Das internationale Sport-Schiedsgericht (Court of Arbitration for Sport, CAS) in Lausanne hat eine im Rahmen der EM-Qualifikation gefällte Entscheidung des europäischen Fussball-Kontinentalverbandes UEFA in einem zentralen Punkt aufgehoben. Die fragliche UEFA-Entscheidung war auf einen Zwischenfall anlässlich des EM-Qualifikationsspiels Serbien gegen Albanien am 14. Oktober 20
14 in Belgrad, das unter Ausschluss albanischer Fans ausgetragen wurde, zurückgegangen. Während dieses Spiels war es zu Auseinandersetzungen gekommen, nachdem eine „Drohne“ mit der Flagge Grossalbaniens über dem Spielfeld gekreist hatte. Hierauf waren albanische Spieler attackiert und die Partie letztlich beim Stand von 0:0 abgebrochen worden. In der Folge gingen sowohl die UEFA-Disziplinarkommission als auch die Berufungsinstanz des Kontinentalverbandes davon aus, dass die Albaner aufgrund der Tumulte die Partie nicht hätten fortsetzen wollen, obwohl sie der Schiedsrichter hierzu aufgefordert habe. Deshalb wertete die UEFA in Nyon das Spiel mit 0:3 forfait zu Lasten Albaniens, wobei den Serben die drei Punkte allerdings gleich wieder abgezogen wurden.
Diese Rechtsauffassung liess sich vor dem CAS indessen nicht halten; das Schiedsgericht wandelte das von der UEFAausgesprochene Forfait zu Lasten Albaniens in ein Forfait dessen Gunsten umgewandelt. Den Serben wurden vom Lausanner Schiedsgericht grobe organisatorische Mängel bezüglich der Ausrichtung der Begegnung vom 14. Oktober 2014 entgegen gehalten; die Spieler Albaniens seien zudem vom Schiedsrichter nicht klar aufgefordert worden, die Partie wieder aufzunehmen bzw. fortzusetzen. Mit seinem Verdikt korrigierte das CAS die UEFA-Urteile, die auch ganz allgemein als krasse Fehlentscheidungen qualifiziert wurden. Im Übrigen wurden die weiteren von der UEFA ausgefällten Sanktionen gegen die beiden betroffenen Fussball-Natinalverbände bestätigt.






der Verhaftung von sieben Fussballfunktionären vor dem diesjährigen FIFA-Kongress Ende Mai in Zürich werden alle Vorkommnisse innerhalb und um den Weltfussballverband FIFA unter dem Generalthema „FIFA-Skandal“ abgehandelt. Die Bundesanwaltschaft in Bern hatte die Verhaftungen auf Ersuchen der amerikanischen Behörden vorgenommen. Seither befinden sich die betroffenen Funktionäre in Zürich in Auslieferungshaft. Die Bundesanwaltschaft ermittelt aber auch gegen „Unbekannt“ aufgrund einer Strafanzeige der FIFA selber; dabei geht es um allfällige Delikte im Zusammenhang mit den WM-Vergaben 2018 (Russland) und 2022 (Katar). Diese Vorgänge sind verbandsintern von Michael Garcia, seines Zeichens amerikanischer Staatsbürger, untersucht worden. Der entsprechende, sog. „Garcia-Bericht“ kann derzeit aus juristischen Gründen nicht veröffentlicht werden.