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Wie Katar die WM-Endrunde hätte verlieren können

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(causasportnews / red. / 11. November 2022) Es sind unmögliche Zustände im Wüstenstaat Katar: Frauen werden wie Sklavinnen gehalten, auch was nicht mit Geld geregelt werden darf, wird mit Geld erledigt, Schwule und Lesben werden diskriminiert, Arbeiter (wohl keine Arbeiterinnen) werden ausgebeutet, wer Katar gefährlich werden könnte, wird ausspioniert und tagtäglich wird neuer Unsinn aus dem Land am Persischen Golf verbreitet, wie soeben durch den katarischen WM-Botschafter und Ex-Nationalspieler Khalid Salman, der Homosexualität als «geistigen Schaden» (was auch immer darunter zu verstehen sein könnte) gebrandmarkt hat. Nicht einmal englische Hooligans dürfen sich im islamischen, arabischen Staat öffentlich betrinken; eine Bankrotterklärung für den Fussball also. Das Ausmass der Vergabetragödie mit Korruption und anderen, negativen Begleiterscheinungen an Katar wird, obwohl teils bekannt, sichtbar und sichtbarer, je näher der 20. November rückt, der Tag, an dem die Fussball-WM-Endrunde, von der man wünschen würde, sie sei bereits vorbei, mit dem Eröffnungsspiel beginnt.

Im Zuge der aktuellsten Disharmonien im Zusammenhang mit der Vergabe der WM-Endrunde an Katar durch das Exekutivkomitee des Weltfussballverbandes (FIFA) im Jahr 2010 (Zweifach-Vergabe an Russland 2018 und an Katar 2022) ist nicht nur Seufzen und Wehklagen zu hören, sondern auch der Ausspruch: Wie konnte man nur! Und: Hätte man die Entscheide der FIFA-Regierung am 2. Dezember 2010, an diesem schwarzen Tag für den organisierten Weltfussball, an dem der Fussball seine Unschuld durch die Vergabe an das ungeliebte Katar definitiv verloren hat, nicht rückgängig machen können? Hätte man; jedoch nun ist es natürlich zu spät. Das hätte bald einmal, um etwa Schadenersatzforderungen abzublocken, nach der Vergabe an jenem 2. Dezember 2010 geschehen müssen und wäre juristisch praktikabel gewesen.

Der Vergabeentscheid des FIFA-Exekutivkomitees war ein sog. Verbandsbeschluss des nach Schweizerischem Zivilrecht (ZGB; Art. 60 ff.) organisierten Vereins FIFA, der seinen Sitz in Zürich hat. Ein derartiger Beschluss erwächst nicht, wie etwa ein Gerichtsurteil, in materielle Rechtskraft, sondern kann auch wieder geändert werden. So wäre es möglich gewesen, den Vergabeentscheid zugunsten von Katar zu korrigieren, indem die FIFA-Generalversammlung, der sog. Kongress, den Vergabeentscheid des Exekutivkomitees vom 2. Dezember 2010 aufgehoben und einen neuen Beschluss bezüglich der Vergabe, z.B. an die USA, gefasst hätte (die USA, welche auf die WM-Endrunde 2022 gehofft hatten, wurden dann mit der Vergabe der WM-Endrunde 2026 etwas schadlos gehalten; die Vergabebehörde der FIFA war 2010 die Exekutive des Verbandes, später wurde die Vergabekompetenz an die Generalversammlung übertragen). Eine derartige, korrigierende Beschlussfassung hätte nicht einmal gross begründet werden müssen. Im Vereinsrecht kann nämlich ein Beschluss durchaus durch einen anderen Beschluss ersetzt werden. Da das Desaster mit Blick auf Katar erst allmählich sichtbar wurde, blieb das Anfechtungsrecht (Art. 75 ZGB) bezüglich des Exekutivkomitee-Beschlusses eine rechts-theoretische Spielwiese. Die Anfechtung hätte innerhalb eines Monats erfolgen müssen; zudem hätten Gesetzes- oder Satzungsverletzungen (der FIFA) geltend gemacht und bewiesen werden müssen. Somit bleibt einzig das a posteriori zu ziehende Fazit, dass man Katar die WM relativ locker wieder hätte entziehen können. Das FIFA-Parlament (der Kongress) wusste aber wohl nicht einmal von dieser Möglichkeit. Stimmt die Kasse für die FIFA-Mitglieder (Nationalverbände), will sich niemand exponieren. Resigniert könnte kurz vor dem Anpfiff zur WM-Endrunde im Mini-Staat Katar zusammengefasst werden: Nun spielen und spielen lassen! – Damit der Sport nun doch die zunehmende Frustration verdrängen möge.

