Archiv der Kategorie: Allgemein

Ein juristisches Eigentor, Unsportliches und Deliktisches ausserhalb des Sportes

causasportnews / Nr. 1114/02/2024, 24. Februar 2024

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(causasportnews / red. / 24. Februar 2024) Sportlerinnen und Sportler sollen auch in einer Zeit, in welcher die Welt aus den Fugen geraten ist, Vorbilder sein. So wollen es Tradition und Legende; entsprechendes Tun und Lassen der Sporttreibenden wird erwartet. Diese Vorbildfunktion sollen Athletinnen und Athleten auch ausserhalb des Sportes vorleben. Zweimal innert weniger Stunden ist dieses Axiom nun malträtiert worden.

Da wäre einmal der begnadete, frühere Weltklasse-Fussballspieler Daniel «Dani» Alves da Silva. Der 40jährige Brasilianer gehörte lange zu den besten Akteuren des FC Barcelona. Von 2008 bis 2016 bildete er den harten Kern der Leistungsträger der Katalanen, der in seiner Karriere insgesamt 46 Titel gewann. Zu Silvester 2022 soll er sich in einer Diskothek gegenüber einer Frau zuerst mehr als unsportlich verhalten haben, bevor er sie dann in einen Toilettenraum lockte und vergewaltigte; ein unentschuldbares Delikt also. So hat es ein Strafgericht in der katalanischen Hauptstadt gesehen und den gestrauchelten, ehemaligen Top-Fussballspieler zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Dani Alves sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Ihm wurde im Strafprozess zum Verhängnis, dass er immer wieder neue, andere Versionen vom Tathergang auftischte und, wie bei «Vier-Augen-Delikten» üblich, schliesslich von einem einvernehmlichen Tun in der Toilette sprach, was ihm das Gericht allerdings nicht abnahm. Es folgte der glaubwürdigeren Version des Opfers.

Wegen krass Deliktischem ausserhalb des Sportes geriet die Berufsboxerin Viviane Obenauf Tagliavini in die Schlagzeilen, die wegen Mordes an ihrem Mann Ende 2022 vom Regionalgericht Oberland in Thun zu 16 Jahren Gefängnis und 12 Jahren Landesverweises verurteilt wurde. In einem vor allem in den Medien hochgekochten Berufungsprozess kämpfte die ehemalige Weltmeisterin dieser Tage um einen Freispruch – obwohl zumindest vieles gegen sie sprach (vgl. auch causasportnews vom 20. Februar 2024). Insbesondere ihr Verteidiger zog alle Register nicht nur der juristischen Kunst, verbreitete vor dem Berner Obergericht Thesen jedwelcher Art, um seine Mandantin freizuboxen und legte sich für seine Mandantin arg ins Zeug. Das alles verfing letztlich nicht, und die Taktik, neben abstrusen Theorien auch die Polizei zu beschuldigen, machte alles noch schlimmer. Mit «Sport ist Mord» hatte das alles nichts zu tun. Das Berufungsverfahren endete soeben erwartungsgemäss mit einem Schuldspruch. Die Ex-Boxerin wird zudem noch härter bestraft als in der ersten Instanz (mit 18 Jahren Haft und mit 14 Jahren Landesverweis). Der vielbeachtete Mordprozess im Kanton Bern wurde letztlich, im übertragenen Sinn, zum juristischen Eigentor. Es bewahrheitete sich wieder einmal das Bonmot: Wenn es der Klientschaft nicht nützt, schadet es der Anwaltschaft sicher nicht.

Roger Federer bleibt DER Säulenheilige

causasportnews / Nr. 1113/02/2024, 22. Februar 2024

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(causasportnews / red. / 22. Februar 2024) Da können vor allem die Deutschen Medien, vorab die «Bild»-Zeitung, gegen den zurückgetretenen Tennis-Star Roger Federer wettern und ihn herunterschreiben, wie sie wollen: Er bleibt DER globale Säulenheilige, ein Stylit (aus dem Algrierchischen stylos, Säule)! Nicht nur in der Schweiz wird «King Roger» als Volksheld und Schwiegermutter-Typ verehrt. Auch wenn der 42jährige Baselbieter nicht gerade als grosszügig und freigiebig bekannt ist, mag man ihm die knappe halbe Milliarde Schweizer Franken, die der 2024 vom aktiven Sport Zurückgetretene bis jetzt angespart hat, doch herzlich gönnen. Jetzt finden die Deutschen, die es derzeit in allen Sportarten schwierig haben, ihre Heldenverehrung mit Blick auf Sportlerinnen und Sportler an allen Fronten glaubhaft und pragmatisch zu praktizieren, Stylit Roger Federer sei getrieben von «ungewöhnlicher finanzieller Gier» – und überhaupt ein «Abzocker». Gründe für diese Vorwürfe sind nicht die unzähligen, lukrativen Werbeverträge, von denen der Basler auch nach dem Karrierenende profitiert und böse Zungen in der Auffassung bestärken, der Vorzeige-Schweizer wisse wohl kaum mehr selber, für wen und was er werblich in Erscheinung trete. Dass sich die Werbewirtschaft in einem besonderen Kosmos bewegt, ist hinlänglich bekannt. Etwa in dem Sinne, dass der Werbevertrag zwischen Roger Federer und der Pleite gegangenen Credit Suisse dem besten Tennis-Professional aller Zeiten nach wie vor jährlich angeblich eine Million einbringt. Doch dafür kann Roger Federer natürlich nichts.

