Archiv für den Monat November 2024

Forderungen nach Muriel Furrers Tod

causasportnews / 1206/11/2024, 29. November 2024

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(causasportnews / red. / 29. November 2024) Über zwei Monate sind vergangen, seit die junge Schweizer Radsportlerin Muriel Furrer anlässlich der Rad-Weltmeisterschaften in Zürich ums Leben gekommen ist. Als ob der Vorfall nicht schon an sich tragisch wäre, belastet die immer noch unbekannte Unfallursache vor allem die Familie und die Radsport-Szene: Was geschah am 26. September auf der Abfahrt auf nasser Strasse vom Pfannenstiel in Richtung Küsnacht ZH? Seit Wochen wird untersucht, ermittelt und spekuliert, wie die 18jährige Nachwuchshoffnung zu Tode gekommen sein könnte. Geradezu mysteriös mutet der Umstand an, dass Muriel Furrer von der Strecke abgekommen ist und dann im Wald verschwand. Sie blieb während eineinhalb Stunden unentdeckt. Ihr Verschwinden ist unerklärlich. Vor allem befeuert dieses Faktum die Spekulationen, dass das Leben der hoffnungsvollen Athletin vielleicht hätte gerettet werden können, wenn der Unfall sofort bekannt und die verunfallte Sportlerin hätte geborgen und allenfalls umgehend medizinisch versorgt werden können. In der Tat ist es unglaublich und unverständlich, dass die Menschen zum Mond fliegen können, Drohnen erfolgreich für alle möglichen Belange einsetzen und die Menschheit aktuell das Heil in der sog. «Künstlichen Intelligenz» sucht und offenbar findet, eine Sportlerin in einem WM-Rennen aber während eineinhalb Stunden in einem Wald verschwindet und dieses Verschwinden von niemandem bemerkt wird. Diesen Umstand möchten die Verantwortlichen der Rad-WM bestmöglichst ausblenden, denn auch ihnen ist der tragische Vorfall im Küsnachter Wald nicht mehr geheuer, zumal sich hier durchaus auch Fragen der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit stellen könnten. Jedenfalls präsentieren sich die Verhältnisse derzeit wie in der Politik, wenn bei Missständen und tragischen Impakten Forderungen an wen auch immer gestellt werden. Das ist im Rahmen des Internationalen Radsport-Verbandes (UCI) mit Sitz in Aigle im Wallis nicht anders. Einer der Hauptverantwortlichen der WM-Rennen in und um Zürich, der Schweizer Oliver Senn, fordert zur Überwachung und Kontrolle der Fahrerinnen und Fahrer während der Radrennen ein GPS-Tracking. Dadurch soll verhindert werden, dass Akteure, wie Muriel Furrer, während eines Strassenrennens lange Zeit wie vom Erdboden verschluckt bleiben. Vielleicht hat die «Forderung» von Oliver Senn, der u.a. auch als Direktor der Tour de Suisse tätig ist, etwas für sich. Ein Thema wird den Strassen-Radsport jedenfalls in Zukunft beschäftigen, nämlich, wie dem Umstand abgeholfen werden kann, dass die Rennen immer schneller und gefährlicher werden. Da nützen auch die Strassenhindernisse, die nach der WM in Zürich wieder flächendeckend und geradezu ideologisch getrieben aufgebaut werden, nichts – im Gegenteil. Diese Gefahrenquellen werden kaum zu neutralisieren sein, und auch die staatlich verordnete Unsitte, dass öffentliche Strassen immer mehr zu Parkplätzen «umgenutzt» werden, fördert die Sicherheit im Radsport nicht.

