Vom selbstgefälligen FIFA-Funktionär zur selbstgefälligen Nervensäge

causasportnews.com – 46/2025, 19. Mai 2025

D5-Presidence benin

(causasportnews / red. / 19. Mai 2025) Zu behaupten, der amtierende Präsident des Weltfussball-Verbandes, der 2016 gleichsam als «Notnagel» in das oberste Funktionärsamt der FIFA gewählt wurde, gehöre zu den beliebtesten Menschen im internationalen Sport, wäre wohl leicht übertrieben. Seit Gianni Infantino an Stelle der ehemaligen Fussball-Ikone Michel Platini, der für dieses Amt auserwählt war, diesen Posten regelrecht «erbte» und das Vermächtnis des Wallisers Joseph Blatter antrat, fliegen ihm relativ wenige Herzen entgegen. Zu sehr gebärdet sich der italienisch-schweizerische Doppelbürger als Fussball-Technokrat, der in den Augen des Publikums eher die eigenen, statt die Interessen des Weltfussballs im Auge hat. Der 55jährige Walliser, ein gelernter Jurist, nutzt die Präsidentschafts-Plattform seit seinem Amtsantritt insbesondere für sich und übt sich in dieser Funktion vor allem als Staatsmann, denn als oberster Diener des Fussballs und des Verbandes FIFA mit Sitz in Zürich. Russlands Wladimir Putin (Russland war WM-Ausrichter 2018), Saudi Arabiens Salman bin Abdulaziz Al Saud (in Saudi Arabien wird die WM-Endrunde 2034 ausgetragen), US-Präsident Donald Trump (Amerika sowie Kanada und Mexiko zeichnen zusammen für die Austragung der WM-Endrunde im kommenden Jahr verantwortlich) und andere, teils zwielichtige Gestalten, gehören zu seinen besten Freunden. Sein derzeit prominentester Weggefährte und «good guy», Donald Trump, hat letztlich aktuell die Ursache dafür gesetzt, dass es in der «FIFA-Familie», wie die Funktionärs-Kaste sich selber sieht, zu einem veritablen Eklat gekommen ist. Weil Gianni Infantino mit dem US-Präsidenten mit staatsmännischem Gehabe im Nahen Osten herumtourte, traf der FIFA-Präsident zum Kongress (Generalversammlung des Verbandes FIFA) erst mit mehrstündiger Verspätung in Paraguays Hauptstadt Asunción ein, mit dem Privatflugzeug, versteht sich. Die Güterabwägung zwischen der Wahrnehmung der präsidialen Kernaufgabe, die Leitung der FIFA-Generalversammlung, und das Bedürfnis, in der Weltpolitik Präsenz mit dem derzeit umstrittensten Politiker der Welt zu markieren, war für Gianni Infantino klar: Wenn Donald Trump ruft, muss die FIFA warten. Das gilt auch für die mehr als 200 Delegierten der Nationalverbände. Wobei nicht ganz klar war, ob sich der FIFA-Präsident dem US-Präsidenten aufgedrängt hatte.

Dieses Verhalten führte allerdings zu einem veritablen Eklat im Weltfussball. So blieben u.a. die Mitglieder des FIFA-Rates und andere Kongress-Delegierte aus Europa nach der Kaffeepause dem weiteren Kongress fern; es waren dies leitende Funktionäre des europäischen Fussballs, angeführt von UEFA-Präsident Aleksander Ceferin. Aber auch etwa der Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), Bernd Neuendorf, verliess den Kongress vorzeitig. Noch nie seit der achtjährigen Präsidentschaft von Gianni Infantino wurde die Ablehnung gegenüber dem ungeliebten FIFA-Präsidenten derart offenkundig wir vor ein paar Tagen in Paraguays Hauptstadt. Nicht zu vergessen ist, dass der amtierende FIFA-Präsident ein ehemaliger Spitzen-Funktionär der UEFA war! Wäre nicht gewährleistet, dass die «Geldmaschine Fussball» auch unter dem Italo-Schweizer wie geölt funktioniert und die FIFA-Mitglieder (Nationalverbände) mit immer mehr Mitteln alimentiert werden (vgl. auch die aktuellen Finanzberichte des Weltverbandes), wären die Stunden von Gianni Infantino als FIFA-Präsident wohl nach dieser Geringschätzung des obersten FIFA-Organs (Kongress) durch den Präsidenten in Südamerika gezählt. Die Abreise der Kongress-Teilnehmer bleibt jedoch letztlich einzig eine hilflose Protestaktion, eine temporäre Störung des «Familienfriedens» in der «FIFA-Familie», so, wie es eben in jeder Familie, eben auch in der Fussball-Familie, vorkommen kann. Auch wenn der Auszug der Funktionäre am Kongress als ein Zeichen der flächendeckenden Ablehnung dieses Problem-Funktionärs durch den FIFA -Kongress einzustufen ist, wird dieser unschöne Vorgang in Paraguay folgenlos bleiben, aber doch einiges bestätigen. Bis jetzt wurde Gianni Infantino stets als «selbstgefälliger FIFA-Boss» qualifiziert (vgl. etwa den Zürcher «Tages-Anzeiger» vom 17. Mai 2025). Jetzt ist er zur selbstgefälligen Nervensäge geworden, mit der die FIFA weiterhin «leben» muss und letztlich will – und vor allem weiterhin gut leben wird.

