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Ein Sport(ler)-Drama geht ins zwölfte Jahr

causasportnews / 1215/12/2024, 29. Dezember 2024

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(causasportnews / red. / 29. Dezember 2024) Jeweils zum Jahresende rückt er wieder in die Schlagzeilen, und das seit dem 29. Dezember 2014, nachdem sich ein Jahr zuvor, am 29. Dezember 2013, ein Drama ereignet hatte, das die Sport- und die restliche Welt noch immer erschüttert. An jenem 29. Dezember 2013 verunfallte der ehemalige Formel 1-Champion Michael Schumacher in Méribel in den französischen Alpen beim Skifahren. Nach sieben Weltmeistertiteln in der Königsklasse, 91 Renn-Siegen und 155 Podest-Platzierungen wurde ihm beim Skifahren ein unpräparierter Pistenabschnitt zum Verhängnis: Er zog sich bei einem Sturz irreversible Kopfverletzungen zu. Welcher Zynismus – welch’ ein Drama! Von 1991 bis 2012 überstand der wohl charismatischste und resultatmässig (zusammen mit Lewis Hamilton) erfolgreichste Formel 1-Fahrer der Neuzeit die bekanntlich nicht ungefährlichen Rennen, beim Freizeit-Skifahren schlug das Schicksal unbarmherzig zu. An jenem 29. Dezember 2013 nahm das Drama um den Sport-Star seinen Anfang. Seither ist der Deutsche, der sein Leben seit geraumer Zeit am Genfersee verbringt, der Öffentlichkeit entrückt. Das Drama um Michael Schumacher, der am 3. Januar 2025 56 Jahre alt wird, geht jetzt dann ins zwölfte Jahr. Ein Ende dieser Tragödie ist nicht abzusehen. Die Spekulationen um den Gesamt- und insbesondere den Gesundheitszustand des ehemaligen Stars auf allen Formel 1-Pisten werden weitergehen.

Das Drama um den Deutschen ist auch eine (betrübliche) Medien-Geschichte. Die Familie des Sportidols schirmt den verunfallten Champion konsequent von der Aussenwelt ab. Eine Vorgehensweise, welche natürlich im Medien-Business, das heute weitgehend auch voyeuristische Züge aufweist, schlecht ankommt; wobei man sich insbesondere die Trilogie des Sportes, nach dem er funktioniert, zu vergegenwärtigen hat. Einen Teil des Sport-Business’ machen die Medien aus – neben dem realen Sport und dem Kommerz; im vergleichbaren, professionellen Fussball werden immer wieder als Basis-Elemente pointiert genannt: Fussball ist eben Fussball (Sport), Fernsehen (Medien) und Flaschenbier (Kommerz). Das mag in der «Causa Michael Schumacher» eine Erklärung dafür sein, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf zu haben glaubt, am Schicksal um den Verunfallten und Verletzten permanent teilhaben zu dürfen. Selbstverständlich kann ein solches Recht auf öffentliche Anteilnahme an dem Schicksal dieses Sport-Idols nicht damit begründet werden, Michael Schumacher sei eine «relative Person der Zeitgeschichte» (vgl. hierzu etwa die Ausführungen im «Basler Kommentar», 7. Auflage, 2022, Rz. 20 zu Art. 28 ZGB), weshalb die Öffentlichkeit, vor allem repräsentiert durch die Medien, auch ein Recht habe, den aktuellen Werdegang des verunglückten Sportlers mitzuverfolgen. Was völlig verfehlt ist, da hier der Persönlichkeitsschutz (Art. 28 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) zum Tragen kommt, z.B. hier vordergründig das Recht des ehemaligen, herausragenden Sportlers am eigenen Bild (bezüglich des Verunglückten) und somit jede Wiedergabe von Fotos verhindert werden kann. Nur wenige wissen, wie sich der Gesundheitszustand von Michael Schumacher derzeit präsentiert. Nicht mehr der strahlende Renn-Sieger steht nun im Zentrum des Interesses, sondern die nach der brillanten Karriere vom Skiunfall malträtierte Person. Es geht also (auch) um die Privat-, Geheim- und Intimsphäre («Basler Kommentar», Rz. 23 ff. zu Art. 28 ZGB), die es zu wahren und zu sichern gilt, falls dies die Familie des Sportlers so wünscht. Dies heisst vor allem, dass verhindert werden darf, dass Bild-Aufnahmen des verunfallten Sportlers in die Öffentlichkeit gelangen. In dieser Hinsicht geht die Familie Schumacher rigoros gegen alle Versuche vor, dass aktuelle Bild-Aufnahmen von Michael Schumacher nach aussen getragen werden. Sie geht hier, falls notwendig, gegen natürliche und juristische Personen, die an solchen Persönlichkeitsverletzungen mitwirken (Art. 28 Abs. 1 ZGB), konsequent, auch zivilrechtlich, vor. Diese Situation «motiviert» auch immer wieder Ganoven und halbseidene Gestalten dazu, z.B. Bilder und Informationen über den Zustand des Verunglückten öffentlich zu machen; vor Erpressungen wird nicht zurückgeschreckt. Es scheint fast an der Tagesordnung zu sein, dass die Familie mit entsprechenden Erpressungsversuchen (Geld gegen Veröffentlichungsverzicht) behelligt wird. Eine Zeitung sprach in diesem Zusammenhang kürzlich von «Jagdszenen am Genfersee»; im Artikel («Tages-Anzeiger», Zürich, 21. Dezember 2024) wird beschrieben, wie Erpresser mit dem Drama und mit der Situation um Michael Schumacher durch angedrohte Bild-Veröffentlichungen Kasse machen wollen. Demnach muss geradezu von einer mehr als betrüblichen Perpetuierung des Dramas auf anderer Ebene nach dem Unfall vom 29. Dezember 2013 auf anderer Ebene gesprochen werden.

