(causasportnews / red. / 24. August 2018) Zu einem ersten, markanten Urteilsspruch gegen einen im Mai 2015 in Zürich inhaftierten und später an die USA ausgelieferten, nicht geständigen Fussball-Funktionär, ist es diese Woche in New York gekommen. Ein Bundesgericht hat den ehemaligen Präsidenten des Brasilianischen National-Verbandes, José Marin, zu vier Jahren Haft verurteilt. Dem 86jährigen Brasilianer, einem gelernten Rechtsanwalt, wurde die Annahme von Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Fernsehrechten in Südamerika vorgeworfen; das Gericht gelangte Ende des vergangenen Jahres eindeutig, vor allen auf Grund von „Kronzeugen“-Aussagen, zu einem Schuldspruch. Schuldig gesprochen wurde im gleichen Zug auch der ehemalige, ebenfalls nicht geständige Verbandspräsident Paraguays, Juan Ángel Napout. Bezüglich dieses ehemaligen Funktionärs wird das Strafmass in der kommenden Woche verkündet. José Marin wurde zudem mit 1,2 Millionen US$ gebüsst. Überdies wurde er verpflichtet, 3,3 Millionen US$ Schadenersatz zu bezahlen. Noch nicht entschieden worden ist das Schadenersatzbegehren des Weltfussballverbandes (FIFA). Dieser betrachtete sich als durch die Handlungen des Brasilianers ebenfalls als geschädigt. Darüber wird das Bundesgericht in einigen Wochen entscheiden. Die FIFA legte stets Wert auf die Feststellung, dass die damals in Haft genommenen und später an die USA ausgelieferten Funktionäre die Taten nicht als Organe der FIFA begangen hätten. Der Beurteilung des Schadenersatzbegehrens des Weltfussballverbandes kommt deshalb grundsätzliche Bedeutung zu.
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Lob der Schuldigen – Tadel der Unschuldigen – Und das baldige Ende des Nationalmannschafts-Fussballs?
(causasportnews / red. / 22. August 2018) In den nächsten Tagen wird es zum „Showdown“ im Deutschen und im Schweizer Spitzenfussball kommen: Im Deutschen Fussball-Bund (DFB) soll die WM-Pleite in Russland abgehakt und eine bessere Zukunft eingeläutet werden; im Schweizerischen Verband (SFV) stehen ebenfalls entscheidende Schnitte nach der missglückten WM-Endrunde 2018 an.
Im DFB wird derzeit über Ursachen und Wirkungen des frühen WM-Aus in Russland debattiert. In personeller Hinsicht stehen die Protagonisten der WM-Expedition im Fokus, insbesondere DFB-Präsident Reinhard Grindel und der Manager der Nationalmannschaft, Oliver Bierhoff. Aussen vor bleibt Weiterlesen
„Sag’s doch schnell per Telefon“ – oder besser gar nicht?
(causasportnews / red. / 15. August 2018) Heute vor einem Monat wurde anlässlich der Fussball-WM-Endrunde Frankreich neuer Weltmeister. Seither wird in verschiedenen andern Ländern wenig über den Sport, umso mehr jedoch um Personen und Köpfe diskutiert, kaum aber über Ursachen zum sportlichen Scheitern.
Zum Beispiel in Deutschland: Noch immer stehen nach der fussballerischen Schmach in Russland Personen, die nicht auf dem oder allenfalls neben dem Rasen standen, im Mittelpunkt, allen voran Bundestrainer Joachim Löw und der Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), Reinhard Grindel. Letzterer ist vor allem wegen eines Spielers ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, wegen Mesut Özil. Diesbezüglich wird dem ehemaligen Spitzen-Politiker insbesondere kommunikatives Fehlverhalten vorgeworfen. Das „Thema Özil“ hat eine Integrationsdebatte in Deutschland von ungeheurem Ausmass ausgelöst; durchwegs wurde der Begriff „Rassismus“ bemüht, gemeint war aber meistens der Umgang mit Fremden und mit Fremdenfeindlichkeit. Die Diskussion ist zwischenzeitlich abgeflacht. Über das sportliche Scheitern in Russland wird zumindest derzeit nicht gesprochen, deshalb bleibt der Bundestrainer als „Sündenbock“ (im Moment) aussen vor. Der nächste Fixpunkt Weiterlesen
Die Angst des Tormanns vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen
(causasportnews / rbr. / 10. August 2018) Ein bekannter Fussballspieler hat die Abbildung auf einer Sammelkarte zu dulden und kann sich nicht unter Berufung auf seine fehlende Einwilligung gegen deren Veröffentlichung zur Wehr setzen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. diese Woche entschieden (Urteil vom 7. August 2018, Az. 11 U 156/16). Der Fall betraf den ehemaligen deutschen Torhüter und späteren (Torwart-)Trainer Ulrich (Uli) Stein.
