA als Verein nach Schweizerischem Recht (Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB) in der stabilen und kalkulierbaren Schweiz im globalen Sport-Kontext nicht die schlechteste Lösung ist? Oder ist man den Kommunisten und Klassenkämpfer, vor allem im Kanton Zürich, auf den Leim gekrochen, die nach dem Beschluss des FIFA-Kongresses von Ende letzter Woche bereits hoffnungsvoll und siegessicher die Vertreibung des ungeliebten, kapitalistischen Weltverbandes aus Zürich feiern, obwohl diesbezüglich an sich noch gar nichts geschehen oder entschieden ist?

Die gewohnt verunglückte Kommunikation der FIFA – auch in dieser Causa – und das laienhafte bis unzutreffende Rechtsverständnis des Weltverbandes haben nun zur Kernfrage geführt, ob es überhaupt möglich sei, dass ein Schweizer Verband wie die FIFA überhaupt keinen Sitz festlegen müsse und so «sitzlos» sein dürfe? Schon diese Ausgangsfrage muss präzisierend so beantwortet werden: «Zürich» als Sitzort der FIFA ist aus den Statuten gestrichen worden. Dennoch muss der Verband weiterhin einen Sitz (in der Schweiz aufweisen) aufweisen. Diese Situation wird in Art. 56 ZGB (allgemeine Bestimmungen der juristischen Personen, zu denen auch der Verein gehört, geregelt. Dort heisst es: «Der Sitz der juristischen Person befindet sich, wenn ihre Statuten es nicht anders bestimmen, an dem Orte, wo ihre Verwaltung geführt wird.»). Die FIFA-Statuten sehen «Zürich» nun nicht mehr als Sitzort vor, es findet sich in der FIFA-Verfassung also keine Bestimmung mehr bezüglich des Sitzes. Somit befindet sich der Sitz des Weltverbandes, am Ort, wo die FIFA-Verwaltung geführt wird – und das ist…»Zürich», im «Home of FIFA»!

Bezüglich des Sitzes der FIFA hat sich also seit dem entsprechenden Kongress-Beschluss keine Änderung ergeben, lediglich die vereins- bzw. gesellschaftsrechtliche Grundlage hat sich geändert. «Zürich» ist nicht mehr Sitz der FIFA gemäss statutarischem Recht, sondern aufgrund der allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Auffangbestimmung gemäss Art. 56 ZGB. Es stellt sich also hier und im Gesamtkontext nicht die Frage: Ein Sitz oder kein Sitz? Sondern: Ein Sitz aufgrund einer (nicht mehr vorhandenen) Statuten-Bestimmung oder gestützt auf eine allgemeine, gesellschaftsrechtliche Norm (Art. 56 ZGB)?

Zugegeben, das alles ist nicht ganz einfach zu verstehen oder mutet verwirrlich an. Gesetzeskenntnisse erleichtert allerdings auch in dieser Sache die Rechtsfindung ungemein! Weil in Zürich, im «Home of FIFA» praktisch nur noch ausländische Juristinnen und Juristen ohne Minimalkenntnisse des schweizerischen Vereinsrechts herumwerkeln, verwundert das aus der FIFA-Zentrale verursachte Sitz-Chaos jedoch nicht.