Schumacher-Erpresser versuchten private Fotos zu Geld zu machen

causasportnews / Nr. 1159/07/2024, 8. Juli 2024

(causasportnews / red. / 8. Juli 2024) Die neuste, geradezu ungeniessbare Erpresser-Geschichte um den seit über zehn Jahren der Öffentlichkeit entrückten Ex-Rekord-Weltmeister in der Formel 1, Michael Schumacher (vgl. auch causasportnews vom 29. Juni 2024), fördert immer mehr Details zu Tage. So geht es nach Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft um private Fotos, an deren Nichtveröffentlichung die Familie Schumacher, die den verunglückten, heute 55jährigen Ex-Star konsequent von der Öffentlichkeit abschirmt, ein Interesse haben könne. Die beiden in Deutschland verhafteten Täter sollen der Familie des Ende 2013 verunglückten und schwer verletzten ehemaligen Top-Sportlers zum Beweis, dass solche Aufnahmen existieren und im Besitze der Täter seien, Fotos zugeschickt haben; Michael Schumacher hat damals offenbar ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Die Erpressung ist gescheitert, die Täter konnten vor der Deliktsvollendung verhaftet werden und sitzen derzeit in Untersuchungs-Haft. Soeben ist zudem ein Hintermann in der Affäre festgenommen worden, der als Mitarbeiter der Familie Schumacher mit der Beschaffung der Fotos in Verbindung gebracht wird. Da die Familie Schumacher im Kanton Waadt in der Schweiz wohnt (und sich der verunglückte Ex-Champion dort wohl im Kreise seiner nächsten Verwandten aufhalten dürfte), ist auch die Schweiz von Ermittlungen betroffen.

