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FIFA-Agenten-Regelung auf Eis gelegt

causasportnews / Nr. 1097/01/2024, 4. Januar 2024

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 4. Januar 2024) War es zuerst nur Pech – und dann fehlte noch das Glück? Oder wurde Gianni Infantinos FIFA schlicht von der Realität eingeholt?- Wie dem auch sei: Zum Jahresende schien der Fussball-Weltverband mit Sitz in Zürich mit seinem Präsidenten von jeglichem juristischen «Fortune» verlassen. Erst torpedierte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Attacken der FIFA gegen die Superliga-Pläne sezessionswilliger Klubs (vgl. auch causasportnews vom 25. Dezember 2023), dann kippte das Französische Verfassungsgericht die Steuererleichterungs-Pläne der Regierung mit Blick auf die Umzugspläne der FIFA und deren Mitarbeitenden nach Paris, und am vorletzten Tag des Jahres mussten sich Gianni Infantino & Co. dem Diktat des Landgerichts Dortmund beugen und die neue, umstrittene Agenten-Regelung auf Eis legen.

Grundsätzlich ist es umstritten, ob die FIFA, ein Schweizer Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), überhaupt rechtlich befugt ist, den weltweiten Markt der Spieler-Agenten zu regulieren. Die neuste Regelung, die vom Weltverband im Dezember 2022 erlassen wurde und eine Totalkontrolle der FIFA über das lukrative Fussball-Agenten-Gewerbe bedeutet, wurde im Mai des letzten Jahres von einem Deutschen Gericht, dem Landgericht Dortmund, einstweilen ausser Kraft gesetzt. Der EuGH wird nun wohl nicht so rasch über die Europarechtskonformität der Regelung befinden. Die FIFA sah sich nun veranlasst, die erlassene, für den Weltfussball gültige Regulierung des Spieler-Agenten-Marktes gezwungenermassen freiwillig zurückzunehmen. Dies geschah am 30. Dezember 2023 mit «Zirkular Nr. 1873», der FIFA, das allen 211 Mitglieds-Verbänden (Nationalverbänden) der FIFA zugestellt wurde.

Die FIFA wäre nun nicht die FIFA, um einen Total-Abbruch der nicht nur juristisch unhaltbaren Regelungs-Übung vorzusehen. Beschönigend wird im zitierten Zirkular darauf hingewiesen, dass es neben dem Urteil des Landgerichts Dortmund auch andere Gerichtsinstanzen geben würde, welche die Agenten-Regulierung der FIFA gutgeheissen hätten, so etwa auch das Internationale Sport-Schiedsgericht (Tribunal Arbitral du Sport, TAS) in Lausannen (bezüglich dieser Gerichtsinstanz ist anzumerken, dass die FIFA als Partei kaum je ein Verfahren am TAS verliert – ein Schelm, der Böses denkt). In der Mitteilung bedauert der «Secretary General ad interim» (die einst hoch-gelobte FIFA-Generalsekretärin und Fussball-Quotenfrau Fatma Samoura wurde zum Jahresende 2023 abserviert), dass an diesem Regulierungs-Machwerk zum Schutz der Integrität des Fussballs und eines einwandfreien Funktionierens des globalen Fussball-Transfersystems (sic!) einstweilen nicht festgehalten werde. Einsicht sieht grundsätzlich anders aus.

Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, um zusammenzureimen, dass dieser Versuch der FIFA, vor allem die wirtschaftlichen Belange des weltweiten Transferwesens mit der umstrittenen Regulierung (eines privaten Vereins) unter Kontrolle zu bringen, einigermassen kläglich gescheitert ist. Das alles hat zweifelsfrei jedoch nicht nur mit fehlendem «Fortune» zu tun…

