Archiv der Kategorie: Allgemein

Beziehungen zum Sport als «Risiko» für Banken?

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Müssen Banken bei Geschäftsbeziehungen mit Sportorganisationen besondere Vorsicht walten lassen?

(causasportnews / red. / 19. September 2018) Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat kürzlich Massnahmen in Bezug auf die Grossbank Credit Suisse angeordnet, weil diese ihren Verpflichtungen aus den einschlägigen Gesetzen – insbesondere dem Geldwäschereigesetz – nicht vollumfänglich nachgekommen ist. Dabei haben u.a. auch Geschäftsbeziehungen der Bank zum Weltfussballverband FIFA eine Rolle gespielt. Die FINMA hat ab 2015 bei mehreren Banken Abklärungen vorgenommen, und zwar unter anderem – gemäss FINMA-Angaben – «im Zusammenhang mit den mutmasslichen Korruptionsfällen FIFA». Konkret sei es darum gegangen abzuklären, ob Kunden von Schweizer Banken in Korruptionsfälle involviert waren und ob die Banken dabei die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen eingehalten haben, insbesondere im Bereich der Geldwäschereibekämpfung. Dabei hat die FINMA festgestellt, dass die Credit Suisse gegen aufsichtsrechtliche Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei verstossen hat. Die festgestellten Mängel betreffen u.a. die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, die Kategorisierung als Geschäftsbeziehung mit erhöhtem Risiko sowie die notwendigen Abklärungen bei erhöhtem Risiko. Gemäss FINMA traten die festgestellten Verfehlungen Weiterlesen

Lance Armstrongs Ex-Teamleiter Johan Bruyneel wegen Doping-Aktivitäten verurteilt

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Auch der Radsport ist nicht frei von dunklen Seiten …

(causasportnews / red. / 17. September 2018) Ein Bundesgericht im amerikanischen Washington hat den ehemaligen sportlichen Leiter von Lance Armstrongs früherem Rad-Team US Postal Service, den Belgier Johan Bruyneel, Ende August zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von USD 1,2 Mio. sowie zu einer Busse von USD 369’000 verurteilt. Der Schadenersatz wurde einem der damaligen Sponsoren, der amerikanischen Post (USPS), zugesprochen, weil Johan Bruyneel laut dem Gericht Doping-Aktivitäten «gelenkt und ermöglicht» habe, wodurch letztlich (auch) der Sponsor geschädigt worden sei. Das Vorgehen des Unternehmens stellt unter (ehemaligen) Sponsoren im Sport eher die Ausnahme dar; bisher haben sich Sponsoren selbst in solch klaren Doping-Fällen wie demjenigen im Radsport mit Schadenersatzforderungen an die involvierten Athleten und anderen Akteure auffallend zurückgehalten. Da sich Johan Bruyneel dem Zugriff der US-Justiz bislang entziehen konnte, hat er an dem gegen ihn geführten Prozess nicht teilgenommen, und es ist wohl davon auszugehen, dass er auch versuchen wird, den aus der Verurteilung resultierenden Verpflichtungen zu entgehen. Verbandsrechtlich wurde er allerdings 2012 für zehn Jahre von jeglicher Tätigkeit im Radsport weltweit ausgeschlossen. Im Übrigen sieht sich Johan Bruyneel offenbar ohnehin als eine Art Sündenbock – dem Vernehmen nach rechtfertigte er sein Verhalten damit, dass er letztlich Teil eines Systems gewesen sei, das er selbst nicht initiiert habe. Diese Sichtweise mutet freilich etwas eigenwillig an; das ist in etwa so, wie wenn ein Mafia-Killer sagt, er solle doch bitte nicht wegen Mordes zur Verantwortung gezogen werden, denn er habe die «Cosa Nostra» schliesslich nicht erfunden …

Schweizer Sportmuseum in Basel vor dem Aus

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Foyer des «Begehlagers» (Bild: Sportmuseum Schweiz)

