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Das bittere Ende eines ehemaligen Sport-Funktionärs der Spitzenklasse

causasportnews / Nr. 1152/06/2024, 19. Juni 2024

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(causasportnews / red. / 19. Juni 2024) In den 1990er-Jahren erlangte er einen besonderen Bekanntheitsgrad als Präsident der Professional-Abteilung des Schweizerischen Eishockeyverbandes, der Eishockey Nationalliga GmbH. Diese Abteilung führte er während mehr als zehn Jahren souverän und nachhaltig. Auf dem Höhepunkt seiner Karriere machte der heute 75jährige Franz A. Zölch auch auf anderen Ebenen von sich reden. Er war vielumjubelter Starjurist (obwohl sein juristischer Ausbildungs-Rucksack eher nicht sehr gewichtig war), insbesondere im Bereich Medienrecht, Brigade-General (Miliz-Brigadier) der Schweizer Armee (Hauptverantwortlicher des Truppen-Informationsdienstes, TID), und auch auf dem politischen und gesellschaftlichen Parkett kam niemand am umtriebigen Hansdampf in allen gesellschaftlichen Gassen vorbei. Zusammen mit seiner damaligen Gattin, der immer noch hoch-angesehenen Berner Ex-Regierungsrätin Elisabeth Zölch, verkörperten der Spiezer Hoteliers-Sohn mit Ehefrau nicht nur in Bern und Umgebung so etwas wie das Traumpaar des helvetischen Jetsets. Was Elisabeth und vor allem Franz A. (A steht für Adolf) Zölch auch taten, wurde zum Medienthema oder zum Gegenstand von «Homestorys». Franz A. Zölch hatte sein juristisches Handwerk beim legendären Zürcher Medienrechtler und Anwalt Hans W. Kopp erlernt, dessen Frau, Elisabeth Kopp, erste Bundesrätin wurde und, weil sie ihren Mann wegen eines Klienten gewarnt hatte, unrühmlich aus der Landesregierung verjagt wurde. Franz A. Zölch verhedderte sich letztlich im Medien-Dickicht. In seiner Situation fuhren die Medien mit Franz A. Zölch hoch, und fuhren mit ihm auch wieder hinunter. Irgendwann, nach dem der Ex-Eishockey-Funktionär sein Präsidentenamt abgegeben hatte, muss etwas Gravierendes vorgefallen sein. Offenbar, so die Gerüchteküche, hatte der joviale und vertrauenerweckende Berner Oberländer, in seiner Medienrechts-Kanzlei einen potenten Klienten verloren; das Geld wurde knapp und knapper. So ging es dann bergab. Franz A. Zölch bewegte sich immer mehr in Richtung «Schuldenfallen». Letztlich wurde gemutmasst, der von ihm angehäufte Schuldenberg sei im Bereich von zehn Millionen Franken anzusiedeln. In dieser wirtschaftlich elenden Situation soll der ehemalige Starjurist und anerkannte, erfolgreiche Ex-Eishockey-Präsident, der gesellschaftlich längst erledigt war, begonnen haben, Freunde und Bekannte anzupumpen, um dem finanziellen Elend zu entrinnen. Dumm nur, dass Franz A. Zölch offenbar nie daran dachte, die erbettelten Darlehen zurückzuzahlen. Der im 76. Lebensjahr stehende, ehemalige prominente Erfolgsmann wurde 2022 rechtskräftig wegen mehrfachen Betrugs verurteilt und mit 4 Jahren und 5 Monaten Freiheitsstrafe sanktioniert. Angeblich wegen eines Nierenleidens entzog sich Franz A. Zölch bis heute dem Strafvollzug. Die Gläubiger wirkten aktiv mit, dass der Verurteilte sich nicht definitiv der Strafe würde entziehen können. Geschädigte versuchten, die zuständigen Behörden zu aktivieren, damit das Urteil endlich vollzogen würde. Vor dem Wohnhaus des Verurteilten positionierten sich Mahnwachen, usw. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass der Strafvollzug umgehend anzuordnen sei und die geltend gemachten, gesundheitlichen Argumente gegen den Vollzug der Haftstrafe nicht greifen würden. So endet die Geschichte eines ehemaligen erfolgreichen Menschen und umjubelten Ex-Sportfunktionärs nun für ein paar Jahre hinter Gittern. Die Lehre aus diesen Gegebenheiten mit bitterem Ende: Immer nur so lange Schritte unternehmen, wie es die Beinlängen zulassen…

