Der frühere Rad-Professional Jan Ullrich, der seit längerer Zeit in der Schweiz lebt, hat seine sportlichen Qualitäten mit dem Zweirad während Jahren eindrücklich unter Beweis gestellt – ob als flinker und taktisch kluger Berg- oder als waghalsiger Abfahrer. Jetzt droht ihm allerdings wegen eines möglichen Auto-Raserdeliktes eine unbedingte Haftstrafe. Das Bezirksgericht Weinfelden (Kanton Thurgau) hat es abgelehnt, einen zwischen Anklagebehörde und Verteidigung ausgehandelten „Deal“ abzunicken und ein Verfahren wegen eines Unfalls, den Jan Ullrich vor rund einem Jahr mit einem Blutalkoholgehalt von 1,85 Promille verursacht hatte, im abgekürzten Strafverfahren und letztlich mit der Ausfällung einer moderaten Strafe zu erledigen. Offensichtlich war der frühere Rad-Champion derart rasant auf (nunmehr) vier Rädern unterwegs, dass ihm wegen „Rasens“ ein schärferes Urteil droht, schlimmstenfalls eine unbedingte Haftstrafe. Anlässlich der Gerichtsverhandlung in Weinfelden bemängelte der Gerichtspräsident die Arbeit der Staatsanwaltschaft, die es offensichtlich unterlassen hatte, die genaue Geschwindigkeit, mit der Jan Ullrich unterwegs gewesen war, als es zum Unfall kam, zu eruieren; auch die Frage des Einflusses von Beruhigungsmitteln auf die Fahrweise von Jan Ullrich zum Unfallzeitpunkt ist noch zu klären. Das Strafverfahren gegen den einstigen Top-Sportler wird also eine Fortsetzung erleben. Raser oder nicht Raser – das wird dann die zu beantwortende Frage sein…
Jan Ullrich – Raser oder nicht Raser? Das ist nun die Frage…
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