Archiv der Kategorie: Allgemein

Erzieherischer oder schädlicher Sport?

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Opfer der grassierenden Gleichmacherei: Siegerpodeste und Ranglisten

(causasportnews / red. / 17. Februar 2018) Der Sport wird oft als „Lebensschule“ bezeichnet. Im Sport wird, so die herrschende Meinung, das Individuum zum Team-Player geformt und in das kollektivistische Denken und Verhalten eingeführt; und im Sport lernt bereits der junge, Sport treibende Mensch, mit Niederlagen umzugehen, sie zu akzeptieren und zu verkraften. – Diese pädagogische Ausgangslage gehört offenbar (bald) der Vergangenheit an, wie ein Beispiel aus der Wintersportstation Davos in Graubünden zeigt. Eine dortige Skischule hat das traditionell von ihr veranstaltete Skischüler-Rennen abgeschafft. Diese sportliche Prüfung mit Rangliste schüre, so die Begründung für diesen Schritt, bei den Kindern Ängste und führe zu traumatischen Entwicklungen, oder sie animiere zu übertriebenem Ehrgeiz. Mit dieser Massnahme dürfte sich die fragliche Skischule bei den Eltern unserer, durch Wettbewerb schon im Kinderhort geprägten Gesellschaft freilich nicht besonders beliebt machen. Soll der Wettbewerb unter Kindern, der (zwischen den Eltern) bereits im Geburtssaal beginnt (wer hat das schönste und das klügste Kind?), sich in der Schule fortsetzt und im Berufsleben die Spitze erreicht, nun im traditionellen Jugend-Skisport plötzlich entfallen?

Eltern befinden sich heute vor allem deshalb im Dauerstress, weil Weiterlesen

Das CAS weist Rechtsmittel russischer Athleten gegen ihre Nichteinladung zu den Olympischen Spielen zurück

(causasportnews / red. / 9. Februar 2018) Die Ad hoc-Abteilung des internationalen Sportschiedsgerichts CAS für die Olympischen Winterspiele 2018 in Pyeongchang hat die Rechtsmittel, die von insgesamt 47 russischen Athleten und Trainern bzw. Betreuern gegen die Entscheidungen des Internationalen Olympischen Komitees (IOK), sie nicht zu den Winterspielen einzuladen, eingereicht worden waren, allesamt zurückgewiesen. Damit hat das CAS dem IOK eine weitere, herbe juristische Niederlage erspart (siehe diesbezüglich causasportnews vom 2. Februar 2018 und vom 7. Februar 2018). Das IOK hatte das entsprechende „Einladungsverfahren“ eingerichtet, nachdem das russische Nationale Olympische Komitee (NOK) in der Folge der Enthüllungen um systematisches Doping suspendiert worden war. Mit den entsprechenden Einladungen sollte es russischen Athletinnen und Athleten ermöglicht werden, trotz der Suspendierung des NOK an den Winterspielen in Pyeongchang teilzunehmen. Die 47 Sportler und Trainer bzw. Betreuer, die nunmehr die Verfahren vor dem CAS angestrent hatten, waren allerdings nicht eingeladen worden. Das CAS befand indessen, dass keine Hinweise dafür vorlagen, dass das vom IOK eingerichtete Einladungs- bzw. Auswahlverfahren diskriminierend, willkürlich oder unfair gewesen sei oder dass die zuständigen Stellen ihr Ermessen in unzulässiger Weise ausgeübt hätten. Die betroffenen Athleten und Trainer bzw. Betreuer bleiben demnach von den Olympischen Winterspielen 2018 in Pyeongchang ausgeschlossen.

