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SFL-Sanktionen gegen Lugano-Spieler deutlich gemildert

swiss_football_league_logo_2012Das Rekursgericht der Swiss Football League (SFL) hat die von der SFL-Disziplinarkommission (DK) gegen die FC Lugano-Spieler Igor Djuric und Patrick Rossini verhängte Sperre von zwölf Spielen auf zwei Spiele reduziert. Die beiden Fussballer hatten in der letztjährigen Challenge League Saison Spielern des FC Schaffhausen eine Prämie für den Sieg in einem Spiel gegen den Aufstiegskonkurrenten FC Servette Genf in Aussicht gestellt und in der Folge auch bezahlt, wofür sie von der DK im August dieses Jahres mit einer Geldstrafe sowie einer Spielsperre von 12 Spielen sanktioniert wurden (Causa Sport News berichtete).

Zwar bestätigte das SFL-Rekursgericht nun den Entscheid der DK insoweit, als die Spieler gegen das sogenannte „Fremdprämienverbot“ des Art. 135 Abs. 1 des Wettspielreglements des Schweizerischen Fussballverbandes (WR SFV) verstossen hätten, reduzierte die ausgesprochenen Sperren hingegen drastisch. Das Rekursgericht begründet seinen Entscheid in erster Linie damit, dass der vorliegende Fall nicht mit der eigentlichen Manipulation eines Spielausgangs zu vergleichen sei und führte insbesondere aus, dass zwar ein Verstoss gegen das Fremdprämienverbot anzunehmen sei, es sich dabei jedoch um einen harmlosen Fall handle. Von einer Verfälschung des Spielausgangs könne nicht die Rede sein; das entsprechende Handeln sei vielmehr lediglich als Ansporn zu einer sportlichen Leistung zu qualifizieren. Dies sei allerdings durch den Einsatz unzulässiger Mittel von unbefugter Seite aus erfolgt.

Das Urteil ist im Ergebnis zu begrüssen, wenngleich auch eine vollumfängliche Gutheissung des Rekurses denkbar gewesen wäre. Denn der Tatbestand des Art. 135 Abs. 1 WR SFV verlangt die Absicht, das Spiel zu beeinflussen oder zu verfälschen. Eine „Motivationsprämie“ für einen Sieg, wie sie in casu versprochen – und offenbar auch bezahlt – wurde, vermag hingegen eine solche Beeinflussung oder Verfälschung in aller Regel nicht zu bewirken bzw. es dürfte nur schwer möglich sein nachzuweisen, dass die fragliche Prämie (und nicht der Siegeswille der jeweiligen Mannschaft) das entsprechende Ergebnis herbeigeführt hat. Der SFV jedenfalls wäre gut beraten, diesen Fall zum Anlass zu nehmen, Art. 135 WR SFV zu überarbeiten. Grundsätzlich sollte nur noch zweifelsfrei unlauteres Verhalten zu einer Sanktionierung führen.

Der Ausgang des Rekursverfahrens könnte aber im Übrigen auch weitere Kreise ziehen. Denn der FC Zürich hat Patrick Rossini im Juni 2015 wegen seiner Verwicklung in den „Fremdprämienskandal“ fristlos entlassen (der Spieler war grundsätzlich beim FC Zürich angestellt und an den FC Lugano ausgeliehen gewesen). Ob eine solche fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch ein Arbeitsgericht als gerechtfertigt beurteilt werden würde, war bereits vor der Reduktion der Sperre durch das Rekursgericht höchst fraglich. In Anbetracht des aktuellen Entscheids und der hohen Hürden, die der Gesetzgeber für eine fristlose Entlassung vorsieht, dürfte diese im vorliegenden Fall kaum noch als gerechtfertigt zu qualifizieren sein.