(causasportnews / red. / 16. September 2018) Museen haben es bekanntlich heutzutage nicht leicht, und solche zum Sport offenbar ganz besonders. So schlingert das «Flaggschiff» der Sportmuseen, das FIFA World Football Museum, seit seiner Eröffnung ziemlich. Ein anderes, nämlich das nationale Museum des Schweizer Sports in Basel, muss nun gar komplett die Segel streichen. Gemäss regionalen Medien wurde das «Begehlager» in Münchenstein bereits geschlossen und den verbliebenen Angestellten auf Ende August gekündigt; überdies soll die Trägerstiftung aufgelöst werden. Als Grund für den Untergang wird Geldmangel genannt; weder der Bund noch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind mehr bereit, Unterstützung im erforderlichen Umfang beizutragen. Vor allem die mangelnde Unterstützung durch die Kantone ist freilich keine allzu grosse Überraschung – vor allem in der Stadt war bereits bei der Eröffnung des Sportmuseums nur wenig Enthusiasmus und Rückhalt wahrzunehmen gewesen. Wenn nun aber – wie zu lesen ist – von der Leitung der Trägerstiftung behauptet wird, dass das Schweizerische Landesmuseum in Zürich schon vor Jahren abgewunken habe, das Sportmuseum bei sich zu integrieren, ist das eine zumindest sehr eigenwillige Interpretation der Entwicklungen. Denn tatsächlich war bereits vor geraumer Zeit eine Grundsatzvereinbarung mit dem Landesmuseum über einen Wechsel des Sportmuseums nach Zürich erzielt worden; diese wurde in der Folge jedoch aus Basler Kreisen torpediert – nur um das schlingernde Schiff jetzt letztlich in Eigenregie auf Grund zu setzen…

Kurioses um Spielmanipulation und Sportwetten

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Allgemeine Ratlosigkeit: War das Match Klingnau–Bramois nun manipuliert oder nicht?

(causasportnews / red. / 11. September 2018) Geht es um Sportmanipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten, herrscht in der Regel sofort absolute Klarheit – oder das Chaos und Spekulationen nehmen überhand. Letzteres gilt für das Cup-Spiel zwischen den Zweitliga-Klubs FC Klingnau und FC Bramois, das Ende August ausgetragen worden ist. Über dieser Partie hängt das Damoklesschwert der Manipulation (vgl. auch causasportnews vom 25. August 2018). Das Spiel endete mit einem spektakulären 7:0-Sieg für die Aargauer gegen die der gleichen Liga angehörenden Westschweizer, doch schon vor Beginn der Partie setzte die „Loterie Romande“ die Wetten auf dieses Spiel aus, da eine verdächtige Quote ruchbar wurde. Diese lag bei 7,5:1 für einen Sieg des FC Klingnau. Auf einen Sieg der Aargauer wurden plötzlich hohe Summen gesetzt. Für 10 Franken hätte der Gewinn stolze 75 Franken betragen. Momentan laufen die Untersuchungen auf allen Ebenen – und allfällige Wettgewinne wurden nicht ausbezahlt, doch Licht in den dunklen, obskuren Vorgang konnte bis dato nicht gebracht werden. Zwar untersucht die Lotterie- und Wettkommission „Comlot“ den Vorgang – allerdings bisher ohne jegliches zählbare Resultat. Auch seitens des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) wird emsig recherchiert, jedoch herrscht in Bern, am Sitz des Verbandes, der den Cup-Wettbewerb verantwortet, vor allem Ratlosigkeit. Der nationale Verband verschanzt sich hinter dem Frühwarnsystem des Weltfussballverbandes FIFA, dem der SFV angeschlossen ist. Mit Frühwarnung lief allerdings nichts. Das System hätte keine Auffälligkeiten zu Tage gefördert, verlautet seitens des SFV. Das Kuriose an der Geschichte ist allerdings, dass das für die Frühwarnung verantwortliche Unternehmen der FIFA der Sportwetten-Industrie zugleich die Wettquoten liefert. „Ein solches Überwachungssystem ist natürlich ein Scherz“, verlautet aus Sportwetten-Insiderkreisen. Wie gut, dass es die Russen gibt, denen auch in diesem Fall die Schuld am Manipulations-Desaster zugeschoben werden kann. Diese „heisse Spur“ haben Medien als Erklärung geliefert.

Kollektives Arbeitsrecht klassisch gelebt

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„Alle Räder stehen still …“ – Leere Stadien infolge Spielerstreiks?