WEKO-Schlittschuhfahren mit Spieleragenten

causasportnews / Nr. 1066/10/2023, 1. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 1. Oktober 2023) Wie heisst es so schön: Von Gerichten und Behörden bekommt man Entscheidungen und Urteile, aber selten Gerechtigkeit; ab und zu ist das allerdings deckungsgleich. An dieses Bonmot dürften sich die Schweizer Spieleragenten erinnert haben, als vor ein paar Tagen die Entscheidung der Schweizerischen Wettbewerbskommission (WEKO) bekannt wurden, keine vorsorglichen Massnahmen gegen den Fussball-Weltverband (FIFA) bezüglich der neuen Spielervermittler-Regelung vom 16. Dezember 2022 zu erlassen. Was heisst, dass die umstrittene, an sich weltweit geltende Branchen-Berufsregulierung der FIFA marktwirtschftsrechtlich kaum mehr abzuwendend sein wird (vgl. auch causasportnews vom 31. Juli 2023). Somit wird der Weltverband die Vermittler und Berater im globalen Kontext unter seine Fittiche nehmen und deren Geschäftsaktivitäten weitgehend kontrollieren können – vor allem auch die Geldflüsse bei der Abwicklung von Fussball-Transfers. Das ärgert zwar die Swiss Football Agents Association (SFAA), doch hat sich dieser Branchenverband der Agenten mit dem Begehren bei der WEKO selber ins juristische Abseits manövriert. Der WEKO-Entscheid, die Vermittlerregelung der FIFA auf vorsorglichem Wege nicht zu unterbinden, sondern nun eine Vorabklärung vorzunehmen, bedeutet nichts anderes, als die WEKO, die vor allem aus Beamten, Politikern und linientreuen Juristen besteht, jetzt mit den Spieler-Agenten Schlittschuh fährt. Oder anders: Diese Schweizer Bundesbehörde, welche u.a. Markt-Missbräuche, schädliche Kartelle, usw. verhindern sollte und allgemein für die Sicherstellung des Marktes sorgen müsste, wird nun während Jahren vor sich hinwerkeln und letztlich kaum etwas, konkret, zuungunsten der FIFA entscheiden. Oder dann vielleicht ein paar laue Empfehlungen abgeben. So gesehen ist die Nicht-Gewährung vorsorglicher Massnahmen präjudizierend und bedeutet, dass die FIFA seitens der WEKO dereinst nichts zu befürchten hat. Dies, obwohl Experten davon ausgehen, dass die FIFA-Regelung in vielen Punkten wettbewerbswidrig ist; und allgemein rechtswidrig. Es wäre nicht auszumalen, wenn die WEKO in zehn Jahren die FIFA-Reglung als unhaltbar qualifiziert würde und so Schadenersatzbegehren etwa der Spielervermittler-Gilde auslösen würde. Bedeutend ist der WEKO-Entschied dieser Schweizer Behörde (die WEKO ist kein Gericht) im Rahmen der abgewiesen vorsorglichen Massnahmen vor allem deshalb, weil die FIFA ihren Sitz in der Schweiz, in Zürich, hat und diese Berufsreglung des Internationalen Verbandes auf die ganz Welt und den globalen Fussball ausstrahlt.

Was nun noch bleibt, sind juristische Schritte, welche Betroffene in den einzelnen Ländern vornehmen können. So hat die Zivilkammer des Landgerichts Dortmund im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes am 24. Mai 2023 die im Dezember 2022 beschlossen Spielervermittler-Regelung der FIFA ausgesetzt. In Deutschland darf die FIFA-Regelung also vorderhand und bis auf Weiteres nicht angewendet werden, was das Gericht der FIFA und dem Deutschen Fussball-Bund (DFB) unter Androhungen verboten hat. Das ist insofern beachtlich, als Deutschland kein Fussball-Zwergstaat und nicht nur ein unbedeutendes Mitglied der FIFA mit 211 nationalen Verbänden ist und das Gericht in Dortmund im Reglement zudem auch europa-rechtswidrige Elemente erblickte. Das Reglement wird also einer europarechtlichen Überprüfung unterzogen. Das wäre also ein Fingerzeig, um in den einzelnen Ländern die FIFA-Regelung doch noch zu Fall zu bringen. Es verwundert, dass die Schweizer Spieleragenten nicht gleich an die zuständigen Gerichte gelangt sind, sondern das «Spiel» mit der WEKO aufgenommen haben – und nun kläglich gescheitert sind.