Somit gilt es als erstellt, dass der Erpressungsversuch mit Privatfotos vorgenommen worden ist; ebenso, dass in der Erpressungssache selbst keine Weiterungen mehr zu befürchten sind. Unklar ist jedoch, was auf den Fotos, mit denen die Erpressung vorgenommen wurden, zu sehen ist und was mit ihnen geschieht. Zeitungen in Deutschland meldeten, die Bildaufnahmen würden die Formel 1-Legende nach dem schweren Skiunfall in Méribel in den französischen Alpen am 29. Dezember 2013 zeigen. Das heisst, dass die Welt offenbar ein reales Interesse daran hat, den wohl traurigen Zustand von Michael Schumacher bildlich nachvollziehen, bzw. miterleben zu können. Letztlich ist dies nichts als unappetitlicher Voyeurismus, also ein Kernthema gewisser Medien, vor allem der Boulevard- und Regebogenpresse. Die Sensationslüsternheit zumindest eines Teils der Menschheit bewirkt, dass der Unfall-Vorgang von Méribel und die Folgen des tragischen Ereignisses Menschen dazu verleiten oder animieren, das Elend anderer zu Geld zu machen – indirekt und mit gütiger Mithilfe eines Teils der Medien.

Schneller, höher, weiter – muss es immer schneller sein?

causasportnews / Nr. 1105/01/2024, 30. Januar 2024

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(causasportnews / red. / 30. Januar 2024) Wer derzeit die alpinen Skirennen verfolgt, wähnt sich eher in der TV-Serie «Der Bergdoktor» als an Sportveranstaltungen. Praktisch in jedem Speed-Wettbewerb müssen die Rennen der Frauen und Männer unterbrochen werden, damit der Rettungs-Helikopter mehrheitlich schwer verletzte Fahrerinnen und Fahrer ins nächstgelegene Spital fliegen kann. Die teils furchterregenden Stürze nehmen meist ein schlimmes Ende – nicht wie jeweils das Finale in der TV-Serie mit Hans Sigl. Die Realität auf den Rennpisten und was sich dort zuträgt, ist eben mehr als nur eine Gefühlswelt mit medizinischem Touch am «Wilden Kaiser», sondern oft eine Kombination von Pech, Dramen und Schicksalsschlägen an den Austragungsorten im Rahmen des Ski-Weltcups.

Was ist nur los auf den Speed-Strecken im alpinen Skirennsport? Bilden die schlimmen Stürze und die verheerenden Verletzungsfolgen eine Kumulation von Zufällen? Oder handelt es sich um eine unglaubliche und rational nicht nachvollziehbare Pech-Serie? Über die Ursachen dieser Vorkommnisse wird im Moment gemutmasst und gerätselt. Die Rede ist bei den Analysen der teils gravierenden Unfälle von gehäuften, individuellen Fahrfehlern, von Überforderungen der Skiläuferinnen und -läufer bei diesen Geschwindigkeitsexzessen und von objektiven Gegebenheiten, die sind, aber nicht sein müssten. Da sich die Unfälle ausschliesslich in den Speed-Disziplinen Abfahrt und Super-G ereignen, wird auch die entsprechende Sinnfrage gestellt. Es werden zudem Massnahmen diskutiert, etwa massive Tempo-Verringerungen und die Implementierung von noch mehr Sicherheits-Vorkehren. Für viele Betrachter sind die Rennen, in denen teils weit mehr als 100 Stunden-Kilometer erreicht werden, eine sinnlose Raserei geworden. Dass Stürze in diesen Geschwindigkeitsbereichen in der Regel grosse Verletzungsgefahren implizieren, ist evident. Die Unfälle sind sich wiederholende Tatsachen, die Einwilligungen der Fahrerinnen und Fahrer in das vorhandene Risiko hat nur haftungs- und versicherungsrechtliche Bedeutung.