FIFA so (un)sicher wie Wetterprognosen

causasportnews / Nr. 1142/05/2024, 19. Mai 2024

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(causasportnews / red. / 19. Mai 2024). Mit dem Weltfussballverband (FIFA) verhält es sich ungefähr gleich wie mit den Wetterprognosen. Im Home of FIFA auf dem Zürcher Sonnenberg sind die Regeln der Sportpolitik einigermassen gleich geartet wie die Blicke auf künftige Wetterlagen. «Kräht der Hahn auf dem Mist, ändert sich das Wetter oder es bleibt wie es ist». Das einzig Sichere ist bei den Wetterprognosen und in der FIFA-Sportpolitik das Unsichere. Das geht im Weltfussball etwa so: Am soeben zu Ende gegangenen Kongress (Vereinsversammlung, Art. 64/65 ZGB) des Verbandes in Bangkok, der als Schweizer Verein gemäss Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) organisiert ist, gab die Streichung des Sitzortes («Zürich») aus den Statuten des Weltverbandes zu reden, nämlich dergestalt, ob das nun das Ende der FIFA in Zürich und in der Schweiz sei. Bis anhin hiess es glasklar: «Der Sitz der FIFA befindet ich in Zürich (Schweiz). Er kann nur durch einen Kongressbeschluss verlegt werden.» Nun sind die Statuten so geändert worden, dass die «Zentrale» des Verbandes in Zürich liegt, bis der Kongress eine Entscheidung über den Hauptsitz getroffen hat.

Was ist nun neu an dieser Rechtslage? Nichts natürlich. Nur, dass der Sitz «Zürich» aus den Statuten eliminiert worden ist. Im Moment scheint auf den ersten Blick allenfalls unklar, wo sich der Sitz des Verbandes befindet – die Antwort kann dem Gesetz entnommen werden. Art. 56 ZGB sieht (eine statutarische Regelung vorbehalten) nämlich vor, dass sich der Sitz eines Vereins an dem Orte, wo seine Verwaltung geführt wird, befindet; das ist nun bezüglich der FIFA sicher Zürich (ohne dass die Bezeichnung «Zürich» in den Statuten vorkommen müsste). So hätte man formell getrost auf die nun angenommene Statutenänderung verzichten können und, bei Wegzugsgelüsten, dann einfach den entsprechenden Kongressbeschluss fassen können. Aber die Provokation um den Wegzug der FIFA war wohl gewollt. Der FIFA-Präsident Gianni Infantino, der sich ungeliebt, unverstanden, und von der Schweiz permanent ungerecht behandelt fühlt, und dem man, nach seinem Empfinden, die für ihn wichtige Ehrerbietung verweigert, ist seit Jahren betupft, wenn es um die in seinen Augen ungenügende Anerkennung seitens der Menschen und von Gott geht. Der Mann, der sich als «Büüchjurist» (Walliserdeutsch für «Bauchjurist, der seine Entscheidungen nach Bauchgefühl trifft) bezeichnet, identifiziert sich bekanntlich auch immer anders als andere. So fühlte er sich vor der WM-Endrunde in Katar eben katarisch, arabisch, behindert, homosexuell und als Wander-Arbeiter. Aktuell wird er sich als «Nemo» fühlen – in der ursprünglichen Bedeutung des Wortes und was dem 54jährigen Walliser nun wohl den Ruf eines «Nemo» des Sportfunktionärswesens eintragen dürfte. Juristisch hat die aktuelle Sitzreform im Rahmen der FIFA-Statuten gar nichts gebracht. Die Rechtslage ist nach wie vor dieselbe als vor dem Kongress in Bangkok.

