Dopingvergehen, juristische Realitäten und Image-Schaden

(causasportnews / red. / 21. Mai 2019) Die „Operation Aderlass“, die Untersuchungen, Ermittlungen und straf- sowie verbandsrechtlichen Sanktionen rund um das angebliche Dopingnetzwerk des deutschen Arztes Mark Schmidt sorgt permanent für Schlagzeilen insbesondere in Europa. Betroffen sind mehrere Sportarten. So vor allem der nordische Skisport, der anlässlich der diesjährigen Weltmeisterschaft in Seefeld und die schwärzeste Phase um Unappetitliches im Zusammenhang mit Doping erlebt und die aktuelle „Doping-Welle“ apokalyptischen und globalen Ausmasses ausgelöst hat. Der österreichische Langläufer Johannes Dürr ist dabei zentrale Figur und sowohl Täter als auch „Kronzeuge“ bei den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in mehreren Ländern. Seither jagen sich die Doping-Meldungen und outen sich Athleten und deren Helfer selber oder werden demaskiert. So ist kürzlich der österreichische Servicemann des Schweizer Langlauf-Stars Dario Cologna von der Staatsanwaltschaft Innsbruck einvernommen worden (Dario Cologna ist von den Untersuchungen in keiner Weise betroffen). Und kürzlich hat es auch einen ehemaligen Radsport-Star erwischt: Danilo Hondo, der 45jährig Deutsche, hat unter medialem und prozessualem Druck gestanden, Kunde des Arztes Mark Schmidt gewesen zu sein; der Arzt habe ihm 2011 einige Male Eigenbluttransfusionen appliziert. Soweit so gut – was (auch) im Radsport geschieht, scheint niemanden mehr gross zu verwundern. Allerdings präsentieren sich die Fakten bei Danilo Hondo etwas speziell: Bereits vor über zehn Jahren für zwei Jahre wegen Dopings gesperrt, ist der Deutsche seit 2016 Schweizer Strassen-Nationaltrainer und seit 2015 Angestellter des Schweizer Radsport-Fachverbandes „Swiss Cycling“. Männiglich wunderte sich damals, dass der Schweizer Verband einen ehemaligen Dopingdelinquenten einstellte. Nachdem in der heutigen Zeit Verzeihung und Beschönigung gewichtiger sind als Vernunft, verstummten die damaligen Kritiker zwangsläufig. Doch nun hat den Verband mit dem Dopinggeständnis von Danilo Hondo die Realität eingeholt. Es war dies ein „Super-GAU“ für den Verband, der den Trainer fristlos entliess. Die juristische Realität: Derartige Verfehlungen sind gravierend und geben (arbeitsrechtlich) immer einen wichtigen Grund ab, ein bestehendes Arbeitsvertragsverhältnis ausserordentlicherweise und per sofort aufzulösen. Wie die Dopingfälle im Allgemeinen wird der „Kündigungsfall Hondo“ kein bedeutendes Juristen-Futter abgeben. Die tatsachen und die Rechtslage sind derart transparent und offensichtlich, dass das Fazit gezogen werden kann: Sind die Fakten erst klar, lebt es sich juristisch unproblematisch. Nur der „Image-Super-GAU“ für „Swiss Cycling“ dürfte nachhaltig wirken.

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