Der Zufall oder was auch immer will es, dass sich in dieser Phase grausamer Stürze, von welcher auch Top-Fahrerinnen und -Fahrer, wie Aleksander Kilde oder Mikaela Shiffrin direkt betroffen sind, der Todestag einer erfolgreichen Rennfahrerin zum 30. Mal jährt. Am 29. Januar 1994 verstarb die Österreicherin Ulrike Maier beim Abfahrtslauf in Garmisch-Partenkirchen unter tragischen Umständen. Der Verlobte mit der gemeinsamen Tochter mussten sich das Drama um die 27jährige Partnerin und Mutter vor dem Fernsehen anschauen. Die «Unfall-Causa Ulrike Maier» wirkt bis heute nach. Die Tragödie führte zudem zu einem strafrechtlichen Nachspiel. Die beiden FIS-Renndirektoren Jan Tischhauser und Kurt Hoch mussten sich zwei Jahre nach dem Todessturz der Fahrerin vor einem Münchner Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten; das Verfahren endete mit einem Vergleich. Die beiden Beschuldigten bezahlten je 10’000 Mark an die Bergwacht.- Nicht nur der Skiunfall von Ulrike Maier bleibt in trauriger Erinnerung. Immer wieder schlug danach das Schicksal im alpinen Ski-Rennsport brutal zu. In der aktuellen Unfall-Häufung blieb der Skisport wenigstens vom Schlimmsten verschont. Aber die Ereignisse lassen mit Blick auf die Zukunft Extremes befürchten. Wahrscheinlich können Tragödien in den Speed-Disziplinen nur verhindert werden, falls die Geschwindigkeiten beschränkt werden; schneller, höher, weiter – zumindest schneller muss es nicht immer sein. Spektakel ist auch anderweitig möglich. Aber auch in diesem Zusammenhang bleiben Worte von Ulrike Maier einige Zeit vor ihrem Todessturz haften. Sie sagte einmal in einem Interview, auf die Gefahren im Skisport angesprochen: «Wenn es vorbestimmt ist, dann passiert es. Dem Schicksal kann man sowieso nicht ausweichen.». Auch dreissig Jahre nach ihrem Tod wirkt diese Aussage nach.

Der Unfalltag einer Sport-Ikone jährt sich zum zehnten Mal

causasportnews / Nr. 1095/12/2023, 29. Dezember 2023

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(causasportnews / red. / 29. Dezember 2023) Eine Philosophie von «causasportnews» wird geprägt vom Grundsatz: «Sich an Vergangenes erinnern – aber vor allem vorwärts schauen». In einem Fall muss diese generelle Regelung eine Ausnahme erfahren. Grund dafür ist der Unfalltag eines renommierten Sportlers, ein Tag, der sich am 29. Dezember 2023 zum zehnten Mal jährt. Vor zehn Jahren ging eine Schreckensmeldung um den Globus, als bekannt wurde, dass Michael Schumacher bei einem Skiunfall in Méribel (Frankreich) schwer verletzt worden sei. Der 29. Dezember 2013 war der Tag, an dem die Formel 1-Legende nicht von dieser Welt abtrat, aber ihr seither entrückt ist. Dieser Zustand dauert bis heute an. Über den Gesundheits-Status des siebenfachen Weltmeisters in der Königsklasse des Automobil-Rennsports ist nichts bekannt; es steht aber, keine Zweifel, schlimm um ihn. Es ist gut, dass der Rennfahrer, der 307 Formel 1-Rennen unbeschadet überstanden hatte und bei einem Skiunfall, bei dem die unglücklichsten Umstände zusammentrafen und tragische Folgen zeitigten, von seiner Familie gegenüber der Öffentlichkeit abgeschirmt wird. Am 3. Januar 2024 wird der aus dem Deutschen Kerpen stammende Spitzensportler 55 Jahre alt. Wenn von Michael Schumacher als Sportler gesprochen wird, ist dies untertrieben. Er ist auch nicht nur ein Super-Star, ein Ausnahmekönner, wie ihn die Formel 1 kaum je erlebt hat; der Deutsche hat sich gerechtfertigterweise längst den «Helden»-Status gesichert; er gilt als Sport-«Ikone» mit einer Strahkraft, die alles Zeitliche zu überdauern scheint. So sehen es die Medien, und dem ist nichts beizufügen. Im Formel 1-Rennsport hat Michael Schumacher vieles bewegt, vor allem auch in punkto Sicherheit in dieser Risiko-Sportart, in der er sieben Mal Weltmeister wurde, fünfmal sogar hintereinander. Die Formel 1, auch wenn es um eine Fahrer-Weltmeisterschaft geht, lebt primär von den teilnehmenden Akteuren am Lenkrad. Das gilt jedoch üblicherweise nicht für die Kultmarke «Ferrari» (der Rennstall gehörte bis 2014 zum FIAT-Konzern), bei der eben grundsätzlich nicht der Pilot der «roten Pferde» aus Maranello dem Team den Stempel aufdrückt; es prävaliert das Auto. Wer für die Rennsport-Abteilung gewinnt, siegt für «Ferrari»; wer diese Boliden als Fahrer letztlich zum Erfolg fährt, ist an sich irrelevant. Es sei denn, der Pilot heisst Michael Schumacher … Er hat in seiner «Ferrari»-Zeit zwei markante Ziele erreicht: Zum einen gelang es ihm, das oft labil agierende Team aus Italien regelrecht zum Erfolg zu treiben; zum anderen ist es ihm als Perfektionist dank deutscher Gründlichkeit gelungen, aus der Mannschaft ein konstantes Sieger-Team zu formen. Michael Schumacher personifizierte nicht nur die Formel 1, sondern auch die Marke «Ferrari».

