
Bild: Stadtpolizei Zürich
(causasportnews / red. / 30. Mai 2016) Dass insbesondere der Fussball der heutigen Zeit kein Raum für Anstand und Fairness der Fussball-„Fans“, die diesen Namen an sich nicht verdienen, darstellt, ist hinlänglich bekannt. Überall in der Welt wird der Fussball sogar von „Fan“-Exzessen überschattet. Alarmierend präsentieren sich die Verhältnisse in Zürich. Die „Fans“, von denen hier die Rede ist, bilden in der Limmatstadt nicht mehr nur eine Randgruppe. Die Berichte nach Fussballspielen in Zürich lesen sich jeweils wie Kriegsreportagen: Randalierende und krawallierende „Fans“, verletzte Polizisten, Sachschäden in schwindelerregender Höhe, ein Fussballstadion, be- und überwacht wie ein Gefängnis für Schwerverbrecher. In Zürich präsentieren sich die Verhältnisse am 1. Mai oft bald moderater als im Rahmen von Fussballspielen, obwohl auch der 1. Mai regelmässig zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und immensen Sachschäden in der Stadt geführt hat. Von einer Eskalation der Gewalt im Rahmen des Fussballs kann bzw. muss seit letztem Mittwoch gesprochen werden, als der Stadtklub, der FC Zürich, nach 28jähriger Zugehörigkeit zur obersten Fussball-Spielklasse (Super League) in die zweite Spielklasse (Challenge League) absteigen musste. Im „Fernduell“ sicherte sich der FC Lugano den Klassenerhalt, der FC Zürich konnte sich nicht mehr retten. Die „Fans“ trieben danach ihr Unwesen – innerhalb und ausserhalb des Stadions „Letzigrund“. Schmähungen, Gewalttätigkeiten, Sachschäden und Strassenschlachten prägten das Bild. Der Präsident des FC Zürich, zweifelsfrei nicht ganz unschuldig am sportlichen Niedergang des Vereins, wurde zur Zielscheibe jeglicher „Fan“-Aggression, wie sie in Zürich noch nie zu erleben war. Vom „Anstand auch in der Niederlage“ war schon gar nichts mehr zu hören.
Zufälligerweise trafen gestern der „gerettete“ FC Lugano und der abgestiegene FC Zürich im Cup-Final unglücklicherweise noch direkt aufeinander; zufälligerweise im Stadion „Letzigrund“ in Zürich (weil bspw. in Bern wegen der Auswüchse rund um Fussballspiele niemand mehr Lust verspürt, ein Cup-Finalspiel zu organisieren). Der FC Zürich gewann als Absteiger den Cup-Final, was die „Fans“, die eben keine Fans sind, alles andere als über den vier Tage zuvor besiegelten Abstieg hinwegtröstete. Erneut prägten gewalt(tät)ige Exzesse der Zuschauer die Szene – innerhalb und später ausserhalb des Stadions. Die bedauernswerten Spieler, die gestern immerhin einen der beiden Titel im nationalen Fussball geholt hatten, schlichen wie geschlagene Hunde herum und brachten sich in Sicherheit, und auf den bemitleidenswerten Präsidenten des Klubs wurde seitens der Zuschauer und der Medien weiterhin verbal eingeprügelt. Es wäre anders gekommen, wenn er nicht unter Total-Schutz gestanden hätte. Den gewalttätigen „Fans“ ging es weitgehend nicht um den Sport, sondern sie nutzten den Sport, um ihre kriminelle Energie auszuleben. Neben gewaltigen Sachschäden war nach dem gestrigen Cup-Final auch massiver Personenschaden zu verzeichnen: Drei Polizisten erlitten wegen Knallkörpern (Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz und Körperverletzung) Hörstürze, ein Polizist wurde durch eine Metallstange verletzt (Körperverletzung). Es wurden regelrechte „Saubannerzüge“ (Landfriedensbruch; Verstösse gegen das Vermummungsverbot) verzeichnet. Die politischen Behörden wiesen die Polizei an, „deeskalierend“ zu wirken, das heisst, sich demütigen und „verprügeln“ zu lassen. Seit langem ist bekannt, dass in Zürich politische Behörden, insbesondere linken Ideologien verpflichtet, alles andere als „repressions-freundlich“ gelten – auch wenn es um Gewalt geht (anlässlich des 1. Mai und im Zusammenhang mit Fussballspielen). Dass sich aufgrund einer solchen Politik bei derartigen Anlässen kriminelle Energie entlädt und weitgehend ungeahndet bleibt, verwundert nicht weiter. Diese Politik zieht auch je länger je mehr Akteure an, welche von auswärts anreisen und die anti-repressiven Verhältnisse in Zürich für ihre Machenschaften ausnutzen. Die Bevölkerung will das offensichtlich so, ansonsten die Politiker, welche für derartige Exzesse verantwortlich sind, längst abgewählt wären. Von daher kann sich niemand beklagen.