Zweifelsfrei hat der FIFA-Präsident mit der Eliminierung Zürichs aus der FIFA-Verfassung eine symbolische Distanzierung zur Zwingli-Stadt gewollt. Vielleicht ist es sogar eine Drohgebärde. Das offizielle Zürich schweigt zu diesem Schritt der FIFA, zumal der Weltverband eine private, autonome Vereinigung des Privatrechts ist. Letztlich wird man zum Schluss kommen, wenn das Thema konkret werden sollte, dass man Reisende nicht aufhalten soll. Die Schweiz kann insofern in der «Causa FIFA» entspannt zurücklehnen, weil sich Befürworter und Gegner des Weltverbandes in der Schweiz eh etwa die Waage halten dürften. Realistischerweise dürfte es für die FIFA auch nicht leicht sein, ein Äquivalent zur Schweiz zu finden. Eine Sitzverlegung der FIFA zu den erklärten Freunden Gianni Infantinos in Russland, in Katar, in Saudi Arabien und an anderen lustigen Destinationen (vor allem Frankreich mit dem Hansdampf in allen Gassen, Emmanuel Macron) dürfte nicht so rasch eine Kongressmehrheit finden. Nach wie vor gilt die Schweiz als Hort der Stabilität und Sicherheit auch für internationale Sportverbände und -organisationen. Etabliert ist die Schweiz u.a. auch in der Sport-Verbandsrechtssprechung. In einem Punkt wird man aber ein gewisses Verständnis für die FIFA mit Blick auf die offenkundigen Abwanderungsgelüste aufbringen müsste. Bevölkerung, Parlamente aller Stufen und Politiker aller Provenienzen haben den Verband in den letzten zwanzig Jahren immer wieder und teils sehr ungerechtfertigt ins Kreuzfeuer genommen und in verschiedener Hinsicht ungerechtfertigt attackiert. Verständlicherweise nicht leicht zu verschmerzen ist die Haltung der Schweizer Regierung im Zuge der Korruptionsaffären um Fussball-Sportfunktionäre vor allem aus Südamerika. Die helvetische Exekutive hat den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden 2015 die FIFA-Funktionäre praktisch ans Messer geliefert und mit dem amerikanischen Justiz-Departement (Department of Justice) paktiert, mit dem Ergebnis, dass die Fussballfunktionäre gleich in Gruppenstärke im Hotel «Baur au Lac» in Zürich unter den Augen der Weltöffentlichkeit abgeführt werden konnten. Zwar liebt man den Verrat, aber die Verräter nicht. So ist es erklärbar und auch verständlich, dass sich die Aversionen der FIFA gegen die Schweiz und gegen Zürich nicht mehr so leicht abbauen lassen – und nun die Bezeichnung «Zürich» aus dem Grundgesetz des Weltverbandes getilgt worden ist.

Fussball-Legende und -Statistiken vor Gericht

causasportnews / Nr. 1107/02/2024, 7. Februar 2024

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(causasportnews / red. / 7. Februar 2024) FIFA-Präsident Gianni Infantino lobt sich vor allem immer wieder selber für seinen Vorwärtsdrang in allen Lebenslagen. Im (Fussball-)Spiel, das er ab und zu nicht lassen kann, ist er für die allerdings bescheidene Tor-Produktion zuständig, bei seiner Funktionärsarbeit lautet die martialische Devise: «Immer vorwärts». Sowohl auf dem Spielfeld als auch in seinem Job als Präsident des Weltverbandes bekleckert sich der bald 54jährige Wallis allerdings nicht gerade mit Ruhm. Manchmal täte der Nachfolger von Joseph Blatter auf dem FIFA-Thron gut daran, auch einmal die Defensive zumindest ernst zu nehmen. Wie im «Fall Toni Polster», über den das Deutsche Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» kürzlich berichtete (5/2024, 27. Januar 2024). Der auch international bekannte Österreicher Toni Polster, zweifelsfrei eine Fussball-Legende, die in diesen Tagen 60 Jahre alt wird, sah seine Hoffnung zur Lösung seines Problems in Gianni Infantino – und scheiterte kläglich. Dies, obwohl sich der FIFA-Präsident liebend gerne mit Fussball-Legenden umgibt, in deren Aura er sich zu suhlen pflegt. Doch Toni Polster blitzte am Zürcher Sonnenberg ab, als sich der Österreicher an Gianni Infantino wandte. Nicht einmal eine Antwort habe er aus dem FIFA-Hauptquartier erhalten, monierte der Österreicher. So haben nun die Gerichte das Sagen, bzw., ein Vorgang, der wohl mit etwas Empathie auf dem kurzen Dienstweg hätte erledigt werden können, wird nun zum Juristen-Futter. Der Rechtsstreit dreht sich zwar nicht um Lebenswichtiges, aber immerhin um Statistisches. Toni Polster schoss im Verlaufe seiner Karriere 119 Tore für Austria Wien, 55 für den FC Sevilla und 79 für den 1. FC Köln. Gemäss offizieller Statistik der FIFA erzielte er für die Nationalmannschaft Österreichs 44 Treffer. Das könne nicht sein, ihm würden bei dieser Berechnungsweise drei Tore fehlen, es müssten 47 statt 44 sein. Die Differenz zwischen der offiziellen Statistik und der Zählart von Toni Polster liegt wohl im Umstand begründet, dass die drei Tore, um die Toni Polster nach seiner Auffassung statistisch geprellt wird, sog. «inoffizielle» Partien waren. Die in diesen Matches erzielten Tore von Toni Polster, eben drei an der Zahl, erscheinen in der entsprechenden, offiziellen Länderspiel-Statistik wegen des inoffiziellen Charakters der Partien nicht. Am Zivilgericht in Wien hat nun Toni Polsters Anwalt Klage gegen den Fussball-Verband Österreichs (ÖFB) angehoben. Das Klagefundament basiert auf der Tatsache, dass es nach Verbandsrecht keine inoffiziellen Spiele geben würde, in denen, konkret, Toni Polster die drei nicht in der Statistik erscheinenden Tore unbestrittenerweise erzielt hatte. Wie der Rechtsstreit ausgehen wird, ist nicht einfach abzuschätzen. So sicher ist sich offenbar auch Toni Polster nicht. Dessen Anwalt gibt freimütig zu: «Das ist juristisches Neuland».