Ein juristisches Eigentor, Unsportliches und Deliktisches ausserhalb des Sportes

causasportnews / Nr. 1114/02/2024, 24. Februar 2024

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(causasportnews / red. / 24. Februar 2024) Sportlerinnen und Sportler sollen auch in einer Zeit, in welcher die Welt aus den Fugen geraten ist, Vorbilder sein. So wollen es Tradition und Legende; entsprechendes Tun und Lassen der Sporttreibenden wird erwartet. Diese Vorbildfunktion sollen Athletinnen und Athleten auch ausserhalb des Sportes vorleben. Zweimal innert weniger Stunden ist dieses Axiom nun malträtiert worden.

Da wäre einmal der begnadete, frühere Weltklasse-Fussballspieler Daniel «Dani» Alves da Silva. Der 40jährige Brasilianer gehörte lange zu den besten Akteuren des FC Barcelona. Von 2008 bis 2016 bildete er den harten Kern der Leistungsträger der Katalanen, der in seiner Karriere insgesamt 46 Titel gewann. Zu Silvester 2022 soll er sich in einer Diskothek gegenüber einer Frau zuerst mehr als unsportlich verhalten haben, bevor er sie dann in einen Toilettenraum lockte und vergewaltigte; ein unentschuldbares Delikt also. So hat es ein Strafgericht in der katalanischen Hauptstadt gesehen und den gestrauchelten, ehemaligen Top-Fussballspieler zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Dani Alves sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Ihm wurde im Strafprozess zum Verhängnis, dass er immer wieder neue, andere Versionen vom Tathergang auftischte und, wie bei «Vier-Augen-Delikten» üblich, schliesslich von einem einvernehmlichen Tun in der Toilette sprach, was ihm das Gericht allerdings nicht abnahm. Es folgte der glaubwürdigeren Version des Opfers.

Wegen krass Deliktischem ausserhalb des Sportes geriet die Berufsboxerin Viviane Obenauf Tagliavini in die Schlagzeilen, die wegen Mordes an ihrem Mann Ende 2022 vom Regionalgericht Oberland in Thun zu 16 Jahren Gefängnis und 12 Jahren Landesverweises verurteilt wurde. In einem vor allem in den Medien hochgekochten Berufungsprozess kämpfte die ehemalige Weltmeisterin dieser Tage um einen Freispruch – obwohl zumindest vieles gegen sie sprach (vgl. auch causasportnews vom 20. Februar 2024). Insbesondere ihr Verteidiger zog alle Register nicht nur der juristischen Kunst, verbreitete vor dem Berner Obergericht Thesen jedwelcher Art, um seine Mandantin freizuboxen und legte sich für seine Mandantin arg ins Zeug. Das alles verfing letztlich nicht, und die Taktik, neben abstrusen Theorien auch die Polizei zu beschuldigen, machte alles noch schlimmer. Mit «Sport ist Mord» hatte das alles nichts zu tun. Das Berufungsverfahren endete soeben erwartungsgemäss mit einem Schuldspruch. Die Ex-Boxerin wird zudem noch härter bestraft als in der ersten Instanz (mit 18 Jahren Haft und mit 14 Jahren Landesverweis). Der vielbeachtete Mordprozess im Kanton Bern wurde letztlich, im übertragenen Sinn, zum juristischen Eigentor. Es bewahrheitete sich wieder einmal das Bonmot: Wenn es der Klientschaft nicht nützt, schadet es der Anwaltschaft sicher nicht.

