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SFL-Klubs bezogen ungerechtfertigterweise «Corona»-Millionen

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(causasportnews / red. / 7. Oktober 2022) Kaum bildete «Corona» 2020 das dominierende Thema auch in der Schweiz, prasselten aus den Staatskassen Milliarden auf die von der Pandemie betroffene Wirtschaft nieder; auch auf das Eventsegment «Sport». Der helvetische Finanzminister, der soeben seinen Rücktritt angekündigt hat, brüstete sich auf dem Höhepunkt der Krise mit der Heldentat, dass notleidende Unternehmen bereits innerhalb einer halben Stunde nach Antragstellung über teils horrende Beträge an Hilfsgeldern des Bundes verfügen könnten. Das geschah auch. Jedoch erfolgte die Verteilung des Geldsegens ziemlich kopflos, willkürlich, blauäugig und völlig unkontrolliert. Gelder wurden aber nicht nur durch den Bund, sondern auch durch die Kantone verteilt. Viele Unternehmen liessen sich auf diese Weise beglücken, obwohl ihnen etwa die Hilfsgelder des Bundes gar nicht zustanden, weil die skizzierten Bedingungen und Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Auch der organisierte Sport profitierte von den pekuniären Geschenken, welche den Staat noch über Jahre belasten werden. Seit kurzer Zeit passiert nun das, was voraussehbar war: Die öffentliche Hand macht sich daran, zumindest «Corona»-Missbräuche seitens der damals beglückten Wirtschaft rückgängig zu machen; will bezüglich des Sportes heissen: Zu Unrecht beantragt und entsprechend durch den Bund ausbezahlte «Hilfsgelder» müssen durch die ungerechtfertigterweise begünstigten Sportklubs wohl zumindest teilweise zurückbezahlt werden.

In einer dürren Meldung verlautete aus Bern, dass mehrere Klubs der Swiss Football League (SFL) «Corona»-Gelder zurückzuerstatten haben. Angeblich geht es insgesamt um rund vier Millionen Schweizer Franken. Diese Zahl mutet bei 500 Millionen Franken an «Corona»-Hilfen durch den Bund zugunsten des gesamten Sportes, relativ bescheiden an. In Tat und Wahrheit dürfte der Betrag, der durch den organisierten Fussball-Sport unrechtmässig bezogen wurde, massiv höher zu veranschlagen sein. Wie dem auch sei: Auch diesbezüglich scheint es an jeglicher Kontrolle seitens des Staates und an der an sich erforderlichen Transparenz in den Vorgängen zu fehlen, und es dürfte wohl nie schlüssig eruiert werden können, ob die «Corona»-Hilfsgelder auf dem Höhepunkt der Pandemie und danach zu Recht oder zu Unrecht ausbezahlt worden sind. Bei den entdeckten Unkorrektheiten im Rahmen des professionellen Fussballs soll es zu «Überschneidungen» gekommen sein (wohl im «Wettkampf» um Verteilung von Geldern durch Bund und Kantone), verlautete aus der Bundeshauptstadt. Immerhin ist dies eine gelungene Sprachregelung zur Vertuschung auch dieses «Corona»-Finanzdebakels.

13. Mai 2020: Ein Glückstag für den Schweizer Sport

(causasportnews / red. / 13. Mai 2020) Dem 13. Mai wird gemeinhin eine gewisse Symbolik, tendenziell in negativer Hinsicht, zugeordnet. Das Datum lässt immer wieder Raum für Spekulationen und Deutungen. Auch was den Sport betrifft. Für ihn ist der 13. Mai 2020 in der Schweiz in jedem Fall ein Glückstag. Mit Genugtuung und Stolz hat die helvetische Sportministerin Viola Amherd verkündet, dass nun nach dem Geldsegen, der in den letzten Wochen über die offenbar marode Wirtschaft niedergeprasselt ist, nun auch der Sport mit pekuniärer Glückseligkeit bedacht wird. 350 Millionen Schweizer Franken sollen die Schweizer Fussball- und Eishockeyligen vom Staat erhalten; zu einem grossen Teil handelt es sich dabei um A-fonds-perdu-Zahlungen, die über der Sportindustrie ausgeschüttet werden; teils handelt es sich um Darlehen. Begründet wird die generöse Handlung der Schweizer Regierung mit dem Faktum, dass der organisierte Sport viele Arbeitsplätze am Leben erhalten müsse, die im Zuge der „Corona“-Pandemie gefährdet sind.

Apropos Arbeitsrecht: Obwohl noch nicht klar ist, wann und ob die Professionalliga im Fussball ihren Betrieb (mit „Geisterspiele“) demnächst aufnehmen wird, haben lediglich zwei Klubs am vergangenen Montag wieder mit dem Trainingsbetrieb begonnen: Der aktuelle Leader in der Super League, der FC St. Gallen, sowie der Challenge Club mit Aufstiegsambitionen, der Grasshopper Club Zürich, der neuerdings von Chinesen über Wasser gehalten wird (causasportnews vom 14. April 2020). Die anderen Professional-Klubs verzichten derweil auf einen organisierten Trainingsbetrieb, um der Kursarbeitsentschädigung nicht verlustig zu gehen. Die Behörden haben unmissverständlich klargestellt, dass die Ansprüche für Kurzarbeitsentschädigungen umgehend entfallen würden, sobald der Klub-Trainingsbetrieb wieder aufgenommen wird. Das Verhalten der meisten Vereine, ausgenommen der aktuelle Leader FC St. Gallen und GC Zürich, zeigt nicht nur, wie der sportliche Gehalt einer wieder aufgenommenen Meisterschaft einzustufen ist: Spielbetrieb ohne Training – eine seriöse Vorbereitung für einen Wettkampfbetrieb sieht wohl anders aus. Man muss dann bei Aufnahme des Spielbetriebs wohl von einer klaren Verzerrung des Wettbewerbs sprechen, wenn Mannschaften aus rein pekuniären Gründen auf geordnete Trainings verzichten. Aber nach der frohen Botschaft aus der Bundeshauptstadt vom 13. Mai sind die Klubs eh aller finanzieller Sorgen enthoben, und auf die angedachten, künftigen „Geisterspiele“ bei Fortsetzung der Fussball-Meisterschaft kann somit auch getrost verzichtet werden. Die politisch motivierte Grosszügigkeit des Bundesrates stösst allerdings bereits auf massive Kritik. Dass mit Bundesbeiträgen gut bezahlt Fussball- und Eishockey-Professionals alimentiert werden, ist alles andere als unumstritten. Frau und Herr Schweizer haben zudem weitgehend Probleme damit, dass von Misswirtschaft, Hooliganismus und anderen Negativpunkten gebeutelte Sportarten grosszügig mit Steuergeldern bedacht werden. Aber was sich für die Wirtschaft im Allgemeinen ziemt, soll auch im Sport gelebt werden. Und an den Umstand, dass der Sport in der Schweiz weitgehend eine rein private Angelegenheit ist, mag sich in der aktuellen Krisenzeit schon gar niemand mehr erinnern.