Die FIFA als Regulierungsbehörde für Spieleragenten

causasportnews, Nr. 1006/04/2023, 13. April 2023

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(causasportnews / red. / 13. April 2023) Das Thema gehört zu den «Klassikern» im kommerziellen Fussball und ähnelt dem auf der ganzen Welt tobenden Klassenkampf, bei dem es um die Verteilung, bzw. Umverteilung von pekuniären Ressourcen geht. Der globale Fussball funktioniert vor allem dann und deshalb, wenn die Player (auch ausserhalb des Spiels) bestrebt sind, den geschlossenen Finanzkreislauf des Systems ungestört aufrechtzuerhalten und Dritte ausserhalb dieses Kreislaufes auszuschalten oder im Griff zu halten bestrebt sind. Unter diesen Prämissen zählen die Spieleragenten (Spielervermittler und -berater) ausserhalb dieses Systems nicht nur zu den schwarzen Schafen des Fussballgeschäfts, sondern sie sind auch Feindbilder der Protagonisten, welche vom geschlossenen Fussballkreislauf (gut) leben und bestrebt sind, diesen so beizubehalten. Es entspricht deshalb nicht nur der Neidkultur im Fussball, dass die Organisatoren und Schirmherren des Fussballspiels, dazu gehört auch der Internationale Fussballverband (FIFA), alles daran setzen, um die Spielervermittler aus dem Transfergeschäft zu verbannen, wenigstens, soweit als möglich. Die Spielervermittler als «Störer» der Fussball-Harmonie sind auch dem Fussball-Weltverband seit jeher ein Dorn im Auge, und seit Jahrzehnten werden immer wieder Versuche unternommen, den Spielervermittler-Markt zu regulieren. Ein neuer Anlauf hat die FIFA anfangs Januar dieses Jahres unternommen, als die Spielervermittler-Regularien (wieder einmal) revidiert und am 9. Januar 2023 in der aktuellen Form erlassen und in Kraft gesetzt wurden. Kernstück des neusten Streichs aus dem Home of FIFA am Zürichberg bildet die Festlegung der Provisions-Obergrenzen. So soll verhindert werden, dass Spielervermittler bei Transfers unanständig viel verdienen und so eben dem geschlossenen Fussball-Wirtschaftskreislauf Ressourcen entziehen. Die Einführung von Vergütungs-Obergrenzen im Spielervermittler-Markt ist allerdings etwa so sinnlos wie ein Verbot von Boni für Irrlichter im Banken-Business. Geradezu grotesk mutet die Kontroll-Normierung an, dass Zahlungsabwicklungen im Agentengewerbe über die FIFA erfolgen müssen («FIFA Clearing House»).

Ob diese revidierte Regelung auch rechtskonform ist, scheint zumindest zweifelshaft zu sein, bzw. es kann mit guten Gründen konstatiert werden: Eine solche Regulierung eines privaten Schweizer (Monopol-)Vereins für einen ganzen, global tätigen Berufszweig geht nicht an. Im Moment ist deswegen eine Anzeige bei der Schweizerischen Wettbewerbskommission pendent. Spielervermittler verlangen von dieser Behörde, dass die FIFA-Spielervermittler-Regularien ausser Kraft gesetzt werden. Ob das der richtige Weg ist, um die Regulierung der Branche durch die FIFA zu kippen, wird sich zeigen. Wahrscheinlich ist diese juristische Aktion eher des Guten zuviel, und die Wettbewerbskommission dürfte etwa so hilflos agieren wie die derzeit in der Diskussion stehende Finanzmarktaufsicht (FINMA); effizienter und zielführender wäre es wohl, wenn die Spielervermittler die FIFA-Regulierung einfach ignorieren und sich gegen allfällige Attacken des Weltverbandes in diesem Bereich schützen würden. Jedoch ist es bei diesen sog. «Spieleragenten», bei denen Neid und Missgunst gegenüber Berufskollegen ebenso an der Tagesordnung sind wie anderswo, eben auch so, dass Solidarität höchstens im Grundsatz spielt, sich die Konkurrenten im Geschäft sonst aber mehrheitlich spinnefeind sind. Faktisch besteht nun, auch wenn die Wettbewerbskommission den Vorgang überhaupt behandeln sollte, ein Zustand, der wohl als rechtswidrig zu qualifizieren ist, jedoch zufolge Uneinigkeit im Handling seitens der Betroffenen dennoch einigermassen hochgehalten wird. Dass die FIFA, ein Schweizer Verein mit Sitz in Zürich, als Regulierungsbehörde für einen global tätigen Fussball-Geschäftszweig aktiv ist, gehört zweifellos in den Bereich juristischer Kuriosa.

