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Gianni Infantino c. Joseph Blatter: Ein surrealer Rachefeldzug

causasportnews / Nr. 1033/07/2023, 3. Juli 2023

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(causasportnews / red. / 3. Juli 2023) Seit 2016 tobt zwischen dem aktuellen Präsidenten des Welt-Fussballverbandes (FIFA), Gianni Infantino, und dem Ex-Präsidenten des Verbandes in Form eines Vereins (Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches), Joseph Blatter, ein erbitterter Kampf, über dessen eigentlichen Gründe offensichtlich niemand so richtig Bescheid weiss. Faktum ist, dass sich die beiden Kontrahenten auf straf- und zivilrechtlicher Ebene nichts schenken und seit Jahren Verfahren jedwelcher Schattierung geführt werden; seitens der FIFA mit unerbittlichem Einsatz, jedoch mit wenig Zählbarem; markant sind allerdings die Kosten, welche sich beim Verband deswegen bisher angehäuft haben. Jedenfalls ging der 87jährige Joseph Blatter bei allen bisherigen, juristischen Auseinandersetzungen als Sieger hervor, zuletzt in der «Causa FIFA-Museum».

Das FIFA-Museum in der Zürcher City war eine Herzensangelegenheit des heute 87jährigen Ex-Präsidenten. Der Weltfussball mietete sich in einer mondänen, für den Fussball-Museumszweck adäquat umgebauten und eingerichteten Liegenschaft einer Versicherungsgesellschaft beim Bahnhof Zürich-Enge ein. Entsprechend wurde ein langfristiger Mietvertrag mit zugegebenermassen stolzem Mietzins zwischen der FIFA und dem Versicherer abgeschlossen. FIFA und seine Entourage fanden, das sei nun in jedem Fall eine ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Strafgesetzbuch; StGB) gewesen und verzeigten Joseph Blatter und dessen damaligen, engsten Mitarbeiter bei den Strafverfolgungsbehörden. Die Verfahren gegen mehrere Personen, nicht nur gegen den Ex-Präsidenten, wurden zwischenzeitlich eingestellt, bzw. wurden sie gar nicht an die Hand genommen (causasportnews, 8. April 2023). Die Ermittler erkannten in der Anzeigeerstattung der FIFA nicht einmal einen Knochen ohne Fleisch, sondern qualifizierten die Vorgehensweise des Verbandes unter Giani Infantino zusammengefasst als «Mumpitz» (= ein Unsinn, den man nicht zu beachten braucht). Obwohl der Staat den grössten Teil der Untersuchungskosten trägt, was die Öffentlichkeit einigermassen empört, haben die aus dem Home of FIFA initiierten Anzeigen auch beim Verband massive Kosten verursacht. Vor allem in einem Punkt legte sich die FIFA mächtig ins Zeug und wollte die Untersuchungsbehörde überzeugen, dass etwa das ganze Mietzinskonstrukt für das Museum ausserordentlich und eine Trickserei sei – eben eine ungetreue Geschäftsbesorgung der Gruppe Joseph Blatter & Co. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Mietzinshöhe für das Museum auch von den Untersuchungsbehörden als marktkonform qualifiziert wurde. Die FIFA wollte die Mietzinsgestaltung als überrissen und unverhältnismässig gewertet sehen. Die Mietzinshöhe sei auch das Resultat von trüben Absprachen etwa zwischen der Vermieterschaft und der FIFA mit Joseph Blatter und seiner Entourage sowie einflussreichen Personen aus der Wirtschaft.