FIFA-Agenten-Regelung auf Eis gelegt

causasportnews / Nr. 1097/01/2024, 4. Januar 2024

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 4. Januar 2024) War es zuerst nur Pech – und dann fehlte noch das Glück? Oder wurde Gianni Infantinos FIFA schlicht von der Realität eingeholt?- Wie dem auch sei: Zum Jahresende schien der Fussball-Weltverband mit Sitz in Zürich mit seinem Präsidenten von jeglichem juristischen «Fortune» verlassen. Erst torpedierte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Attacken der FIFA gegen die Superliga-Pläne sezessionswilliger Klubs (vgl. auch causasportnews vom 25. Dezember 2023), dann kippte das Französische Verfassungsgericht die Steuererleichterungs-Pläne der Regierung mit Blick auf die Umzugspläne der FIFA und deren Mitarbeitenden nach Paris, und am vorletzten Tag des Jahres mussten sich Gianni Infantino & Co. dem Diktat des Landgerichts Dortmund beugen und die neue, umstrittene Agenten-Regelung auf Eis legen.

Grundsätzlich ist es umstritten, ob die FIFA, ein Schweizer Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), überhaupt rechtlich befugt ist, den weltweiten Markt der Spieler-Agenten zu regulieren. Die neuste Regelung, die vom Weltverband im Dezember 2022 erlassen wurde und eine Totalkontrolle der FIFA über das lukrative Fussball-Agenten-Gewerbe bedeutet, wurde im Mai des letzten Jahres von einem Deutschen Gericht, dem Landgericht Dortmund, einstweilen ausser Kraft gesetzt. Der EuGH wird nun wohl nicht so rasch über die Europarechtskonformität der Regelung befinden. Die FIFA sah sich nun veranlasst, die erlassene, für den Weltfussball gültige Regulierung des Spieler-Agenten-Marktes gezwungenermassen freiwillig zurückzunehmen. Dies geschah am 30. Dezember 2023 mit «Zirkular Nr. 1873», der FIFA, das allen 211 Mitglieds-Verbänden (Nationalverbänden) der FIFA zugestellt wurde.