So werden auch die Abzock-Vorwürfe am Schweizer abperlen wie Gekochtes sich in einer Teflon-Pfanne absondert. Es geht konkret um die Laufschuhe der Marke «On». Wie Roger Federer in dieses Projekt involviert ist, lässt sich nicht schlüssig sagen. Tatsache scheint jedoch, dass diese Schuhe im Billiglohn-Land Vietnam produziert und in den Absatzmärkten, vorwiegend in Europa, zu Höchstpreisen verkauft werden. Angeblich soll das Verhältnis Produktionskosten zu Absatzpreisen etwa bei 1: 10 liegen. Moniert wird, dass die «On»-Schuhe massive qualitative Mängel aufweisen würden. Wie in der heutigen Zeit üblich, ist dieses Thema geeignet, um die Moralkeule kräftig zu schwingen. Wobei fraglich ist, an welchen ethischen Massstäben und Vorgaben Sportschuhe mit Blick auf die Produktionskosten und die Absatzmöglichkeiten gemessen werden sollen. So ist es wohl auch nachvollziehbar, dass Roger Federer wegen seiner Involvierung ins «On»-Schuhprojekt nicht als Säulenheiliger gestürzt wird.

Hat Ex-Boxweltmeisterin Viviane Obenauf Tagliavini zu stark zugeschlagen?

causasportnews / Nr. 1112/02/2024, 20. Februar 2024

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(causasportnews / red. / 20. Februar 2024) Die Kernkompetenz eines Boxers besteht darin, mit den Fäusten zuzuschlagen. Das gilt selbstverständlich auch für die Frauen, die sich in dieser Männerdomäne bewegen. Die Feststellung gilt zudem nur für die Tätigkeiten im Boxring. Ein Boxer oder eine Boxerin darf ausserhalb des Ringes alles, nur nicht zuschlagen, schon gar nicht mit anderen Mitteln als mit den Fäusten; mit diesen grundsätzlich auch nicht. Dieses Thema bildet derzeit einen Berufungs-Prozessgegenstand, der am Berner Obergericht verhandelt wird. Die im Berner Oberland wohnhafte, ehemalige Boxweltmeisterin mit Brasilianischen Wurzeln, Viviane Obenauf Tagliavini, wurde Ende 2022 vom Regionalgericht Oberland in Thun wegen Mordes an ihrem Ehemann verurteilt und mit 16 Jahren Gefängnis sowie mit Landesverweisung bestraft. Die heute 37jährige Ex-Kampfsportlerin bestritt nach dem gewaltsamen Tod ihres Mannes, der in Interlaken einen Gastronomie-Betreib führte und als «Kult-Wirt» galt, jede Schuld, wurde aber aufgrund von Indizien verurteilt. Anmerkung: Indizien lassen Schlüsse zu, sind aber auch wissenschaftliche Beweise, die entsprechend gewürdigt werden.

Das Regionalgericht sah es als erwiesen an, dass Viviane Obenauf Tagliavini ihren Mann mit einem Baseballschläger niedergeschlagen und im Rahmen der Tat mehr Gewalt angewendet habe, als nötig gewesen wäre, um die Tötung des Opfers zu erwirken. Nach Auffassung des Regionalgerichtes hat die Ex-Weltmeisterin also unzulässigerweise ausserhalb des Rings zugeschlagen und zudem derart intensiv mit einer Schlaghilfe, dass die Tat als Mord qualifiziert wurde.

Nun kämpft die im Ring als schlagkräftig gerühmte Frau um einen Freispruch und lässt im seit Montag laufenden Berufungsprozess durch ihren Rechtsbeistand verschiedenste Theorien, die seine Klientin entlasten sollen, vortragen. Es kämen für die Tat auch andere Personen in Frage, ein reelles Tatmotiv sei nicht ersichtlich, die Polizei wolle der Brasilianerin eine Tat in die Schuhe schieben und habe kriminaltechnisch unkorrekt gearbeitet. Es gäbe weder schlüssige Beweise noch logische Schlussfolgerungen, wehrt sich der Verteidiger der Ex-Boxerin im Berufungsverfahren. Ein Tatmotiv sei zudem nicht ersichtlich. Kurzum: Sie sieht sich als Justizopfer. Es sei wahrscheinlicher, dass ein unberechenbarer Ex-Freund ihres Mannes oder ein Angestellter in seinem Gastro-Betrieb, dem kurz vor der Tat gekündigt worden sei, die Verantwortung für den Mord tragen müsse. Anmerkung: Gemeinhin hat eine beschuldigte und angeklagte Person nicht den Beweis der Unschuld, sondern die Anklage den Beweis der Schuld zu erbringen. Dieser Grundsatz wird im Berner Berufungsprozess in einem Schlagabtausch zwischen Anklage und Verteidigung offenbar wild durcheinandergewirbelt.

