
(causasportnews / red. / 16. Mai 2019) Der „Komplex Fussball“ wird zum Prüfstein für den amtierenden Bundesanwalt Michael Lauber. Der Mann, der sich nicht mehr (an Treffen mit dem FIFA-Präsidenten) erinnern kann, steht unter „Wahl-Druck“, doch dieser ist temporär gewichen, bleibt aber grundsätzlich dennoch bestehen. Die Gerichtskommission des Eidg. Parlaments hat jedenfalls entschieden, die auf den Juni vorgesehene, mögliche Wiederwahl des Bundesanwaltes in den Herbst zu verschieben. Die Kommission erhofft sich bis dann Erkenntnisse und entsprechende Entscheidgrundlagen bezüglich der möglichen Wiederwahl, die nach Abschluss eines Disziplinarverfahrens gegen den amtierenden Bundesanwalt zu gegebener Zeit vorliegen sollten (vgl. auch causasportnews vom 10. Mai 2019). Dreh- und Angelpunkt um den Bundesanwalt bilden nach wie vor die zwei (oder waren es drei?) Gespräche, die Michael Lauber mit FIFA-Präsident Gianni Infantino geführt hat – oder geführt haben soll. Zentral ist dabei das Erinnerungsvermögen der Protagonisten, die sich nicht mehr entsinnen können oder können wollen, ob ein drittes Gespräch geführt worden ist. An zwei Diskussionsrunden in Hotels (!) können sich Michael Lauber und Gianni Infantino offenbar doch erinnern. Dass solche Gespräche ausserhalb der Räumlichkeiten der Bundesanwaltschaft überhaupt stattfinden und zudem nicht schriftlich erfasst werden, mutet nicht nur eigenartig an, sondern bedeuten klare Gesetzesverletzungen. Diese werden aber im Moment bagatellisiert. Der Bundesanwalt verheddert sich in Widersprüche und übersieht, dass die Protokollierungspflicht, die er bis jetzt offensichtlich verletzt hat, geeignet wäre, jegliche Art von Vergesslichkeit zumindest zur Makulatur werden zu lassen. Lebensweisheit: Wer aufschreibt, was er sonst vergessen könnte, läuft kaum mehr Gefahr, zu vergessen…Oder: Was dem Senior der Rollator, ist dem vergesslichen Juristen das Protokoll oder die Aktennotiz.

Im Rahmen des von der Aufsichtsbehörde durchgeführten Disziplinarverfahrens wird nun ein Heer von Juristen und Analysten versuchen abzuklären, wann sich Michael Lauber und Gianni Infantino getroffen haben. Nachdem sowohl bei der Bundesanwaltschaft als auch im Präsidentenbüro der FIFA die Führung von Agenden geradezu zelebriert wird und so wichtig ist wie das Tagesgeschäft, sollte es sich an sich in kurzer Zeit eruieren lassen, wer wann mit wem worüber gesprochen hat. Weshalb nicht einmal die Personen, welche dazu Auskunft geben können, schlicht und ergreifend formell befragen? Affaire à suivre einmal mehr auch in dieser Sache. Die geradezu grotesken Züge, welche die „Causa Bundesanwaltschaft/FIFA“ zwischenzeitlich angenommen hat, dürften letztlich einer erneuten Wahl von Michael Lauber nicht mehr im Wege stehen; zu stark ist der Bundesanwalt in den Berner Politzirkus eingebunden und kann von der an sich unbedeutenden, aber dennoch aussergewöhnlich starken Position der Christlich Demokratischen Volkspartei (CVP) insbesondere in der Bundesverwaltung sowie vom nicht rational erklärbaren Rückhalt im Parlament profitieren. Er wird also dank entsprechender Protektion in Verwaltung und im Parlament kaum über die „Causa FIFA“ stolpern, obwohl er bei nüchterner Betrachtung absolut untragbar geworden ist. Dieses Abbild massiver Verfilzung von Verwaltung, Parlament, Justiz und Medien, nicht zuletzt befeuert durch die kleinmassstäblichen Verhältnisse in der Schweiz, hat den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), Dr. Theo Zwanziger, in letzter Zeit zu lautstarken Protesten gegen die Usanzen von Schweizer Behörden bewogen: Man müsse an der so viel gepriesenen Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz zweifeln, wenn etwa die Kumpanei zwischen der Bundesanwaltschaft und der FIFA betrachtet werde, sagte er in den Medien. Gegen den anerkannt brillanten, deutschen Juristen wird seit Jahren ermittelt – wegen der bekannten Risse im „Sommermärchen“ (WM-Endrunde 2006).