Geschwindigkeitsrausch und Egoismus in der Todeszone (?)

causasportnews.com – 45/2025, 17. Mai 2025

Photo by Ashok J Kshetri on Pexels.com

(causasportnews / red. / 17. Mai 2025) Wieder einmal geht es im Rahmen dieses Mediums um eine der drei Maximen des Sportes, um das «citius», was bekanntlich übersetzt «schneller» bedeutet (olympische Devise: «citius, altius, fortius» – «schneller, höher, stärker»). Heute muss allgemein alles schneller geschehen, nicht nur im Sport; aber auch. In dieser für den Alpinismus günstigen Frühjahrszeit liefern sich zwei Speed-Athleten einen eigenartigen Wettkampf, oder wie dieses Duell auch sonst bezeichnet werden könnte. Austragungsort ist der Mount Everest, mit 8’848 Metern über Meer die höchste Erhebung der Erde. Diesen Berg der Berge wollen der Schweiz-Ecuadorianer Karl Egloff und der Amerikaner Tyler Andrews unabhängig voneinander besteigen, und zwar, das ist das Herausragende, in einer Zeit von unter 20 Stunden. Dieses Geschwindigkeits-Duell am Dach der Welt, das vom Basislager (5’364 Meter) zum Everest-Gipfel führt, hat bereits begonnen. Der 45jährige Amerikaner scheiterte soeben beim ersten Versuch und wird es demnächst gleich wieder versuchen. Um das Ziel zu erreichen, ist eine Top-Vorbereitung notwendig. Physis und Psyche sind gefordert. Der Versuch ist wohl dann erfolgsversprechend, wenn eine gehörige Portion «Geschwindigkeitsrausch» dazu kommt. Wer steht also, gekleidet in Berg-Speed-Ausrüstung mit entsprechenden Laufschuhen, zuerst und nach weniger als 20 Stunden auf dem Gipfel? Die Prognosen sprechen eher für den knapp zehn Jahre jüngeren Amerikaner, der sich besonders intensiv vorbereitet hat und diesen Geschwindigkeitsrekord mit allen Mitteln anstrebt. Die bisherige, generelle Speed-Rekordmarke am Everest setzte 1988 der Franzose Marc Batard, der für die jetzt von Karl Egloff und Tyler Andrews für den Rekordversuch auserwählte Strecke über die nepalesische Südseite 22 Stunden und 29 Minuten benötigte. Eine Wettbewerbsbedingung mit Blick auf den Speed-Rekord verlangt übrigens, dass beim Abstieg vom höchsten Berg der Welt auch kein Flaschensauerstoff verwendet wird. Deshalb wurde der Versuch des Nepalesen Kazi Sherpa, der 2008 den Aufstieg in 20 Stunden und 24 Minuten bewältigt hatte, nicht gewertet. Dies war allerdings alles auch irrelevant, weil die Marke von 20 Stunden eh nicht unterboten wurde. Jetzt könnte also im Speed-Wettbewerb zwischen Karl Egloff und Tyler Andrews bald eine Entscheidung fallen und die Zeit-Limite von 20 Stunden geknackt werden. Schneller als 20 Stunden auf den Mount Everest! Dies ist zweifelsfrei eine exorbitante, sportliche Leistung, wenn es in diesem Wettbewerb einen Sieger geben soll. Selbstverständlich wird bei einem solchen Speed-Spektakel die Sinnfrage ausgeklammert. Entscheidend wird übrigens sein, welcher Berg-Läufer allenfalls ein besseres Zeitfenster für den Aufstieg nutzen kann. Daneben können andere Faktoren über Sieg und Niederlage am Berg in der Todeszone von Bedeutung sein. Beim gescheiterten Erstversuch am 17. Mai von Tyler Andrews, der sich als Leichtathlet am Berg versteht, haben ihn Probleme mit den Lauf-Schuhen zum vorzeitigen Abbruch des Rekord-Versuchs gezwungen. In den nächsten Tag wird Karl Egloff loslaufen.

Derzeit wird ein anderer Vorgang, der sich im Juli 2023 am K 2, dem zweithöchsten Berg der Erde (8’611) zugetragen hatte, diskutiert. Auf dem Weg zum Gipfel stürzte Muhammad Hassan, der mit einer Seilschaft unterwegs war, ab und blieb kopfüber in den Seilen hängen. Die Bergsteigerin Kristin Harila passierte die Stelle, und von da an gehen die Meinungen darüber auseinander, ob der verunglückte pakistanische Bergträger durch die Bergsteigerin aus Norwegen, welche auf Berg-Rekordjagd unterwegs war, etwas hätte tun können, um den abgestürzten und sterbenden Pakistaner zu retten. Sie entschied sich für das Weitergehen und für den anvisierten Rekord (in neuer Bestzeit alle Achttausender der Erde zu erklimmen). Hat sie egoistisch gehandelt oder lediglich den Gesetzmässigkeiten der Extrem-Bergsteigerei Rechnung getragen? Das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» sieht es so: «Kristin Harila hat der K 2 kein Glück gebracht. Über ihrem Rekord liegt ein Schatten. In der Bergsteigerwelt wird bis heute darüber debattiert, ob sie womöglich doch nicht alles getan hatte, um Muhammad Hassan zu retten.».

(Quellen: Tages-Anzeiger, Zürich, 15. Mai 2025; «Der Spiegel», Nr. 20, 10. Mai 2025)

Im Rennsattel zu Ehren von Papst Franziskus – und zur Freude von Papst Leo XIV.?

causasportnews.com – 44/2025, 14. Mai 2025

Photo by Ilia Bronskiy on Pexels.com

(causasportnews / red. / 14. Mai 2025) Der Tod von Papst Franziskus am Ostermontag und die Wahl seines Nachfolgers, des US-Amerikaners Robert Francis Prevost als 267. Papst der Katholischen Kirche in der vergangenen Woche, hat die Massen rund um den Erdball in den Bann gezogen, und geradezu elektrisiert – nicht nur die rund 1,4 Milliarden Katholiken auf dieser Welt. «Papst Leo XIV.», wie sich der 69jährige Kardinal Robert Francis Prevost nun als Kirchenoberhaupt nennt, steht für eine Weltkirche, die er einen will und die dem Frieden dienen soll. Auf den Gottesmann mit US-Pass warten diverse Herkulesaufgaben; alle Welt hegt grosse Erwartungen. Er wird wohl eine Prioritätenordnung vorsehen müssen, um nicht an den Herausforderungen zu scheitern. Schon Stunden nach seiner Wahl verkündete er sein «Credo»: Die Herstellung des Weltfriedens soll das vornehmste Ziel seines Pontifikates sein. Vielleicht bringt er nun prioritär die Völkerrechtsverletzer, Schlächter und Kriegsgurgeln auf dieser Welt zur Räson; notwendigerweise an erster Stelle Benjamin Netanjahu und Vladimir Putin, die es zu stoppen gälte. Diese Wunschvorstellung übersteigt wohl auch die Möglichkeiten des Papstes, dem es vielleicht bestenfalls gelingen könnte, seinen schwurbelnden Landsmann im «Weissen Haus» einzugrenzen.