FIFA: Schweiz kuschelt mit den USA

In Zeiten, als die Welt noch in Ordnung war, existierte im Journalismus ein eisernes Gesetz, nämlich, dass eine Medienkonferenz nur abgehalten werden soll, falls auch etwas (aus)gesagt werden kann. Diese Zeiten sind längst vorbei, weshalb sich weit über 100 Journalistinnen und Journalisten auch nicht darüber aufregten, als anlässlich einer gross angekündigten Medienorientierung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft und der US-Justizministerin Loretta Lynch in der „Causa FIFA“ in Zürich ausser Plattitüden gar nichts Informatives vermittelt wurde. „Es gab wenig Neuigkeiten“, vermeldete eine grosse Schweizer Boulevardzeitung, die zuvor mit Getöse Ermittlungen gegen FIFA-Präsident als wahrscheinlich verkündete und eine entsprechende Bestätigung am Medientreff erwartete. Dasselbe Blatt berichtete: „Bundesanwalt Lauber stand im internationalen Rampenlicht“. Nach dem Dampfgeplauder vor den Medien war klar, dass die Schweiz (Bundesanwalt Michael Lauber) und die USA (Justizministerin Loretta Lynch) mit diesem Auftritt offenbar nur eines bewirken wollten: Sich auf der internationalen Bühne darzustellen und auf diesem Wege erneut Druck auf die FIFA auszuüben. Fakt ist (weiterhin), dass gegen die FIFA nichts Substantielles vorgebracht wird und sich sechs Fussball-Funktionäre, die Ende Mai 2015 im Rahmen einer Medieninszenierung verhaftet worden waren, immer noch in Auslieferungshaft befinden und alle gegen sie erhobenen Vorwürfe bestreiten (die siebte verhaftete Person hat einer Auslieferung zugestimmt und befindet sich in den USA auf freiem Fuss). Die Medienorientierung war geprägt von Liebesbezeugungen zwischen der „FIFA-Jägerin“ Loretta Lynch (so der Boulevard) und dem rührigen Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber. Die mit der eigenen Polit-Karriere befasste US-Justizministerin betonte, dass es keine bessern Partner geben würde als Michael Lauber und sein Team. Michael Laubers Replik folgte postwendend: „Wir arbeiten sehr gut zusammen mit den USA“, stellte er verklärt fest. Weitere Worthülsen wurden ausgetauscht und verbal unterstrichen, wie sehr man sich liebt. Die US-Justizministerin brachte es letztlich auf den Punkt: „Ich entschuldige mich, dass ich nicht sehr spezifisch sein kann, was wir untersuchen“. Und Bundesanwalt Michael Lauber wartete mit der bahnbrechenden Feststellung auf: „Wir haben viele Fakten“. Es darf als Wunder gewertet werden, dass sich die Medien dieses Bundesanwalts-Gesäusel und die Lynch-Justiz gefallen liessen. Nüchtern betrachtet müsste das philosophische Bonmot bemüht werden: „Si tacuisses, philosophus mansisses“. Sicher ist jedenfalls, dass an diesem Montagnachmittag in Zürich der Schweizer Rechtsstaat ein grosses Stück weit zum reinen Polit-Zirkus mutierte. Geradezu menschenverachtend ist überdies die Schweizer Auslieferungspraxis: Seit Monaten sind Menschen ihrer Freiheit beraubt, damit sich die Schweiz die Gunst der USA sichern kann. Auch wenn in der FIFA Handlungsbedarf besteht, gibt es für das auch von Behörden mitveranstaltete FIFA-Bashing nur eine Qualifikation: Unerhört.

FIFA-Reformen: Von Domenico Scala unterbreitete Vorschläge durchwegs begrüsst

Domenico Scala

Domenico Scala

Der Vorsitzende der Audit- und Compliance-Kommission des Weltfussballverbandes FIFA, Domenico Scala, hat sein mit Spannung erwartetes, acht Punkte umfassendes Reformpapier veröffentlicht. Der in Rekordzeit verfasste Bericht könnte den organisierten Weltfussball nachhaltig – zum Positiven – verändern. „Werden die Empfehlungen von Domenico Scala umgesetzt, dürfte die FIFA zu den am besten aufgestellten internationalen Sportorganisationen zählen“, beurteilt ein Experte das Papier. Domenico Scala, der innerhalb der FIFA unabhängig agiert und auch seine Reformvorschläge ohne Weisungen erarbeitet hat, kennt zwar das Innenleben des Weltfussballverbandes, gilt aber als ganzheitlicher Visionär und Stratege mit unternehmerischem Weitblick. „Aber ich mache keine Verbandspolitik. Der Inhalt meines Berichts orientiert sich an den gängigen Leitlinien moderner Unternehmungen und dürfte den organisierten Fussball weiterbringen, falls die Punkte von den zuständigen FIFA-Gremien umgesetzt werden“, ist der ehemalige Handballer und heutige Wirtschaftsmanager überzeugt. Diese Ansicht wird auch von den internationalen Medien geteilt. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen könnte zudem auch den Druck, dem die FIFA in vielerlei Hinsicht ausgesetzt ist, verringern.