Taten mit Protagonistinnen und Protagonisten aus dem Box-Milieu sind meistens schillernd und bewegen sich weitgehend im Bereich der niedrigen, menschlichen Instinkte. Wenn es um Tathandlungen ausserhalb des Boxrings, die Leib und Leben betreffen, geht, sind Abgrenzungsfragen delikat. Soll denn ausserhalb des Kampfplatzes verboten sein, was im Ring gefordert wird, nämlich den Gegner mit den Fäusten kampfunfähig zu schlagen? Auch zumindest Verletzungen werden, obwohl dies Box-Befürworter immer in Abrede stellen, bei dieser Sportausübung in Kauf genommen. Geschieht eine Tat allerdings mit einem Baseballschläger, gibt es für solche Handlungen selbstverständlich keine Rechtfertigung. Der durch die erfolgte Berufung der ehemaligen Weltmeisterin notwendig gewordene Berufungsprozesses wird noch ein paar Tage dauern. Auch wenn in diesem Fall keine direkten Beweise gegen die vor Schranken des Berner Obergerichts stehende Ex-Boxerin, für die weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, vorliegen, würde es dennoch verblüffen, wenn Viviane Obenauf Tagliavini den Berner Gerichtssaal zum Wochenende als freigesprochene Frau verlassen könnte.

Frauen-Europameisterschaft 2025: Wiederholt sich das «Wunder von Bern»?

causasportnews / Nr. 1111/02/2024, 18. Februar 2024

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(causasportnews / red. / 18. Februar 2024) Knapp eineinhalb Jahre dauert es noch, dann wird in der Schweiz die Fussball-Europameisterschaft (EM) der Frauen an acht Spielorten ausgetragen. Vom 2. bis 27. Juli 2025 werden 16 National-Teams um den Kontinentaltitel spielen. Die Veranstaltung wirft ihre Schatten voraus. Es kommen allerdings auch gemischte Gefühle auf. Da reichte vor ein paar Tagen die Kommission des Ständerates (kleine Kammer des Parlaments als Kantonsvertretung) für Wissenschaft, Bildung und Kultur nach einem einstimmig gefassten Beschluss die Motion (eine Motion ist ein Vorstoss, der, hier konkret, die Landesregierung beauftragt, tätig zu werden) ein, mit welcher der Bundesrat aufgefordert wird, die Fördermittel des Landes für die Frauen-Europameisterschaft 2025 in der Schweiz auf 15 Millionen Franken aufzustocken. Gesprochen hat die Landesregierung für den Grossanlass in der Schweiz im kommenden Jahr früher (lediglich) 4 Millionen. Diese Summe soll nun nach oben korrigiert werden. Mit Spannung wird die Reaktion des Bundesrates aus der Bundeshauptstadt Bern auf diese Motion erwartet.

Über die Gründe dieses parlamentarischen Vorstosses aus der kleinen Kammer des helvetischen Parlaments kann nur spekuliert werden: Zweifelsfrei ist es für Parlamentarierinnen und Parlamentarier wichtig, sich mit den Exponenten des Sportes gefügig zu stellen. Die Sportwelt garantiert ein wichtiges Wählerpotential. Oder wollten die sport-affinen Parlamentarierinnen und Parlamentarier etwas für die Gleichwertigkeit des Frauenfussballs tun und beispielsweise die Beitrags-Ungerechtigkeit beseitigen, weil der Bundesrat für die Fussball-Europameisterschaft der Männer 2008 satte 80 Millionen bewilligt hatte? Das Turnier wurde übrigens damals in der Schweiz und in Österreich ausgetragen. Weshalb und wofür 80 Millionen Franken gesprochen wurden, weiss niemand so genau. Auch mit Blick auf die Veranstaltung der Frauen im nächsten Jahr ist nicht schlüssig, was mit den Bundesgeldern abfinanziert werden soll. Unklar ist auch, weshalb derartige Veranstaltungen von der öffentlichen Hand mitgetragen werden sollen, setzt konkret der Europäische Fussballverband UEFA jedes Jahr Milliarden um. Staatsunterstützung für derartige Veranstaltungen wäre wohl überhaupt nicht notwendig. Dass nun für die EM der Frauen mehr Geld aus der Bundeskasse fliessen sollen, hängt wohl lediglich mit Egalisations-Bestrebungen zusammen. Schliesslich ist es auch im letzten Jahr mehrfach bewiesen worden, dass der Frauen-Fussball sich mit dem Spiel der Männer durchaus messen kann. Letztlich hat «man» den Frauenfussball auf dem Planeten der Diskriminierten und Zukurzgekommenen einfach gut zu finden. Wahrscheinlich sind es die Frauen einfach wert, dass es ihnen ermöglicht werden soll, sich in ihrer Sportart den Verhältnissen der Männer anzunähern.