Früher war mehr Respekt: Sportler als Vorbilder – in Theorie und in der Praxis

causasportnews / Nr. 1030/06/2023, 26. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 26. Juni 2023) Ist von der aktuellen «Causa Breel Embolo» die Rede, wird auch alles das, was früher besser war, bemüht. Wie fühlte sich zum Beispiel Weihnachten an bei Hoppenstedts vor 45 Jahren? Opa Hoppenstedt (Loriot, Vico von Bülow) bemängelte den mager geschmückten Weihnachtsbaum; eben: «Früher war mehr Lametta». Früher war vieles anders und natürlich alles viel besser. So auch bei den Sportlerinnen und Sportlern, die Kinder jener Zeit waren und sind, in der sie leb(t)en. Ein Fussballspieler war auf dem Spielfeld meistens ebenso diszipliniert, wie ausserhalb des Fussballplatzes. Im Spiel sorgte der Schiedsrichter, ein Richter mit entsprechender Kompetenz und Autorität, für regelkonformes Spiel und dafür, dass sich die Spieler auch respektvoll gegenüber allen Protagonisten des Spiels verhielten. Das hat sich weitgehend geändert; heute hat, zumindest im Fussballsport auf höchster Ebene, der Einzel-Schiedsrichter ausgedient. Eine Gruppe, ein Schiedsrichter-Team, ist notwendig, um Korrektheit im Spiel zu garantieren; und um Unsportliches zu korrigieren. Das moderne Erziehungsmittel des Fussballs heisst «VAR» (Video Assistent Referee). Die Mannen werden bis zum heutigen Tag also «Schiedsrichter» genannt. Der Respekt seitens der Sportler dem Schiedsrichter gegenüber ist erstaunlicherweise immer noch ein einigermassen hehres Gut.

In der heutigen Zeit und gleichsam im Zeitalter einer neuen Medien- und Kommunikationskultur sind die Sportlerinnen und Sportler auch Personen des öffentlichen Interesses. Sie sind «gläsern» geworden. Was etwa ein Fussballspieler ausserhalb des Stadions so alles anstellt, wird oft einer breiten Öffentlichkeit zugetragen. Zum Teil haftet den Sportlern auch noch das gängige Klischee an, sie seien Vorbilder. Ein aktuelles Themen-Beispiel liefert aktuell der Schweizer Fussball-Nationalspieler Breel Embolo, Klubspieler bei AS Monaco und Stammakteur der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft. In sportlicher Hinsicht ist der 26jährige Modell-Athlet ein sportlicher Überflieger. Und sonst?

Vor rund fünf Jahren soll der Spieler im Basler Nachtleben regelrecht gewütet haben; bereits früher sorgte der nicht mehr ganz junge Breel Embolo für Negativ-Schlagzeilen ausserhalb des Fussballplatzes. Beleidigungen, teils primitive Beschimpfungen, Drohungen und polysportive Aktivitäten, wie Faustschläge, soll sich der Stürmer erlaubt haben. Dafür ist er nun vom Basler Strafgericht wegen mehrfacher Drohung erstinstanzlich verurteilt worden. Offenbar trotz der klaren Faktenlage zeigt sich der Fussballspieler, der im Ausgang zum normal sterblichen Menschen mit allen Schwächen und Stärken mutierte und den Vorbildcharakter zumindest ausblendete, auch vor Gericht kampfeslustig und will in die Berufung gehen – Demut sieht anders aus; das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig, und für den Spieler gilt die Unschuldsvermutung. Das hinderte den erstinstanzlich verurteilten Spieler nicht, alle und alles rundherum regelrecht zu beschimpfen. Über Instagram vermeldete er, dass nur Gott über ihn richten könne. Alle andern, ausser Gott natürlich, seien eh Arschlöcher.

Dass der begnadete Spieler nicht zu seinen Fehlern steht, ist eine Sache, und selbstverständlich hat er das Recht, das erstinstanzliche Urteil von einer weiteren kantonalen Instanz und allenfalls auch vom Schweizerischen Bundesgericht überprüfen zu lassen.

Am ersten Prozesstag erschien Breel Embolo offenbar lässig und überheblich vor Gericht; diesen Schluss lassen auch die Bilder aus Basel ziehen. Sein Aufzug liess jeden Respekt gegenüber dem Gericht vermissen. Vor Schranken fiel er der Richterin schon einmal ungebührlich ins Wort. Zwar spielt der Fussballstar für die Schweiz, deren Repräsentanten der dritten Staatsgewalt er aber offensichtlich ziemlich geringschätzt. Aber Spiel und Spass im Leben eines Fussballstars sind eben zwei verschiedene Ebenen. Klar, dass der Prozess am Rheinknie ein gewaltiges Medienecho bewirkte, was dazu führte, dass der Monaco-Spieler dem zweiten Prozesstag und der Urteilsverkündigung fernblieb. Diesem «Spiessrutenlauf» habe sich Breel Embolo nicht weiter aussetzen wollen, erklärte dessen Verteidiger und sprach von «Persönlichkeitsverletzung» gegenüber seinem Mandanten. Auf diese krude Art und Weise verliert ein Anwalt zumindest den eigenen Mandanten nicht.