Die von Scala unterbreiteten Vorschläge sind dezidiert klar und fokussiert ausgefallen: Amtszeitbeschränkungen, zentrale Integritätsprüfungen von künftigen FIFA-Funktionären, Wahl der obersten FIFA-Leitungsgremien durch das FIFA-Parlament (Kongress), Modifizierung des FIFA-Exekutivkomitees, Transparenz bezüglich der Funktionärs-Entschädigungen, Ethik-Standards für FIFA-Mitglieder (Nationalverbände) und Kontinentalverbände (Konföderationen) sind einige der Reformpunkte, mit denen sich die FIFA nun wird befassen müssen. Spätestens wenn die von Domenico Scala unterbreiteten Vorschläge (zu denen im Übrigen auch die Einführung von Amtszeitbeschränkungen gehört, die im vergangenen Jahr vom FIFA-Kongress noch abgeschmettert worden ist, von Scala aber als „umsetzungsnotwendig“ bezeichnet wird) übernommen werden, dürften polemisch gefärbte Vorwürfe wie etwa, die FIFA werde wie ein „Kaninchenzüchterverein“ geführt, endgültig obsolet sein.

Das Reformpapier von Domenico Scala stösst bei den internationalen Medien – darunter auch etliche, die sich üblicherweise betont FIFA-kritisch zeigen – auf einhellige Zustimmung. Wenn es um das Thema „FIFA“ geht, finden sich allerdings immer einzelne hartnäckige Nörgler. In diesem Sinne setzte sich einmal mehr die ehemalige Leichtathletin Sylvia Schenk aus Frankfurt a.M. in Szene. Gegenüber dem deutschen Sport-Informationsdienst kanzelte die selbsternannte Anti-Korruptionsexpertin von Transparency International die Reformvorschläge von Domenico Scala als „olle Kamellen“ ab. Zudem sei das Papier „substanzlos“, nörgelte die ehemalig Athletin und heutige Rechtsanwältin weiter. Scala unterstellt sie „persönliche Motive“ und moniert angebliche „handwerkliche Fehler“ im Bericht.

Die verbalen Rundumschläge von Sylvia Schenk würden weder beeindrucken noch seien sie hinreichend fundiert, als dass man sich mit ihnen seriös auseinandersetzen könnte, meinen fachkundige Beobachter. Sie scheinen denn auch nicht allzu ernst genommen zu werden; soweit ersichtlich, wurden die Attacken auch in den Medien nicht weiter aufgenommen. Die – selbsternannte – Hüterin der sportlichen Moral scheint offenbar frustriert darüber zu sein, dass sie in den Reformprozess bei der FIFA nicht (mehr) eingebunden ist. Das war sie noch vor nicht allzu langer Zeit – allerdings blieb sie dabei farb- und wirkungslos. Weshalb sie – insbesondere aktuell wieder – davon abgesehen hat, konstruktive Vorschläge (einschliesslich „neuer Kamellen“) zu machen, bleibt offen. Allzu viel Kreatives war von ihrer Seite aus Frankfurt jedenfalls nicht zu vernehmen. Anders übrigens der in der gleichen Stadt domizilierte Deutsche Fussball-Bund (DFB), dessen Präsident Wolfgang Niersbach vor einiger Zeit einen allgemein stark beachteten „10-Punkte-Plan“ für die Reformierung der FIFA vorgelegt hat. Die entsprechenden Punkte sind ganz offensichtlich nun auch in den Bericht von Domenico Scala eingeflossen. Der Bericht wird von einem Experten, der ihn im Auftrag von „causasportnews“ beurteilt hat, als wichtiger Schritt im Reformprozess der FIFA qualifiziert. Zur den Äusserungen von Sylvia Schenk meint der Experte: „Man darf diese Kritik an den Vorschlägen von Domenico Scala, die an sich nur eine unsubstantiierte Nörgelei ist, nicht überbewerten; der mit dem bei Moralaposteln üblichen Pathos versehene Rundumschlag gegenüber dem Reformpapier von Domenico Scala macht Sylvia Schenk jedoch endgültig zur Alice Schwarzer des Sports“.

