Der Schweizerische Bundesrat hat am 21. Oktober 2015 zuhanden der Bundesversammlung den Entwurf – einschliesslich einer entsprechenden Botschaft – eines Bundesgesetzes über Geldspiele (kurz: Geldspielgesetz, BGS) verabschiedet. Mit diesem Gesetz sollen alle Glücks- bzw. Geldspiele in der Schweiz in einem einzigen Erlass geregelt werden. Gegenwärtig wird diese Materie durch zwei verschiedene Gesetze (Lotterie- und Spielbankengesetz) sowie mehrere Verordnungen normiert, die teilweise sehr alt und demnach dringend reformbedürftig sind (siehe zu diesem Thema insgesamt Urs Scherrer/Remus Muresan, Handbuch zum schweizerischen Lotterie- und Wettrecht, 2014).
Das BGS soll auch spezifisch sportbezogene Fragen regeln. So sind im Gesetzentwurf insbesondere Bestimmungen über Sportwetten enthalten; zudem soll mit dem BGS eine Strafbestimmung mit Bezug zu (wettbezogenen) Manipulationen von Sportwettkämpfen in das Sportförderungsgesetz eingefügt werden. Die entsprechenden, im Zuge der laufenden Revision des schweizerischen Glücks- bzw. Geldspielrechts geplanten Regelungen werden in einer der nächsten Ausgaben von „Causa Sport“ einer kritischen Würdigung unterzogen.