Das stille Ende eines Transfer-Giganten

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(causasportnews / red. / 19. Mai 2022) Er war einer der ganz Grossen im internationalen Fussball-Transfergeschäft – und ging ganz leise. Mit erst 54 Jahren. An den Folgen einer Lungenkrankheit soll er kürzlich gestorben sein, der Doyen der Spielervermittlerbranche, Mino Raiola. Die Umstände seines frühen Todes sind so undurchsichtig wie seine Aktivitäten im internationalen Fussballgeschäft im Allgemeinen. Der Verstorbene verstand sein Business im organisierten Fussballsport als «stilles Gewerbe». Seine Klienten, u.a. Erling Haaland, Zlatan Ibrahimovic, Paul Pogba, Gianluigi Donnarumma fühlten sich beim Schwergewicht des internationalen Fussball-Transfergeschäftes in jedem Fall gut aufgehoben. Der italienische Spielervermittler galt bei den Klubs als gefürchtet, denn es gelang ihm stets, auch bei noch so delikaten Transfers oder bei Vertragsverlängerungen ein Optimum für seine von ihm vertretenen Spieler – und für sich – herauszuholen. Beim Transfer des Franzosen Paul Pogba zu Manchester United zum Beispiel strich Mino Raiola schon einmal rund 50 Millionen Euro als Honorar ein. Die wirtschaftlichen Erfolge des Vermittlers und Sportlermanagers machten ihn in der Branche und auch ausserhalb zum Symbol für wirtschaftliche Gier. Seine kickenden Klienten liessen nichts über den Italiener kommen, dessen Eltern in den Niederlanden ein italienisches Restaurant führten. Mino Raiola betrieb seine Geschäfte im bezahlten Fussball ohne Getöse, Blitze und Donner. Das verlieh seiner Tätigkeit, auch aufgrund seiner markanten Erscheinung (Sonnenbrille, legere Kleidung, füllige Figur), geradezu mafiöse Züge. In Mailand endete kürzlich das schillernde Leben dieses Transfer-Giganten, ohne, dass Näheres zu seinem Tod bekannt wurde und auch nicht in Erfahrung gebracht werden konnte. Der Fussball steht natürlich nach dem Tod von Mino Raiola nicht still; das Transfergeschäft ebenfalls nicht. Er war einer der wichtigsten und bedeutendsten Figuren im Transfergeschäft. Erling Haalands Wechsel vom BVB Borussia Dortmund zu Manchester City wird auch ohne das «Goldhändchen» Mino Raiola über die Bühne gehen. Vielleicht aber doch nicht so reibungslos, wie wenn der Italiener die Fäden gezogen hätte. Der Verstorbene ist selbstverständlich ersetzbar, aber wohl nicht «in optima forma»…

Weltfussballverband will Spieleragenten an die kurze Leine nehmen

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(causasportnews / red. / 23. Februar 2021) Seit der organisierte Fussball zum Business für viele wurde, ist er vor allem den Verbänden, insbesondere dem Weltfussballverband FIFA, ein Dorn im Auge. Nicht alle Fussballtransfers werfen zwar für die involvierten Agenten teils horrende Beträge ab, aber diese Vermittler und Berater, wie sie gemeinhin auch genannt werden, haben den Ruf, sich am Fussball oft geradezu dreist und rücksichtslos zu bereichern. So sieht es zumindest die FIFA, welche den Kampf gegen die Agenten seit Jahrzehnten auf besondere Weise führt: Mit Regularien, welche diese «Parasiten des Fussballs» (Verbandsterminus) in ihren Begehrlichkeiten und Möglichkeiten einschränken sollen. Zwar sind die Berater und Vermittler im Fussball-Business nicht mehr wegzudenken, und kaum ein transferwilliger Fussballspieler setzt sich mit einem neuen, potentiellen Arbeitgeber (Klub) alleine an den Verhandlungstisch. Obwohl die Agenten für die FIFA eine «quantité négliegeable» darstellen, sind sie verpönt, weil ihre Honorare und Entschädigungen dem Geldkreislauf des organisierten Fussballs entzogen werden. Es kommt noch hinzu, dass Spieler zwar einen Agenten z.B. mit Transferverhandlungen beauftragen, dieser dann aber vom übernahmewilligen Klub entschädigt wird (oder gleich auch noch vom abgebenden Klub) – und nicht vom Spieler (als Auftraggeber).