Sport-Manipulationen intensiver strafrechtlich bekämpfen

Eine effektive Bekämpfung von Sport-Manipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten ist nur mit strafrechtlichen Mitteln möglich. Dieses Fazit wurde anlässlich eines Symposiums des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV) in Berlin gezogen. Die Standortbestimmung zu einem Dauerbrenner-Thema des Sports fiel nüchtern und sachlich aus. Seit der „Fall Hoyzer“ vor rund zehn Jahren die Öffentlichkeit aufgerüttelt hat, versuchen insbesondere Sportverbände und -organisationen, derartige Manipulationen präventiv und repressiv zu bekämpfen, allerdings ohne grosse Wirkung. Die Möglichkeiten der Sportverbände und –organisationen, Manipulationen zu verhindern und zu sanktionieren, sind beschränkt; die privaten Verbände verfügen bspw. nicht über Mittel, wie sie etwa Strafverfolgungsbehörden nutzen können. Die Durchschlagskraft der Sportverbände und –organisationen bei der Manipulationsbekämpfung ist denn auch eher gering, obwohl teils ein ansehnlicher Aufwand betrieben wird, um repressiv und auch sanktionsrechtlich gegen Sportmanipulatoren vorzugehen. Auch der Einsatz privater Überwachungsgesellschaften, oft im Auftrag der Verbände, ist nicht viel mehr als eine „Datenschlacht“ und ein für die Verbände gigantischer Kostenfaktor ohne greifbaren Nutzen. Tatsache ist, dass Manipulationen im Sport, auch im Zusammenhang mit Sportwetten, in der Regel durch Ermittlungsaktivitäten staatlicher Behörden (mit) aufgedeckt werden. Deshalb ist es nur konsequent, dass nun vermehrt Massnahmen seitens des Staates gegen derartige Manipulationen gefordert werden, vor allem die Schaffung von entsprechenden Straftatbeständen; nach wie vor ist es schwierig, Manipulationen im Sport strafrechtlich zu erfassen – der Betrugstatbestand ist hierzu oft nicht ausreichend. So brachte es der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Ole Schröder, in Berlin auf den Punkt: „Nur ein Strafrecht, das die Manipulatoren auf dem Spielfeld als Täter erfasst, kann Spielmanipulationen im Sport effizient bekämpfen.“ Eher nicht nachvollziehbar ist hingegen das (auch anlässlich des Symposiums) immer wieder vertretene Argument, ein regulierter Sportwettenmarkt sei Grundlage für einen wirksamen Kampf gegen Sportmanipulationen. Ein adäquater Kausalzusammenhang hierfür ist wohl weder anzunehmen noch belegbar.