(causasportnews / red. / 10. September 2018) Es ist zwar in der heutigen Sportwelt keine Besonderheit mehr, wenn z.B. Fussballspieler trotz laufender Arbeitsverträge einen Klubwechsel durch passiven Widerstand, Arbeitsverweigerung oder andere Nötigungsmittel erzwingen. Das Individualarbeitsrecht bietet den Arbeitgebern in der Regel wenige Handhaben, um diesen Pressionen etwas entgegen setzen zu können. Letztlich sollen auch die finanziellen Interessen der Klubs einigermassen gesichert werden; deshalb ist seitens der Arbeitgeber meistens „Nachgeben“ angesagt, wenn die Luft zwischen Spieler und Klub „dick“ wird. So hat es vor rund einem Jahr Borussia Dortmund mit dem aktuellen französischen Weltmeister-Spieler Ousmane Dembélé erfahren (erzwungener Wechsel zum FC Barcelona); doch Übertritte wurden schon viel früher erstreikt: So verhielt sich 1995 der Gladbach-Spieler Heiko Herrlich entsprechend, bis der Transfer zu Borussia Dortmund Realität wurde. Nun hat auch das Kollektive Arbeitsrecht im Sport eine aktuelle Kapitel-Erweiterung erfahren. Betroffen war die Nationalmannschaft Dänemarks, deren Spieler sich über (neue) Vertragskonditionen mit dem dänischen Fussball-Verband (Dansk Boldspil-Union, DBU) nicht einigen konnten. Unter Federführung der Spielervereinigung weigerten sich die für das „Nations League“- Spiel gegen die Slowakei aufgebotenen Spieler kategorisch, das Testspiel in der vergangenen Woche zu bestreiten. Eine „Ersatzmannschaft“, bestehend aus unterklassigen Spielern und Hallenfussball-Kickern, übernahm und verlor (selbstverständlich) das Auswärtsspiel 0:3. Für das (Heim-) Spiel vom Wochenende gegen Wales erreichten Verband und Spielergewerkschaft einen Kampfstillstand: Der Streik wurde ausgesetzt, die Spieler traten zu den nämlichen Vertragskonditionen, die bis zur kollektiven Arbeitsverweigerung galten, an und schlugen am Wochenende in zweiten Spiel Dänemarks in der „Nations League“ Wales 2:0. Wie es weiter geht, ist derzeit unklar. Die Spieler werden in nächster Zeit mit dem Verband hart verhandeln, sekundiert von der starken Spielergewerkschaft, der rund 1000 Fussball-Professionals angehören. Neben den pekuniären Bedingungen der für Dänemark spielenden Kicker steht die Frage im Vordergrund, wie künftig der Status von Spielern im National-Trikot zu qualifizieren ist. Die Spieler (und ihre Klubs als angestammte Arbeitgeber) möchten, dass sie für ihre Einsätze im Rahmen der Nationalmannschaft als Arbeitnehmer des Verbandes behandelt werden. Mit allen Rechten, welche Arbeitnehmern zustehen, selbstverständlich. Der Verband hätte sie unter anderem im Rahmen der arbeitsvertraglichen Beziehung für die Folgen von Verletzungen nach arbeitsrechtlichen Vorgaben zu versichern.

Hoffnungen nach den Fussball-WM-Pleiten

ball-304101_1280 (causasportnews / red. / 10. September 2018) Niemand wusste so genau, was nun im Rahmen der neu vom Europäischen Kontinentalverband UEFA geschaffenen „Nations League“ auf die Fussball-Fans in den Stadien und am Bildschirm zukommen würde. Nun ist klar, dass ein „sanfter Druck“ einiges bewirken kann. Der Wettbewerb, in dem es um etwas mehr als nichts geht, ist durchaus geeignet, sanften Druck auf die Mannschaften zu erzeugen. Der Antwort auf unsägliche, meist wertlose Freundschaftsspiele ist durchaus Kredit einzuräumen. Die Schweizer Nationalmannschaft fegte am Samstagabend das originelle Team Islands gleich 6:0 vom Feld und liess Kommunikations-Probleme, die „Doppeladler-Affäre“, weltbewegende Weiterlesen