FIFA wird nach dem «Diarra»-Urteil durchgeschüttelt

causasportnews / 1205/11/2024, 27. November 2024

(causasportnews / red. / 27. November 2024) Der Weltfussballverband FIFA tut viel Gutes. Er ist aber auch auf vielen Ebenen unbelehrbar, und die weltumspannende Fussball-Organisation mit Monopolcharakter wird oft erst dann einsichtig, wenn ihr das Messer an den Hals gesetzt wird. Es kann aber auch eine Gerichtsinstanz sein, welche die FIFA zu rechtskonformen Verhalten zwingt. Aktuell ist es der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxembourg, der im Fall des französischen Fussballspielers Lassana Diarra schlicht und ergreifend geurteilt hat, dass das Übertrittssystem der FIFA im Fussball in vielerlei Hinsicht nicht europarechts-konform sei (vgl. auch causasportnews vom 15. Oktober 2024). Seit dem Bekanntwerden dieser Entscheidung ist die FIFA-Zentrale in Zürich aufgescheucht. Der Grund ist nachvollziehbar einfach: Jede Verantwortlichkeit eines Vereins entfällt, wenn dieser wegen eines (vermeintlichen oder festgestellten) Vertragsbruchs eines Spielers, den er nach dem Vertragsbruch unter Vertrag genommen hat, diesen Verein dafür mithaften lässt oder deswegen sanktioniert. Das ist eine sanktionsrechtlich gängige Praxis der FIFA, doch derartige Fälle sind ebenso krass wie rechtswidrig. Dies besagt in aller Kürze das «Diarra»-Urteil des EuGH. Diese Rechtslage bezüglich Europarechts-Konformität beurteilen Experten für den Verein FIFA mit Sitz in Zürich als ebenfalls verbindlich. Auch nach Schweizer Recht ist die entsprechende FIFA-Praxis also nachvollziehbar rechtswidrig. Nach dem EuGH-Urteil wird der Weltverband nun also regelrecht durchgeschüttelt. Es stehen auch Schadenersatzbegehren gegenüber der FIFA im Raum. Ob es zu einer eigentlichen Klagewelle gegen den Weltverband kommen wird, ist im Moment nicht abzuschätzen.

Zahlreiche Entscheide des monopolistischen Weltverbandes zu dieser Praxis existieren und sind teils noch nicht endgültig verbindlich. Auch ein Schweizer Verein, der in der 1. Liga spielt, ist betroffen. Dieser Verein nahm einen Spieler unter Vertrag, der aus der Sicht der FIFA gegenüber seinem ehemaligen Klub vertragsbrüchig geworden war. Der Spieler, dann in der 1. Liga (!) in der Schweiz tätig, wurde mit einer Sperre, die er zwischenzeitlich abgesessen hat, bestraft und verpflichtet, dem ehemaligen Verein mehr als ein halbe Million US-Dollar wegen des Vertragsbruchs zu bezahlen. Der 1. Liga-Verein wurde, obwohl er am Vertragsverhältnis, das angeblich zuvor durch eine nicht gerechtfertigte, ausserordentliche Vertragsauflösung beendet wurde, nicht beteiligt war, mit einer Transfersperre belegt und verpflichtet, zusammen (solidarisch) mit dem Spieler (der neu übernommen wurde) für die Busse einzustehen, bzw. würde er zur Kasse gebeten, falls der Betrag vom Spieler nicht aufgebracht und bezahlt werden könnte. Diese sog. Arbeitsvertrags-Schutzbestimmung der FIFA mit disziplinarrechtlichem Charakter qualifizierte der EuGH im «Diarra»-Urteil als rechtswidrig. Die gleiche Rechtslage gilt auch nach Schweizer Recht. Im konkreten Fall heisst das, dass allenfalls, und falls die Voraussetzungen gegeben sind, der Spieler, der aktuell bereits wieder bei einem neuen Klub tätig ist, sich mit dem Klub, der ihn bei der FIFA des Vertragsbruchs bezichtigt hat, auseinandersetzen muss.