Die FIFA wäre nun nicht die FIFA, um einen Total-Abbruch der nicht nur juristisch unhaltbaren Regelungs-Übung vorzusehen. Beschönigend wird im zitierten Zirkular darauf hingewiesen, dass es neben dem Urteil des Landgerichts Dortmund auch andere Gerichtsinstanzen geben würde, welche die Agenten-Regulierung der FIFA gutgeheissen hätten, so etwa auch das Internationale Sport-Schiedsgericht (Tribunal Arbitral du Sport, TAS) in Lausannen (bezüglich dieser Gerichtsinstanz ist anzumerken, dass die FIFA als Partei kaum je ein Verfahren am TAS verliert – ein Schelm, der Böses denkt). In der Mitteilung bedauert der «Secretary General ad interim» (die einst hoch-gelobte FIFA-Generalsekretärin und Fussball-Quotenfrau Fatma Samoura wurde zum Jahresende 2023 abserviert), dass an diesem Regulierungs-Machwerk zum Schutz der Integrität des Fussballs und eines einwandfreien Funktionierens des globalen Fussball-Transfersystems (sic!) einstweilen nicht festgehalten werde. Einsicht sieht grundsätzlich anders aus.

Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, um zusammenzureimen, dass dieser Versuch der FIFA, vor allem die wirtschaftlichen Belange des weltweiten Transferwesens mit der umstrittenen Regulierung (eines privaten Vereins) unter Kontrolle zu bringen, einigermassen kläglich gescheitert ist. Das alles hat zweifelsfrei jedoch nicht nur mit fehlendem «Fortune» zu tun…

Der Europäische Gerichtshof zerschlägt das Fussball-Monopol

causasportnews / Nr. 1092/12/2023, 21. Dezember 2023

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(causasportnews / red. / 21. Dezember 2023) Die Vorweihnachtszeit hat es für den organisierten Fussball in sich: Am 15. Dezember 1995 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union (EU), den Entscheid «Jean-Marc Bosman» und zerschlug damit das damals geltende Transfersystem im internationalen Fussball. Das Urteil stärkte die sportlichen und wirtschaftlichen Positionen der Fussballspieler in Europa und zwang die Monopol-Verbände UEFA (Europäische Konföderation) und FIFA (Fussball-Weltverband), rechtskonforme Transferregeln zu schaffen. Jener Entscheid wurde als sportrechtliche Apokalypse für die Verbände bezeichnet. Nun hat der EuGH in Luxembourg, wiederum in der Vorweihnachtszeit (am 21. Dezember 2023), wenn auch 28 Jahre nach der «Causa Bosman», juristisch erneut zugeschlagen und die Verhinderungspraxis insbesondere der UEFA, einer selbständige Vereins-Sektion der FIFA, gegenüber der «European Superleague Company» (Kläger am EuGH) als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und als EU-wettbewerbsrechtswidrig qualifiziert. Die Monopolverbände UEFA und FIFA haben sich seit 2021 gegen das Projekt einer Europäischen Superliga ausserhalb der Verbandsorganisationen gestellt und Klubs und Spieler, welche an dieser Liga teilnehmen würden, mit drastischen Sanktionen, wie Ausschliessung aus dem internationalen Fussballgeschehen, gedroht. Aufgrund dieser sanktionsrechtlichen Drohungen kämpften von den ursprünglich 12 Top-Klubs der projektierten Superliga zuletzt noch zwei Vereine (Real Madrid und FC Barcelona) für die Abkoppelungsidee. Doch nach diesem Urteil aus Luxembourg wird das Projekt Aufwind erfahren, und die European Superleague könnte rascher Tatsache werden, als es der UEFA lieb sein dürfte. Die Superliga als Konkurrenzprodukt zur Champions League der UEFA hat durchaus Realisierungschancen, vor allem, sobald die Klubs nachvollziehen können, dass sich im Rahmen der Champions League vor allem die UEFA pekuniär gütlich tut, im Rahmen der Superliga ausserhalb von UEFA und FIFA jedoch die teilnehmenden Klubs mit weitaus grösseren finanziellen Erträgen rechnen können. Wetten, dass nun die Champions League-Konkurrenzveranstaltung nun auch etwa für arabische Investoren interessant werden könnte?