 

Olympia – auch eine Werbe-Schlacht

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Ausstattung der deutschen Mannschaft für die Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi Bildnachweis: wikimedia commons; Martin Rulsch

(causasportnews / red. / 8. Februar 2018) Dass Olympische Spiele auch eine Werbe-Schlacht sind, ist eine geradezu notorische Tatsache. Der „Fall Karl Schranz“, der im Vorfeld der Olympischen Spiele 1972 im japanischen Sapporo wegen Verletzung des damals noch geltenden Amateur-Statuts durch den Österreicher zu einer Sperre des Top-Athleten führte (diesem wurde eine Werbung für Kaffee zum Verhängnis), würde heute in jedem Medium unter der Rubrik „Kurios“ abgehandelt (vgl. dazu auch Causa Sport 4/2017, 315 ff.). Nun ist alles anders, und bereits morgen Freitag wird beim Einmarsch der Athletinnen und Athleten zur Eröffnungsfeier in Südkorea manifest werden, dass grosse Sportevents auch ein Festival des Kommerzes sind. Die Eröffnungsfeier Olympischer Spiele verkommt denn auch immer mehr zu einer vor-olympischen Modeschau. Geradezu Historisches wird sich bezüglich der deutschen Athletinnen und Athleten morgen Freitag ereignen. Die Wettkämpferinnen und Wettkämpfer werden die Arena in Pyeongchang nicht in der exklusiven Kleidung des ehemaligen Skirennfahrers Willy Bogner betreten, sondern in Weiterlesen

Doping-Sanktionen sind möglich – aber nur bei klar nachgewiesenem Fehlverhalten

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Olympische Winterspiele 2018: Juristisches Hickhack um russische Athleten geht weiter

(causasportnews / red. / 7. Februar 2018) Derzeit kursiert im Zusammenhang mit den juristischen Pleiten des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) im Vorfeld der Olympischen Winterspiele von Pyeongchang ein Witz mit ernsthaftem Hintergrund: „Was ist der Unterschied zwischen dem IOK und der FIFA?“ Antwort: „Das IOK lenkt, die FIFA denkt“. Zwei Tage vor Beginn der Spiele in Südkorea ist im Zusammenhang mit den angeblichen Doping-Vorgängen anlässlich der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi (Russland) immer noch nicht klar, welche russischen Athletinnen und Athleten nun definitiv am Freitag zur Eröffnungsfeier einmarschieren werden. Hin und her geht es im juristischen Hickhack zwischen russischen Athletinnen und Athleten, dem IOK und Gerichtsinstanzen, vorwiegend dem internationalen Sport-Schiedsgericht (TAS; vgl. auch causasportnews vom 2. Februar 2018). Wegen ungenügender Beweislage wurden die meisten von der Disziplinarkommission des IOK unter dem Vorsitz der Schweizers Denis Oswald sanktionierten Athletinnen und Athleten aus Russland ganz oder teilweise freigesprochen. Die juristische Ohrfeige gegenüber dem IOK dürfte die grösste Schlappe sein, die dem IOK von einer Gerichtsinstanz je zugefügt worden ist; und dies ausgerechnet vom TAS, das alles andere als IOK-feindlich ist. Verwundert stellen sich nicht nur interessierte Juristinnen und Juristen die Frage, was hier konkret schiefgelaufen ist. Die Antwort liegt auf der Hand: Die IOK-Disziplinarkommission hat vorwiegend „Gefühlsjuristerei“ betrieben und insbesondere die Voraussetzungen, welche sanktionsrechtlich von Bedeutung sind, verkannt oder ignoriert. Eine Sanktion lässt sich konkret nur dann aufrecht erhalten, wenn der Nachweis sanktionsrechtlich relevanter Tatsachen mittels (zulässiger) Beweismittel erbracht worden ist. Die IOK-Disziplinarkommission hat offensichtlich – ähnlich wie jeweils amerikanische Gerichtsinstanzen – aus einer Fülle von allgemeinen Befunden, Untersuchungen, Berichten und anderen Unterlagen Schlüsse gezogen, die im Einzelfall nicht oder nicht ausreichend geeignet waren, sanktionsrechtlich relevante Fakten zu beweisen. Ein Stapel Papier kann höchstens Vermutungen untermauern, ist jedoch per se nicht dazu angetan, individuelles Fehlverhalten und Verschulden angemessen zu belegen. Trotz klar ungenügender Beweislage hat die IOK-Sanktionsbehörde munter Athletinnen und Athleten sanktioniert, was das von den Betroffenen angerufene TAS in für das IOK geradezu brutaler Art und Weise korrigiert hat. Die von den Olympioniken in Lausanne gelebte Sanktionspraxis mutet geradezu antiquiert an. Anders der Weltfussballverband FIFA, der in rund vier Monaten mit der WM-Endrunde in Russland starten wird. Der Weltverband lässt sich derzeit im Zusammenhang mit den Doping-Mutmassungen und –Behauptungen nicht aus der Ruhe bringen und klärt ihm zugetragene Ungereimtheiten bzw. Dopinggerüchte um das russische Fussball-Nationalteam bezüglich der WM-Endrunde 2014 in Brasilien minutiös ab, vermeidet jedoch „Schnellschüsse“. Die juristische Pleite, welche das IOK im Moment erleidet, hält die FIFA zweifelsfrei (auch) vor übereilten Schritten bezüglich der WM-Endrunde in Russland ab. Die Rechtsauffassungen, wie sie immer wieder vom IOK wiedergegeben werden, jedoch so antiquiert wie Gepflogenheiten um die Olympischen Spiele des Altertums qualifiziert werden müssen, dürften die FIFA zusätzlich bestärkt haben, mit Bezug auf das Fussball-Team Russlands nach den Regeln der modernen juristischen Kunst und nicht nach längst überholten Gepflogenheiten zu agieren. Oder anders: Die FIFA weiss, dass im Sanktionsrecht durchaus mitgedacht werden darf, ja muss.