Deutschland: Gesetz zur Dopingbekämpfung „verfassungsrechtlich unappetitlich“

Das in Deutschland in Vorbereitung befindliche Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport, das im Frühjahr vom DeutscFeatured imagehen Bundeskabinett verabschiedet worden ist, stösst mehr auf Kritik als auf Zustimmung, wird jedoch kaum mehr abzuwenden sein. Anlässlich einer Tagung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht des Deutschen Anwaltsvereins in Frankfurt am Main qualifizierte der ehemalige Bundesverfassungsrichter und Sportrechtsexperte Prof. Dr. Udo Steiner den Entwurf als „verfassungsrechtlich unappetitlich“. Der anerkannte Top-Jurist liess am Gesetzesentwurf kaum ein gutes Haar und deckte Mängel schonungslos auf (Metamorphose vom Sportgut zum Rechtsgut, Verletzung der Autonomie des Sports, vorgesehene Besitzstrafbarkeit, Strafandrohungen von bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug, keine Erfassung von Auslandsachverhalten). Auch aus datenschutzrechtlicher Perspektive erntet das Gesetz, das von Udo Steiner als „Sportreinheitsgesetz“ bezeichnet wurde, mehr Tadel als Lob. An derselben Veranstaltung wies der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Dr. Stefan Brink, auf datenschutzrechtliche Probleme im Gesetzesentwurf hin. Klare Vorgaben zur Datenerhebung, zu Auskunfts- und Widerspruchsrechten, zu Löschfristen und zu Fragen der Datensicherheit fehlten vollständig, und der grundsätzliche Verweis auf das aktuelle NADA-Dopingkontrollsystem unterminiere die Grundrechtspositionen der Athletinnen und Athleten, insbesondere durch die Abschaffung der Unschuldsvermutung, durch einseitige Beweislastregelungen und Unterwerfungsverpflichtung unter die Verbandsgerichtsbarkeit. Auch das Chaperon-System (Einsatz einer Begleitperson für den zur Dopingkontrolle geladenen Sportler bis zur Abgabe der Probe), das Meldesystem ADAMS oder die vorgesehene Möglichkeit, Verstösse bereits vor der rechtskräftigen Verurteilung einer beschuldigten Sportlerin oder eines beschuldigten Sportlers zu veröffentlichen, verstossen nach Meinung des Datenschützers gegen elementare Prinzipien des Datenschutzes. Beide Referenten waren sich zudem einig, dass der in § 8 des Gesetzentwurfes vorgesehen Informationsaustausch, der Gerichten und Staatsanwaltschaften gestatten soll, personenbezogene Daten aus Strafverfahren von Amts wegen an die NADA (eine privatrechtliche Stiftung) zu übermitteln, als völlig inakzeptabel zu qualifizieren ist.

Ausschluss eines angeblich von Rechten dominierten Fussballklubs

Der angeblich von rechtFeatured imagesextremen Elementen dominierte Fussballklub Ostelbien Dornburg e.V. im Deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt ist vom zuständigen Landessportbund ausgeschlossen worden. Dieses Verdikt hat auch, sollte der Beschluss Bestand haben, den Verlust der Mitgliedschaft des Vereins im Fussballverband Sachsen-Anhalt zur Folge. Im Klub soll eine rechtsextreme Gesinnung herrschen, und im Verein sind gemäss Bericht des Verfassungsschutzes mehr als ein Dutzend Spieler als Rechtsextremisten bekannt; doch nicht nur das: Der Rechtsextremismus soll sich im Rahmen der Klubaktivitäten und im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb in verschiedenen Formen geäussert haben. So seien immer wieder Schiedsrichter beleidigt, Spielabbrüche provoziert und gegnerische Mannschaften eingeschüchtert und bedroht worden. Zwischenzeitlich weigern sich Mannschaften, gegen den FC Ostelbien Dornburg anzutreten, und Schiedsrichter wollen Spiele mit Beteiligung des Klubs nicht mehr leiten. Das Präsidium des Landessportbundes Sachsen-Anhalt hat demnach entscheiden, den Verein aus der Vereinigung auszuschliessen. Begründet wird der Ausschluss damit, dass sich der Verein unsportlich verhalte und gegen die Interessen des Sportbundes verstosse. Es werde überdies u.a. eine extremistische, rassistische, fremdenfeindliche und sexistische Gesinnung geduldet. Der Ausschluss-Antrag beim Landessportbund wurde vom Fussballverband Sachsen-Anhalt eingebracht. Der Entscheid des Präsidiums des Landessportbundes, der einstimmig gefällt worden ist, kann vom FC Ostelbien Dornburg e.V. noch beim Hauptausschuss des Landessportbundes angefochten werden. Will der Klub im Falle einer Anfechtung des Beschlusses bis zu einer Entscheidung, die Mitte November zu erwarten wäre, weiterhin am Spielbetrieb teilnehmen, müsste er eine einstweilige, gerichtliche Anordnung erwirken. Dass in dieser Angelegenheit das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, scheint nicht ausgeschlossen: Vor vier Jahren scheiterte der Fussballverband vor Gericht mit einem Klubverbot.