Obwohl nach dem Urteil aus Luxembourg nun das Madrider Handelsgericht abschliessend die «Causa Superliga» beurteilen muss (konkret ging es am Gerichtshof um Rechtsfragen, die dem EuGH vom Spanischen Gericht vorgelegt wurden; sog. Vorabentscheidungsverfahren) und dabei natürlich an den EuGH-Entscheid gebunden sein wird, ist das nun ergangene Urteil als sport-juristische «Bombe» zu werten. Auch wenn das Projekt letztlich nicht zustande kommen sollte, bedeutet diese Niederlage der UEFA (und der FIFA) am EuGH eine Prestige-Demütigung sondergleichen. Der Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und ein Verstoss der UEFA und der FIFA gegen das EU-Wettbewerbsrecht ist nicht einfach eine Bagatelle, auch wenn dies die UEFA in ersten Stellungnahmen nach der Urteilseröffnung in Luxembourg so verstanden haben will. Geradezu zynisch und despektierlich an die Adresse des Gerichts äusserte sich der offensichtlich frustrierte UEFA-Präsident Aleksander Ceferin, ein behäbig gewordener Verbands-Funktionär alter Schule. So war es schon damals nach dem Bekanntwerden des Urteils in der Sache Jean-Marc Bosman vor 28 Jahren, als UEFA und FIFA sich in arroganten Statements überboten – bevor den beiden Monopolverbänden die Angelegenheit um die Ohren flog. Mit dem Urteil ist das klassische Fussball-Verbands-Monopol, das auch in anderen Zusammenhängen immer wieder Auswirkungen zeitigt, mit Präjudizwirkung zerschlagen worden. Speziell mutet der Entscheid des obersten EU-Rechtsprechungsorgans letztlich auch deshalb an, weil zwei Schweizer Verbände in der Vereins-Rechtsform (Art. 60 ff. ZGB) mit Sitzen in der Schweiz, also ausserhalb des Unionsgebiets (UEFA in Nyon, FIFA in Zürich), als Beklagte betroffen sind.

Wem gehören zum Beispiel Fussballklubs?

causasportnews / Nr. 1084/11/2023, 27. November 2023

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(causasportnews / red. / 27. November 2023) Die Internationalisierung und die Globalisierung machen es möglich: Auch das Fussballgeschäft weist je länger desto mehr internationale Dimensionen auf. Wenn heute Araber in Frankreich oder in England in Klubs investieren, auf der ganzen Welt aktive Milliardäre sich im kommerziellen Sport-Business tummeln und begüterte Egomanen sich dank der Plattform «Sport» eine Bedeutung erkaufen, erregt dies kein grosses Aufsehen mehr. Auch dann nicht, wenn sich Oligarchen, wie der mit etlichen Staatsbürgerschaften ausgestattete Roman Abramowitsch von seinem Lieblingsspielzug, dem FC Chelsea, trennt oder trennen muss und nun mit seinen Yachten die Weltmeere befährt sowie Kunst in rauen Mengen zusammenkauft. Das wird zwar in der (Sport-)Welt registriert, aber man macht deswegen kaum ein Aufsehen. Oft sind die wirtschaftlichen Verhältnisse um Sport-Klubs derart verschachtelt und verworren, dass die an sich zentrale Frage, wem beispielsweise im kommerziellen Fussball die Klubs gehören, nicht mehr zu beantworten ist. So ist das «Financial Fairplay» des Europäischen Kontinentalverbandes UEFA ein ziemlich stumpfes Instrumentarium zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Chancengleichheit im Wettbewerb. Die Mittelflüsse im globalen Fussball sind kaum nachzuvollziehen. Schillernde Investoren, dubiose Schaumschläger und abgebrühte Poker-Typen können zwar nicht gerade als Bereicherung in der Sport-Szene betrachtet werden, sie sind jedoch unentwegt aktiv; und treiben es in diesem Segment immer wieder ziemlich bunt; so sorgen sie sorgen sie immer wieder für pekuniäre Farbtupfer. Sie meinen es natürlich gut, auch mit sich selber, und sind auf Seriosität bedacht, und lösen Irritationen aus. Zwei Beispiele aus der nationalen und internationalen Sportwelt zu zwei Klubs, die im Welt-Fussball eine eher marginale Rolle spielen.