Kommunikation und Strukturen schiessen keine Tore

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Vladimir Petkovic & Joachim Löw am Swiss Sport Forum in Zürich (copyright http://www.swisssportforum.ch)

(causasportnews / red. / 3. September 2018) Endlich haben sie geredet, die Trainer der Nationalmannschaften Deutschlands und der Schweiz, Joachim Löw und Vladimir Petkovic. Gesagt wurde allerdings wenig bis nichts. Das ging wohl auch nicht. Ihre Bilanzen zur WM-Endrunde hätten auch relativ kurz und bündig ausfallen müssen: Ihre Spieler haben am Turnier in Russland schlicht versagt – schlecht gespielt, das wär’s dann gewesen. (Erwartete) Kommunikation ist aber in der heutigen Zeit etwas anderes. Donald Trump macht es vor. Es war deshalb für Joachim Löw und Vladimir Petkovic ein Ding der Unmöglichkeit, die Ursachen für das schlechte Spiel ihrer Mannschaften beim Namen zu nennen. Das haben andere gemacht. Die Verbandspräsidenten etwa, die sich seit dem WM-Turnier mit Vorwürfen irrelevantester Art auseinanderzusetzen hatten. In Deutschland war es anerkannterweise vor allem Mesut Özil, der mit seinem Erdogan-Auftritt den Untergang seines Teams einleitete, in der Schweiz brachte die „Doppel-Adler-Affäre“ die Mannschaft in spielerische Schieflage und schliesslich zum Absturz. Die Analysen des Scheiterns waren in beiden Ländern Paradebeispiele verunglückter Kommunikation. Mit guter Kommunikation hiesse der Fussball-Weltmeister 2018 Deutschland, und die Schweiz wäre im Final der unterlegene Gegner gewesen. So ist es: (Gute) Kommunikation schiesst eben die Tore. Sie war in beiden Ländern schlecht. Es kam in der Schweiz noch dazu, dass den Verbandsstrukturen die (Mit-)Schuld am schlechten Auftritt der Nationalmannschaft, die in Deutschland in Entkoppelung jeglichen nationalen Gedankens, nur noch „Die Mannschaft“ hiess, zugeschoben werden musste. Das wird sich ändern, denn der von den Medien ins Amt des neuen Verbandspräsidenten geschriebene Anwalt Bernhard Heusler ist flugs vom Verband beauftragt worden, die offenbar schlechten Strukturen zu untersuchen und Besserungen vorzuschlagen – auf dass er dann ein Amt in einem strukturell bereinigten Umfeld übernehmen kann. Mit dieser Vorgehensweise hat der Verband seine Hilflosigkeit manifestiert und sogleich das Compliance-Eigentor des Jahres geschossen. Der mit der Untersuchung beauftragte neue „Fussball-Super Mario“ der Schweiz gehörte bei der Auftragserteilung dem Verbands-Zentralvorstand an, hat also die bisherigen, angeblich mangelhaften Strukturen eifrig mitgetragen. Erst, nachdem Kritik ob dieses Compliance-Schildbürgerstreichs unüberhörbar wurde, trat Bernhard Heusler aus dem Zentralvorstand des Verbandes zurück. In der Schweiz wird eben noch krass hinterfragt, und die Überzeugung ist ungebrochen: Auch (gute) Strukturen schiessen Tore. In dieser Hinsicht hat es Deutschland weit einfacher: Das Turnier in Russland war an sich nur ein Betriebsunfall. Ein paar personelle Retouchen im Team werden dafür sorgen, dass der Weltmeister von 2014 den Tritt beim nächsten Ernstkampf wieder findet. Das versuchte Joachim Löw kürzlich nach langem Schweigen in einer rund einstündigen Erklärung klarzumachen. Nicht zu vergessen: Fussball darf ja auch dann für Humor sorgen, wenn er nicht gespielt wird. In wenigen Tagen geht es endlich weiter auf dem grünen Rasen. Und alle, wohl ausser Recep Tayyip Erdogan und Mesut Özil, freuen sich insbesondere auf das Spiel Deutschland – Frankreich vom 6. September 2018. Der abgetretene und der neue Weltmeister treffen im Rahmen der neuen „Nations League“ aufeinander. Der Sieger muss mindestens ein Tor mehr schiessen als der Gegner. Diese Sprachregelung gilt als unantastbar. In der „Alllianz-Arena“ in München wird wenigstens für rund 90 Minuten die Kommunikation zum Nebenthema.