Die entsprechenden Übertrittsregeln des Weltverbandes sind aufgrund des «Diarra»-Urteils des EuGH als nicht EU-rechtskonform zu qualifizieren. Die gleiche Rechtslage ergibt sich aufgrund des Schweizer Rechts, nicht nur deshalb, weil die FIFA der Schweizer Rechtsordnung, insbesondere durch den Sitz in Zürich, unterstellt ist. Einigermassen einsichtig zeigt sich nun der Weltverband, der, unter gewaltigen, juristischen Druck geraten ist, aus Miami (!) kommuniziert hat, alle pendenten Fälle, welche von dieser Thematik betroffen seien, würden derzeit nicht weitergeführt und weiterbehandelt. Doch auch in dieser Hinsicht gilt: Affaire à suivre…

Der organisierte Sport im Spannungsfeld von Politik und Wirtschaft

causasportnews / 1204/11/2024, 23. November 2024

© David Biedert

(causasportnews / red. / 23. November 2024) Im organisierten Schweizer Sport wurden soeben die Weichen für die Zukunft gestellt, beziehungsweise wurde auf höchster Ebene am Bisherigen festgehalten und dem modernen Sport-Management zukunftsgerichtet eine Abfuhr erteilt. Vordergründig ging es um die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin von «Swiss Olympic Association», dem Dachverband des helvetischen Sportes und dem Nationalen Olympischen Komitee der Schweiz. Bezüglich der Nachfolge für den noch bis Ende dieses Jahres amtierenden Präsidenten und SVP-Politikers Jürg Stahl standen die ehemalige Kurzzeit-Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und der gestählte, nüchterne Sport-Manager Markus Wolf zur Wahl (vgl. auch causasportnews vom 11. November 2024). Überraschend deutlich entschied sich das Sportparlament für die Politikerin, die als Inbegriff des vernetzten Schweizer Wirtschafts- und Polit-Systems gilt. Sie stand als Garantin für die bisherige, in der Schweiz herrschende  Sport-Trilogie von Sport, Wirtschaft und Politik. Seit dem abrupten Ende ihrer politischen Karriere (2003) hat die heute 60jährige Innerschweizerin diverse Jobs inne; sie ist beispielsweise u.a. als Verwaltungsrätin des renommierten Versicherungskonzerns «Axa» tätig und präsidiert den Stiftungsrat der päpstlichen Schweizer-Garde im Vatikan. Ehemalige Politikerinnen und Politiker der früheren «CVP», heute «Die Mitte», sind prädestiniert für diese Aufgaben nach der Politik. Logisch, dass die neugewählte «Swiss Olympic»-Präsidentin und nun oberste Sportfunktionärin der Schweiz zumindest die wirtschaftlich wenig attraktiven Tätigkeiten künftig wird ruhen lassen.

Nach der klaren Wahl von Ruth Metzler-Arnold beglückwünscht sich die ganze Sport-Schweiz, vor allem deshalb, weil (fast) alles so bleiben wird wie es war. Zudem steht nach zahlreichen Politikern in diesem Amt endlich und erstmals eine Frau an der Spitze des helvetischen Sport-Funktionärswesens. Dass das Wahlorgan von «Swiss Olympic» die ehemalige, vernetzte Politikerin Ruth Metzler in den präsidialen Sattel hob und dem Vertreter des modernen Sport-Managements, Markus Wolf, ein fähiger Mann, jedoch ohne Charisma, eine klare Abfuhr erteilte, lässt sich einfach erklären: Von der ehemaligen Polit-Magistratin in der Bundespolitik erhofft man sich dank deren Aktivismus’ in Wirtschaft, Politik und in weiteren gesellschaftstragenden Umfeldern vor allem neue Mittel für den organisierten Sport. Diese soll jetzt die Präsidentin künftig beschaffen. Nun ist es auch hier so wie in der täglichen Politik: Man hört die Botschaft, doch allseits fehlt der Glaube. So sind für den privatrechtlich organisierten Sport seitens der Politik künftig drastische Sparmassnahmen angesagt; es herrscht also das Gegenteil von dem, was bezüglich der Präsidentschaftswahl im Wahlkampf und am Wahltag in Bern suggeriert wurde. Jedenfalls gilt die ehemalige, aktive Politikerin als Hoffnungsträgerin. Dieser Ballung von Aspekten, die in der Politik an der Tagesordnung sind, hatte der pragmatische Sport-Technokrat Markus Wolf nichts entgegen zu setzen. Insbesondere fehlten bei ihm pekuniäre Versprechen und Garantien für die Zukunft im organisierten, helvetischen Sport, auch falls diese letztlich, wie in der Politik, ebenso in dieser «Causa» wie aktuell der erste Schnee dieses Winters, schmelzen sollten…