Absprachen – das wäre eine Sache. Jedoch der Ort, wo diese Absprachen getätigt worden sein sollen, ist ein anderes Thema: In einem «Darkraum» des Klosters Einsiedelns! Um diese Behauptung zu bestärken, wurden von der FIFA Spezialfirmen, gegen teures Geld, beauftragt, um den Ermittlern kloster-historisches Material bezüglich der Treffpunkte im Kloster zu liefern. Namentlich wurde auch erwähnt, wer an konspirativen Treffen im «Darkraum» des Klosters teilgenommen habe, so der damalige Abt des Klosters, Martin Werlen, ebenfalls ein Waliser wie Joseph Blatter. Sowohl Joseph Blatter, Martin Werlen und andere von der FIFA ins Visier genommene Persönlichkeiten in dieser Räubergeschichte bestritten das Vorhandensein eines abhörsicheren Raumes in Einsiedeln als auch, dass Absprachen bezüglich des FIFA-Museums in diesem Raum im Kloster stattgefunden hätten. Joseph Blatter zeigt sich über diesen Rachefeldzug von Gianni Infantino und seinen Vasallen verärgert und sieht sich ob der Verdächtigungen und Beschuldigungen in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt – und will allenfalls klagen. Die Geschichte ist grotesk und skurril zugleich, deshalb wird sie weiterhin in den Medien ausgebreitet. Dabei wird u.a. auch die Frage gestellt, ob der teure und unsinnige Rachefeldzug der aktuellen FIFA-Führung und auf Kosten des Verbandes nicht auch als ungetreue Geschäftsbesorgung zu qualifizieren sei. Dieses Thema könnte die nächste, juristische Kampfebene zwischen der ehemaligen und der aktuellen FIFA-Führung bilden. Eher unwahrscheinlich ist es, dass der FIFA-Kongress, die Versammlung der Mitglieder des Verbandes, Gianni Infantino wegen dieser Geldverschwendung in dieser Anzeigenpose aus dem FIFA-Hauptquartier nahe beim Zürcher Zoo abstraft. Solange die Nationalverbände als Mitglieder der FIFA pekuniär auf ihre Kosten kommen, wird sich niemand in «Winkelried»-Manier mit dem FIFA-Präsidenten anlegen und diesen zur Räson bringen wollen.

In den «Darkräumen» des Weltfussballs

causasportnews, Nr. 1004/04/2023, 8. April 2023

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(causasportnews / red. / 8. April 2023) Obwohl der frühere FIFA-Präsident Joseph Blatter längst (2016) das höchste Amt im Weltfussball verloren hat, seine Würde jedoch keineswegs, hält der Rachefeldzug seines Antipoden aus dem Wallis und Nachfolgers auf dem FIFA-Thron, Gianni Infantino, unvermindert an. Weshalb auch immer – echte Gründe gibt es sichtbarerweise keine –, wird weiter aus dem «Home of FIFA», vom Zürichberg aus allen, auch juristischen Rohren gegen den Ex-Präsidenten und seine frühere Entourage «geschossen». Eine Armada willfähriger Anwälte und PR-Menschen aller Art werden immer wieder in Marsch gesetzt, um Blatter & Co. zu brüskieren und um diesen zu plagen – koste es (den Weltverband!), was es wolle. Apropos Pekuniäres: Es werden von Infantino & Co. weder Kosten noch Aufwendungen gescheut, um das Kesseltreiben gegen den jetzt immerhin 87jährigen Blatter nicht abflauen zu lassen. Mit Fug darf dabei die Frage gestellt werden, ob derartige Angriffe auf die Integrität von unbescholtenen Menschen mit den Idealvorstellungen des von der Funktionärskaste glorifizierten Weltfussballs zu vereinbaren sind; allerdings werden durch diese Agitationen vom Zürichberg aus auch immer wieder die öffentliche Hand und die Steuerzahlenden belastet.

Da fühlt es sich geradezu anachronistisch-zynisch an, wenn von der neusten, juristisch krass fehlgeschlagenen Attacke vom Zürichberg und aus dem Zürcher Enge-Quartier auf Blatter & Co. zu berichten ist. Dabei steht das moderne und luxuriöse Fussball-Museum («FIFA-World») im Zentrum, das Gianni Infantino und seinen Getreuen seit jeher ein Dorn im Auge ist; das war schliesslich auch nicht deren Idee. Nach einem teuren Mieterausbau und immensen Investitionen werden seit dem Abschluss des Mietvertrages zwischen der FIFA und der Eigentümerschaft, Swiss Life AG, bis 2045 jährlich 8,9 Millionen Franken an Mietzinsen an den Versicherungskonzern überwiesen. Das müsse zumindest als ungetreue Geschäftsbesorgung qualifiziert werden, wurde in einer Strafanzeige Ende 2020 der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich vermeldet. Verzeigt wurden von der FIFA und der FIFA Museum AG nebst dem Urheber des Museums-Projekts, Joseph Blatter, der damalige Generalsekretär Jérôme Valcke, der Finanzchef Markus Kattner sowie der damalige FIFA-Hausarchitekt Karl Botta. Von einer ungetreuen Geschäftsbesorgung könne keine Rede sein, fasste die Staatsanwaltschaft des Kanton Zürich nun verfahrensbeendend zusammen, wobei der Mietzins für die Museumsnutzung nicht zu beanstanden sei. Letztlich sei die FIFA mit der Swiss Life AG in seriöse Verkaufsverhandlung getreten, und es sei der Museums-Deal auch nach sorgfältiger Evaluation des Museums-Standortes und des Gebäudes (Mietobjektes) sowie nach der Festlegung der Gesamtkosten durch die FIFA-Finanzkommission und das FIFA-Exekutivkomitee (das Exekutivorgan der FIFA) abgesegnet worden. Mit Datum vom 22. März 2023 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Joseph Blatter und Jérôme Valcke ein, gegen Markus Kattner und Karl Botta wurde es sogar nicht einmal an die Hand genommen. Ärgerlich ist es für die Steuerzahlenden, dass die Verfahrenskosten mangels gesetzlicher Grundlagen auf die Staatskasse genommen werden (müssen) und dem ehemaligen FIFA-Präsidenten eine Entschädigung für seine Anwaltskosten ausgerichtet wird.

