Schweizerisches Bundesgericht setzt Guerrero-Sperre wieder in Kraft

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copyright wikimedia commons Pablo Guerrero 2018 Author LLs

(causasportnews / red. / 25. August 2018) Ende Dezember 2017 verhängte der Weltfussballverband FIFA gegen den Peruanischen Nationalspieler Paolo Guerrero wegen Verletzung einer Anti-Doping-Bestimmung eine Sperre von sechs Monaten. Somit wäre der Weg frei gewesen für eine Teilnahme des Spielers an der Endrunde der FIFA-Fussball-Weltmeisterschaft in Russland, weil die provisorische Sperre gegen den Peruaner seit dem 3. November 2017 in Kraft war. Gegen diese Entscheidung der FIFA-Berufungskommission gelangten sowohl Paolo Guerrero als auch die Welt-Anti-Doping-Agentur an das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne. Dieses erhöhte einen Monat vor dem WM-Start die Sperre auf vierzehn Monate. Dagegen gelangte Paolo Guerrero an das Schweizerische Bundesgericht, welche der Beschwerde am 30. Mai 2018 im Rahmen einer superprovisorischen Anordnung die aufschiebende Wirkung gewährte. Begründet wurde diese Entscheidung vor allem damit, dass das TAS das Urteil zu jenem Zeitpunkt erst im Dispositiv eröffnet hatte und es für den 34jährigen Spieler die letzte Gelegenheit sei, an einer WM-Endrunde mitzuwirken. Paolo Guerrero nahm mit Peru an den Gruppenspielen teil und erzielte gegen Australien ein Tor; das Team überstand die Gruppenphase allerdings nicht. Nun hat das Bundesgericht die vorübergehende Aussetzung der Sanktion wieder aufgehoben bzw. die Sperre wieder in Kraft gesetzt und der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen. Der bei Porto Alegre in Brasilien unter Vertrag stehende Peruaner darf ab sofort keinerlei Spiele mehr bestreiten, zumindest, bis das höchste Gericht der Schweiz ein Urteil gefällt hat. Der „Fall Guerrero“ zeigt, dass auch im Rahmen von Sanktionsverfahren Härtefälle durchaus juristisch sinnvollerweise aufgefangen werden können.

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