Wie analysierte Ruth Metzler gleich nach ihrer erfolgreichen Wahl die Ausgangslage, die letztlich zum Erfolg führte? «Ich habe gespürt, dass viele Verbände das schätzen, was ich mitbringe». Eben. Dann mutierte sie nach einem kräftezehrenden Wahltag alsogleich zur Sport-Funktionärin mit dem unbezahlbaren Gefühl für die Werte in der Politik, auch in der Sport-Politik: «Es war ein langer Tag. Zuerst wurde ich wegen des Schnees in der Ostschweiz von den SBB stehen (Anmerkung der Red. nicht sitzen) gelassen, und nun haben wir einen intensiven Abend erlebt», verriet sie dem nationalen Boulevard-Blatt «Blick» (23. November 2024). Man darf eben die Hoffnungen nie zu früh begraben. Es kommt schon gut mit der Neo-Präsidentin!

Die besonders süsse Fussball-Erinnerung im «Honold»-Jubiläumsjahr

causasportnews / 1203/11/2024, 20. November 2024

Die Jubilare Georges Bregy und «Honold»-Inhaberin Cristina de Perregaux feierten im «Honold-Schoggi-Tram»

(causasportnews / red. / 20. November 2024) In dieser chaotischen und gewalttätigen Welt seien an dieser Stelle die Schwerpunkte einmal anders als üblich gesetzt. Zwischendurch darf auf diesem Erdball voller Sorgen und Nöte die Themen-Gewichtung durchaus variieren. Nein, es geht dabei nicht einzig um Pässe im Fussball, die millimetergenau geschlagen werden und Mitspieler perfekt erreichen. Diese Zuspiele werden unter Insidern auch «Zuckerpässe» genannt. «Zucker» können aber auch geschossene und verwandelte Elfmeter sein oder perfekt ins Lattenkreuz gezirkelte Freistösse. Einen solchen Freistoss gelang dem ehemaligen Schweizer Fussball-Nationalspieler Georges Bregy, der anlässlich der WM-Endrunde 1994 im WM-Eröffnungsspiel der Schweiz gegen die USA das wohl berühmteste Tor eines Schweizers im internationalen Nationalmannschafts-Fussball erzielte. Nach 28 Jahren WM-Abstinenz der Schweizer schoss der heute 66jährige Walliser aus Raron einen Freistoss für die Ewigkeit ins Tor der USA und machte sich dadurch unsterblich. Durch diese fussballerische Tat sicherte sich der damals 36 Jahre alte Star ohne Star-Allüren vor eben genau 30 Jahren für immer einen prominenten Platz in den Fussball-Geschichtsbüchern. In diesem Jahr, am 18. Juni, als Georges Bregy an diesem besonderen Tag vor 30 Jahren skorte, liessen die Medien die Glanztat der bescheidenen, aber zielstrebigen Fussball-Legende nochmals ausgiebig Revue passieren, wie es sich für ein solches Jubiläum geziemt.

In süsser Erinnerung schwelgt derzeit auch die Zürcher Confiserie «Honold», die im Raum Zürich mehrere Ableger unterhält. Dieser Betrieb, beliebt, berühmt und begehrt, befindet sich in einem Jubiläumsjahr, denn die erste «Honold»-Confiserie eröffnete vor 120 Jahren am Zürcher Rennweg ihre Türen. Ein süsses Jubiläum für die Top-Confiserie, die umsichtig und mit hochklassigen Schokoladen-Köstlichkeiten von der Inhaberin des Betriebs, Cristina de Perregaux, gemanagt wird und sich mehr denn je der süssen Qualität in ihrem Metier verpflichtet fühlt.

