Zahnloses Kläffen des Europäischen Parlaments in der „FIFA-Affäre“

Zu den Akteuren, die einem Drang nach der Kundgabe ihrer Sicht auf die Vorgänge und die Situation in der FIFA aktuell offensichtlich partout nicht widerstehen können, hat sich nun auch das Europäische Parlament gesellt. In einer Entschliessung vom 11. Juni 2015 (2015/2730(RSP)) hat das EU-Organ reichlich laut „gebellt“ – wohl wissend, dass es aufgrund seiner beschränkten Handlungsmöglichkeiten im relevanten Sachbereich sowie der Tatsache, dass die Schweiz (wo die FIFA ihren Sitz hat) nicht Mitglied der EU ist, in keinerlei Hinsicht „beissen“ kann. Ob das dazu beiträgt, dass das Parlament – das selbst im institutionellen Gefüge der Union seit jeher dagegen kämpft, in der Bedeutungslosigkeit zu verschwinden – ernst(er) genommen wird, mag bezweifelt werden.

Die Inhalte der Entschliessung tragen jedenfalls nicht unbedingt dazu bei. So heisst es darin etwa: „in der Erwägung, dass 14 FIFA-Offizielle, darunter ihr Vizepräsident, am 27. Mai 2015 in Zürich von Schweizer Behörden festgenommen wurden …“ – dass die FIFA nicht nur einen, sondern insgesamt acht Vizepräsidenten hat (was die Tragweite dieser Erwägung massiv relativiert), wurde dabei offensichtlich übersehen. Oder: „in der Erwägung, dass von den Schweizer und US-amerikanischen Behörden auch eine gesonderte strafrechtliche Ermittlung dazu eingeleitet wurde, wie die Weltmeisterschaften 2018 und 2022 an Russland bzw. Katar vergeben wurden“ – hier wird geflissentlich verschwiegen, dass es die FIFA selbst war, die Ende letzten Jahres bei der schweizerischen Bundesanwaltschaft eine entsprechende Strafanzeige eingereicht und damit die fraglichen Ermittlungen ausgelöst hat. Oder: „in der Erwägung, dass die FIFA seit vielen Jahren als keiner Rechenschaftspflicht unterliegende […] Organisation gearbeitet hat“ – hier wird tunlichst vermieden darauf hinzuweisen, dass die FIFA schon seit Längerem bspw. nach internationalen Rechnungslegungsstandards öffentlich einsehbar Rechenschaft über ihre finanziellen Gegebenheiten ablegt.

Darüber hinaus wird die FIFA in der Entschliessung geradezu persönlichkeitsverletzend als „notorisch korrupte Organisation“ bezeichnet. Besonders bemerkenswert ist überdies die Erwägung des Europäischen Parlaments, nach der „die aktuellen Festnahmen bestätigen, dass Betrug und Korruption in der FIFA systembedingt, weit verbreitet und anhaltend sind“ – hier blendet das EU-Organ geflissentlich aus, dass eine Festnahme alleine noch nichts über die Frage aussagt, ob die betroffene Person tatsächlich schuldig ist; vielmehr gilt sie bis zu einer entsprechenden, rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Hier hätte den EU-Parlamentariern ein Blick in die eigene „EU-Grundrechtecharta“ sicherlich von Nutzen sein können (Art. 48 Abs. 1: „Jede angeklagte Person gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“).

Vor dem Hintergrund solcher „handwerklicher“ Fehler relativieren sich die in der Entschliessung enthaltenen Forderungen – darunter etwa diejenige nach einem sofortigen Rücktritt des amtierenden FIFA-Präsidenten und der Einsetzung eines „Übergangspräsidenten“ – ganz von selbst. Die Entschliessung des Europäischen Parlaments vom 11. Juni 2015 stellt sich mithin letztlich als ziemlich zahnloses Kläffen dar.

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