Sport-juristischer und medialer Super-GAU für das IOK

(causasportnews / red. / 2. Februar 2018) Dass ein Beschuldigter mangels Beweisen freigesprochen wird, ist im Grunde nichts Aussergewöhnliches. Wenn aber 28 bzw. 39 von 42 Sportlern (bei drei noch nicht abgeschlossenen Verfahren) im Rahmen von Sanktionsverfahren zu Folge ungenügender Beweislage rechtlich rehabilitiert werden, lässt dies mehr als aufhorchen. Geschehen ist das Unerwartete nun rund eine Woche vor Beginn der Olympischen Winterspiele in Südkorea. Das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne hat die Ausschlüsse von Einzelsportlern, welche die Disziplinarkommission des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) im Dezember des letzten Jahres ausgefällt hat, ganz bzw. teilweise aufgehoben. Drei Verfahren sind am TAS noch hängig. Begründet wurden die IOK-Sanktionen von der vom Schweizer Anwalt Denis Oswald präsidierten Kommission auf Grund von Informationen des „Kronzeugen“ Grigori Rodschenkow und gestützt auf den sog. „McLaren-Bericht“ zu den Doping-Betrugspraktiken im russischen Sport im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 2014 in Sotschi. Das TAS hingegen qualifizierte die Beweislage als ungenügend und nahm demzufolge die entsprechenden sanktionsrechtlichen Total- bzw. Teil-Korrekturen vor. Für das IOK bedeutet dieses Verdikt einen sport-juristischen Super-GAU, zeigt jedoch gleichzeitig, dass auch Sanktionsverfahren in Sportverbänden formellen und materiell-rechtlichen Anforderungen genügen müssen, um letztlich auch einer gerichtlichen Beurteilung Stand halten zu können. Das IOK indessen ist bekannt dafür, dass die interne Sportorganisations-Justiz noch nach alter Väter Sitte unter Führung altgedienter Sport-Funktionäre und von eingespielten Seilschaften, die sich meistens an den „guten alten Zeiten“ orientieren, praktiziert wird. Entschieden wird oft im Dunstkreis von Ethik und unter Hochhaltung von Grundsätzen, welche höchstens noch Turnvater Jahn zur Ehre gereichen würden – allerdings Weiterlesen

FIFA WORLD – Zukunftsgerichtete Investition in die Vergangenheit

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Weltmeister-Trainer Joachim Löw mit dem WM-Pokal im FIFA WORLD Football Museum