Vielleicht nutzt Papst Leo XIV. auch den Sport als völkerverbindendes Mittel. Von seinem Vorgänger, Papst Franziskus, weiss man, dass das verstorbene, aus dem Fussball-Land Argentinien stammende Oberhaupt der Katholischen Kirche auch an die völkerverständigende Kraft des Fussballs glaubte. 2019 lud er aber auch Rad-Professionals zu einer Audienz in den Vatikan ein und würdigte ihre Sportart als Ausdruck von «Mut, Integrität und Gemeinschaftssinn». Nun soll das berühmteste Radrennen Italiens, der Giro d’Italia 2025, zu Ehren des verstorbenen Papstes auf der Schlussetappe am 1. Juni durch die Vatikanstadt rollen. Papst Franziskus habe diesen Plan noch entsprechend autorisiert, verlautet aus dem Vatikan. Gegen 15.30 Uhr am Schlusstag der Italien-Rundfahrt werden die Pedaleure des 108. Giro zwar nicht rennmässig den Vatikan ansteuern. Die Fahrt führt aber dennoch durch den Eingang Petriano links vom Petersplatz, vorbei am Petersdom, dann über den Bahnhof hinauf zum Hubschrauberlandeplatz auf dem 75 Meter hohen Vatikan-Hügel. Der Giro im Vatikan werde «ein historischer Moment», meint der Sekretär der Vatikan-Behörde für Kultur und Bildung, der irische Kurienbischof Paul Tighe. Papst Franziskus hätte es gefallen, Papst Leo XIV. dürfte die Helden der Landstrasse am letzten Renntag des aktuellen Giro d’Italia in seinen Segen einschliessen und sich über diesen sportlichen Höhepunkt des berühmten Radrennens in diesem Jahr freuen; und vielleicht noch mehr…

Nun mögliche Fahrer-Ortung an der Tour de Suisse 2025 nach dem Tod von Muriel Furrer an der Rad-WM 2024

causasportnews.com – 43/2025, 12. Mai 2025

Photo by Michael Noel on Pexels.com

(causasportnews / red. / 12. Mai 2025) Noch immer versucht die Radsport-Community den Unfalltod der jungen Rennfahrerin Muriel Furrer anlässlich der Rad-Weltmeisterschaft vom letzten Jahr in Zürich zu verarbeiten. Was im U19-WM-Rennen der Frauen in der Abfahrt in einem Waldstück in Küsnacht am Zürichsee geschah, bleibt bis heute in vielerlei Hinsicht ungeklärt. Am 27. September 2024 kam die am 1. Juli 2006 geborene Schweizer Fahrerin im WM-Frauen-Rennen von der Rennstrecke, die durch ein Waldstück führte, ab und blieb offenbar unbemerkt, jedoch schwer verletzt eineinhalb Stunden im Wald liegen, bis sie entdeckt wurde und ins Kantonsspital Zürich überführt werden konnte. Es stellt sich nun vor allem die Frage, ob das Leben der jungen Fahrerin hätte gerettet werden können, falls die ärztliche Betreuung umgehend nach dem Sturz möglich gewesen wäre.

Nach dem Vorfall anlässlich der Rad-WM, der das Leben der begnadeten, jungen Rennfahrerin derart brüsk und dramatisch ausgelöscht hatte, wurden seitens der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft umgehend umfangreiche Ermittlungen zur Klärung des Unfallhergangs aufgenommen. Die Spezialisten der Kantonspolizei und des Forensischen Instituts Zürich hatten nach der Bergung der Fahrerin im Wald von Küsnacht die möglichen Spurensicherungen in die Wege geleitet; u.a. wurde das Rennrad von Muriel Furrer sichergestellt. Nach den nach dem Unfall bekanntgegebenen Erkenntnissen stürzte die Fahrerin während einer Abfahrt durch ein Waldstück in einer Linkskurve. Der Sturz wurde von niemandem beobachtet; Fernsehaufnahmen und andere Aufnahmen sowie Aufzeichnungen des Geschehens lagen und liegen nicht vor. Die gestürzte Athletin wurde von einem Angehörigen der Streckensicherheit etwa eineinhalb Stunden nach dem Vorfall bewusstlos abseits der Strecke im Wald entdeckt. Die sodann aufgebotenen Rettungskräfte übernahmen die Erstversorgung.- Dies wurde in einer Medienmitteilung vom 30. September 2024 von der Zürcher Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei Zürich vermeldet. Nach rund acht Monaten nach dem tragischen Unfalltod der Fahrerin sind die Untersuchungen aktuell noch immer nicht abgeschlossen. Somit liegen auch keine konkreten Untersuchungsergebnisse vor, wie die Oberstaatsanwaltschaft Zürich auf Anfrage von «causasportnews» bestätigte. Darüber soll zur gegebenen Zeit orientiert werden. Auf Nachfrage dieses Mediums bezüglich der doch einigermassen langen Untersuchungsdauer hielt die Oberstaatsanwaltschaft fest: «Es handelt sich um umfangreiche Untersuchungen, was stets seine Zeit braucht». Üblicherweise werde bei einem derartigen Vorfall seitens der Strafverfolgungsbehörden abgeklärt, ob allenfalls strafrechtlich relevantes Fehlverhalten (aufgrund eines konkreten Anfangsverdachts bezüglich eines bestimmten Tatbestandes) vorliegt. Bis dato sei in dieser «Causa» aktuell kein Strafverfahren eröffnet worden, bestätigte die Oberstaatsanwaltschaft.