Auf der ganzen Welt, und vor allem auch in Italien, gilt der 29. Dezember 2013 als Schicksals-Tag, ein Schicksals-Tag, an dem der Sport innehielt und seither die ganze Welt das «Prinzip Hoffnung» bemüht, dass die Sport-Legende wieder einmal Teil der Öffentlichkeit würde.

Es ist vielleicht ein Zufall, dass diese Meldung zum tragisch-traurigen Unfall von Michael Schumacher, der sich nun zum zehnten Mal jährt, auch die letzte Meldung von «causasportnews» in diesem Jahr ist. Nicht nur die Sport-Welt verneigt sich zum Jahresende 2023, insbesondere an diesem 29. Dezember, vor einer Sportler-Legende, die dieser Welt nun seit zehn Jahren entrückt ist und dennoch, physisch und als strahlkräftige «Ikone», weiterlebt.

Italien: Sicherer Pistenbetrieb dank Alkoholverbot und Haftpflichtversicherungspflicht

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(causasportnews / red. / 5. April 2022) In Europa neigt sich die Skisaison 2021/22 dem Ende entgegen. Italien wartete per Anfang 2022 mit einer bemerkenswerten Neuerung auf, die das Skifahrer(innen)-Leben auf den Pisten von Bella Italia sicherer machen sollte: Die Regierung setzte durch, dass auf den italienischen Pisten grundsätzlich auf Alkohol verzichtet werden muss. Für den (Haftpflicht-)Fall der Fälle, muss nun zudem von jedem Skifahrenden eine obligatorische Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, dies zur Abdeckung von Schäden, die Dritten gegenüber verursacht werden könnten. Das Alkoholverbot gilt allerdings nicht absolut, sondern orientiert sich an den Vorgaben, die für den Alkoholkonsum auf den Strassen Italiens gelten. Total sicher fährt natürlich Ski, wer gänzlich auf jeglichen Alkoholkonsum verzichtet. Auch andere Länder, wie etwa das Wintersportland Österreich, kennen gleiche oder ähnliche Regeln wie nun Italien. Liberal in punkto Alkohol auf Skipisten verhält sich die Schweiz. Wer allerdings unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, muss mit Nachteilen rechnen, etwa mit der Kürzung von Versicherungsleistungen. In punkto Sicherheit im Schneesport hat Italien zu Beginn dieses Jahres überdies weitere Sicherheitsregeln erlassen; so ist die Helmpflicht für Minderjährige nun kompromiss- und ausnahmslos eingeführt worden.