Womit zu beurteilen wäre, ob Sportler auch ausserhalb des Sportfeldes noch zu Vorbildern taugen. Wohl eher nicht. Das müssen sie in der heutigen Zeit auch nicht sein. Vorbildfunktion von Sportlern ausserhalb des Sportes, das war einmal. Früher war eben doch mehr Respekt.

Ein Verhalten eines Top-Sportlers ist dennoch problematisch. Nationalmannschafts-Spieler müssten doch zumindest ein wenig Vorbilder sein und sich respektvoll geben, insbesondere gegenüber dem Land, für das sie im Sport antreten. Der Schweizerische Fussballverband (SFV) wird dem Monaco-Professional nun wohl trotz aller Nachsicht die «gelbe Karte» zeigen müssen. Für die Schweiz zu spielen, auch wenn man sich gegenüber den Staatsgewalten dieses Landes derart respektlos verhält, geht nicht einfach so. Dass Nationalmannschafts-Spieler jeweils das Mitsingen der Nationalhymne verweigern, mag noch angehen; was «national» ist, mutet eh verdächtig an. Aber derart respektloses Verhalten dem Land gegenüber, für das ein Sportler aufläuft, geht gar nicht. Früher war mehr Respekt nicht immer nur negativ.

TdS 2023: Nach den Cyclisten die Juristen

causasportnews / Nr. 1028/06/2023, 19. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 19. Juni 2023) Die diesjährige Schweizerische Radrundfahrt Tour de Suisse (TdS) ist beendet. Gott sei Dank, wäre man geneigt zu sagen. Seit dem Unfalltod des Schweizers Gino Mäder, der in der Abfahrt vom Albulapass (causasportnews vom 16. Juni 2023) stürzte und verschied, war der Sport kein Thema mehr; das konnte und durfte er auch nicht mehr sein. Die Kernfrage lautete seit dem Drama um den Schweizer, ob eine Weiterführung der Tour de Suisse noch zu verantworten sei; aus sport-ethischer und aus sportlicher Sicht. Eher unverständlicherweise entschieden sich die Organisatoren für eine Weiterführung des Rennens. Nachdem aber zwei Teams und mehrere andere Fahrer den Rückzug von der Rundfahrt erklärt hatten, wurde das Radrennen allerdings so oder so ein sportlicher Wettbewerb ohne jeglichen Wert. Nur mit Bezug auf die Statistik ist anzumerken, dass der eher unbekannte, bald 23 jährige Däne Mattias Skjelmose Jensen die diesjährige Schweizer Rundfahrt, die in der letzten Phase zur Tour der Trauer wurde und an der niemand mehr Spass haben oder etwas abgewinnen konnte, als Gesamtsieger beendete.

Der Tod des 26jährigen Gino Mäder in der Schussabfahrt am Albulapass ist so unbegreiflich wie unverkraftbar. Die Trauerbewältigung wird weitergehen. Allerdings rücken nun nach dem Abschluss der Tour 2023 die juristischen Folgen des Unfalls, den der allseits beliebte und geschätzte Schweizer tragischerweise nicht überlebte, ins Zentrum der Abklärungen und Diskussionen. Da die Umstände der Todesfahrt noch nicht schlüssig nachvollzogen werden können, hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden Untersuchungen aufgenommen. Nun müssen unter den vorliegenden Umständen die Juristen den Cyclisten folgen. Die Abfahrt der Pedaleure am Albula in hoher Geschwindigkeit vor der Zielnähe, die Gino Mäder zum Verhängnis wurde, ist ein Kritikpunkt, dem sich die Veranstalter des Rennens ausgesetzt sehen. Im Vordergrund der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dürften die Tatbestände der fahrlässigen Tötung (Art. 117 des Strafgesetzbuches, StGB) sowie allenfalls der Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB) stehen. Unfälle im Zusammenhang mit Radrennen haben immer wieder zu strafrechtlichen Beurteilungen der Vorkommnisse geführt. Im Vordergrund standen meistens Fragen der ungenügenden Sicherheitsvorkehrungen (mangelhafte Absperrungen der Rennstrecken).