
Urherber: Gryffindor
(causasportnews / red. / 2. Dezember 2016) Befristete Spielerverträge in Mannschaftssportarten sind an sich (juristisch) unproblematisch. Als weit schwieriger präsentiert sich die Rechtslage, wenn in der Praxis Optionsvereinbarungen bezüglich Verlängerung von befristeten Verträgen getroffen werden, die entweder zu Gunsten des Spielers (Arbeitnehmer), zu Gunsten des Klubs (Arbeitgeber) oder sogar gegenseitig stipuliert werden. Nach verschiedenen nationalen Rechtsordnungen (z.B. in der Schweiz oder in Deutschland) sind derartige Verlängerungsoptionen teils unwirksam (nichtig). Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) hat der bereits reichen Judikatur zu dieser Thematik nun ein weiteres klärendes Urteil hinzugefügt und eine Optionsvereinbarung, die dem Arbeitgeber (Verein) das Recht einräumte, den auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag mit einem Professional-Spieler ohne Verbesserung der Vertragsbedingungen für den Spieler um weitere Vertragsjahre vorzusehen, als unwirksam qualifiziert (Urteil des OGH vom 28. Oktober 2016; 9 ObA 88/16f). Im konkreten Fall liess sich der Verein im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags mit einer Laufzeit von einem Jahr eine Verlängerungsoption für zwei weitere Vertragsjahre einräumen; eine Verbesserung der Konditionen für den Spieler im Falle der Optionsausübung war im Vertrag nicht vorgesehen. Nach einem in der Praxis oft üblichen juristischen Gerangel verlangte der Fussballspieler schliesslich die gerichtliche Feststellung, dass der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten, befristeten Zeit, also nach dem ursprünglich vereinbarten Vertragsjahr, nicht mehr fortbestehe. Die Optionsvereinbarung sei wegen Verstosses gegen den Kollektivvertrag für Fussballspieler/innen der Österreichischen Fussball-Bundesliga unwirksam. Diese Rechtsauffassung wurde nun vom OGH bestätigt; bereits das Erstgericht sowie das Berufungsgericht gelangten zu dieser Folgerung. Die Begründung des Urteils steht noch aus.


(causasportnews / red. / 25. November 2016) Die Thematik ist nicht neu, akzentuiert sich aber immer mehr. Die Gewalt im Allgemeinen und auch die Gewaltbereitschaft etwa gegen Polizeikräfte nimmt Dimensionen an, die erschrecken, jedoch beispielsweise in der Stadt Zürich mit ihren herrschenden politischen Kräften und dem sonderbaren Verständnis einer offenen Gesellschaft nicht verwundern. Die allgemeinen Medienberichte nach jedem Wochenende ähneln je länger desto mehr Kriegsreportagen: Sachbeschädigungen, Saubannerzüge, Attacken von Vermummten, Angriffe auf im Einsatz befindliche Sanitäts- und Feuerwehrleute, Massenschlägereien, Messerstechereien, Angriffe gegen Leib und Leben unschuldiger Personen sowie Gewalt und Drohungen gegen die Repräsentanten des Staates. Die weiterhin zunehmende Gewaltbereitschaft, die sich auch permanent in Gewalt entlädt, ist ein Faktum. Und ein allgemeines Phänomen (in der Schweiz musste die Polizei innerhalb eines Jahres über 14000 Mal, wegen häuslicher Gewalt intervenieren; das sind immerhin 38 Fälle pro Tag). Der Sport macht vor dieser Entwicklung nicht halt. Im Gegenteil.
(causasportnews / red. / 23. November 2016) Grundsätzlich ist es nicht schlecht, wenn Gerichte in Strafsachen „Deals“ zwischen Anklage und Verteidigung nicht einfach „durchwinken“. Fast immer werden solche Absprachen nicht genehmigt, wenn die von den Parteien ausgehandelte und dem Gericht zur Genehmigung vorgeschlagene Strafe in den Augen von Justizia als zu milde betrachtet wird. Der ehemalige Rad-Professional Jan Ullrich scheint die berühmte Ausnahme von der Regel zu bestätigen. Nach seinem Unfall im Frühjahr 2014 im Kanton Thurgau hatte das Bezirksgericht Weinfelden den von Anklage und Verteidigung vorgelegten strafrechtlichen Abschluss 2015 nicht genehmigt und die Akten an die Untersuchungsbehörde zurückgewiesen. Verlangt wurden Zusatzabklärungen bezüglich der Geschwindigkeit, mit der Jan Ullrich vor dem Unfallereignis unterwegs war; ebenso wurden Erhebungen zur Fahr(un)fähigkeit des ehemaligen Rad-Stars gefordert. Diese Resultate scheinen zu Gunsten des bald 43jährigen ausgefallen zu sein. Vor allem wäre dann das Delikt nicht als „Raserunfall“ zu qualifizieren (dafür müsste eine Geschwindigkeit von mindestens 140 km/h nachgewiesen werden; die damalige Geschwindigkeit soll jedoch „nur“ 132 km/h betragen haben). In der neuen Anklageschrift wird dann auch eine leicht mildere Bewährungsstrafe als beim ersten Anlauf verlangt, ebenso eine tiefere Busse. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Bischofszell lautet auf vorsätzliche, grobe Verkehrsregelverletzung und mehrfaches vorsätzliches Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand. Noch ist unklar, wann die „Causa Ullrich“ am Bezirksgericht Weinfelden verhandelt wird. Wie das Gericht heute auf Anfrage bestätigte, ist noch kein Verhandlungstermin angesetzt worden. Offenbar als Folge dieses Unfalls mit dem entsprechenden, medialen Echo hat Jan Ullrich seinen Wohnsitz von der Schweiz (Scherzingen/Thurgau) nach Mallorca verlegt. Da Jan Ullrich stets zu seinen Verfehlungen gestanden ist und das Unrecht seines Verhaltens bedauert, kann dieser Domizilwechsel allerdings nicht als „Flucht vor der Justiz“ gewertet werden.