Bemerkenswert muten die Ausführungen der Staatsanwaltschaft mit Blick auf das von den Anzeigeerstattern Vorgebrachte an. Die Anwälte von FIFA und FIFA-Museum haben den Untersuchungsbehörden geradezu Skurriles aufgetischt, etwa, zwischen Joseph Blatter und Exponenten der Museums-Vermieterschaft seien in einem «abhörsicheren Raum» im Kloster Einsiedeln konspirative Treffen, auch zum Thema Museums-Mietzinskosten, usw. abgehalten worden. Die FIFA-Anwälte, mit dem sinnigen Namen «Klein», scheuten keine, auch keine grossen Kosten (zu Lasten des Weltfussballs) und reichten im Verfahren zur Untermauerung der Thesen der Absprachen von Beteiligten rund um das Kloster Einsiedeln den Bericht einer sog. «Spezialfirma» ein, die sich mit den Besonderheiten des Klosterwesens befasste; konkret gab das Kloster Einsiedeln demnach die Kulisse für die «Darkräume» des Weltfussballs ab – gleichsam im Namen des Sportes. Für einmal ging es im traditionellen Welttheater im Klosterdorf um die «schrägen» Seiten des Weltfussballs. In diesem Bericht wird auch von mystischen Treffen Joseph Blatters mit (schwarzen) Übersee-Fussballfunktionären berichtet, wobei wahrscheinlich die von der FIFA beauftragten Forensiker die wohl teils dunkelhäutigen Fussball-Funktionäre mit der «schwarzen Madonna» in der Klosterkirche Einsiedeln vermengt haben…Eine geradezu mystische, grossartige «Darkraum»-Saga bildet das Kernstück der Darlegungen der «Klein»-Anwälte im Auftrag des Verbandes. Dass dieser Unsinn nun von den Strafverfolgungsbehörden vom Tisch gefegt wurde, hat aber auch dargelegte, durchaus juristische Gründe, welche der FIFA jedoch von der Staatsanwaltschaft erläutert, werden mussten: Ein Museums-Projekt eines gemäss Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) organisierten Sportverbandes ist grundsätzlich selbstverständlich konform und mit dem Zweck der FIFA (Art. 2 der FIFA-Statuten) zu vereinbaren. Damit hängt auch zusammen, dass eben ein Verband zur Verfolgung des idealen Zweckes wirtschaftliche Mittel einsetzen darf. Ein Verein oder Verband unterliegt schliesslich nicht den Gesetzmässigkeiten und Ausrichtungen von Kapitalgesellschaften.

So endet wohl auch diese juristische Attacke des Weltfussball-Verbandes gegen Blatter & Co. mit einem veritablen, juristischen Debakel, auf Kosten der Allgemeinheit sowie zu Lasten der FIFA-Kasse. Die Verzeigung belegt in jedem Fall, dass der Begriff der ungetreuen Geschäftsbesorgung durchaus auch schillernd-vielseitig interpretierbar ist.

Auch in diesem Fall wäre die FIFA nicht die FIFA, wenn sie gegen die Einstellung, bzw. die Nichtanhandnahme und zur Abwendung dieser neusten Justiz-Pleite nicht noch mit Beschwerde an das Zürcher Obergericht gelangen würde. Was dann heissen würde: Affaire à suivre…