
«Pecunia non olet»: Gilt offenbar auch beim Sport-Sponsoring…
(causasportnews / red. / 12. März 2018) Das ist die gängige Konstellation: Ein(e) Sportler(in) oder ein Sport-Team benimmt sich daneben, und die Sponsoren fragen sich, ob sie sich in diesem Umfeld weiterhin positionieren wollen. In Anbetracht dessen werden in Sponsoring-Verträgen Regelungen vorgesehen, was der Sponsor in diesem Fall der Fälle darf oder nicht darf. In der Regel will man sich nicht auf die generelle Vertragsauflösungsmöglichkeit („aus wichtigem Grund“) verlassen, um derartige Vertragsverhältnisse ohne negative Rechtsfolgen beendigen zu können. Der Schweizer Fussball erlebt indessen gerade ein Sponsoren-Problem einmal anders. Es geht um die „Raiffeisenbank“, deren früheres und aktuelles Management als gigantische Ansammlung von Dilettantismus und Unfähigkeit entlarvt worden ist. Über die Mängel in der Führung von oben nach unten ist seit Jahren gemunkelt worden. Immer wieder wurde manifest, dass im Genossenschafts-Komplex „Raiffeisen“ trotz Expansionspolitik eine Blase, die nun geplatzt ist, aufgepumpt worden ist. Das Gerangel um gutbezahlte Funktionen und Posten ohne Wert wurde erbittert geführt; Aushängeschilder der Bank waren und sind vielfach altgediente Politiker/innen, Hochschul-Professoren ohne adäquate Sachkenntnisse, unbedarfte Hausfrauen mit lokalen Beziehungsnetzen, glatte Kerle vom Turnverein, vom Gesangschor oder vom Stammtisch, usw. Und nun noch das: Weiterlesen

(causasportnews / red. / 9. März 2018) Erstaunliches hat sich an der Sponsoring-Front getan: Ab Mitte 2018 wird „Qatar Airways“ beim Rekordmeister FC Bayern München die Deutsche Lufthansa als Sponsor verdrängen – bis mindestens 2023. Die traditionelle Airline bedauert den Rausflug nach der 14jährigen Werbe-Partnerschaft, wird diesen Sponsoren-Wechsel aber nicht verhindern (können). Katar und Bayern scheint zumindest eine „amour fou“
(causasportnews / red. / 9. März 2018) Das war zu erwarten: Nachdem das Walliser Kantonsparlament anfangs Woche beschlossen hatte, auf das Kreditgeschäft bezüglich der Olympia-Kandidatur „Sion 2016“ einzutreten (95 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung; siehe 
(causasportnews / red. / 28. Februar 2018) Obwohl in der Entwicklung und Nothilfe engagierte NGO’s seit einiger Zeit für Schlagzeilen der andern Art sorgen müssten, bleibt die Medienresonanz einigermassen bescheiden, und auch die selbsternannten Gralshüter der Moral, wie Transparency International oder „Experten“, die an sich bei solchen Gelegenheiten die Moralkeule schwingen – jedenfalls, wenn es um Sportorganisationen geht -, sind verstummt bzw. äussern sich nicht. Dabei hätten sie allen Grund hierfür, vor allem, seit klar geworden ist, dass sich das Hilfswerk „Oxfam“ nicht nur als Retter in der Not betätigt, sondern vor allem die Not anderer ausgenützt hat; wie andere NGO’s übrigens auch.
(causasportnews / red. / 27. Februar 2018) Sogar die Medien vermelden es nur noch kleinlaut und als Randnotiz: Die Platzsperre für Christian Constantin, den streitbaren Präsidenten des FC Sion, ist nochmals drastisch reduziert worden. Jetzt durfte auch noch das Sport-Schiedsgericht „Tribunal Arbitral du Sport“ (TAS) in Lausanne wirken. Fünf Monate dauert nun insgesamt die Sanktion gegen den polysportiven Walliser, der im vergangenen September den ehemaligen Schweizer Nationaltrainer Rolf Fringer im Stadion tätlich angegriffen hatte. Rechtszeitig zum attraktiven Spiel gegen den FC Basel vom 18. März 2018 wird der Präsident des Traditionsklubs seine Mannen wieder offiziell im Stadion, am Rheinknie, mit Rat und Tat unterstützen können. Die letzte Spur der Basler Fasnacht wird danach verwischt sein.
(causasportnews / red. / 22. Februar 2018) Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit einem jüngst ergangenen Urteil (2 LC 139/17, noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Freie und Hansestadt Bremen die Kosten für den Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften anlässlich von Fussballspielen und ähnlichen Sport-Grossereignissen durchaus den jeweiligen Veranstaltern überbürden darf. Im fraglichen Verfahren ging es um entsprechende Kosten in Höhe von über 400’000 Euro, die Bremen der Deutschen Fussball-Liga (DFL) im Nachgang des Einsatzes von rund 1’000 Polizeibeamten anlässlich des Spiels SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV im Bremer Weserstadion am 19. April 2015 in Rechnung gestellt hatte. Die Vorinstanz – das Verwaltungsgericht Bremen – hatte noch der DFL Recht gegeben und den fraglichen Gebührenbescheid aufgehoben.
(causasportnews / red. / 19. Februar) Nachdem der Gütetermin am Landgericht Berlin vergangene Woche gescheitert ist, machen sich die Parteien zur Beweisabnahme bereit. Die Parteien, das ist auf der einen Seite der ehemalige Fussball-Professionalspieler Maik Franz, auf der andern Seite der Rechts- und Steuer-Fachanwalt sowie Vize-Präsident des Bundesliga-Klubs Hertha BSC, Thorsten Manske. Im Prozess geht es um rund 600‘000 Euro, die der Ex-Fussballer vom Hertha-Vize fordert.