(causasportnews / red. / 14. November 2016) Gemessen an den exorbitanten TV-Ertragszahlen z.B. im englischen Fussball muten die Summen, welche der professionelle Fussball in der Schweiz aus der TV-Rechtevermarktung generiert, geradezu bescheiden an. Aber immerhin steigt der TV- und Marketingerlös ab der Fussball-Saison 2017/18 von derzeit insgesamt 17,2 Millionen Franken auf doch 30,7 Millionen Franken. 24,1 Millionen Franken werden ab der Saison 2017/2018 auf die zehn Super League-Klubs der Swiss Football League (SFL) verteilt, 6,6 Millionen Franken an die zehn Klubs der Challenge League; dies wurde anlässlich der ordentlichen Generalversammlung der Professional-Liga am Wochenende bekannt gegeben. Der Sockelbetrag für die Super League-Klubs (das heisst, die in jedem Fall garantierte Auszahlungssumme) beträgt 1,8 Millionen Franken, für die Klubs der Challenge League 500 000 Franken. Der Schweizer Meister wird künftig aus dem TV-und Marketingvertrag 3,3 Millionen Franken erhalten (1,8 Millionen Sockelbetrag + 1,5 Millionen Franken Ranglistenprämie). Der Ranglisten-Erste der Challenge League erhält 800 000 Franken (500 000 Franken Sockelbetrag + 300 000 Franken Ranglistenprämie). Markant beim beschlossenen Verteilschlüssel ab der nächsten Saison ist der erhöhte Sockelbetrag, was Planungssicherheit für die Klubs bedeutet. Die Erhöhung der Auszahlungsbeträge aus dem TV- und Marketingvertrag kompensiert die teils sinkenden Erträge aus dem Ticketverkauf der Klubs. So schlägt sich die seit Jahren anhaltende Erfolgsserie des FC Basel diesbezüglich negativ in den Büchern vieler Klubs nieder. Etwas anders sieht es in der Challenge League aus, wenigstens derzeit. Der aus der Super League auf diese Saison hin abgestiegene FC Zürich sorgt für teils massiv höhere Zuschauerzahlen bei den Auswärtsspielen. Das dürfte sich jedoch auf den neuen Verteilschlüssel bezüglich der nächsten Saison nicht mehr auswirken, da der FC Zürich im Moment in der Challenge League einsam an der Spitze steht und wohl zum Ende der aktuellen Saison wieder in die oberste Spielklasse aufsteigen wird.

(causasportnews / red. / 2. November 2016) Im Dezember sind es bereits drei Jahre her, seit der ehemalige Formel 1-Champion Michael Schumacher beim Skifahren schwer verunglückt ist. Seither ist er aus der Öffentlichkeit verschwunden. Es ist nicht bekannt, wie es um den Gesundheitszustand des früheren Top-Sportlers steht. Sein Umfeld schirmt ihn total ab; Medien, die seine Persönlichkeitsrechte, vor allem seine Intimsphäre, verletzten, werden von Schumachers Management konsequent in die Schranken gewiesen. Michael Schumacher sorgt aber auch trotz seines Verschwindens aus der öffentlichen Wahrnehmung immer wieder für Schlagzeilen. Vor allem die Regenbogenpresse versucht kontinuierlich, das Thema „Michael Schumacher“ aktuell „am Kochen“ zu halten. Mit Michael Schumacher lässt sich Schlagzeilen machen. So vor allem die deutsche Illustrierte „Bunte“, die es trotz des Schweigens um den ehemaligen Ausnahme-Sportler fertig bringt, mit Schumacher-Geschichten auf Leser(innen)-Fang zu gehen. Süffige Ankündigungen suggerieren relevante News – konkret vor allem mit Blick auf den aktuellen Zustand Michael Schumachers – doch an sich sind es Schlagzeilen ohne News- und „Nähr“ -Wert. Wie in der aktuellen Ausgabe der „Bunten“. Das Ehepaar Schumacher übergross auf dem Titelbild, danach das neue Faktum, dass der Name des Idols aus Firmenverzeichnissen gelöscht werde, was zur Schlussfolgerung führt: „Hat seine Familie ihn bereits aufgegeben?“. Und dann in noch grösseren Lettern: „Jetzt ordnen sie schon sein Erbe“. In Anbetracht des Umstandes, dass geschäftliche Aktivitäten der Situation des Stars anzupassen sind, wird, selbstverständlich in juristisch tendenziell unverfänglicher Frageform, unterschwellig angedeutet, Michael Schumacher sei aufgegeben worden und sein „Erbe“ werde, wie es in Todesfällen üblich ist, nun neu geordnet. –