Die Krim-Liga – ein Unikum im organisierten Fussball

Einer der acht Krim-Klubs: FC Sevastopol

Einer der acht Krim-Klubs: FC Sevastopol

Am letzten Augustwochenende haben die acht Fussballklubs der von Russland annektierten ukrainischen Halbinsel Krim zum ersten Mal ihre Spiele in einer eigenen Liga ausgetragen. Einige dieser Klubs hatten in der Vergangenheit zunächst unter der Ägide des russischen Fussballverbandes (RFA) in den entsprechenden russischen Ligen am Spielbetrieb teilgenommen, was jedoch zu heftigen Protesten des ukrainischen Fussballverbandes bei FIFA und UEFA geführt hat. Der ukrainische Verband machte dabei insbesondere geltend, dass gemäss Art. 84 der FIFA-Statuten Klubs, die einem FIFA-Mitglied angeschlossen sind, für die Teilnahme an einem Wettbewerb eines anderen FIFA-Mitglieds der Zustimmung der beiden betroffenen Verbände sowie der zuständigen Konföderation und der FIFA bedürfen. Dass bei einer Anwendung dieser Bestimmung der ukrainische Verband den betroffenen Klubs die entsprechende Zustimmung verweigert hätte, lag auf der Hand.

Im Dezember 2014 schloss die UEFA dann die fraglichen Klubs vom Spielbetreib der russischen Liga aus, erklärte aber die Krim gleichzeitig zu einer Fussball-„Sonderzone“, die ihrer direkten Kontrolle unterstehe und in der sie die Entwicklung des Fussballs kontrollieren wolle – ein im organisierten Fussball beispielloser Vorgang. In der Folge wurde in dieser „Sonderzone“ eine eigene Liga, bestehend aus den acht auf der Halbinsel Krim ansässigen Fussballklubs, etabliert. Die Finanzierung der Liga scheint vorläufig gesichert; der Umstand allerdings, dass dabei das russische Sportministerium dem neu formierten „Verband“ der Halbinsel Krim finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, wirft einige Fragen auf, ist es laut UEFA der RFA doch untersagt, sich auf der Halbinsel zu engagieren. Ebenfalls heikle Fragen stellen sich bspw. im Zusammenhang mit der Teilnahme der besagten Klubs an allfälligen internationalen Wettbewerben, der Spielberechtigung der betroffenen Spieler für Nationalmannschaften und nicht zuletzt auch bezüglich der Zuständigkeiten mit Blick auf den Status und Transfer der Spieler der Krim. Unklar ist schliesslich auch der Status der Krim-„Sonderzone“ im Rahmen von FIFA und UEFA. Jedenfalls wird keiner der Verbände einer – wie auch immer gearteten – Fussball-Organisation auf der Halbinsel auch nur ansatzweise Mitgliederrechte zugestehen, solange der politische bzw. völkerrechtliche Status der Krim nicht geklärt ist.

Zulassung von Olympiacos F.C. zur UEFA Champions League trotz Manipulationsverdachts bestätigt

1265380665_334Das internationale Sportschiedsgericht CAS hat die Entscheidung der europäischen Fussballkonföderation UEFA bestätigt, den griechischen Fussballklub Olympiacos F.C. provisorisch zur Gruppenphase der Champions League 2015/16 zuzulassen. Olympiacos F.C. hat sich für den betreffenden Wettbewerb qualifiziert, ist jedoch einer von mehreren Klubs, gegen die in Griechenland wegen Verdachts von ausgedehnten Spielmanipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten ermittelt wird. Im Zuge der entsprechenden Verfahren ist dem Alleineigentümer von Olympiacos F.C., Evangelos Marinakis, von den griechischen Behörden Ende Juni 2015 provisorisch bis auf weiteres die Ausübung jeglicher fussballbezogener Tätigkeiten untersagt worden (die Möglichkeit der Verhängung dieser Art von Sanktionen – die üblicherweise ausschliesslich durch Sportorganisationen ausgesprochen werden – durch eine staatliche Behörde stellt eine Besonderheit dar, die in Griechenland erst seit Kurzem, aufgrund eines spezifischen Gesetzes, vorgesehen ist; der entsprechende Erlass hat auf Seiten der UEFA und des Weltfussballverbandes FIFA scharfe Kritik hervorgerufen, da er eine – gemäss den FIFA-Statuten nicht erlaubte – Einmischung staatlicher Stellen in den Fussball darstellt).