Bei der derzeitigen Finanzlage des Bundes wäre es aufgrund rationaler Kriterien eine grosse Überraschung, würde der Bundesbeitrag für die EM der Frauen, die an acht Austragungsorten der Schweiz über den grünen Rasen gehen soll, nach dem Wunsch der Ständerats-Kommission erhöht. Wie in allen Belangen in Bund und Kantonen herrscht in der Finanzpolitik das nackte Chaos. Der Armeechef macht beispielsweise auf gigantische Finanzlöcher im Verteidigungsetat aufmerksam, die verantwortliche Bundesrätin erklärt postwendend, das sei nicht der Fall. Und das ebenfalls verantwortliche Parlament verrät Informations- und Gedächtnislücken – ein intellektuelles Regierungs- und Parlaments-Desaster in Bundes-Bern. Vielleicht wiederholt sich aber im derzeit desolaten Schweizer Staatsgefüge nun das «Wunder von Bern» wieder einmal (erstmals ereignete es sich im Jahr 1954, als Deutschland in Bern überraschend Fussball-Weltmeister wurde), und die UEFA kann sich auf zusätzliche Mittel des Bundes freuen. Zu den Geldern aus Bern sollen übrigens weitere Millionen von den acht Austragungsorten der Frauen-Fussball-EM und den jeweiligen Kantonen kommen.

Schockierendes, Tragisches und Ungeklärtes

causasportnews / Nr. 1110/02/2024, 16. Februar 2024

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(causasportnews / red. / 16. Februar 2024) Nicht nur die Leichtathletik-Welt ist geschockt: In der Nacht auf den 12. Februar 2024 verstarb im Alter von erst 24 Jahren der Marathon-Weltrekordhalter Kelvin Kiptum. Der Kenianer kam bei einem Autounfall ums Leben. Vor ein paar Monaten stellte der begnadete Langstreckenläufer anlässlich des Chicago-Marathons am 8. Oktober 2023 mit 2:00:35 einen Fabel-Weltrekord auf. Nun ist der Kenianer mit noch Lauf-Potential ohne Ende tragisch von dieser Welt geschieden. Sein Ableben löste in Kenia eine Staatstrauer aus, nachdem sich die Todesnachricht in Windeseile verbreitete. Der Marathon-Weltrekordhalter sass selber am Steuer seines Autos mit dem Kelvin Kiptum mit einem Baum kollidierte. Der Trainer des Weltrekordhalters, Gervais Hakizimana, der mit Kelvin Kiptum im Auto sass, verstarb mit seinem Schützling. Eine weitere Person wurde schwer verletzt.

Nur zwei Tage später wurde eines Radstars gedacht, der vor genau zwanzig Jahren starb: Marco Pantani. Die Leiche des 34jährigen Italieners wurde am 14. Februar 2004 in einem Hotel in Rimini gefunden. Um den Tod des Ausnahmeathleten, den sie nicht nur in Italien den «Piraten» nannten, entbrannten Diskussionen, und es wurden Mutmassungen und Spekulationen zuhauf angestellt. Das tragische Ende des Giro-Siegers und Dominators der Tour de France, der die härtesten Radrennen der Welt im gleichen Jahr, 1998, gewann, war gemäss offizieller Version auf Drogen- und Medikamenten-Konsum zurückzuführen. Dies ist eine Version für die Ursache des Ablebens von Marco Pantani, der die Berge so rasch und mit Leichtigkeit mit seinem Rad zu erklimmen pflegte wie zu seiner Zeit kaum ein anderer Pedaleur. Vor allem seine Mutter glaubt nicht daran, auch nicht an die Theorie, ihr Sohn habe seinem Leben mit Drogen und Medikamenten selber ein Ende gesetzt. Suizid sei für ihren Sohn nie eine Variante gewesen, um aus dem Leben zu scheiden, hält Tonina Pantani bis heute fest. Sie glaubt vielmehr, der tragische Tod ihres Sohnes sei ein eiskalter Mord gewesen. Die Mafia habe ihre schmutzigen Hände im Spiel gehabt. Ungeklärtes und Unerklärliches trug sich in der Tat im Jahr 1999 zu, als der überlegene Bergkletterer Marco Pantani in einer verwegenen Fahrt in der Endphase der Italien-Rundfahrt die Führung im Giro übernommen hatte. Dann wurde er zur Dopingprobe aufgeboten, die einen zu hohen Blutwert ergab. Zum eigenen Schutz wurde Marco Pantani sodann umgehend gesperrt und musste den Giro gleichsam durch die Hintertür, niedergeschlagen und gedemütigt, verlassen. Weil sein Arzt am Tage zuvor beim Athleten noch normale Blutwerte festgestellt hatte, macht die Theorie auch heute noch die Runde, die Camorra habe im Wett-Geschäft Millionen gegen einen Sieg von Marco Pantani gesetzt, der deshalb auf diese Weise aus dem Rennen eliminiert wurde. Wie die anderen, genannten Todesursachen lässt sich auch eine aufgestellte Mord-Theorie bis heute nicht beweisen. Nachvollziehbar ist die These, der Fahrer habe die Demütigung des Ausschlusses aus dem Giro zufolge des festgestellten Dopingwertes nie verwunden und sei in Depression verfallen. Es könnte durchaus sein, dass Medikamente gegen Depressionen und der gleichzeitige Drogenkonsum zum Tod des «Piraten» im Hotelzimmer in Rimini geführt hat. Die Todesursache wird wohl nie schlüssig geklärt werden können. Sicher ist, dass der temporäre Held des italienischen Sportes, Marco Pantani, einen einsamen Tod starb und so ein verrücktes Leben im gleissenden Scheinwerferlicht des Sportes auf tragische Weise zu Ende ging.