Der Umstand, dass eine Fahrerin in einem WM-Rennen eineinhalb Stunden wohl schwer verletzt, jedoch unentdeckt, in einem Wald liegt, hat Funktionäre der Radsport-Szene aufgeschreckt. Dass nun aufgrund der Geschehnisse im WM-Rennen in der Schweiz diesem Missstand zukunftsgerichtet abgeholfen werden soll, verwundert nicht. Bei der bevorstehenden Tour de Suisse der Männer und der Frauen im Juni soll ein sog. «Tracking-System» eingeführt werden. Mit diesem technisch komplexen System lassen sich Fahrerinnen und Fahrer im Rahmen eines Radrennens jederzeit orten. Eher eigenartig mutet der Umstand an, dass sich der Verband der nationalen Radsport-Verbände (Union Cycliste Internationale, UCI, mit Sitz in Aigle im Wallis) mit der Einführung dieses Systems bei Rennen, die unter der Ägide des Verbandes stattfinden, Zeit lässt. Dieser Weltverband macht meistens durch Funktionärs-Streitigkeiten von sich reden und gilt als unbeweglich und träge. Die Bestrebungen in der Schweiz initiiert hat der Tour de Suisse-Direktor Oliver Senn, der auch anlässlich der WM in der Schweiz als Rennleiter amtete. Offen ist selbstverständlich im Moment, ob den WM-Rennleiter und Direktor der Schweizer Rundfahrt sowie auch andere Funktionäre der UCI eine strafrechtliche Verantwortlichkeit am Tod von Muriel Furrer treffen könnte.

«Sport-Stadt Zürich» im Elend

causasportnews.com – 42/2025, 7. Mai 2025

Photo by Pexels User on Pexels.com

(causasportnews / red. / 7. Mai 2025) Glück und Pech hängen im Sport oft zusammen. Es ist fast wie in der Politik. So etwa aktuell in Deutschland; das Land mit der grössten Volkswirtschaft in Europa ist kaum mehr in der Lage, eine funktionsfähige Regierung auf die Beine zu stellen; geschweige denn, einen Bundeskanzler geeint zu wählen. Für die Wahl zum Regierungschef braucht es einfach ein bisschen mehr Glück und entschieden weniger Pech. Einen Bundeskanzler zu küren ist wohl schwieriger, als die sechs Richtigen im Lotto zu tippen. Oder wie sagte es der ehemalige Fussball-Professional Jürgen Wegmann nach einer knappen Niederlage, die ebenso mit etwas mehr Glück hätte abgewendet werden können? «Zuerst hatten wir kein Glück, dann kaum auch noch Pech dazu».

Fehlendes Glück und mehr Pech? Das fragen sich die Zürcherinnen und Zürcher derzeit, wenn es um ihre «Sport-Stadt Zürich» geht. In der wichtigsten Sportart Fussball herrscht in der Stadt, die sich gerne so fühlt, als stehe sie (auch) sportlich über allen Dingen, Tristesse, sogar Tristesse pur. Die Medien sprechen mit Blick auf Zürich im Moment sogar von einer regelrechten «Fussball-Wüste». Im Elend stehen insbesondere die beiden Fussball-Aushängeschilder FC Zürich (FCZ) und der Grasshopper Club Zürich (GCZ). Der Zustand dieser beiden Klubs ist in jeder Hinsicht besorgniserregend. In der nationalen Meisterschaft spielen die beiden früheren Flaggschiffe des Zürcher Fussballs aktuell in der Relegations-Gruppe der Professional-Liga, was weder ein Zufall noch die Folge von Pech oder mangelndem Glück ist. Der FCZ befindet sich zwar nicht in Abstiegsgefahr; die Saison ist allerdings verkorkst und gelaufen. Dies hängt auch mit der Person des Präsidenten zusammen, der alles tut, um keinen Fettnapf auszulassen. Noch schlimmer präsentieren sich die Verhältnisse bei GCZ: Nun ist ein Wunder notwendig, damit der einstige Renommier-Klub nicht aus der Super League absteigt. Bei GCZ, dem Klub der Reichen, vermeintlich Reichen und Schönen, fehlt das Geld an allen Ecken und Enden. Zuerst «gehörte» der Verein chinesischen Investoren, nun sind die Amerikaner dran, die voll auf Gleichberechtigung im Professional-Fussball setzen mit einer unbedarften Präsidentin an der Spitze. Stacy Johns hat begriffen, dass American Football und der Schweizer Fussball kaum Parallelen aufweisen und beklagt sich nun über altmodische Denkschemen in Zürich. Die Folge auch hier: Peinlichkeiten und Erfolglosigkeit ohne Ende. Die Lehre aus der (Fussball-)Geschichte: Eine gute Präsidentin oder einen guten Präsidenten zu finden ist weit schwieriger als in Deutschland im ersten Wahlgang zum Bundeskanzler gewählt zu werden.

Soviel Pech kann kein Zufall sein, wenn die Fussball-Tristesse in Zürich analysiert werden soll. Sportlich klappt es gar nicht. Immerhin sind die «Fans» beider Klubs in Hochform. Sie beweisen kontinuierlich, was sie unter moderner Kriegsführung verstehen. Nachwuchssorgen haben sie keine. Künftige Randalierer und Gesetzesbrecher rekrutieren sie bei den Linksradikalen in Zürich, welche sonst nur einmal im Jahr, am 1. Mai, zeigen, was es heisst, den Staat und die Gesellschaft zu demontieren.