So kam es, dass der ehemalige Top-Fussballer Georges Bregy und die «Honold»-Inhaberin Cristina de Perregaux vor einigen Tagen zusammen ihre Jubiläen in einer speziellen Tram-Komposition feierten. Weil es einer langgehegten «Honold»-Tradition entspricht, stiessen die beiden Jubilare im «Schoggi-Tram» von «Honold», das seit Jahren in der Vorweihnachtszeit in der Zürcher City mit lustvoll gestimmten Gästen durch die belebte Stadt fährt, gemäss «Honold»-Gepflogenheit mit exklusiver, heisser Schokolade im Glas an. Zudem konnten auf der Fahrt die neusten «Honold»-Pralinen-Kreationen getestet werden. Allen hat der diesjährige «Kickoff» zum «Schoggi-Tram-Event» in der Vorweihnachtszeit gefallen, der Fussball-Legende Georges Bregy, der Confiserie-Inhaberin Cristina de Perregaux und den vielen Gästen, welche auf dieser speziellen Tram-Fahrt nicht nur erlesene Köstlichkeiten aus der Confiserie «Honold» genossen; und sie erlebten, dass Berührungsängste bei Georges Bregy fehl am Platz sind. Süsses verbindet eben auch.

Eines sei am Ende dieser Zeilen nicht verschwiegen, und es soll quasi «in eigener Sache» offen gelegt werden: Die sport-freundliche Unternehmung «Honold» unterstützt seit Jahren das Medium «Causa Sport» (www.causasport.org) und diesen Blog «causasportnews» (www.causasportnews.com) – und das nicht nur (aber auch) mit den hochklassigen Leckereien aus den Confiserie-«Honold»-Filialen…

Dazu an dieser Stelle nur soviel: Herzlichen Dank Cristina de Perregaux!

Vgl. dazu http://www.honold.ch

Sportler als Vergewaltiger – die Sache mit den «Vieraugen-Delikten»

causasportnews / 1202/11/2024, 19. November 2024

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(causasportnews / red. / 19. November 2024) In letzter Zeit herrschte der Eindruck vor, Sportler hätten ihre Triebe nicht mehr oder immer weniger im Griff. «Und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt», hiess es allerdings schon in Goethes «Erlkönig». Der thematisierte «Naturgeist» war alles andere als das, was heute mit dem menschlichen Triebleben gleichgesetzt wird. Der Betrachter der Sport-Szene mag sich täuschen, doch sorgen Sportler immer mehr für Schlagzeilen auch neben den Spiel- und Sportfeldern. Die Thematik ist nicht selten unappetitlich. Oft beschuldigt eine Frau einen Sportler der unangebrachten Annäherung oder sogar der Vergewaltigung. Die Fälle, die mit Negativ-Grundton in die Öffentlichkeit getragen werden, sind insofern meist speziell, weil nicht selten Behauptung gegen Behauptung steht. Die Frau legt dar und behauptet, der Mann negiert und bestreitet. Oft ist es schwierig, die objektive Wahrheit zu ermitteln, weil sich zwei Positionen konträr gegenüberstehen und die involvierten Parteien an ihren Darstellungen festhalten. Man spricht dann von sog. «Vieraugen-Delikten». Kommt der Vorgang zur juristischen Beurteilung, geht es letztlich um die Glaubwürdigkeit der Beteiligten.

Derzeit steht einer der besten Fussballspieler der Welt im Fokus von Beschuldigungen wegen einer angeblichen Vergewaltigung, der französische Top-Spieler Kylian Mbappé. Dieser steht aktuell bei Real Madrid unter Vertrag, nachdem sein Transfer von Paris Saint-Germain nach Spanien im Sommer nicht ganz geräuschfrei verlief. Mit der französischen Nationalmannschaft ist er 2018 Weltmeister geworden. Der Kapitän des Nationalteams ist im Moment unter Druck – eben, weil degoutante Vergewaltigungs-Anschuldigungen im Raum stehen. Die Vorfälle, die sich in einem Hotel in Stockholm in der Zeitspanne vom 9. bis 11. Oktober dieses Jahres zugetragen haben sollen, scheinen den 25jährigen Fussballspieler derart zu belasten, dass er derzeit auch nicht mehr für die französische Nationalmannschaft aufläuft. Wer die Beschuldigungen erhoben hat, ist aktuell weder bekannt noch klar. Der Fussballspieler weist jede Schuld von sich und kündigt im Gegenzug Verleumdungsklagen an. Ob die Angelegenheit schliesslich ein gerichtliches Nachspiel haben wird, ist ungewiss. Oft hält man es in der Branche mit der Philosophie des ehemaligen FIFA-Präsidenten, Joseph Blatter: «Was man korrekterweise mit Geld regeln kann, soll man mit Geld regeln.».