Der Verlag Agon Sports World GmbH aus Kassel/D hatte eine Serie von Sammelkarten mit allen Spielern der deutschen Fussball-Nationalmannschaft seit 1908 produziert und vertrieben. Uli Stein, der u.a. mit dem Hamburger SV grosse Erfolge gefeiert – zweimal deutscher Meister, einmal DFB-Pokalsieger und Gewinner des Europapokals der Landesmeister (dem Vorgänger der heutigen Champions League) – und sechs Spiele mit der deutschen Nationalmannschaft absolviert hatte (die mit der „Suppenkasper-Affäre“ mit Franz Beckenbauer 1986 in Mexiko zu Ende ging), machte geltend, er habe in diese (kommerzielle) Nutzung seines Bildes durch den Verlag nicht eingewilligt (was nicht bestritten war). Entsprechend sei die Veröffentlichung rechtswidrig. Das OLG Frankfurt a.M. war jedoch der Auffassung, dass Weiterlesen
Der „Fall Martin Grab“ – eine „Première“ im Schwing-Sport
(causasportnews / red. / 8. August 2018) Geht es um Klischees und Sport, bietet der „Eidgenössische Schwingerverband“ (ESV) dafür das Paradebeispiel schlechthin. Die urtümliche Sportart, die von englisch sprechenden Menschen nicht selten terminologisch mit dem nicht ganz jugendfreien „swingen“ verwechselt wird, verkörpert Eigenheiten und Tugenden, die teils dem SVP-Parteiprogramm entnommen sein könnten: Kraft, Ästhetik, Fairness, Kollegialität, Respekt, Ehrlichkeit usw. sind Qualifikationen, die in dieser Sportart besonders gelebt und hochgehalten werden. Obwohl der Schwing-Sport auch Spitzensport darstellt und auch eine nicht zu unterschätzende Werbeplattform abgibt, reguliert sich diese Sportart inner- und ausserhalb der Sägemehlringe weitgehend selber. Seit Jahrzehnten geben die (einschränkenden) Werberichtlinien in dieser Sportart zu reden; Verstösse dagegen führen immer wieder zu Sanktionen. Unter diesen Vorzeichen ist das Schwingen auch vor dem Dopingproblem nicht verschont geblieben. Die Kraft-Sportart „Schwingen“, die auch als „Szene“ bezeichnet wird, ist grundsätzlich für die Anwendung leistungssteigernder Mittel und den Einsatz entsprechender Massnahmen geradezu prädestiniert. Allerdings ist dabei festzuhalten, dass im Schwingsport nicht etwa von flächendeckendem Doping Weiterlesen
Spieler sind keine «Drittparteien» im Sinne des FIFA TPO-Verbots
(causasportnews / red. / 7. August 2018) Die FIFA-Disziplinarkommission hat in einem jüngeren Entscheid festgestellt, das Spieler nicht als „Drittparteien“ im Sinne der Bestimmungen über das Verbot von „Dritteigentum an wirtschaftlichen Spielerrechten“ gelten. Das entsprechende Verbot (das aufgrund der englischen Bezeichnung „Third Party Ownership“ gemeinhin abgekürzt unter „TPO-Verbot“ figuriert) findet sich in Art. 18ter des FIFA-Transferreglements. Gemäss dieser Bestimmung dürfen weder Vereine noch Spieler mit einer Drittpartei einen Vertrag abschliessen, der einer Drittpartei einen gänzlichen oder partiellen Anspruch auf eine Entschädigung, die bei einem künftigen Transfer eines Spielers von einem Verein zu einem anderen fällig wird, oder beliebige Rechte im Zusammenhang mit einem künftigen Transfer oder einer Transferentschädigung gewährt. Unter einer „Drittpartei“ wiederum ist laut FIFA-Transferreglement „eine andere Partei als die beiden Vereine, die einen Spieler untereinander transferieren, oder ein ehemaliger Verein, bei dem der Spieler registriert war“, zu verstehen. Dies würde Fussballspieler grundsätzlich mit einschliessen.
