(causasportnews / red. / 28. Dezember 2016) Flugzeugabstürze sind immer tragisch. Noch schlimmer und trauriger sind derartige Katastrophen, wenn ganze Gruppen an Bord verunglückter Maschinen waren, so am Weihnachtstag Sänger des Alexandrow-Militärchors, die mit einem russischen Militärflugzeug bei Sotschi ins Schwarze Meer stürzten und die Flug-Katastrophe nicht überlebten. Auch der Sport ist vor derartigen Konstellationen nicht gefeit. Immer wieder werden Gruppen von Sportlern oder ganze Mannschaften Opfer derartiger Unglücksflüge. In schlechter Erinnerung ist etwa der Absturz einer Maschine in der Nähe von München im Jahr 1958, bei dem die halbe Fussball-Mannschaft von Manchaster United ums Leben kam.
Die Ursachen solcher Katastrophen sind vielfältiger Art: Technische Defekte können ebenso Gründe für Abstürze sein wie menschliches Versagen; heute gehören auch immer mehr Terror-Attacken zu den Absturzursachen. Manchmal sind allerdings die Gründe, die zu Flugzeug-Abstürzen führen, geradezu unverständlich und auch nicht entschuldbar. So ist bekannt geworden, dass die vor rund einem Monat in Kolumbien abgestürzte Charter-Maschine mit 19 Fussballspielern des brasilianischen Fussballteams AF Chapecoense an Bord, die alle, zusammen mit 52 weiteren Passagieren, zu Tode kamen, aus einem geradezu schockierenden Grund verunglückt ist: Offiziell liessen die zuständigen Behörden nun verlauten, dass zu wenig Sprit und auch Überladung der Maschine zum Absturz geführt hätten. Das internationale Echo auf diese Mitteilung hält sich in Grenzen – ein weiterer Skandal neben den Unglücksursachen, die es an sich gar nicht geben darf und die vermeidbar sind.
Dass zur Fliegerei oft auch auch Glück gehört, erlebten die Handballspieler des schweizer Klubs „Pfadi Winterthur“, die am 17. Oktober 2014 in einem Flugzeug der „Air Serbia“ sassen, das sie von Zürich nach Belgrad hätte bringen sollen. Kurz nach dem Start traten technische Probleme an der Maschine auf, und im letzten Moment entschlossen sich die Piloten, die in einem soeben bekannt gewordenen Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle generell sehr schlecht weg kamen, zur Notlandung in Zürich. Diese erfolgte turbulent, bspw. mit zu hoher Geschwindigkeit und aus zu grosser Höhe, doch kamen letztlich weder Passagiere noch Besatzungsmitglieder zu Schaden. Die Klub-Angehörigen von „Pfadi Winterthur“ und die übrigen Passagiere und Crew-Mitglieder an Bord hatten unbeschreibliches Glück. Dies hielt für die wackeren Handballer auch beim Europacup-Spiel in Belgrad am nächsten Tag an, zu dem sie nach der Notlandung in Zürich mit einer Ersatzmaschine geflogen waren: Die Winterthurer gewannen das Spiel so knapp, wie tags zuvor die Notlandung gelungen war, mit 30 : 29 Toren…

(causasportnews / Red. / 22. Dezember 2016) Ist von Spitzensport die Rede, sind in der Regel die allgegenwärtigen Bilder von Millionären in kurzen Hosen, wie etwa von Roger Federer oder Xherdan Shakiri, gegenwärtig. Die Realität sieht allerdings für viele Sportler/innen weit weniger glamourös aus. Gemäss einem von der schweizerischen Landesregierung genehmigten Bericht verfügen 40 Prozent der Athletinnen und Athleten über ein Jahresbruttoeinkommen von weniger als 14 000 Franken. Insbesondere sehen die Perspektiven für die Zeit nach Beendigung einer Sportler/innen-Karriere oft alles andere als rosig aus. Der Bundesrat will nun vor allem die pekuniären Lücken, die nach Beendigung einer naturgemäss begrenzten Aktiv-Karriere, die unter Umständen nach einer Verletzung nochmals zeitlich verkürzt wird, entstehen können, schliessen. Angestrebt wird eine bessere Verbindung zwischen Spitzensport und Ausbildung. Die Optimierung des Bildungssystems könne etwa durch die Schaffung vermehrter Lehrstellenangebote für Sportler/innen erreicht werden, damit bessere berufliche Perspektiven für die Nachsportkarriere erreicht werden könnten. Defizite bezüglich Kompatibilität von Ausbildung und Sport ortet der Bundesrat auch auf Stufe Berufsfachschulen und Hochschulen. Massnahmen zur Stabilisierung eines Grundeinkommens könnten insbesondere Festanstellungen von Sportler/innen im privaten und öffentlichen Sektor sowie Unterstützungsleistungen durch Verbände, Sponsoren und private Fördergefässe sein. Sämtliche Akteure der Sportförderung seien jedenfalls gefordert, um vorhandene Lücken zu schliessen, meint die Landesregierung.

(causasportnews / red. / 6. Dezember 2016) Die Versuche, die Hintergründe im Zusammenhang mit der Fussball-WM-Vergabe 2006 zu erhellen, nehmen teils auch groteske Formen an. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist in dieser Angelegenheit seit einiger Zeit ermittelnd tätig, ohne dass allerdings bisher ein zählbares Resultat hätte vermeldet werden können. Die Ermittlungen führen nun auch zu „Nebenkriegsschauplätzen“. So ist gegen die ermittelnde Bundesanwaltschaft durch den ehemaligen deutschen DFB-Präsident, der auch während Jahren der FIFA-Exekutive angehörte, Dr. Theo Zwanziger, eine Strafanzeige eingereicht worden. Gegen den 71-jährigen ehemaligen Fussball-Funktionär wird wegen des Verdachts auf Betrug, Geldwäscherei und Veruntreuung im Zusammenhang mit der WM-Vergabe 2006 an Deutschland im Dezember 2000 ermittelt; betroffen von den Ermittlungen sind in diesem Zusammenhang u.a. auch Franz Beckenbauer, der vor etwas mehr als einem Jahr zurückgetretene DFB-Präsident Wolfgang Niersbach sowie der ehemalige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt. Theo Zwanziger sieht in diesen angehobenen Ermittlungen gegen ihn nicht begründete, ehrverletzende Tatsachenbehauptungen und hat deswegen bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (Deutschland) eine entsprechende Anzeige gegen die Schweizerische Bundesanwaltschaft deponiert. In Abrede gestellt wird von Theo Zwanziger und seinem Anwalt vor allem die Zuständigkeit der ermittelnden Schweizer Behörden. „Wir haben im Schweizer Strafgesetzbuch keine Zuständigkeitsvorschrift gefunden, die das ermöglicht“, lässt sich Theo Zwanziger durch seinen Rechtsvertreter zitieren. – Theo Zwanziger ist dafür bekannt, keinem (juristischen) Kampf aus dem Wege zu gehen. Mit seiner Strafanzeige gegen die Bundesanwaltschaft dürfte der streitbare Jurist allerdings kaum mehr als etwas Aufmerksamkeit erregen.