Vom Scheitern eines Fussball-Präsidenten

causasportnews / Nr. 1109/02/2024, 14. Februar 2024

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(causasportnews / red. / 14. Februar 2024) Unschönes trug sich gegen Ende des vergangenen Jahres im FC Adliswil im Zürcher Sihltal, knapp zehn Kilometer von der Stadt Zürich entfernt, zu. Nicht auf dem grünen Rasen, sondern in der Vorstandsetage. An einer ausserordentlichen Generalversammlung des Vereins am 5. Dezember 2023 wurde der Präsident, D.B., vom obersten Organ des Vereins abgewählt. Vor allem ging es um Misswirtschaft, die D.B. vorgeworfen wurde, aber auch gegebenenfalls um persönliche Vorteile, die sich das Vereins-Oberhaupt verschafft hatte. Der FC Adliswil, der immerhin 27 Mannschaften stellt, drohte wegen markanter Verluste in wirtschaftliche Schieflage zu geraten, insbesondere, nachdem der Präsident unerklärlicherweise einen Betrag von 54’000 ab dem Vereins-Postkonto bezogen hatte. Ihm wurde zudem gravierende Misswirtschaft im Zusammenhang mit Vereins-Anlässen und -Projekten vorgeworfen. Die rechtlichen Abklärungen hierzu laufen noch (für den abberufenen Präsidenten gilt selbstverständlich in jeder Hinsicht die Unschuldsvermutung).

In den Augen der Vereinsmitglieder war der Präsident in seiner Funktion jedenfalls krachend gescheitert, und es kam so, wie es in Vereinen eher selten geschieht: Anlässlich einer ausserordentlichen Generalversammlung, die auf Begehren der Vereinsmitglieder einberufen wurde und an der 124 Vereinsangehörige teilnahmen, wurde der Präsident per sofort abgewählt (vgl. auch Art. 65 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB; die Vereinsversammlung «hat die Aufsicht über die Tätigkeit der Organe und kann sie jederzeit abberufen»…). Zwischenzeitlich ist im FC Adliswil ein interimistischer Vereinsvorstand installiert worden, der nach der Misswirtschaft des abgesetzten Präsidenten das schlingernde Vereinsschiff wieder auf Kurs bringen soll. Der Verein mit dem Interims-Vorstand scheint die Lage wieder in den Griff bekommen zu haben. Unklar ist, was mit dem vom abgesetzten Präsidenten abgezügelten Betrag von 54’000 Franken geschehen ist. Die Hoffnung im FC Adliswil scheint nicht sehr gross zu sein, dass dieser für den Verein hohe Betrag wieder einbringlich gemacht werden kann. Der gescheiterte Präsident hat immerhin bereits mit zwei Unternehmen Konkurse hingelegt…