Die FIFA-Disziplinarkommission hat nunmehr jedoch festgehalten, dass Spieler nicht als „Drittparteien“ im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des FIFA-Transferreglements zu qualifizieren seien. Konkret ging es um Fälle, in denen einzelne Spieler mit ihren Klubs Vereinbarungen abgeschlossen hatten, gemäss welchen ihnen im Falle ihres künftigen Transfers zu einem anderen Klub eine Entschädigung zustand. Solche Entschädigungen qualifizierte die FIFA-Disziplinarkommission als Teil der Entlöhnung der Spieler im Rahmen ihrer Arbeitsvertragsverhältnisse mit den Klubs. Demnach befand die Kommission, dass die Spieler nicht als „Drittparteien“ in Bezug auf ihre eigenen künftigen Transfers qualifiziert werden könnten. Im Ergebnis verstossen entsprechende Vereinbarungen zwischen Klubs und Spielern nicht gegen Art. 18ter des FIFA-Transferreglements.
Licht ins Dunkel der Zahlungen bei Spielertransfers

Die bei Fussballtransfers kolportierten „Ablösesummen“ sind mitunter exorbitant – und dennoch nicht „die ganze Wahrheit“
(causasportnews / red. / 2. August 2018) Immer häufiger ist im Fussball die Rede von spektakulären, internationalen Klubwechseln von Spielern und vor allem davon, was diese kosten. Nachdem Neymar Junior vor einem Jahr für eine öffentlich bekannt gegebene Summe von 222 Millionen Euro den Klub gewechselt hatte, fegte ein Sturm der Entrüstung und des Unverständnisses durch die Medienlandschaft. 222 Millionen Euro für zwei Beine – das „konnte es ja nicht sein“. Zwischenzeitlich scheint sich die (Sport-)Welt an derartige Dimensionen gewöhnt zu haben: Der kürzlich erfolgte Transfer von Cristiano Ronaldo von Real Madrid zu Juventus Turin für „lediglich“ 117 Millionen Euro rief kein besonderes Echo mehr hervor. Allerding wäre es verfehlt, auf Grund der veröffentlichten Summe anzunehmen, Ronaldo sei gleichsam nur „ein halber Neymar“. Werden solche Zahlen herumgeboten, ist das in der Regel nur die halbe Wahrheit – wenn überhaupt. Ein Spieler-Übertritt kostet in der Regel weit mehr als die veröffentlichen „Ablösesummen“ (die oft sog. Vertragsauszahlungen sind). Welche Kosten im Einzelnen auf einen Klub zukommen können, der einen Spieler von einem anderen Klub übernimmt, stellt „Causa Sport“- und „causasportnews“-Redaktionsleiter Dr. Urs Scherrer in der heutigen Ausgabe der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) dar (Ausgabe vom 2. August 2018, S. 38) und bringt damit etwas Licht ins Dunkel der mit Spielertransfers verbundenen Zahlungsströme.
Wegen Verbreitung «rechtsextremen Gedankenguts»: Pascal Mancini verliert Lizenz

Keine Toleranz für rechtsextreme Bezüge bei Swiss Athletics
(causasportnews / red. / 1. August 2018) Der Zentralvorstand des schweizerischen Leichtathletikverbands Swiss Athletics hat – als provisorische Massnahme – dem Sprinter Pascal Mancini die Lizenz per sofort und bis auf weiteres entzogen. Damit kann der Sportler insbesondere an den Leichtathletik-Europameisterschaften (EM), die nächste Woche in Berlin beginnen, nicht teilnehmen. Pascal Mancini war von Swiss Athletics für die Disziplin 100 Meter Sprint selektioniert worden. Gegen den Athleten wird nun ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Grund für die Massnahmen des Verbandes ist, dass Pascal Mancini kürzlich – wie es auf der Internetseite von Swiss Athletics heisst – „auf seiner Athleten-Facebookseite streitbare Beiträge mit rechtsextremem Gedankengut gepostet“ habe.
Der Schweizer Sprinter war bereits in der Vergangenheit durch dezidiert nationalistische Äusserungen aufgefallen und deshalb ins Visier der Disziplinarorgane des Verbandes geraten. 2016 ging er eine Vereinbarung mit Swiss Athletics ein, wonach er die Plattform des Sports nicht dazu nutzen werde, seine Gesinnung zu verbreiten. Nun hat der Sportler aber offenbar nicht nur auf seiner privaten, sondern auch auf seiner Athleten-Facebook-Seite (jedoch in geringerem Ausmass) Inhalte mit rechtsextremen Bezügen veröffentlicht. Dies, so Swiss Athletics, stelle sowohl einen Verstoss gegen die Vereinbarung aus dem Jahr 2016 wie auch gegen den Verhaltenskodex des Verbandes dar. Der Zentralvorstand von Swiss Athletics ibefand, dass „die Verfehlungen des Athleten in Verbindung mit seiner bekannten Gesinnung nicht zu tolerieren“ seien und ergriff die erwähnten Massnahmen gegen ihn.