Ungeachtet der entsprechenden staatlichen Massnahmen hat die UEFA – ebenfalls Ende Juni 2015 – Olympiacos F.C. zur Gruppenphase der Champions League 2015/16 zugelassen, wenngleich lediglich provisorisch, d.h. die UEFA behielt sich vor, auf den Entscheid zurückzukommen, wenn die Ergebnisse der Untersuchungen und Verfahren in Griechenland vorliegen. Gegen die fragliche Entscheidung gelangte ein anderer griechischer Klub, Panathinaikos F.C., ans CAS und verlangte den Ausschluss von Olympiacos F.C. vom UEFA-Wettbewerb. Das CAS wies die entsprechende Berufung nunmehr am 24. August 2015 ab. Die Begründung steht noch aus.

Die UEFA befand sich bei ihrer Entscheidung fraglos in einer schwierigen Situation. Solange die Verfahren in Griechenland keine handfesten Beweise für Spielmanipulationen unter Beteiligung von Olympiacos F.C. oder entsprechende Verurteilungen erbracht haben, gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Offenbar lagen den griechischen Behörden aber genug Hinweise vor, um gegen den Eigentümer des Klubs eine provisorische Sperre zu verhängen. In Anbetracht dieser Umstände war die UEFA mit der Situation konfrontiert, entweder Olympiacos F.C. zur Champions League zuzulassen und zu riskieren, dass der Klub später (sollten sich die Vorwürfe bestätigen) mit Sanktionen belegt – d.h. gegebenenfalls während des laufenden Wettbewerbs wieder ausgeschlossen – werden muss, oder Olympiacos F.C. nicht zum Wettbewerb zuzulassen und zu riskieren, dass der Klub später (sollten sich die Vorwürfe nicht bestätigen) Anspruch auf Integration und/oder auf Schadenersatz geltend macht. Beide Optionen implizieren erhebliche potenzielle Konsequenzen für die beginnende Champions League; insbesondere ist es immer mit massiven Schwierigkeiten und Friktionen verbunden, während eines laufenden Wettbewerbs eine Mannschaft ausschliessen oder integrieren zu müssen. Die UEFA hat sich offensichtlich für diejenige Option entschieden, die tendenziell das kleinere Übel darstellt; das CAS hat die entsprechende Entscheidung bestätigt. Von welchen Motiven genau sich UEFA und CAS haben leiten lassen, ist derzeit nicht bekannt. Eines scheint jedoch keine – oder allenfalls nur eine sehr untergeordnete – Rolle gespielt zu haben: Ein klares Zeichen gegen wettbezogene Sportmanipulationen zu setzen. „Nulltoleranz“, wie sie in Bezug auf Sportmanipulationen allenthalben – insbesondere auch von der FIFA – zum Schutze der Integrität des Sports gefordert wird, sieht freilich anders aus…

„Frustreaktion“ der russischen Eishockey-Nationalmannschaft bestraft

logo_iihfDas Disciplinary Board des Welt-Eishockeyverbandes IIHF hat den russischen Eishockeyverband für eine „Frustreaktion“ der russischen Eishockey-Nationalmannschaft anlässlich des Finales der IIHF-Eishockeyweltmeisterschaft 2015 mit einer Geldstrafe belegt. Das Finale hatte am 17. Mai 2015 in Prag stattgefunden. Im Duell der ewigen Erzrivalen waren sich Olympiasieger Kanada und Titelverteidiger Russland gegenüber gestanden. Mit 6:1 entschieden die Kanadier dieses Spiel überraschend klar für sich.