Werbeknatsch vor dem Formel 1-Start 2024

causasportnews / Nr. 1108/02/2024, 12. Februar 2024

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(causasportnews / red. / 12. Februar 2024) «Erst fehlte das Glück, dann kam noch Pech dazu», bilanzierte einmal ein Fussballspieler den Verlauf einer unglücklich verlaufenen Fussball-Partie. So könnte nun auch das Schweizer Formel 1-Team des legendären Rennstall-Gründers Peter Sauber die aktuelle Lage bilanzieren. Seit Jahren dümpelt der Rennstall in den Niederungen des Formel 1-Haifischbeckens herum, und vor allem mit Werks-Unterstützungen, Investoren und Werbe-Partnern tun sich die Zürcher Oberländer schwer und schwerer. Per Ende des Jahres 2023 verabschiedete sich Alfa Romeo aus Hinwil, und bis im kommenden Jahr, wenn Audi sukzessive die Regentschaft im Zürcher Team übernehmen wird, muss der Schweizer Rennstall die Saison 2024, die anfangs März in Bahrain beginnen wird, überstehen. Dies gilt vor allem bezüglich Finanzen. So kam es, dass der Teufel auch in der hochgezüchteten Top-Disziplin des Automobilrennsports derzeit die berühmten Fliegen frisst – wenn es denn sein muss, wie offensichtlich nun im «Stake F1 Team Kick Sauber», wie der Rennstall heuer heisst. Mit dieser Team-Bezeichnung kann selbstverständlich niemand etwas anfangen, und vor allem die Bezeichnung «Stake» ist geradezu mysteriös. Hinter dem Terminus steht ein australisches-curacaoisches Online-Casino-Unternehmen; und hier beginnen bereits die nicht nur nationalen Formel 1-Probleme für den Rennstall. Weil das Team natürlich das Logo und den Schriftzug des Glücksspiel-Unternehmens verwenden will oder muss, vor allem durch Schaffung von Präsenz auf dem Rennwagen, steht die Frage im Zentrum: Darf man das? Natürlich nicht. Oder nicht überall. Zum Beispiel in der Schweiz ist es niemandem erlaubt, für «Stake» werblich in Erscheinung zu treten, da das Online-Casino auf helvetischem Staatsgebiet nicht legal werben und beworben werden darf. Auch wenn in der Schweiz keine Formel 1-Rennen ausgetragen werden, dürfen nicht einmal Abbildungen des mit Werbung beklebten Autos verbreitet werden; und auch keine entsprechenden TV-Bilder der Rennen rund um den Globus. Nachdem das werbliche Problem des Hinwiler Rennstalls mit «Stake» bekannt wurde, berichteten die Schweizer Medien flächendeckend darüber. Eine grosse Reportage des Schweizer Fernsehens wurde mit dem bebilderten «Stake»-Auto illustriert, und genau damit verstiess z.B. auch das einheimische Fernsehen gegen das Geldspielgesetz – aber wohl ohne juristischen Folgen. Anders erlebt es nun der Sauber-Rennstall: Die Eidgenössische Spielbankenkommission hat ein Verfahren gegen die Rennsport-Unternehmung aus Hinwil wegen des Online-Casino-Sponsorings eröffnet, vor allem auch deshalb, weil Logo und Schriftzug des Glücksspiel-Unternehmens z.B. auch auf der Teambekleidung der Mannschaft oder auf Team-Fahrzeugen zu sehen sind. Das Verfahren, das mit einer Busse von einer halben Million Franken zu Lasten des Hinwiler Teams enden könnte, versetzt die Rennstall-Verantwortlichen im Zürcher Oberland noch nicht in den Ausnahmezustand. Zudem wird bekräftigt, man halte sich an die geltenden Regeln, was wohl in einem Verfahren zu klären sein wird. Unschön ist dieser Formel 1-Werbeknatsch vor dem Saison-Start 2024 alleweil. Den Sauber-Verantwortlichen ist klar, dass in einigen Rennen in diesem Jahr die Glücksspiel-Werbung für «Stoke» nicht transparent gemacht werden darf. Logos und Schriftzug des Online-Glücksspiel-Unternehmens werden in diesen Ländern abgedeckt oder durch eine zulässige Werbung überklebt werden. Für das nicht gerade im Geld schwimmende Formel 1-Team ist es sicher ein Trost, dass derartige Verfahren über Jahre dauern können und in einem Jahr die Motorsport-Welt der Schweizer so oder so anders aussehen wird, wenn die Deutsche Renommier-Marke Audi übernehmen wird.

Fussball-Legende und -Statistiken vor Gericht

causasportnews / Nr. 1107/02/2024, 7. Februar 2024

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(causasportnews / red. / 7. Februar 2024) FIFA-Präsident Gianni Infantino lobt sich vor allem immer wieder selber für seinen Vorwärtsdrang in allen Lebenslagen. Im (Fussball-)Spiel, das er ab und zu nicht lassen kann, ist er für die allerdings bescheidene Tor-Produktion zuständig, bei seiner Funktionärsarbeit lautet die martialische Devise: «Immer vorwärts». Sowohl auf dem Spielfeld als auch in seinem Job als Präsident des Weltverbandes bekleckert sich der bald 54jährige Wallis allerdings nicht gerade mit Ruhm. Manchmal täte der Nachfolger von Joseph Blatter auf dem FIFA-Thron gut daran, auch einmal die Defensive zumindest ernst zu nehmen. Wie im «Fall Toni Polster», über den das Deutsche Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» kürzlich berichtete (5/2024, 27. Januar 2024). Der auch international bekannte Österreicher Toni Polster, zweifelsfrei eine Fussball-Legende, die in diesen Tagen 60 Jahre alt wird, sah seine Hoffnung zur Lösung seines Problems in Gianni Infantino – und scheiterte kläglich. Dies, obwohl sich der FIFA-Präsident liebend gerne mit Fussball-Legenden umgibt, in deren Aura er sich zu suhlen pflegt. Doch Toni Polster blitzte am Zürcher Sonnenberg ab, als sich der Österreicher an Gianni Infantino wandte. Nicht einmal eine Antwort habe er aus dem FIFA-Hauptquartier erhalten, monierte der Österreicher. So haben nun die Gerichte das Sagen, bzw., ein Vorgang, der wohl mit etwas Empathie auf dem kurzen Dienstweg hätte erledigt werden können, wird nun zum Juristen-Futter. Der Rechtsstreit dreht sich zwar nicht um Lebenswichtiges, aber immerhin um Statistisches. Toni Polster schoss im Verlaufe seiner Karriere 119 Tore für Austria Wien, 55 für den FC Sevilla und 79 für den 1. FC Köln. Gemäss offizieller Statistik der FIFA erzielte er für die Nationalmannschaft Österreichs 44 Treffer. Das könne nicht sein, ihm würden bei dieser Berechnungsweise drei Tore fehlen, es müssten 47 statt 44 sein. Die Differenz zwischen der offiziellen Statistik und der Zählart von Toni Polster liegt wohl im Umstand begründet, dass die drei Tore, um die Toni Polster nach seiner Auffassung statistisch geprellt wird, sog. «inoffizielle» Partien waren. Die in diesen Matches erzielten Tore von Toni Polster, eben drei an der Zahl, erscheinen in der entsprechenden, offiziellen Länderspiel-Statistik wegen des inoffiziellen Charakters der Partien nicht. Am Zivilgericht in Wien hat nun Toni Polsters Anwalt Klage gegen den Fussball-Verband Österreichs (ÖFB) angehoben. Das Klagefundament basiert auf der Tatsache, dass es nach Verbandsrecht keine inoffiziellen Spiele geben würde, in denen, konkret, Toni Polster die drei nicht in der Statistik erscheinenden Tore unbestrittenerweise erzielt hatte. Wie der Rechtsstreit ausgehen wird, ist nicht einfach abzuschätzen. So sicher ist sich offenbar auch Toni Polster nicht. Dessen Anwalt gibt freimütig zu: «Das ist juristisches Neuland».

