
Geld ist nicht alles: „Unfair Financial Play“ führt zu Sanktionen der UEFA gegen AC Milan
(causasportnews / red. / 28. Juni 2018) Die Rechtsprechungskammer des „Club Financial Control Body“ (CFCB) der europäischen Fussballkonföderation UEFA hat den italienischen Klub AC Milan für zwei Jahre von sämtlichen europäischen Klubwettbewerben ausgeschlossen. Damit sanktioniert der CFCB Verstösse von AC Milan gegen die „Financial Fairplay“-Vorschriften der UEFA. Der langjährigen Eigentümer von AC Milan und ehemalige italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi hatte im April 2017 seine Klub-Anteile an den chinesischen Investor Li Yonghong verkauft. Die damalige Übernahme des siebenfachen Champions League- resp. Europapokal der Landesmeister-Gewinners sorgte bereits für Aufsehen, da Li Yonhong – wie es bereits die Familie Glazer bei ihrer Übernahme von Manchester United vorgemacht hatte – den Erwerb der Anteile fremdfinanzierte und die entsprechenden Schulden (die Rede ist von ca. 300 Mio. Euro) nach der Übernahme dem Klub aufbürdete. Die neuen Eigentümer verpflichteten teure Spieler wie Leonardo Bonucci, Hakan Calhanoglu oder den Schweizer Nationalspieler Ricardo Rodriguez und investierten viel Geld in den Umbau der Mannschaft – im Lichte der „Financial Fairplay“-Vorschriften der UEFA offenbar zu viel.
Unter dem Titel «Financial Fair Play» hat die UEFA im Jahr 2009 Kriterien definiert, die die hohe und kontinuierlich steigende Verschuldung von Vereinen im Europäischen Professionalfussball verhindern bzw. reduzieren sollen. Das wichtigste Kriterium ist dabei die Verpflichtung der Vereine, grundsätzlich im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten zu wirtschaften und sich am Prinzip der Kostendeckung («break-even») zu orientieren. Die «Break-Even-Vorschrift» besagt, dass die relevanten Ausgaben die relevanten Einnahmen eines Klubs das aktuelle und die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre betreffend um maximal 30 Mio. Euro übersteigen dürfen. Für die Berechnung massgeblich sind Erträge aus Eintrittsgeldern, Übertragungsrechten, Sponsoring und Werbung sowie kommerziellen Aktivitäten einerseits sowie Transfergewinne und Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen und Finanzerträge andererseits. Eine weitere Vorschrift besagt überdies, dass der Personalaufwand 70 % der Gesamteinnahmen des betreffenden Klubs nicht überschreiten darf. Offenbar stehen nun den kolportieren Ausgaben von AC Milan – im Zeitraum 2015 -2017 sollen allein ca. 170 Mio. Euro für Spielertransfers ausgegeben worden sein – keine Einnahmen im entsprechenden Umfang gegenüber, wohl auch deshalb, da der Einzug in die lukrative UEFA Champions League in den letzten Jahren regelmässig nicht gelungen ist. Der sanktionierte Klub hat bereits verlauten lassen, gegen den Entscheid der UEFA vorzugehen, womit der Fall letztlich durch das internationale Sportschiedsgericht CAS in Lausanne entschieden werden dürfte.