Der frühere französische Nationalspieler Wissam Ben Yedder ist kürzlich wegen sexueller Gewalt gegenüber einer 23jährigen Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der ehemalige Kapitän von AS Monaco hat die Vorhalte bestritten und lediglich den Tatbestand der Trunkenheit am Steuer zugegeben. Das Gericht sah es anders. – Unschönes in dieser Hinsicht ist auch aus Korea zu vermelden. Noch vor dem Jahresende soll ein Urteil bezüglich gravierender Vorwürfe gegen den ehemaligen Nationalspieler Hwang Ui-jo ergehen. Der 32jährige Stürmer ist beschuldigt worden, Geschlechtsverkehr mit zwei Frauen gegen deren Willen gefilmt zu haben. Er hat sich soeben für schuldig erklärt und wartet nun auf das Urteil des Gerichts in Seoul.

Derartige Konstellationen finden sich natürlich nicht nur im (Fussball-)Sport. Aufsehen erregte kürzlich ein Vergewaltigungsprozess in Chur im Kanton Graubünden. Angeklagt wurde ein Richter, der sich Übergriffigkeiten gegenüber einer Mitarbeiterin geleistet hatte. Dieses «Vier Augen-Delikt» endete in der Beurteilung mit einem Schuldspruch zum Nachteil des Angeklagten und zu Gunsten der Geschädigten. Dem Gericht schien die Version der Frau als plausibler als diejenige des angeklagten Richters.- Also kein Messen mit zweierlei Ellen; oder kein: «Quod licet Jovi, non licet bovi» (was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt).

«Buebetrickli» ermöglicht die weitere Verwendung des Schweizer Wappens

causasportnews / 1201/11/2024, 17. November 2024

(causasportnews / red. / 17. November 2024) Seit Monaten schwelt der Kampf darum, ob die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft das Wappen mit dem Schweizer Kreuz auf der Wettkampfbekleidung verwenden dürfe oder nicht (mehr). Eigentlich eine Bagatelle, die jedoch hohe Wellen schlägt; schliesslich geht es um Sport, und dabei erträgt es keinen Spass. Die Ausgangslage bezüglich der Beurteilung dieser Rechtsstreitigkeit mit Gerichtsbezug bildet das Bundesgesetz über den Schutz des Schweizer Wappens und anderer öffentlicher Zeichen vom 21. Juni 2013, in Kraft seit 2017, kurz als «Wappenschutzgesetz» bezeichnet. Dieses Gesetz verbietet etwa den Nationalmannschaften, das Schweizer Wappen z.B. auf der Wettkampfbekleidung zu tragen. Es sei denn, aufgrund eines Gesuchs habe eine behördliche Bewilligung vorgelegen. Die Eishockey-Nationalmannschaft, welche seit 2015 in den Länderspielen das Schweizer Kreuz auf den Trikots verwendet, hatte es aber fahrlässig unterlassen, eine derartige Bewilligung einzuholen (vgl. auch causasportnews vom 16. Juni 2024); sie wäre zweifellos erteilt worden, tragen doch die Eishockeyaner, auch «Eisgenossen» (synonym für senkrechte «Eidgenossen») genannt, viel zum guten, sportlichen Image der Schweiz in der Welt bei. Die Verwendung des Schweizer Kreuzes auf den Wettkampf-Trikots der Eishockey-Spieler war und ist dennoch eine Verletzung des Wappenschutzgesetzes. Dies wollte das Amt für Geistiges Eigentum (IGE) nicht weiter akzeptieren. Schliesslich entschied das Bundesverwaltungsgericht am 15. Oktober 2024 zuungunsten des Schweizerischen Eishockey-Verbandes (SIHF), der letztlich die Aktivitäten und die Auftritte der Nationalmannschaft verantwortet. Den Eishockeyanern wurde die Verwendung des Schweizer Wappens untersagt. Gegen den Entscheid der Verwaltungs-Gerichtsinstanz in St. Gallen wäre nun ein Weiterzug an das Schweizer Bundesgericht in Lausanne notwendig geworden. Doch offenbar durch ein juristisches «Buebetrickli» («Bauerntrick») erzielten die Kontrahenten eine Einigung: Die Nationalmannschaft darf die Trikots mit dem Schweizer Wappen weiterhin verwenden, und der Verband verzichtet auf den Weiterzug des Entscheids des Bundesverwaltungs-Gerichts nach Lausanne. Die Nationalmannschaften dürfen nun, obwohl ein Verstoss gegen das Wappenschutzgesetz vorliegt, die Trikots mit dem Wappen bis 2026 verwenden, ab 2027 müssten dann neu gestaltete Shirts verwendet werden. 