So der FC Schaffhausen, der in der Challenge League in der Schweiz am Tabellenende herumkrebst und, falls keine sportliche Rettung gelingt, bald den Gang in die 1. Amateur-Liga antreten muss. Wirtschaftlich wird der Klub vollumfänglich beherrscht von einem Alt-Bekannten im Fussball, Roland Klein, der in Abkehr von seinem Namen immer ein Grosser werden wollte und seit Jahrzehnten versucht, im In- und Ausland am ganz grossen Fussball-Rad zu drehen – und immer wieder irgendwo in der fussballerischen Einöde landet. Wie jetzt in Schaffhausen. Den Klub möchte er seit geraumer Zeit möglichst mit Gewinn abstossen. Wie er zur 100%-Beteiligung am FC Schaffhausen kam, lässt sich nicht so genau eruieren. Die Mutmassung, Roland Klein habe sich nach dem Tod des Klub-Präsidenten Aniello Fontana, den Klub irgendwie unter den Nagel gerissen, ist natürlich ein Gerücht. In letzter Zeit ist in der Munot-Stadt immer wieder von geheimnisvollen Investoren die Rede, welche die 100%-Beteiligung von Roland Klein am FC Schaffhausen übernehmen wollen. Der wichtigste, wirtschaftliche Partner des Klubs ist übrigens «Berformance», ein Vertriebsdienstleiter für digitale Zukunftstechnologie mit Berührungspunkten zu Österreich. Was dieses Unternehmen genau macht, bezeichnen die Medien als mysteriös, die Auftritte vom verkaufswilligen Klub-Eigner Roland Klein als skurril.

Oder Olbia Calcio 1905, ein Italienischer Serie-C-Club, an dem eine Investgesellschaft aus dem Kanton Schwyz 70 Prozent übernimmt, wie der Regional-Zeitung «Einsiedler Anzeiger» vom 21. November 2023 zu entnehmen ist. Die Gesellschaft «Swiss Pro Promotion GmbH» ist kürzlich gegründet worden und stellt gemäss der Zeitung «ein Team, das sowohl im Fussballgeschäft als auch in anderen Industriebereichen, im Finanwesen und in Rechtsbelangen über eine langjährige Erfahrung verfügt.». Zwei Protagonisten der Unternehmung sind im weltweit bekannten Klosterdorf Einsiedeln ansässig. Insbesondere auch mit Hilfe des Heiligen Geistes und dank der Internationalisierung im Sport-Business sollte in diesem speziellen Fussballprojekt in Italien nichts mehr schiefgehen. In einer Medienorientierung in der Schweiz gab sich der Olbia-Präsident Alessandro Marino jedenfalls zuversichtlich, was das Sportliche und das Wirtschaftliche des Klubs, der nun zu 70% der Invest-Unternehmung Swiss Pro Promotion GmbH gehört, anbelangt.

Lehre aus den Geschichten: Niemand ist zu klein, um im Fussball der Grösste zu sein – oder zu werden.