Im Zürcher Parade-Sport Fussball ist es wie sonst: Man weiss nicht, weshalb es nicht läuft; aber man sieht, dass nichts geht. Für Zürich fast beschämend mutet der Umstand an, dass sich der dritte Klub aus dem Kanton Zürich, der FC Winterthur, noch mit etwas Glück in der Super League wird halten können. Spielt GCZ weiterhin so erfolglos schlecht und nutzt der FC Winterthur sein Sport-Potential aus, könnte der Absteiger aus der Professional League auch GCZ heissen!

Im Moment tröstet sich Zürich übergreifend über die Fussball-Tristesse hinweg. Soeben hat der Zürcher Schlittschuh-Klub «ZSC Lions» zum elften Mal die nationale Meisterschaft im Eishockey gewonnen. Immerhin ein Vollerfolg, wenn auch ausserhalb des Fussballs, für die Stadt Zürich. Da nimmt man in der stolzen Limmatstadt sogar den Erfolg in einer regionale Veranstaltung, Eishockey, in Kauf.

«Causa Sport» unter anderem im Spannungsfeld von Immanuel Kant und Donald Trump

causasportnews.com – 41/2025, 4. Mai 2025

(causasportnews / red. / 4. Mai 2025) Wer sich derzeit mit sportlichen und sport-wissenschaftlichen Themen befasst, kommt an Donald Trump nicht vorbei. Das hat nicht primär mit der Fussball-Weltmeisterschafts-Endrunde 2026 in den USA, in Kanada und in Mexiko zu tun. Die drei Austragungsländer dieses grossen Sportereignisses, das im kommenden Jahr vom 11. Juni bis zum 19. Juli stattfinden und mit 48 teilnehmenden Teams (Nationalmannschaften) gespielt werden soll, sind sich derzeit und wohl bis auf Weiteres spinnefeind, was einzig mit dem US-Präsidenten zu tun hat. Derzeit kann nur konstatiert werden, dass die Vorfreude auf dieses Fussball-Turnier noch nicht so richtig spürbar ist und aktuell auch global noch keine positiven Gefühlsregungen festgestellt werden können.

Das bedeutendste Sport-Ereignis 2026 in einer unsicher und unberechenbar gewordenen Welt ist in zeitlicher Hinsicht noch weit entfernt. Diese Konstellation wird in der neusten Ausgabe von «Causa Sport» (1/2025 vom 30. April 2025; causasport.org) folgerichtig ausgeklammert. Nicht zuletzt in Anbetracht vor ungefähr 300 Jahren geborenen Philosophen Immanuel Kant drängt sich allerdings eine Standortbestimmung bezüglich der liberalen Philosophie des Königsberger Denkers sowie des aktuellen Herrschers im «Weissen Haus» auf. Vernunft auf der einen Seite (Immanuel Kant: «Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen») und auf der andern Seite rücksichtsloses Reinschlagen, wo immer nur möglich; dies zur Verfolgung eines einzigen Ziels (Donald Trump: «make America great again»; im Sinne von Immanuel Kant müsste hier wohl justiert werden: «Habe Mut, dich auf deine eigenen Stärken zu besinnen».) – dieses Spannungsfeld wird im «Editorial» der ersten Ausgabe von «Causa Sport» in diesem Jahr angesprochen und analysiert. Schliesslich hat die «Politik» des US-Präsidenten auch mit Sport zu tun: Salto vorwärts, salto rückwärts, und alles wieder von vorne…

«Causa Sport» 1/2025 behandelt vor allem Gerichts-Entscheide aus der Schweiz, aus Österreich und aus Deutschland. Die «Fehraltorfer Pferderennen», die wegen Land-Streitigkeiten seit geraumer Zeit nicht mehr ausgetragen werden können, bewegen die Pferdesport-Szene in der Schweiz; das Baurekursgericht Zürich hat sich mit dem Vorgang befassen müssen. Vor allem mit der Frage der Beschwerdelegitimation betreffend des berühmten «Säulirennens», das jeweils anlässlich der «OLMA» (Ostschweizerische Land- und Milchwirtschaftliche Ausstellung) in St. Gallen durchgeführt wird, hat sich das Schweizer Bundesgericht auseinander gesetzt. Ist ein solches, schweinisches Rennen Sport? Kann ein «Säulirennen», konkret der Wettbewerb in St. Gallen) Gegenstand einer Sportwette sein?- Das ist hier die Frage.- Ein Sturz aus dem Etagenbett in einer Jugendherberge anlässlich eines Schulschikurses beschäftigte den Obersten Gerichtshof Österreichs ebenso wie die Haftung eines Vereins bezüglich einer Pay-TV-Wiedergabe in einem Vereinslokal.- Der Deutsche Bundesgerichtshof hatte ein Schadenersatzbegehren eines Fussballvereins nach einem Zwangsabstieg zu beurteilen.

Diese und weitere Schwerpunkte werden in der neuen Ausgabe von «Causa Sport», Erscheinungsdatum 30. April 2025), abrufbar über die die online-Plattformen von «Swisslex» (swisslex.ch; Schweiz), «Manz»-Verlag (manz.at – rdb.at; Österreich) sowie von Duncker & Humblot (Verlag Duncker & Humblot, duncker-humblot.de; Deutschland), gesetzt.

E-Bike-Fahren ist gefährlicher als die Fortbewegung mit dem konventionellen Fahrrad

causasportnews.com – 40/2025, 30. April 2025

Photo by Team EVELO on Pexels.com

(causasportnews / red. / 30. April 2025) Man hat es geahnt, doch nun ist es auch gerichtlich beurteilt worden: Fahrten mit dem E-Bike (Elektro-Fahrrad) sind weit gefährlicher als mit dem konventionellen Fahrrad; die rechtlichen Folgen sind entsprechend.