Diese deutliche Niederlage schlug den Russen offensichtlich nachhaltig auf die Stimmung: Mannschaft und Betreuer verliessen das Eis noch vor der Pokalübergabe und dem Abspielen der Nationalhymnen. Hierfür büsste der internationale Eishockeyverband (IIHF) den russischen Eishockeyverband (RIHF) nunmehr – am 24. August 2015 – mit CHF 80‘000. Das zuständige Panel des IIHF Disciplinary Board taxierte das Verhalten der Russen als grob unsportlich und verwarf dabei insbesondere den Einwand der RIHF, es habe sich lediglich um ein „bedauerliches Missverständnis“ gehandelt. Das Panel kam zum Schluss, dass gemäss Art. 5.5.5 und Art. 5.5.8 der IIHF Championship Regulations 2015 der russische Verband für das Verhalten seiner Nationalmannschaft und ihrer Offiziellen an einer Weltmeisterschaft verantwortlich sei. Die RIHF habe ihre Verpflichtung verletzt, dafür zu sorgen, dass die Spieler und Offiziellen über ihre Rechte und Pflichten informiert sowie dazu angehalten werden, diese zu befolgen. Die RIHF hat die Busse akzeptiert und auf einen Weiterzug an das IIHF Appeal Board verzichtet.

Fragwürdige SFL-Sanktionen gegen Lugano-Spieler

FC LuganoDie Disziplinarkommission (DK) der Swiss Football League (SFL) hat gegen zwei Spieler des FC Lugano drastische Sanktionen verhängt. Wegen Verletzung des „Fremdprämienverbots“ sind Patrick Rossini und Igor Djuric mit je zwölf Spielsperren sowie mit Bussen belegt worden. Ebenfalls sanktioniert wurden Spieler des FC Schaffhausen sowie der Trainer der Ostschweizer Mannschaft.

Die Lugano-Spieler hatten im Frühjahr Spielern des FC Schaffhausen Geld angeboten, damit der FC Schaffhausen gegen den Lugano-Konkurrenten Servette Genf gewinnen würde, was schliesslich auch eintraf. Nach dem Sieg des FC Schaffhausen über Servette floss offenbar tatsächlich Geld von Lugano nach Schaffhausen. Damit hätten die Betroffenen gegen das „Fremdprämienverbot“ (Art. 135 des SFV-Wettspielreglements) verstossen, befand die DK. Diese Entscheidung, die aller Voraussicht nach von der SFL-Rekursinstanz überprüft werden wird, steht juristisch auf nicht ganz überzeugendem Fundament. Zwar sind die sog. „Motivationsprämien“ im Sport schon seit Jahren ein Thema; tendenziell kann aber kaum von einer Spielbeeinflussung bzw. Spielverfälschung gesprochen werden, wenn derartige Prämien versprochen und bezahlt werden. Letztlich wird dadurch lediglich unterstützt, was Sportler ohnehin anstreben: Auf dem Spielfeld zu siegen. Insbesondere wird bei Konstellationen wie der hier relevanten nicht negativ auf das Spielresultat eingewirkt. Die DK der SFL hat indessen einen Anwendungsfall von Art. 135 des Wettspielreglements angenommen bzw. eine Reglementsverletzung festgestellt. Diese Bestimmung verlangt jedoch, dass im konkreten Fall bezweckt worden ist, das Spiel zu beeinflussen oder zu verfälschen. Bei einer „Motivationsprämie“, wie sie in casu versprochen und bezahlt worden ist, dürfte dies aber gerade nicht der Fall sein. Denn die Lugano-Spieler wollten nur einen zusätzlichen Anreiz schaffen, damit die Mannschaft des FC Schaffhausen alles für den Sieg tun würde – was ein integrer Sportler bekanntlich ohnehin immer will. Anders stellt sich die Situation natürlich dar, wenn etwa Geld für eine Niederlage geboten wird. Doch selbst wenn die Rekursinstanz den Tatbestand von Art. 135 des Wettspielreglements doch (auch) als erfüllt betrachten sollte, ist davon auszugehen, dass die gegen die Spieler verhängten zwölf Spielsperren wegen Unverhältnismässigkeit signifikant herabgesetzt werden dürften.