Im Gegensatz zum Ständerat (vgl. auch unseren Beitrag vom 5. Juni 2015 zum Beitrag) will der Schweizer Nationalrat die Privatbestechung von Amtes wegen verfolgen lassen. Wie am 26. Juni 2015 bekannt geworden ist, hat die Rechtskommission des Nationalrats mit dem Stichentscheid des Kommissionspräsidenten beschlossen, das in Vorbereitung befindliche Korruptionsstrafrecht in der Schweiz entsprechend auszugestalten. Die zentrale Frage bei der Behandlung des Korruptionsstrafrechts (auch „lex FIFA“ genannt) ist demnach, ob die Strafverfolgung bei Korruptionsverdacht ausserhalb eines wettbewerbsrechtlichen Umfelds auf Antrag oder ex officio erfolgen soll. Der Ständerat trat für die Lösung ein, die Korruption nur auf Antrag hin zu verfolgen, es sei denn, es würden „öffentliche Interessen“ tangiert. Die kleine Ka
mmer des Schweizer Parlaments fasste diesen Beschluss denkbar knapp mit 23 zu 22 Stimmen. Eben nur mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten hat sich nun der Nationalrat für die ex officio-Variante entschieden. Abgelehnt wurde von der Kommission hingegen der Antrag der Linken, eine Whistleblowing-Meldestelle für Korruption zu schaffen. Letztlich dürfte die Entscheidung über die Strafverfolgung bei Korruption knapp fallen.
Nationalrat für Strafverfolgung ex officio bei Privatbestechung
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