Etwa die Hälfte der Radunfälle, bei denen die Fahrerin oder der Fahrer ums Leben kamen, geschahen mit einem E-Bike. Dies, obwohl immer noch deutlich mehr konventionelle Fahrräder als Elektro-Fahrräder auf den Strassen verkehren. Weil also Fahrten mit Elektro-Fahrrädern grundsätzlich gefährlicher sind als mit gewöhnlichen Fahrrädern, hätten sich E-Bike-Fahrerinnen und Fahrer besonders vorsichtig zu verhalten, führte das Gericht aus. Das gelte auch für das Helmtragen. Es existiere zwar keine Helmtragpflicht, das Tragen eines Helmes sei aber notwendig. Die Unfallhäufigkeit mit Elektro-Fahrrädern habe in der Bevölkerung zu diesem Bewusstsein geführt. Etwa bei Unfällen sei eine E-Bike-Fahrerin oder ein E-Bike-Fahrer, die oder der bei den Fahrten keinen Helm getragen habe, bei einem Unfall für den erlittenen Schmerz mitverantwortlich. Das Nichttragen eines Fahrradhelms bei E-Bike-Fahrten sei als Sorglosigkeit in eigener Angelegenheit zu qualifizieren. Bei diesen Fahrten müsse in Anbetracht der Risiken eine erhöhte Vorsicht, also das Tragen eines Helms, erwartet werden. Bei einer Kollision zwischen einem Auto und einem E-Bike-Fahrer könne deshalb bei erlittenen Verletzungen von einem Mitverschulden des E-Bike-Fahrers ohne Helm ausgegangen werden. In diesem Sinne äusserte sich kürzlich der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH).

Zu beurteilen waren die Schadens- und Genugtuungsfolgen nach einem Unfall, der sich 2023 ereignete. Die Kollision zwischen einem Auto und einem E-Bike-Fahrer, der ohne Helm mit ca. 20 bis 25 Stundenkilometer unterwegs war, führten beim E-Bike-Fahrer zu gravierenden Kopf- und Gesichtsverletzungen. Weil der Fahrer ohne Kopfschutz unterwegs war, erkannte das Gericht auf eine Mitschuld des Fahrers mit dem Elektro-Fahrrad am Unfall. Diese Konstellation hatte keine Auswirkungen auf den gesamten Schadenersatz, sondern einzig auf das Schmerzensgeld (Genugtuung).

(Quelle: «Salzburger Nachrichten» vom 18. April 2025; «Causa Sport», causasport.org, wird auf diesen Fall zurückkommen.)

Der Papst, Joseph Blatter und die aktuelle Sedisvakanz in Rom

causasportnews.com – 39/2025, 28. April 2025

Photo by Aliona & Pasha on Pexels.com

(causasportnews / red. / 28. April 2025) Als Papst Franziskus am Ostermontag 88jährig starb, bewegte dies die Welt wie zuvor kaum ein Ereignis in letzter Zeit. Das Oberhaupt der Katholischen Kirche, verantwortlich für rund 1,4 Milliarden Gläubige, war volksnah, bescheiden und ein echter Philanthrop. Auch bei anderen Religions-Angehörigen war der Argentinier, der etwas über 12 Jahre im Amt war, geachtet, allgemein respektiert und äusserst beliebt. Zweifelsfrei mit Recht. Nach seinem plötzlichen, jedoch nicht ganz unerwarteten Tod, der für ihn aufgrund seines Gesundheitszustandes wohl eine Erlösung war, blieben bei den Würdigungen zur Person des verstorbenen Papstes, der dem Jesuiten-Orden (SJ) angehörte, Negativ-Urteile aus.

Nun hat das verstorbene Oberhaupt der Katholikinnen und Katholiken am Wochenende in der Basilika S. Maria Maggiore seine letzte, irdische Ruhstätte gefunden. Das Begräbnis versetzte Rom in einen Ausnahmezustand. Hunderttausende nahmen seit dem Tod des Papstes am Ostermontag an den Abschiedsritualen und -feierlichkeiten teil. Das offizielle Begräbnis am Wochenende wurde zum globalen Event, teils zum Spektakel, das sich die Polit- und übrige Prominenz nicht entgehen lassen wollte (geradezu peinlich gebärdete sich die Schweizer Bundespräsidentin, Karin Keller-Sutter, welche geschmack- und pietätlos Fotos vom Sarg mit dem verstorbenen Papst schoss! Die Welt schaute diesem Treiben zu…). Das Papst-Begräbnis bot eine mundiale Plattform für viele, um sich vor allem in Szene zu setzen. Der religiöse Gehalt der Begräbnisfeierlichkeiten dürfte bei den meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmern jedenfalls nicht im Vordergrund gestanden haben. Ziemlich sicher nicht beim angereisten US-Präsidenten, der in Rom kaum vermisst worden wäre, wenn er an diesem Tag den Feierlichkeiten ferngeblieben wäre. Der nicht als gerade religiös oder Katholiken-freundlich bekannte amerikanische Präsident hatte wohl nur egomanische Motive, um beim Spektakel für den beliebten, verstorbenen Papst dabei zu sein und um diese weltweit beachtete Plattform zu nutzen. Der Aufmarsch von Politikerinnen und Politikern aus aller Welt sorgte in Rom für eine Ent-Ideologisierung des Oberhauptes der Katholischen Kirche. Die Augen sind nun in dieser Zeit der Sedisvakanz (Zeitpunkt vom Tod oder Rücktritt des Papstes bis zur Neuwahl des Nachfolgers) auf das Konklave (Versammlung der wahlberechtigten Kardinäle) in der Sixtinischen Kapelle gerichtet, das in wenigen Tagen beginnen wird.