Bild: Stadtpolizei Zürich
Und die Polizisten, welche als „Kanonenfutter“ missbraucht werden? „Die machen das ja freiwillig“, scheint die herrschende Meinung in Zürich zu sein. Selbstverständlich bezahlt die Allgemeinheit einen Grossteil der anfallenden Kosten für Sicherheit und Polizeidienste. Schade ist selbstverständlich, dass der Sport in dieser Form missbraucht wird – als Plattform, auf der sich kriminelle Energie ungezügelt und sanktionslos in Form von Gewalt ausbreiten kann. Es ist eine Tatsache, dass gewalttätige „Fans“ in Zürich keine zu vernachlässigende Randgruppe (mehr) bilden. Von den Gewaltorgien scheinen immer mehr Zuschauer/innen von Fussballspielen berauscht zu werden. Die Szenen seit letzten Mittwoch in Zürich erinnern an das weise Statement, das ein früherer Präsident des „Grasshopper Clubs Zürich“ einmal abgegeben hatte, als die Gewaltexzesse im Rahmen des Fussballspiels überhand nahmen und die Kosten für Sicherheit die Erträge aus den Eintrittsgeldern der Zuschauer immer mehr wegzufressen drohten. „Hören wir doch auf, Fussballspiele vor Publikum auszutragen. Das Publikum braucht es nicht. Die meisten Besucher eines Fussballspiels bereiten doch nur Probleme und kosten mehr Geld als sie bringen. Man kann Fussballspiele doch auch am Fernsehen anschauen“, meinte er. Weil der Präsident des zweiten Grossklubs in Zürich vor allem die immer grösser werdenden Sicherheitskosten im Auge hatte, wurde er für seinen Vorschlag gescholten und die Wichtigkeit der „Fan-Kultur“ beschworen. Eine „Fan-Kultur“, auf die der Sport allerdings verzichten kann. Eine Besserung der Verhältnisse ist nur zu erwarten, wenn derartige „Fans“ als das behandelt werden, was sie sind, und vor allem strafrechtlich verfolgt werden: Als Kriminelle.

(causasportnews / red. / 27. Mai 2016) Heute vor einem Jahr wurde der Weltfussballverband FIFA das erste Mal zum Ziel der US-Justiz: Auf Ersuchen der amerikanischen Behörden verhafteten Schweizer Polizeikräfte im Zürcher Nobelhotel „Baur au Lac“ sieben Fussballfunktionäre, die zum zwei Tage später stattfindenden Wahlkongress des Weltverbandes angereist waren. An diesem Kongress, am 29. Mai 2015, wurde Joseph Blatter für eine weitere Amtszeit als FIFA-Präsident bestätigt, erklärte jedoch in Anbetracht der am 27. Mai 2015 ausgelösten Turbulenzen in und um die FIFA nur wenige Tage nach der Wahl seinen Rücktritt. Die verhafteten Funktionäre wurden u.a. mit Bestechungsvorwürfen konfrontiert, im Morgengrauen des 27. Mai 2016 aus den Hotelbetten geholt und in Schweizer Gefängnissen in Auslieferungshaft gesetzt. Die Schweiz leistete mit den Verhaftungen Rechtshilfe auf Ersuchen der USA. Die Verhaftungsaktion wurde seitens der Amerikaner regelrecht inszeniert; Journalisten aus den USA waren ganz offensichtlich über die geplanten Verhaftungen vororientiert und berichteten live und weltumspannend von den Polizeiaktionen in Zürich. Auch ein Jahr nach den spektakulären Einsätzen der Schweizer Behörden sind die Auslieferungsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen. Anfangs dieses Monats entschied das Schweizerische Bundesgericht über eine weitere Auslieferung an die USA (Urteil des Bundesgerichts vom 2. Mai 2016; 1C_143/2016, i.S. Julio Rocha, Nicaragua).