Zulässige „Motivationsprämien“ – nur verlieren gegen Geld ist unzulässig

banknote_blur_cash_close_up_currency_economy_finance_focus-1178505 (causasportnews / red.th, 28. August 2018) Manipulationen im Sport gibt es nicht nur im Zusammenhang mit Sportwetten (vgl. dazu aktuell causasportnews vom 25. August), sondern auch aufgrund „sportlicher“ Motive. Ein solcher Vorgang wurde gegen Ende der vergangenen Woche vor dem Amtsgericht Osnabrück verhandelt. Als Angeklagte standen in einem Strafprozess drei Fussball-Professionals des VfL Osnabrück, die in der Drittligasaison 2016/17 bei diesem Klub tätig waren, vor Gericht; einer der angeklagten Akteure spielt nach wie vor beim VfL Osnabrück. Gemäss Anklage sollen sie gegen Geld dafür verlangt haben, dass der VfL Osnabrück den abstiegsbedrohten Klub SC Paderborn schlagen würde, um zwei andern Klubs im Kampf um den Abstieg Schützenhilfe zu leisten. Der Deutsche Fussball-Bund (DFB) bekam damals vor dem Spiel Wind von der Angelegenheit. Die drei betroffenen Professionals nahmen an der Partei schliesslich gar nicht teil und wurden vom DFB sanktioniert. Zwar ermittelte danach die Staatsanwaltschaft, doch wurden nun die drei Spieler allesamt vom Vorwurf der Erpressung und der Spielmanipulation freigesprochen. Entscheidend war für das Gericht, dass das Spiel gegen den SC Paderborn nicht verloren, sondern gewonnen werden sollte. Die Anklage hielt fest, dass die Angeklagten unzulässigerweise suggeriert hätten, ohne Bezahlung keinen vollen Einsatz zu leisten. Diese Auffassung teilte das Gericht nicht und schloss sich der zu dieser Thematik herrschenden Rechtslehre an, dass „Motivationsprämien“ im Sport zumindest nicht unzulässig sind.- Zufälligerweise standen die in diesen Vorgang involvierten Klubs VfL Osnabrück und SC Paderborn schon früher im Fokus von speziellen Konstellationen: 2009 wurden dem damaligen VfL Osnabrück-Spieler Thomas Cichon eine Manipulationsabsprache vorgehalten; er erhielt eine Haftstrafe von neun Monaten. Der SC Paderborn wurde 2004 im Zuge der „Affäre Hoyzer“ bekannt. Damals besiegte der Regionalklub den Bundesligisten Hamburger SV auf bizarre Art und Weise 4:2. Danach flog der manipulierende Schiedsrichter Robert Hoyzer auf und bescherte dem deutschen Fussball einen der grössten Manipulationsskandale. Die Manipulation durch den Schiedsrichter erfolgte im Zusammenhang mit Sportwetten.

Vor einem neuen Fussball-Manipulationsskandal?