Wie sich die neuen, restriktiveren Regelungen auf Italiens Pisten in der zu Ende gehenden Saison ausgewirkt haben, ist noch unklar. Informell war in Erfahrung zu bringen, dass zumindest die präventive Wirkung der zum Jahresbeginn eingeführten neuen Normierungen durchaus spürbar sei. Italiens Pistenbetrieb ist wohl sicherer geworden.

Die Krux mit der Skibindung

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(causasportnews / red. / 11. Februar 2022) Es ist der blanke Horror eines Skirennfahrers oder einer Skirennfahrerin, wenn sich bei einem Sturz mit über 100 Stundenkilometern die Bindung nicht öffnet. Ebenso ist es ein Graus, wenn sich eine Bindung öffnet, obwohl sie sich nicht hätte öffnen dürfen. Die Trilogie von Skischuh, Bindung und Ski ist sowohl im Renn- als auch im Breitensport eine Wissenschaft für sich. Deren oberste Maxime lautet: Der Schuh soll aus der Bindung springen, wenn er muss…

Im Breitensport ist die Skibindung regelmässig zu prüfen, um die entsprechende Sicherheit auf den Pisten zu gewährleisten. Das empfiehlt auch etwa die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) regelmässig und grundsätzlich vor Beginn der Wintersaison. Die Erfordernisse an eine Skibindung sind im Rennsport natürlich anders gelagert als im Breitensport. Insbesondere im professionellen Skisport steht ein Heer von Technikern im Einsatz, um unter anderem das Thema «Skibindung» unter Sicherheitsaspekten regelmässig zu fokussieren. Bei Gelegenheits-Skifahrern werden kontinuierliche  Tests empfohlen – aus Sicherheitsgründen und um den haftungsrechtlichen Erfordernissen der Versicherungen, welche an Bindungen, Schuhe und Skis gestellt werden, zu genügen. Ungetestete Skibindung können bei einem Unfall, dessen Ursache beispielsweise im genannten Bereich zu orten ist, zu Kürzungen von Versicherungsleistungen führen. Zu beachten ist im Einzelfall, ob die gängigen, auch internationalen Prüfnormen eingehalten worden sind. Ist etwa die Bindung nicht optimal eingestellt worden und resultiert (daraus) ein Unfall, könnten Versicherungsleistungen zufolge Grobfahrlässigkeit gekürzt werden. Theoretisch. In der Praxis verzichten die Unfallversicherer durchwegs darauf, derartige Regressforderungen zu erheben. In jedem Fall empfehlen Versicherer, Skibindungen regelmässig zu prüfen und das entsprechende «Gütesiegel» auf die Skis kleben zu lassen. Durchwegs wird den heute auf dem Markt angebotenen Skibindungen ein guter Qualitätsstandard attestiert. In den letzten vier Jahrzehnten hat sich die Zahl der Unterschenkelverletzungen beim Skifahren jedenfalls halbiert.

Unfälle im Zusammenhang mit Skibindungen können auch Fragen von Produktefehlern nach sich ziehen. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte gegen Ende des letzten Jahres folgenden Fall zu beurteilen: Bei einer Skiabfahrt stürzte die klagende Freizeit-Sportlerin und verletzte sich. Sie liess vor Gericht ausführen, weil sich die Skibindung nicht geöffnet habe, handle es sich um einen Produktfehler gemäss Österreichischem Produkthaftungsgesetz (PHG). Mit dieser Argumentation drang die klagende Skifahrerin im konkreten Fall allerdings nicht durch. Wegweisend stellte der Oberste Gerichtshof fest, es entspreche gerade nicht dem Stand der Technik, dass sich eine Skibindung in jeder denkbaren Sturzsituation öffne.

Das Thema und der Gerichtsentscheid des Obersten Gerichtshofs Österreichs vom 16. September 2021 wird in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport» (Heft 1/2022) behandelt (www. causasport.org).