(causasportnews / red. / 1. Februar 2018) Ein neues Museum gewinnbringend zu betreiben ist fast so unmöglich wie das Matterhorn zu verschieben. Das Museum des Weltfussballverbandes FIFA bildet diesbezüglich keine Ausnahme. Das zum Ende der Ära von FIFA-Präsident Joseph Blatter eröffnete Museum „FIFA WORLD Football Museum“ an bester Lage in der Zürcher City galt beim Amtsantritt von Gianni Infantino als nicht amortisierbare Hypothek und wurde von der neuen Führung des Verbandes entsprechend kritisch betrachtet. Das moderne, renovierte Gebäude mit entsprechendem Mieterausbau war dennoch von Anfang an vielbeachtet. Vor allem deutsche, amerikanische und asiatische Touristen besuchten das nach modernsten architektonischen Gesichtspunkten und auf Animationsbasis konzipierte Museum, das Joseph Blatter als Investition für die Zukunft sah. „Wer die Gegenwart verstehen will, muss sich mit der Vergangenheit befassen, dann sind die Weichen für die Zukunft richtig gestellt“, soll der damalige FIFA-Präsident gesagt haben. Der Verband, der das Museum über die FIFA Museum AG mit über 100 Mitarbeitenden betreibt, ist sich dessen bewusst, dass FIFA WORLD immer einen Kostenfaktor darstellen wird. „Für die Fussball-Historie darf jedoch auch Geld ausgegeben werden“, verlautet immer wieder aus Museums-Kreisen. Allerdings hat sich im vergangenen Geschäftsjahr die Ertragslage stark verbessert. Beachtliche 118 474 Personen haben 2017 die FIFA-Welt im Enge-Quartier besucht, dabei ein Museum der anderen Art erlebt und dafür kritiklos einigermassen stolze Eintrittspreise bezahlt. Immer wieder kann das Museum prominente Besucher vermelden: So waren im Dezember des vergangenen Jahres im Rahmen einer Veranstaltung des „Swiss Sport Forums“ in den Museumsräumlichkeiten immerhin Weltmeister-Trainer Joachim Löw und DFB-Präsident Reinhard Grindel zu Gast. Heute tritt ein neuer Museums-Direktor seine Stelle am Tessinerplatz an. Seine beiden Vorgänger haben für ihn eine gute Basis gelegt, obwohl sie lediglich für kurze Zeit an der Spitze des Museums tätig waren. Unter dem ehemaligen Finanzdirektor der „Art Basel“, Marco Fazzone, verspricht sich die FIFA-Führung eine weiterhin positive Entwicklung im Rahmen des Museumsbetriebs. Der neue Mann im Museum gilt als versierter Fachmann in Finanz- und Businessfragen und ist überdies mit dem Museums-Metier vertraut.

„Todesurteil“ für US-Sportarzt Larry Nassar

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Justitia im Fall von Larry Nassar: Definitiv mit scharfem Schwert, vielleicht sogar mit Cowboy-Boots…