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(causasportnews / red. / 25 August 2018) Die erste Runde im Schweizer Fussball-Cup-Wettbewerb vom letzten Wochenende könnte auch der Beginn eines neuen Manipulationsskandals im Zusammenhang mit Sportwetten gewesen sein. Vor einer Woche endete das Cup-Spiel zwischen den beiden Zweitliga-Klubs FC Klingnau und FC Bramois gleich 7:0. Das ist ein Resultat zwischen gleich klassierten Mannschaften, das bemerkenswert ist. Die Partie wurde von der „Loterie Romande“ angeboten, geriet aber nicht erst wegen des Schluss-Resultats in den Fokus der Beobachter der westschweizer Wettanbieter-Gesellschaft. Der Schiedsrichter pfiff nicht weniger als vier Elfmeter; zwei davon führten zu Toren. Schon vor dem Spiel gab es Anzeichen und Hinweise dafür, dass die Partie manipuliert sein könnte. Auffällig präsentierten sich vor allem die Wett-Quoten: Auf Grund des Resultates hätte das 7,5-Fache des Einsatzes ausbezahlt werden müssen. Soweit kam es allerdings nicht. Die „Loterie Romande“ setzte nach entsprechenden Hinweisen die Wette bereits vor Beginn des Spieles aus und tätigte nach Abschluss der Partie auch keine Auszahlungen. Zwischenzeitlich ermitteln die Behörden, allen voran die interkantonale Lotterie- und Wettkommission (COMLOT). Die wahrscheinliche Manipulation des Spiels wurde also seitens des Wettanbieters entdeckt. Offensichtlich nicht reagiert haben die Warnsysteme der Sportverbände. Diese führen den Kampf gegen Manipulationen im Sport im Zusammenhang mit Sportwetten nur noch halbherzig, nachdem das Thema „Sportwettenskandale“ in den letzten Jahren mangels aktueller Vorfälle eher in den Hintergrund gerückt ist. Der Weltfussballverband FIFA hat sogar vor kurzer Zeit das verselbständigte Frühwarnprojekt „Early Warning System“ beerdigt. Für den Sportwetten-Spezialisten Dr. Urs Scherrer deutet bei den bekannt gewordenen Fakten im Rahmen des Spiels Klingnau – Bramois alles auf Manipulation im Zusammenhang mit Sportwetten hin. „Wenn in einer solchen Partie gleich vier Elfmeter gepfiffen werden und das Spiel 7:0 endet, kann das schon bedeuten, dass Wetten auf ein so klares Spielergebnis abgeschlossen worden sind. Klar ist, dass in einem solchen Fall nicht die Wette manipuliert ist, sondern das Spiel.“ Im „Hoyzer“-Skandal 2005 in Deutschland war der Schiedsrichter, der gegen Geschenke für das „richtige“ Spielresultat sorgte. Im aktuellen Fall ist zur Zeit unklar, wer die wahrscheinliche Spielmanipulation zu verantworten hat. Für den Schiedsrichter, die Spieler und die Funktionäre gilt die Unschuldsvermutung.

 

 

Schweizerisches Bundesgericht setzt Guerrero-Sperre wieder in Kraft

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copyright wikimedia commons Pablo Guerrero 2018 Author LLs

(causasportnews / red. / 25. August 2018) Ende Dezember 2017 verhängte der Weltfussballverband FIFA gegen den Peruanischen Nationalspieler Paolo Guerrero wegen Verletzung einer Anti-Doping-Bestimmung eine Sperre von sechs Monaten. Somit wäre der Weg frei gewesen für eine Teilnahme des Spielers an der Endrunde der FIFA-Fussball-Weltmeisterschaft in Russland, weil die provisorische Sperre gegen den Peruaner seit dem 3. November 2017 in Kraft war. Gegen diese Entscheidung der FIFA-Berufungskommission gelangten sowohl Paolo Guerrero als auch die Welt-Anti-Doping-Agentur an das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne. Dieses erhöhte einen Monat vor dem WM-Start die Sperre auf vierzehn Monate. Dagegen gelangte Paolo Guerrero an das Schweizerische Bundesgericht, welche der Beschwerde am 30. Mai 2018 im Rahmen einer superprovisorischen Anordnung die aufschiebende Wirkung gewährte. Begründet wurde diese Entscheidung vor allem damit, dass das TAS das Urteil zu jenem Zeitpunkt erst im Dispositiv eröffnet hatte und es für den 34jährigen Spieler die letzte Gelegenheit sei, an einer WM-Endrunde mitzuwirken. Paolo Guerrero nahm mit Peru an den Gruppenspielen teil und erzielte gegen Australien ein Tor; das Team überstand die Gruppenphase allerdings nicht. Nun hat das Bundesgericht die vorübergehende Aussetzung der Sanktion wieder aufgehoben bzw. die Sperre wieder in Kraft gesetzt und der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen. Der bei Porto Alegre in Brasilien unter Vertrag stehende Peruaner darf ab sofort keinerlei Spiele mehr bestreiten, zumindest, bis das höchste Gericht der Schweiz ein Urteil gefällt hat. Der „Fall Guerrero“ zeigt, dass auch im Rahmen von Sanktionsverfahren Härtefälle durchaus juristisch sinnvollerweise aufgefangen werden können.