Traum und Schaum zu FIFA-Rückkehr nach Paris?

causasportnews / Nr. 1082/11/2023, 21. November 2023

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(causasportnews / red. / 21. November 2023) In den letzten Tagen war einiges los auf staatsmännischem Parkett. Da besuchte der Türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan die Bundesrepublik Deutschland. Weshalb dieser von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eingeladen wurde, weiss wohl der Opportunist im Schloss Bellevue in Berlin selber nicht so genau. Ausser schlechter Stimmung rund um diesen Staatsbesuch war denn auch nichts Positives zu hören und zu spüren. Geschenke, wie das unter «Freunden» so üblich ist, wurden auch keine ausgetauscht. Das schönste Geschenk machte dem Türkischen Gast die «eigene» Fussball-Nationalmannschaft, welche Deutschland in Berlin gleich mit 2:3 abfertigte. Oder war es faktisch ein 3:2, da die Türken in Deutschland so etwas wie ein Heimspiel austrugen?- Diese sinnlose Visite wurde manifest nach der Rückkehr des Türkischen Gastes, als dieser nach seiner Rückkehr gegen die Deutschen tüchtig austeilte – oder, um es im Fussball-Jargon zu sagen, richtig «nachtrat».

Wenigstens freundschaftlicher verlief zur etwa gleichen Zeit der Besuch des Französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron in der Schweiz. Frankreich und die Schweiz sind nach Napoleon Bonapartes Wirken in Europa ziemlich beste Freunde; die Schweiz ist sich bewusst, dass es ohne den Kriegsherr Napoleon Bonaparte die Schweiz in ihrer heutigen Form nicht geben würde. Die Franzosen sind allgemein geradezu Wunderkinder, die immer zur richtigen Zeit am richtigen Ort sind. So auch nach dem zweiten Weltkrieg, als Frankreich zur Siegermacht wurde; weshalb, weiss eigentlich niemand so genau. Manchmal sind die Franzosen bei den «Grossen» unmittelbar ganz dabei, oder sie sind zumindest am «Katzentisch» präsent. Der Besuch des Französischen Staatspräsidenten war ein Besuch unter Abgesandten, die sich verstehen. Wenn nur der Zankapfel «FIFA» nicht wäre. Vor allem Emmanuel Macron versucht seit geraumer Zeit alles, um den Weltfussball-Verband FIFA von Zürich nach Paris zu lotsen. Die FIFA wurde 1904 nach Französischem Recht in Paris gegründet. Sie verlegte ihren Sitz in den Vorkriegs-Wirren 1932 nach Zürich. Die Schirmherrin des Weltfussballs ist seither ein Verband nach Schweizerischem Vereinsrecht (Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB). Vor allem seit Gianni Infantino, der sich von der Schweiz stets missverstanden und gemobbt fühlt, zum globalen Fussball-Präsidenten gewählt wurde (2016), wurden die Bemühungen hüben und drüben intensiviert, um den Sitz der FIFA von Zürich nach Paris zurückzuverlegen. Emmanuel Macron und Gianni Infantino sind beste Freunde, und der Walliser FIFA-Präsident ist natürlich ein begnadetes «Opfer», um den Schmeicheleien, Werbungen und Schalmeienklängen des Polit-Fuchses aus dem Elysée-Palast zu erliegen. Schon des öftern sollen sie sich in der Vergangenheit getroffen haben, um auch die «Causa FIFA / Sitzverlegung» zu bereden. Der schlaue Emmanuel Macron lockt vor allem mit steuerlichen Zugeständnissen. Auguren in der Schweizer Hauptstadt Bern sind davon ausgegangen, dass die FIFA und deren Rückkehr nach Paris ebenfalls ein Thema des Staatsbesuches von Emmanuel Macron würde, zumal auch der Weltsport völlig apolitisch ist. In diesem Segment ist auf Schweizer Seite Gianni Infantino zudem nicht der bedeutendste Aussenpolitiker der Schweiz, sondern es ist Bundespräsident Alain Berset, welcher derzeit und vor seinem Abgang Ende Jahr andere Baustellen aufzuräumen und wahrscheinlich die aufgetürmten Leichen im bundesrätlichen Keller zu entsorgen hat. In punkto FIFA wurde die Rückkehr des Weltverbandes nach Frankreich beim Staatsbesuch von Emmanuel Macron in der Schweiz kein Thema – es blieb bei Traum und Schaum…