(causasportnews / red. / 31. Januar 2018) Das Drum und Dran war ein bisschen so wie beim Football-Star O.J. Simpson, der vor mehr als 20 Jahren wegen Mordes angeklagt, jedoch 1995 freigesprochen wurde. Doch im soeben entschiedenen Fall ging es für den Angeklagten weniger gut aus: Dem Sportarzt Larry Nassar wurden Sexualverbrechen an minderjährigen Turnerinnen vorgeworfen; die Richterin, Rosemarie Aquilina, sprach ihn vor wenigen Tagen schuldig und verurteilte ihn zu bis zu 175 Jahren Haft. Spektakulär an diesem Prozess gegen einen Exponenten aus der Sportszene war weniger die Verurteilung, welche nach dem Teilgeständnis des Beschuldigten auf der Hand lag und allgemein als „gerecht“ qualifiziert wurde, als das Verhalten der Richterin in diesem Aufsehen erregenden Prozess. So eröffnete sie die Entscheidung mit den Worten: „Ich spreche hiermit Ihr Todesurteil aus“ (vgl. NZZ am Sonntag, 28. Januar 2018; „Schutzheilige der US-Turnerinnen“). Sichtlich kostete die Richterin, die den „Fall ihres Lebens“ sichtlich genoss und den Prozess als Tribunal gegen Larry Nassar inszenierte, ihren richterlichen Auftritt aus. Den Geschädigten bot sie eine geradezu exzessive Plattform. In keiner Phase des Verfahrens bestand auch nur der geringste Zweifel daran, dass der Beschuldigte schuldig gesprochen und hart bestraft werden würde. Selbstverständlich war aufgrund der Faktenlage die Verurteilung des Sportarztes gerechtfertigt. Die Richterin nahm im Verfahren dennoch jede Gelegenheit wahr, um den Beschuldigten abzukanzeln und den Gerichtssaal zu einer Bühne der Geschädigten zu machen. Solches ist der etwas speziellen amerikanischen Rechtsprechung, die zuweilen als „Micky Maus-Justiz“ qualifiziert wird, zwar nicht fremd, doch gab die Rolle der zur Objektivität verpflichteten (Schieds-)Richterin, wie sie einer Angehörigen oder einem Angehörigen der Justiz an sich zukommen sollte, auch in den USA zu Diskussionen Anlass. So gehört es auch in Übersee zu den Maximen der Rechtsprechung, dass eine Richterin oder ein Richter einen Prozess unparteiisch führt und auch entsprechend urteilt. Rosemarie Aquilina, die unter der Richter-Robe dem Vernehmen nach am liebsten Jeans und Cowboy-Boots tragen soll, betonte nach der Verurteilung des Sportarztes, dass sie ohne Vorurteile in den Prozess gegangen sei – ein Umstand, der gemäss europäischem Rechtsempfinden selbstverständlich ist. Gemäss Medienberichten sei von dieser Unabhängigkeit im Prozess jedoch nicht viel zu merken gewesen (so die zitierte NZZ am Sonntag). Der Prozess hat wohl nur vom Resultat (Urteil) her gehalten, was er versprochen hatte.

Die sportliche Dimension der Alternative für Deutschland (AfD)

2000px-Eintracht_Frankfurt_Logo.svg(causasportnews / red. / 29. Januar 2018) Die rechtslastige „Alternative für Deutschland“ (AfD) sorgt nun auch im Sport für Schlagzeilen. Der Präsident des traditionellen Bundesligisten Eintracht Frankfurt e.V., Peter Fischer, hat sich mit der Partei, die eine nicht unbedeutende Fraktion im Deutschen Bundestag stellt, angelegt. Oder anders: Die AfD hat nun auch eine sportliche Dimension erreicht. Mit den alternativen Rechten hat der 62jährige Unternehmer und Eintracht-Präsident rein gar nichts am Hut und sprach sich diesbezüglich verschiedentlich pointiert gegen die seines Erachtens untolerierbare AfD-Politik aus. Nun hat er an der Jahreshauptversammlung des Klubs am Sonntag nachgelegt und erklärt, dass Mitglieder oder Wähler der AfD nicht zur Eintracht passen würden. Solche Personen würden als Mitglieder des Vereins abgelehnt, sagte Fischer. Die klaren Worte des Präsidenten sind einerseits nachvollziehbar, schaut doch der Klub auf eine bezüglich braunen Gedankenguts nicht ganz astreine Vergangenheit zurück. Anderseits hat Peter Fischer mit seiner Äusserung eine Diskussion entfacht, deren Ende nicht absehbar ist. Statt Eintracht also Zwietracht in Frankfurt. Selbstverständlich ist umgehend die Rechtsfrage gestellt worden, ob ein Verein Personen, die einer missbeliebigen Partei angehören oder eine solche Partei auch nur schon wählen, als Vereinsmitglieder eines Sportvereins ferngehalten werden können. Das ist grundsätzlich möglich. Ein Verein kann sich auf die Vertragsfreiheit und das vereinsrechtliche Selbstbestimmungsrecht berufen und derartige Personen vom Verein fernhalten. Geht es um die Aufnahme in einen Verein, kann dieser relativ „vieles“, wie Rechtsexperten unisono die Auffassung vertreten. Falls es der Verein überhaupt merkt, dass sich konkret eine Person, die der AfD angehört oder welche diese Partei wählt, für eine Aufnahme in den Verein bewirbt, darf der Verein gestützt auf die Vertragsfreiheit den Abschluss eines Aufnahmevertrages verweigern. Etwas schwieriger dürfte es sein, Vereinsmitglieder, welche der AfD angehören oder diese Partei wählen, aus dem Verein auszuschliessen. Dies ist nur möglich, falls entsprechende Ausschliessungsvoraussetzungen gegeben sind bzw. insbesondere entsprechende Satzungsbestimmungen vorliegen. Mit seinen Äusserungen hat Peter Fischer jedenfalls eine brisante Debatte lanciert. Er wird sich in diesem Zusammenhang jedoch die Frage gefallen lassen müssen, was er etwa gegen Hooligans, die Vereinsmitglieder sind, zu tun gedenkt. Die Frankfurter Hooligans gehören zu den militantesten Vertretern der Zunft und wirken seit Jahren relativ unbehelligt.