Seit Jahrzehnten versucht die FIFA, das Spieleragentengewerbe unter Kontrolle zu bekommen; der Verband hat aber längst eingesehen, dass dieser florierende Wirtschaftszweig, in dem jährlich Milliarden umgesetzt werden, im Moment nicht zu eliminieren ist. Wieder einmal wird der Entwurf zu einem (neun) Fussballagenten-Reglement diskutiert. Eine Kommission unter dem Vorsitz des FIFA-Präsidenten hat einen entsprechenden Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Ohne auf Inhaltliches einzugehen, lässt ich zu diesem neusten Anti-Agenten-Projekt der FIFA grundsätzlich sagen: Es wird einmal mehr ein «Papiertiger» werden! Generell ist nämlich festzuhalten, dass die Regulierung eines Gewerbes durch einen privaten Verein (die FIFA ist ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) nicht greifen kann. Vor allem sind die Agenten dem Regelwerk und allfälligen Sanktionen durch den Weltfussballverband nicht unterworfen. So wird denn von der FIFA-Zentrale in Zürich aus versucht, den Druck auf die Spieleragenten über die den FIFA-Satzungen Unterstellte zu erzeugen, nämlich über die Fussballspieler und die Klubs. Dass es auch bei dieser aktuellen Auflage der erneuten Revision einer Spieleragentenreglung zu einem «Hornberger Schiessen» kommen wird, ist evident. 2002 hat die FIFA juristische Morgenluft gewittert, als die Deutsche Stephanie Jungheim in ihrer Dissertion zum Schluss gekommen war, die FIFA (als privater) Verein sei zur weltweiten Reglung des Spieleragenten-Geschäftes befugt (Stephanie Jungheim, Berufsregelungen des Weltfussballverbandes für Spielervermittler, Verlag Duncker & Humblot, Berlin, 2002). Die engagierte Autorin sah sich in der Folge weitgehend widerlegt, von Wissenschaftlern, nationalen und internationalen Gerichten, von Kartellbehörden, von der EU-Kommission, usw. Dass die FIFA diesen Markt reguliert, bzw. diesen (erneut) regulieren will, ist nichts weiter als eine originelle Theorie. Dass dabei die beiden Vertragstypen Spielervermittlung und Spielermanagement vermischt werden, ist nur eine Randnotiz wert (hierzu insbesondere immer noch Urs Scherrer, Sportlervermittlung & Sportlermanagement, Verlag Stämpfli, Bern, 2003).

Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, um das Scheitern auch der neusten FIFA-Reform zur Regulierung, Eindämmung und zielgerichteten Eliminierung des Agentengewerbes im Fussball zu prognostizieren. Dass ein Agent anlässlich eines Fussballer-Transfers gerade mal 50 Millionen Schweizer Franken verdient (wie der Berater Mino Raiola anlässlich des Klubwechsels von Paul Pogba von Juventus Turin zu Manchester United) mag zwar eigenartig berühren, wird aber auch künftig durch Verbandsvorgaben nicht zu verhindern sein. Sowenig, wie Super-Profite von Managern und Unternehmern der Vergangenheit angehören werden. Auch die Spielersaläre stehen immer wieder zur Diskussion. Der Sturm darüber, dass Lionel Messi in Barcelona derzeit pro Tag über 200 000 Euro verdient, wie kürzlich bekannt wurde, entpuppte sich letztlich als laues Protest-Lüftchen.