Lewis Hamilton: Lockt nur der Ferrari-Mythos?

causasportnews / Nr. 1106/02/2024, 2. Februar 2024

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(causasportnews / red. / 2. Februar 2024) Fahrerwechsel in der Königsklasse des Automobil-Rennsports gehören zum Sport-Business wie die anfangs Jahr praktizierten Vorstellungen der im Winter überarbeiteten oder neu konstruierten Formel 1-Autos. Doch das, was soeben bekannt gegeben wurde, versetzt nicht nur die Rennsport-Sachverständigen und -Fans ins Staunen: Der britische Rekord-Weltmeister (sieben WM-Titel) Lewis Hamilton verlässt nach elf Jahren «Mercedes» das deutsche Nobel-Team und wechselt im kommenden Jahr zu «Ferrari». Über die entsprechenden Beweggründe des geadelten Rennfahrers wird eifrig spekuliert, zumal sich der Brite mit dem Wechsel persönlich und fahrerisch entwerten wird: Wer im «Ferrari» siegt oder verliert, siegt oder verliert für die Marke; sonst, und in den anderen Rennställen, ist es der Pilot, wohlgemerkt im Rahmen einer Fahrer-Weltmeisterschaft (die Konstrukteuren-Wertung ist in dieser Rennsport-Kategorie grundsätzlich sekundär). Wurde Lewis Hamilton vom «Ferrari»-Mythos gelockt oder stecken andere Beweggründe hinter dieser Entscheidung? Der Wechsel des erfolgreichen Briten vom Stuttgarter Rennstall zum immer noch berühmtesten Motorsport-Team der Welt ist zumindest erklärbar.

Solange Max Verstappen im «Red Bull» wohl weiterhin Titel an Titel reihen wird, dürfte der Wechsel Sinn machen. Lewis Hamilton wird in seinem letzten «Mercedes»-Jahr und danach in den nächsten Jahren im «Ferrari» kaum je nochmals Weltmeister. Letztlich dürfte sich der Rekord-Champion, der also zweifelsfrei nicht aus sportlichen Gründen den Rennstall-Wechsel vornehmen wird, das Hinterherfahren im «Ferrari» ab 2025 einfach noch optimaler vergolden lassen. Es werden gewaltige Summen genannt, die von den Italienern bezahlt werden sollen; sie lassen aufhorchen: Von einer Jahres-Entschädigung von bis zu 70 Millionen Euro wird gesprochen; und das bei einem Fahrer-Kontrakt, der wohl gesamthaft drei Jahre laufen dürfte. Sir Lewis Hamilton wird demnach in Berücksichtigung des bis heute angehäuften Vermögens am Ende seiner Laufbahn mindestens eine halbe Milliarde Euro «schwer» sein. Bei Arbeitsbeginn im «Ferrari» im Frühjahr 2025 wird er das vierzigste Altersjahr bereits beendet haben. Sicher will der Brite dann nicht primär beweisen, dass die Formel 1 eine Plattform für altersgerechten Sport abgibt. Die Formel 1-Autos sind heute so komplexe und technisch hochgezüchtete Sportgeräte, dass sich die Weissagung in der «Causa Lewis Hamilton» bewahrheiten könnte, was schon vor Jahren von einem Formel 1-Teamchef mit Überzeugung in geradezu philosophischer Manier zum Besten gegeben wurde: «In einen modernen Formel 1-Wagen mit der ganzen Technik, Automatik und allen Sensoren könnte man statt eines Piloten auch eine Schimpanse setzen».