Reform des Geldspielrechts: Sportvereine befürchten Einnahmeverluste

„Geldregen“ für Vereine durch Tombolas? Künftig nicht mehr gar so unbeschränkt wie heute
(causasportnews / red. / 31. Juli 2018) Nachdem das Schweizer Stimmvolk Anfang Juni 2018 dem neuen „Bundesgesetz über Geldspiele“ (Geldspielgesetz, BGS) in einem Referendum zugestimmt hat (siehe auch causasportnews vom 11. Juni 2018), scheint das „Jahrhundertprojekt“ der Revision des Geldspielrechts in der Schweiz zu einem baldigen (das BGS dürfte voraussichtlich auf den 1. Januar 2019 hin in Kraft treten), positiven Abschluss zu kommen. Dabei soll das BGS im Wesentlichen den gegenwärtigen Stand der Dinge im Geldspielbereich abbilden und nur punktuell Neuerungen bringen. Das Geldspielgesetz selbst ist jedoch nur „die halbe Wahrheit“: Unter dem BGS sollen mehrere Verordnungen erlassen werden – vor allem die „Verordnung des Bundesrates über Geldspiele“ (VGS) –, und die haben es teilweise in sich. Gegenwärtig sorgt vor allem die Absicht des Bundesrates für Ärger, den Höchstbetrag der Gesamteinsätze bei Tombolas auf CHF 25’000 zu begrenzen. Das entsprechende Limit findet sich in Art. 38 des Entwurfs der VGS, zu welchem kürzlich das Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen wurde. Die Vereine in der Schweiz, unter ihnen eine beträchtliche Anzahl Sportvereine, befürchtet, aufgrund der von ihnen als viel zu tief empfundenen Einsatzgrenze keine attraktiven Tombolas mehr durchführen zu können und so empfindliche Verluste bei der Finanzierung ihrer Aktivitäten hinnehmen zu müssen. Dabei wird teilweise argumentiert, unter dem neuen Regime könnten keine Preise wie Autos oder Reisen mehr ausgelobt werden, wodurch die Tombolas weniger interessant für das Publikum würden.
Dazu gibt es zunächst anzumerken, dass der Gesamtbetrag der Einsätze bei einer Tombola (die sogenannte „Plansumme“) keineswegs den Wert der Preise begrenzt, die gewonnen werden können. Diese Preise (die bei Tombolas häufig gestiftet werden) können vielmehr weiterhin Weiterlesen
Aufhören, aufhören!
(causasportnews / red. / 28. Juli 2018) Ist das Spektakel auf einem Spielfeld unerträglich, ruft das Publikum auch heute noch: „Aufhören, aufhören!“ – Diese Forderung wäre nun wohl auch angebracht, um den zum „Fall Özil“ emporstilisierten Vorgang um den deutschen Fussballspieler mit türkischen Wurzeln, Mesut Özil, zu beenden. Doch wohl ebenfalls wegen des aktuellen medialen Sommerlochs wird die „Affäre“ weiter gekocht, und auch die als etabliert geltenden Medien können vom Thema nicht mehr lassen. Ellenlange Artikel und Fernsehsendungen zuhauf drehen sich um den Fussballstar, der mit seinem Verhalten dafür sorgt, dass der Sport als Ventil eines ur-gesellschaftlichen und politischen Problems die vielbeachtete Plattform abgibt. Da soll noch jemand insbesondere in Deutschland sagen, Sport und Politik seien voneinander zu trennen. Läuft es in der Politik schlecht, ist der Sport prädestiniert, den Rahmen zu bieten, um die Missstände zu parallelisieren; dies ist dann der Fall, wenn sowohl Politik als auch Sport in der betreffenden Gesellschaft jeweils ein hoher Stellenwert zukommt. Niemand wird bestreiten, dass der politische Zustand in Deutschland einigermassen desolat ist. Es kommt die frustrierende Erkenntnis hinzu, dass an eine Besserung nicht einmal ansatzweise zu denken ist und an Durchhalteparolen („wir schaffen das“) schon gar niemand mehr glaubt. Realistisch gesehen muss demnach konstatiert werden: „Das Kind liegt im Brunnen“. Die Frustrationswelle kann dann leicht auf den im Ansehen hoch anzusiedelnden Sport als Abbild einer selbstbewussten Nation überschwappen, vor allem dann, wenn die Fakten in diesem Bereich undiskutabel sind. So wie um die deutsche Fussball-Nationalmannschaft. Es ist ein Faktum, dass Weiterlesen