Ein kurzer Blick auf das sportliche Wirken von Papst Franziskus, der auch dem Sport, vor allem dem Fussballsport, sehr zugetan war: Er soll sogar die Lichtgestalt des Argentinischen Fussballs, Diego Armando Maradona, zum Glauben geführt haben. Argentiniens Superstar und Weltmeister (2022), Lionel Messi, soll er mehrmals getroffen haben und sich mit ihm vor allem über den WM-Titel Argentiniens gefreut haben.

Speziell, wenn auch nicht im Detail bekannt (und vielleicht auch nicht ganz ernst gemeint), soll das Verhältnis zwischen dem ehemaligen Präsidenten des Fussball-Weltverbandes (FIFA), Joseph Blatter, und Papst Franziskus gewesen sein. Kolportiert wird dies: Auf die Frage, was den Papst und den FIFA-Präsidenten unterscheide, habe sich diese Antwort aufgedrängt: Der Papst meine nicht, er sei Joseph Blatter! Den letzten und nun verstorbenen Papst Franziskus, geb. am 17. Dezember 1936, mit bürgerlichem Namen Jorge Mario Bergoglio, hat der ehemalige FIFA-Präsident (im Amt als Verbands-Präsident von 1998 bis 2016), Joseph Blatter (geb. am 10. März 1936), jedenfalls überlebt.

Sport – oder die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln?

causasportnews.com – 38/2025, 26. April 2025

Photo by ClickerHappy on Pexels.com

(causasportnews / red. / 26. April 2025) Momentan beherrschen kriegerische Ereignisse die Szenen. Russland-Krieg, Gaza-Krieg, Sudan-Krieg – und viele weitere Kriegsschauplätze machen die Welt zum Pulverfass. Die «Krone der Schöpfung», der Mensch, wütet, derzeit ungehemmt und skrupellos in einer Welt, die grundsätzlich gewaltbereiter, aggressiver, misanthropischer, eben kriegerischer geworden ist. Die Verhältnisse auf diesem Planeten präsentieren sich desaströser als je zuvor; seit der Beendigung des 2. Weltkrieges war es in dieser Welt nie mehr flächendeckend derart grauenhaft wie heute. Der Respekt der Menschen den anderen Menschen gegenüber ist fast nicht mehr zu unterbieten. Die Gesellschaft war noch nie so verroht wie heute, und wohl regierten noch nie derart viele krude Figuren und (folgenlos) zur Verhaftung ausgeschriebene politische Führer die Länder der Erde. Die Bereitschaft zur Einhaltung von Rechtsordnungen ist marginal geworden; das Völkerrecht und das Kriegsvölkerrecht wurden noch nie derart zur Makulatur gemacht wie dies aktuell der Fall ist. So fragte der Stundet seinen Rechtslehrer: «Was ist das Völker- und Kriegsvölkerrecht?». Da meinte der Rechtslehrer, wohl resignierend: «Ein Scherz, ein Scherz».

Dass die Verrohung des Menschen auch zur Perversion des Sportes führt, ist unter diesen Vorzeichen nachvollziehbar. Galt der Sport grundsätzlich seit jeher als Ventil für alles, was den Menschen bedrückte und irgendwie zur eruptiven Entladung führen soll, wird er immer wieder zur Verfolgung politischer Ziele missbraucht. Mit Sport lässt sich Stärke manifestieren; vgl. die Beispiele aus der Geschichte (von Adolf Hitler inszenierte Olympische Spiele 1936 in Berlin, der Missbrauch des teils manipulierten Sportes durch das DDR-Regime, inszeniertes Staatsdoping durch Russland in der Neuzeit, usw.). In der Gegenwart ist dies nicht anders (der Charakter des gewaltbereiten US-Präsidenten, lässt sich aufgrund seiner geradezu zelebrierten Affinitäten zu brutalen Kampfsportarten nachzeichnen: Politik muss mit den Gewalt-Mitteln von Stärke und Macht sowie menschen-verachtend durchgesetzt werden). Der Sport ist heute weitgehend zum Kriegsschauplatz geworden. Er ist längst nicht mehr die Fortsetzung von Kriegen mit anderen, nicht militärischen Mitteln, wie dies etwa im antiken Griechenland gang und gäbe war. Diese Pauschalierung ist selbstverständlich relativiert zu betrachten, doch sogar im Eiskunstlaufen herrscht nicht selten rund um das Eisfeld insbesondere ein entfesselter, regelrechter Krieg der Eltern und Angehörigen der Sportlerinnen und Sportler.

Ähnliches und teils noch Schlimmeres lässt sich bezüglich der Menschen in Europa bezüglich ihrer liebsten Sportart, dem Fussball, feststellen. Sowohl im Breiten- als auch im Professional-Sport bilden Zuschauer, teils immer noch liebevoll «Fans» genannt, das Gewalt-Hauptproblem. In den Zuschauer-Sektoren eskalieren die Verhältnisse immer wieder. Dass die Aktiven auf den Spielfeldern mit der zur Schau gestellten Aggression diese kriegerische Atmosphäre anheizen, ist eine andere Tatsache. Die kriegerischen Ereignisse im Fussball gehören auch ausserhalb der Stadien zur Tagesordnung. Nach dem klaren Sieg des FC Basel gegen den FC Zürich am 12. April 2025 kam «es vor dem Stadion ‘Letzigrund’ zu hässlichen Szenen. Mehrere Basler Fans kehrten zum Stadion zurück, wo es zu einer grösseren Schlägerei zwischen den beiden Fan-Lagern kam», berichteten die Medien. Solches gehört heute zur Normalität. Die Polizei in Kampf-Montur versucht, die Gewalt einzudämmen und wird nicht selten zum Ziel von «Fan»-Angriffen. Der Staat ist offensichtlich weder willens und in der Lage, diesem widerrechtlichen Treiben der ausser Rand und Band geratenen, menschlichen Kreatur Einhalt zu gebieten und die missbrauchten, rechtsfreien Räume zu eliminieren. Die verwilderte Gesellschaft mimt Verständnis für diese Form der Kriminalität. Sogar Politiker finden ab und zu, der Krieg unter und zwischen Fussball-Anhängern sei als «part oft the game» zu akzeptieren. Staat und Gesellschaft haben vor dieser Gewalt kapituliert. Die gestellte Frage, ob der Sport die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln sei, erübrigt sich wohl. Schön wäre es ja, wenn dem so wäre. Sport ist heute weitgehend Krieg. Auch beim «Fussballkrieg» zwischen Honduras und El Salvador 1969 ergaben sich vorerst politische und wirtschaftliche Probleme, die aus Anlass von WM-Qualifikationsspielen zur kriegerischen Auseinandersetzung führten.

