(causasportnews / red. / 6. November 2019) Der Schwingsport erlebte in diesem Jahr mit dem Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest im August in Zug einen nationalen Höhepunkt (vgl. auch causasportnews vom 26. August 2019 sowie „Causa Sport“ 2/2019). In vielerlei Hinsicht wirkt die grösste Sportveranstaltung der Schweiz nachhaltig. So muss etwa der OK-Präsident des Anlasses und SVP-Politiker Heinz Tännler den angepeilten Ständeratssitz für den Kanton Zug in einem zweiten Wahlgang erobern; ob der ehemalige FIFA-Direktor und Eishockey-Einzelrichter den Sprung in die „Kleine Kammer“ des Schweizer Parlaments schaffen wird, ist offen und wird sich am 17. November entscheiden. Die Zuger Veranstaltung hat ihm zweifelllos bei der Verfolgung seiner politischen Ziele geholfen und ihm einen Popularitäts-Schub verliehen, obwohl der umtriebige, ehemalige Sport-Funktionär bis anhin mit dem „Schwingsport“ wenig bis nichts am Hut hatte.
Mit Zuger Nachwehen sieht sich zudem ein Spitzen-Schwinger auf etwas andere Art und Weise konfrontiert. Sven Schurtenberger hat den Slogan der Sportartikel-Weltmarke „Nike“ wohl etwas gar wörtlich genommen („just do it“) und liegt nun mit dem Eidgenössischen Schwinger-Verband im juristischen Clinch. Der Verband ist bekannt dafür, Werbung in dieser ehernen, traditionellen Sportart nur sehr restriktiv zu tolerieren. Die Regularien betreffend Werbung für die Aktiven sind streng. Der Sägemehlring gilt grundsätzlich als werbefreie Zone. Das scheint nun dem Schwinger Schurtenberger Sven (so werden die Schwinger gemäss Etikette bezeichnet: Zuerst Familien-, dann Vornamen) zum juristischen Verhängnis zu werden. In Zug wurde nämlich beim 28jährigen Super-Schwinger bei einem Kampf der „Swoosh“ der amerikanischen Sportartikel-Marke „Nike“ zwischen Schuh und Hosenbein sichtbar, was offenbar ein Verstoss gegen die Werberegularien des Verbandes bedeutet. Schwinger Schurtenberger Sven hatte „es“ einfach gemacht – ohne Vorsatz selbstverständlich, wie er auch beteuert. Er steckt nun in einem zivilrechtlichen Verbands-„Strafverfahren“, das wohl eher nicht mit einem „Freispruch“ enden wird. Geht es um Werbung, versteht der Verband seit Jahrzehnten keinen Spass. Immer wieder kommt es deshalb zwischen ihm und werbe-aktiven Schwingern zu juristischen Auseinandersetzungen wegen Verstosses gegen Werberegularien. In den meisten Fällen enden solche Verfahren mit Vereins-, bzw. Verbandsstrafen (vgl. zur Rechtsnatur und die Auswirkungen etwa Urs Scherrer / Rafael Brägger, in: Basler Kommentar Zivilgesetzbuch I, 2018, Rz. 18 ff. zu Art. 70 ZGB). Obwohl „Nike“ gemäss Homepage des Sägemehl-Cracks nicht zu seinen Sponsoren zählt – er wirbt vielmehr für Käse, ein Bestattungsinstitut, für ein Restaurant, ein Autohaus, usw. – ist der Werbeeffekt aufgrund dieser Auseinandersetzung für diese Marke nun bedeutend. Vielleicht zahlt es sich für Schurtenberger Sven am Ende sogar noch aus, dass er getreu dem Slogan des Sportartikel-Weltkonzerns gehandelt hat.