Seine Arbeit im «Ferrari» wird Lewis Hamilton also in etwas mehr als einem Jahr aufnehmen. Durch den bereits jetzt bekannt gewordenen Wechsel zum italienischen Traditions-Rennstall hat er wohl auch bereits zumindest konkludent eingestanden, dass der WM-Titel 2024 mit «Mercedes» nicht zu gewinnen sein wird.

Schneller, höher, weiter – muss es immer schneller sein?

causasportnews / Nr. 1105/01/2024, 30. Januar 2024

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(causasportnews / red. / 30. Januar 2024) Wer derzeit die alpinen Skirennen verfolgt, wähnt sich eher in der TV-Serie «Der Bergdoktor» als an Sportveranstaltungen. Praktisch in jedem Speed-Wettbewerb müssen die Rennen der Frauen und Männer unterbrochen werden, damit der Rettungs-Helikopter mehrheitlich schwer verletzte Fahrerinnen und Fahrer ins nächstgelegene Spital fliegen kann. Die teils furchterregenden Stürze nehmen meist ein schlimmes Ende – nicht wie jeweils das Finale in der TV-Serie mit Hans Sigl. Die Realität auf den Rennpisten und was sich dort zuträgt, ist eben mehr als nur eine Gefühlswelt mit medizinischem Touch am «Wilden Kaiser», sondern oft eine Kombination von Pech, Dramen und Schicksalsschlägen an den Austragungsorten im Rahmen des Ski-Weltcups.

Was ist nur los auf den Speed-Strecken im alpinen Skirennsport? Bilden die schlimmen Stürze und die verheerenden Verletzungsfolgen eine Kumulation von Zufällen? Oder handelt es sich um eine unglaubliche und rational nicht nachvollziehbare Pech-Serie? Über die Ursachen dieser Vorkommnisse wird im Moment gemutmasst und gerätselt. Die Rede ist bei den Analysen der teils gravierenden Unfälle von gehäuften, individuellen Fahrfehlern, von Überforderungen der Skiläuferinnen und -läufer bei diesen Geschwindigkeitsexzessen und von objektiven Gegebenheiten, die sind, aber nicht sein müssten. Da sich die Unfälle ausschliesslich in den Speed-Disziplinen Abfahrt und Super-G ereignen, wird auch die entsprechende Sinnfrage gestellt. Es werden zudem Massnahmen diskutiert, etwa massive Tempo-Verringerungen und die Implementierung von noch mehr Sicherheits-Vorkehren. Für viele Betrachter sind die Rennen, in denen teils weit mehr als 100 Stunden-Kilometer erreicht werden, eine sinnlose Raserei geworden. Dass Stürze in diesen Geschwindigkeitsbereichen in der Regel grosse Verletzungsgefahren implizieren, ist evident. Die Unfälle sind sich wiederholende Tatsachen, die Einwilligungen der Fahrerinnen und Fahrer in das vorhandene Risiko hat nur haftungs- und versicherungsrechtliche Bedeutung.

Der Zufall oder was auch immer will es, dass sich in dieser Phase grausamer Stürze, von welcher auch Top-Fahrerinnen und -Fahrer, wie Aleksander Kilde oder Mikaela Shiffrin direkt betroffen sind, der Todestag einer erfolgreichen Rennfahrerin zum 30. Mal jährt. Am 29. Januar 1994 verstarb die Österreicherin Ulrike Maier beim Abfahrtslauf in Garmisch-Partenkirchen unter tragischen Umständen. Der Verlobte mit der gemeinsamen Tochter mussten sich das Drama um die 27jährige Partnerin und Mutter vor dem Fernsehen anschauen. Die «Unfall-Causa Ulrike Maier» wirkt bis heute nach. Die Tragödie führte zudem zu einem strafrechtlichen Nachspiel. Die beiden FIS-Renndirektoren Jan Tischhauser und Kurt Hoch mussten sich zwei Jahre nach dem Todessturz der Fahrerin vor einem Münchner Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten; das Verfahren endete mit einem Vergleich. Die beiden Beschuldigten bezahlten je 10’000 Mark an die Bergwacht.- Nicht nur der Skiunfall von Ulrike Maier bleibt in trauriger Erinnerung. Immer wieder schlug danach das Schicksal im alpinen Ski-Rennsport brutal zu. In der aktuellen Unfall-Häufung blieb der Skisport wenigstens vom Schlimmsten verschont. Aber die Ereignisse lassen mit Blick auf die Zukunft Extremes befürchten. Wahrscheinlich können Tragödien in den Speed-Disziplinen nur verhindert werden, falls die Geschwindigkeiten beschränkt werden; schneller, höher, weiter – zumindest schneller muss es nicht immer sein. Spektakel ist auch anderweitig möglich. Aber auch in diesem Zusammenhang bleiben Worte von Ulrike Maier einige Zeit vor ihrem Todessturz haften. Sie sagte einmal in einem Interview, auf die Gefahren im Skisport angesprochen: «Wenn es vorbestimmt ist, dann passiert es. Dem Schicksal kann man sowieso nicht ausweichen.». Auch dreissig Jahre nach ihrem Tod wirkt diese Aussage nach.