Verliert Katar die Fussball-WM-Endrunde 2022?

Al Wakrah Stadium – Doha, Qatar; © Matt Kieffer

(causasportnews / red. / 12. April 2020) Es war die wohl schlimmste Niederlage der Amerikaner in der internationalen Sportpolitik, als das Komitee (Exekutive) des Weltfussballverbandes FIFA am 2. Dezember 2010 am selben Tag die WM-Endrunden 2018 an Russland (2018) und an Katar (2022) vergab. Katars Verband schwang zum Erstaunen der ganzen Welt mit 14 Stimmen obenaus (WM-Endrunde 2022); der Verband Amerikas blieb mit 8 Stimmen auf der Strecke. Nicht besser erging es England (0 Stimmen), das bezüglich der WM-Endrunde 2018 gegen Russland (13 Stimmen) regelrecht gedemütigt wurde. Nach diesen WM-Endrunden-Vergaben zum gleichen Zeitpunkt erhob sich ein Sturm der Entrüstung. Vor allem England geriet damals mehr in Wallung als beispielsweise nach dem beschlossenen „Brexit“. Auch Amerika hat die Schmach von Zürich nie verwunden, auch wenn der US-Verband, zusammen mit Mexiko (!) und Kanada, vor rund zwei Jahren den Zuschlag für 2026 erhielt. Sicher ein damals kluger Schachzug der FIFA, über der seit 2015, nach Verhaftungen von FIFA-Funktionären in Zürich, das Damoklesschwert der US-Justiz bedrohlich tief hängt. Mit dieser Vergabe an den US-Verband verschaffte sich die FIFA politisch etwas Luft bezüglich der „Bedrohung“ durch die amerikanische Justiz. Aber Amerikaner vergessen nicht: So wundert es nicht, dass nun in einer neusten Anklageschrift des US-Justizministeriums zu den Vorgängen und Verfahren rund um den „Komplex FIFA“ diese Vergaben 2018 und 2022 in den Fokus der amerikanischen Justiz rücken (nebst den ebenfalls umstrittenen Vergaben 2006, 2010 und 2014). Die Rede ist insbesondere von gekauften Stimmen. Und es werden in diesem Zusammenhang damalige FIFA-Exekutivkomitee-Mitglieder namentlich genannt. Einigermassen unlauter oder sogar deliktisch sollen Aktivitäten von Wahlmännern bezüglich der WM-Vergabe 2018 (Russland) gewesen sein. Auch mit Blick auf Katar (2022) sei es zu gravierenden Verfehlungen gekommen. Eine Schlüsselrolle soll dabei dem langjährigen UEFA-Präsident Michel Platini zugekommen sein, dem neuerdings Gelüste auf das FIFA-Präsidium nachgesagt werden (vgl. dazu auch causasportnews vom 31. Dezember 2019). Wie sich das US-Verfahren weiterentwickeln wird, ist derzeit nicht auszumalen. Sicher ist hingegen, dass, falls sich Unregelmässigkeiten und eine getürkte Beschlussfassung mit gekauften Stimmen erhärten sollte, „Katar 2022“ wankt. In einem solchen Fall müsste dem Verband von Katar das Austragungsrecht entzogen werden – allenfalls auch kurz vor der WM-Endrunde. Rechtlich ist das durchaus möglich und allenfalls sogar geboten: Auch Vergabebeschlüsse des Vereins FIFA (Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) erwachsen nicht in materielle Rechtskraft und liessen sich durchaus abändern bzw. neu fassen, falls z.B. Vergabe-Unregelmässigkeiten oder Bestechungsvorgänge nachgewiesen werden könnten (und dann etwa Sponsoren Druck machen würden). Diesbezüglich ist das noch mehr belastete Turnier in Russland aus dem „Schneider“, weil die Endrunde im Lande von Wladimir Putin bereits Geschichte ist. Zwischenzeitlich hat sich die FIFA auch neue Vergaberegeln gegeben: Seit kurzer Zeit wird die WM-Endrunde-Vergabe durch die Vollversammlung der FIFA (Kongress – Versammlung aller Mitgliederverbände der FIFA) vorgenommen und nicht mehr durch die (damals) bestechungsanfällige(re) Exekutive (FIFA-Exekutivkomitee). Der WM-Vergabebeschluss betreffend 2026 wurde von der FIFA-Vollversammlung gefasst…