(causasportnews / red. / 19. Mai 2016) Der FC Biel wird den Lizenzentzug kaum mehr abwenden können und wohl am Ende dieser Fussball-Saison aus der zweithöchsten Spielklasse (Challenge League) relegiert werden. Dass noch eine Wende herbeigeführt werden kann, nachdem nun das Rekursgericht der Swiss Football League (SFL) den zuvor verhängten Lizenzentzug bestätigt hat, glaubt kaum mehr jemand. Der FC Biel nimmt seit einigen Wochen nicht mehr am Spielbetrieb teil und ist bankrott – auch wenn er noch vor kurzem einen Konkursaufschub erwirkt hat (
(causasportnews / red. / 17. Mai 2016) Kurz vor der Vollversammlung („Kongress“) des Weltfussballverbandes FIFA am 13. Mai 2016 in Mexiko City erhielt dieser unerfreuliche Post aus Lausanne: Das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) hatte eine Klage des nationalen Fussballverbands von Gibraltar gegen die FIFA gutgeheissen und wies letztere an, Gibraltar so schnell wie möglich als Mitglied aufzunehmen (vgl.
Der entsprechende
(causasportnews/ vec. / 11. Mai 2016) Der Parallel-Slalom der Snowboarder hat im Kampf um den Verbleib im Olympischen Programm einen Rückschlag erlitten. Anlässlich einer Anhörung am Bezirksgericht in Lausanne kam es zwischen dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) und dem ehemaligen WM-Zweiten, dem amerikanischen Snowboarder Justin Reiter, nicht zu einer Einigung. Das IOC weigerte sich, seine im Juni 2015 gefällte Entscheidung zurückzunehmen. Damals hatte das IOC erklärt, den Parallel-Slalom zugunsten von „Big Air“ aus dem Programm für die Winterspiele 2018 in Pyeongchang zu streichen. Nun wird Reiters Klage, welche auch vom Deutschen Snowboardverband unterstützt wird, im ordentlichen Verfahren geklärt werden müssen. Der Snowboarder setzt in seinem juristischen Kampf auf die Olympische Charta, die in Abschnitt III vorsieht, dass das olympische Programm nicht später als drei Jahre vor Beginn der jeweiligen Spiele geändert werden darf. Das IOC hat die in casu fragliche Entscheidung am 8. Juni 2015 veröffentlicht. Bis zur Eröffnung der Winterspiele in Südkorea am 9. Februar 2018 waren es demnach zu diesem Zeitpunkt noch 2 Jahre und 246 Tage. Justin Reiter geht es bei seinem juristischen Kampf nach eigenem Bekunden vor allem um junge Athleten, welche den olympischen Traum – auch in dieser Disziplin – leben wollen und sollen; für sie wolle er diesen Prozess gegen das IOC gewinnen.
(causasportnews / rem. / 5. Mai 2016) „Totgesagte“ leben bekanntlich länger: Wer meinte, dass der verhinderte Spielervermittler Laurent Piau, nachdem er den juristischen Kampf gegen die FIFA bzw. das von ihr erlassene Spielervermittler-Reglement sogar auf der Ebene der Europäischen Union (EU) verloren hatte, die Angelegenheit ruhen lassen würde, sieht sich eines Besseren belehrt: Der frühere Lehrer ist nach wie vor umtriebig und hat jüngst ein Urteil des „Cour d’Appel de Paris“ in dieser Sache provoziert. Dieses fiel indessen – einmal mehr – zu seinen Ungunsten aus.