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Komplex Weltfussball: Ein Jahrmarkt der Peinlichkeiten

(causasportnews / red. / 30. April 2019) Der „Komplex Weltfussball“ ist Teil des soeben veröffentlichen Tätigkeitsberichtes 2018 der Schweizerischen Bundesanwaltschaft, der Untersuchungs- und Ermittlungsbehörde der Schweiz. In den brisanten Themenbereichen wird durch die sonst nicht gerade zurückhaltende Behörde kleinlaut nichts kommuniziert. Vielleicht gibt es in der Tat auch nichts zu sagen, zumal sich Untersuchungsergebnisse auch nach jahrelangen Ermittlungen und Abklärungen letztlich als dürftig herausstellen. So drehen sich die Ermittlungen in einem Hauptpunkt immer noch um die Zahlung von 6,7 Millionen rund um die Fussball-Weltmeisterschaftsendrunde 2006 in Deutschland. Für was wohin 6,7 Millionen Euro offenbar als Darlehensrückzahlung im April 2005 geflossen sind, scheint ein unentzifferbares Rätsel zu bleiben. Alle, von Lichtgestalten des deutschen und internationalen Fussballs bis zum damaligen Generalsekretär des Welt-Fussballverbandes FIFA, sind sie ratlos bzw. haben alles vergessen oder waren in die Vorgänge nicht involviert. In einem Jahr tritt die Verjährung für allfällige Delikte in diesem Zusammenhang ein. Es ist kaum zu glauben, doch zweifelt an sich niemand mehr daran, dass sich dieser Geldmittelfluss auch innerhalb des nun anbrechenden, letzten Verjährungsjahres nicht mehr wird erhellen lassen.- Sich an nichts mehr erinnern zu können scheint auch die Masche des amtierenden Bundesanwaltes Michael Lauber zu sein, der sich seiner Wiederwahl für weitere vier Jahre im Sommer trotz allem sicher sein dürfte. Seit geraumer Zeit ist eine Medienschlacht darüber im Gange, weswegen und wie oft sich der Bundesanwalt mit dem amtierenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino informell oder formell getroffen hat. Bundesanwalt Michael Lauber kann sich an zwei Gespräche erinnern; aber es waren wohl drei, wie sich immer mehr herauskristallisiert (vgl. auch causasportnews vom 26. April 2019). Einigermassen desavouiert und blossgestellt sieht sich die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, die in der „Causa Lauber“ ein geradezu beschämendes Bild abgibt. Überhaupt ist das Verhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und der Aufsichtsbehörde einigermassen speziell: Die Exponenten beider Behörden sitzen zwar nicht im gleichen Boot, rudern aber auf demselben See. Aussitzen und manifestierte Vergesslichkeit scheinen die probaten Mittel nicht nur von in die Enge gedrängten Politikern, sondern neuerdings auch von Juristen im Bundesdienst auf beliebigen Stufen zu sein. Nicht auszumalen ist, was diese Ermittlungsposen, ein regelrechter Jahrmarkt der Peinlichkeiten in diesen dunklen, juristischen Gefilden, die Steuerzahler kostet. Vom Imageschaden, der durch diese Behördentätigkeiten der Schweiz zugefügt wird, ganz zu schweigen.