Juristische Qualifikation des «OLMA-Säulirennens» weiterhin offen

causasportnews.com – 37/2025, 21. April 2025

Photo by Mat Brown on Pexels.com

(causasportnews / red., rb., err. / 21. April 2025) Mitunter haben sich die obersten Gerichte eines Landes mit nicht Alltäglichem zu befassen, wie unlängst das Schweizerische Bundesgericht, mit dem berühmtesten «Säulirennen» der Schweiz. Ist das Gaudi, welches die Rennschweine, konkret in St. Gallen, bieten, ein Sportereignis, und sind die Wetten, die auf diese Rennen abgeschlossen werden, Sport-Wetten? Nicht nur diese Rechtsfragen sollte das Gericht beurteilen. Soweit kam es nach diesem Urteil des Bundesgerichts vom 25. Februar 2025 allerdings (noch) nicht abschliessend. «Zurück zum Start», hiess es vielmehr aus Lausanne. Damit sind nicht die Rennsäuli gemeint, sondern die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen; diese Instanz muss den Vorgang nun materiell vorentscheiden.

Das «Säulirennen» gehört zur OLMA (Ostschweizerische Land- und Milchwirtschaftliche Ausstellung; sie findet jährlich im Oktober in St. Gallen statt), wie Bratwurst, Umzug und Viehschau. Richtig zur Gaudi wird das tierische Treiben dabei dadurch, dass jedermann 5 Franken auf Sieg seines Favoriten (2 Läufe mit je 5 Schweinen) setzen darf. Da ein solcher Einsatz nur vor Ort an der OLMA möglich ist (d.h. weder automatisiert noch interkantonal noch online), handelt es sich dabei um ein sog. «Kleinspiel» i.S.v. Art. 3 lit. f des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS). Die Stadtpolizei St. Gallen qualifizierte das Spiel konkret, im Sinne des Gesuchs der OLMA für die Ausgabe 2021, als «lokale Sportwette», die in engem rechtlichem Rahmen zulässig ist (Art. 3 lit. c und Art. 35 BGS).

Die OLMA hatte die Rechnung dieses Mal aber ohne die neu formierte «Interkantonale Geldspielaufsicht» (Gespa; früher Comlot) gemacht, die das OLMA-Säulirennen nicht als Sportwette (wie beispielsweise die Pferderennen auf der Rennbahn im zürcherischen Dielsdorf; vgl. dazu auch causasportnews vom 25. Januar 2025) betrachtete. Die Gespa focht daher die Verfügung der Stadtpolizei an. Das kantonale Volkswirtschaftsdepartement wies den Rekurs ab (Entscheid vom 1. Juni 2022). Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen trat auf die hiergegen gerichtete Beschwerde der Gespa seinerseits nicht ein mit der Begründung, die Gespa sei nicht beschwerdelegitimiert, da sie nach Art. 108 Abs. 1 lit. j BGS einzig «zur Erfüllung ihrer Aufgaben» Beschwerde erheben könne und die Überprüfung kantonaler Verfügungen auf deren allgemeine Bundesrechtskonformität nicht in ihren Aufgabenbereich falle. Die Gespa könne zwar, so das Verwaltungsgericht, prüfen, ob ein Grossspiel zu Unrecht als Kleinspiel qualifiziert worden sei, nicht aber, welche Art von Kleinspiel vorliege (Urteil B 2022/115 vom 8. Dezember 2022). Hiergegen erhob die Gespa Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Schweizerische Bundesgericht.

Das Bundesgericht gab nun der Gespa Recht und urteilte, dass die Aufsichtsbehörde sehr wohl beschwerdelegitimiert sei (Bundesgerichts-Urteil 2C_46/2023 vom 25. Februar 2025). Die Kantone hätten der Gespa auf dem Konkordatsweg (Art. 25 Abs. 6 und Abs. 7 des Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats GSK i.V.m. Art. 107 Abs. 2 BGS) generell die Aufgabe zugewiesen, kantonale Verfügungen im Bereich der Kleinspiele umfassend auf ihre Bundesrechtskonformität zu prüfen. Die Gespa ist daher berechtigt, gegen eine kantonale Verfügung einzuwenden, es handle sich um eine andere Art von (Klein-)Spiel. Das Verwaltungsgericht St. Gallen muss daher auf die Beschwerde der Gespa eintreten und prüfen, ob das OLMA-Säulirennen tatsächlich als Sportwette zu qualifizieren ist – und nicht etwa als Lotterie oder gar als Glücksspiel. Das Bundesgericht hob das Urteil des Verwaltungsgerichts St. Gallen demzufolge auf und wies die Sache an jenes zurück mit der Anweisung, den Fall materiell (in der Sache selber) zu beurteilen. Auch juristisch heisst das: «Zurück zum Start», hier an das kantonale Verwaltungsgericht.

(Dieses Urteil des Bundesgerichts vom 25. Februar 2025 wird in der demnächst erscheinenden Ausgabe 1/2025 von «Causa Sport» wiedergegeben und behandelt.).