Anzeige bei der EU-Kommission gegen Vertragsstrukturen in der Formel 1 zurückgezogen

(causasportnews / red. / 26. Januar 2018) flag_yellow_highDie Rennställe Alfa Romeo Sauber und Force India haben die im September 2015 gemeinsam bei der EU-Kommission eingereichte Anzeige wegen behaupteter wettbewerbsrechtswidriger Ausgestaltung der Vertragsstrukturen in der Formel 1 zurückgezogen. Die beiden Rennställe hatten sich insbesondere durch das Regime der Ausschüttung der Preisgelder sowie der Verteilung anderer Mittel benachteiligt gesehen und machten Verstösse gegen Art. 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; Art. 102 AEUV verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung) geltend. Nach dem zwischenzeitlich erfolgten Wechsel der Geschäftsführung in der Formel 1 von Bernie Ecclestone zu Chase Carey und anderen, damit einhergehenden Veränderungen sind Alfa Romeo Sauber und Force India zum Schluss gelangt, dass sich die von ihnen identifizierten problematischen Aspekte intern lösen lassen werden. Der in Anbetracht dessen erfolgte Rückzug der Anzeige bei der EU-Kommission bindet diese allerdings nicht; sie ist insbesondere nicht daran gehindert, die fraglichen Praktiken und Vertragssysteme aus eigenem Antrieb (weiter) zu untersuchen und – falls sie zum Schluss gelangen sollte, dass sie das EU-Wettbewerbsrecht verletzen – entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Ein „Papiertiger“ gegen die FIFA

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Sitzungssaal der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Bild: PPCOE)

(causasportnews / red. / 24. Januar 2018) Das neue Jahr ist noch jung, doch bereits im ersten Monat 2018 erfolgen aus dem politischen Lager die ersten „Nadelstiche“ gegen die FIFA. Diesmal ist es die Parlamentarische Versammlung des Europarates in Strassburg, die heute ein neues Kontrollgremium zur Überwachung ethischer Grundsätze im Rahmen grosser Sportverbände – welches allerdings im Rahmen der EU angesiedelt werden solle – gefordert hat. Auch wenn sich die gefasste Resolution gegen alle grossen Verbände und Sport-Organisationen, so auch das Internationale Olympische Komitee (IOK), richtet, ist evident, dass in erster Linie der Weltfussballverband ins Visier genommen werden soll, weil gemäss Erklärung aus Strassburg künftig mit diesem Kontrollorgan sicher gestellt werden soll, dass Wahlen bezüglich wichtiger Funktionen im Verband „integer“ verlaufen. Einzelne Parlamentarier/innen stossen sich nämlich seit geraumer Zeit an der Personalpraxis von FIFA-Präsident Gianni Infantino; ihm wird vorgeworfen, Weiterlesen