Das Erstaunliche an dieser «Causa» ist, dass im Rahmen eines gerichtlichen Instanzenzugs und in einem Zwei-Parteien-Verfahren ein Verstoss gegen ein Bundesgesetzt durch Vergleich legitimiert wird. Die Einigung kam wohl auch deshalb in der genannten Form zustande, weil diese Bestimmung im Wappenschutzgesetz, welche dem Eishockey-Verband zum Verhängnis wurde, bald aus dem Gesetz gekippt werden dürfte. Das «Buebetrickli», zwar ein veritabler «Check» gegen jedes Gerechtigkeitsempfinden, hat sich aber für die Eishockeyaner gelohnt und lässt Unrecht zu Recht werden. Die Nachlässigkeit der Verbands-Verantwortlichen (das verpasste Gesuch für die Weiterverwendung des Schweizer Wappens) bleibt somit folgenlos. Oft sind «Buebetrickli» dazu geeignet, auf diese Weise zum Erfolg zu kommen; auch in der Juristerei.

Der bewegende Abschied von Muriel Furrer – Fragen zur Todesursache bleiben unbeantwortet

causasportnews / 1200/11/2024, 13. November 2024

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(causasportnews / red. / 13. November 2024) Noch immer bewegt der Todessturz der 18jährig anlässlich der Rad-Weltmeisterschaft in Zürich verstorbenen Muriel Furrer. Zwar nahmen die Angehörigen, Bekannte, Freunde und die Radsport-Welt von der Nachwuchs-Hoffnung Abschied im Rahmen einer berührenden Trauerfeier, doch das Unfassbare und Traurige wird nie einen Abschluss finden können. Der Glaube wird sich im Tod der blutjungen Sportlerin erfüllt haben, für die Menschen um Muriel Furrer half die Trauerfeier in der reformierten Kirche in Uster, von der verunglückten Athletin Abschied zu nehmen, los zu lassen und das Geschehen zu verarbeiten. Oder wie es die 27jährige Mountainbikerin und Silber-Medaillengewinnerin in Tokio im Cross Country (2021) sowie Club-Kollegin von Muriel Furrer, Sina Frei, in der Trauer um ihre Radsport-Freundin anmerkte: «Abschied nehmen kann ich noch nicht – es hört ja nicht einfach auf wehzutun». Das Unfassbare wird man nie ad acta legen können.

So, wie derzeit die Hintergründe der Todesfahrt, die sich am 26. September in einem Strassenabschnitt in einem bewaldeten Gebiet ob Küsnacht ereignete, Fragen aufwerfen. Ungeklärt ist bis jetzt, weshalb die junge Fahrerin während des U19-WM-Rennens stürzte und während eineinhalb Stunden wohl schwer verletzt, jedoch unentdeckt, in einem Waldstück liegen blieb. Man stelle sich vor: In einem Weltmeisterschafts-Radrennen verschwindet eine Athletin für eineinhalb Stunden – und niemand hat es bemerkt! Der unerklärliche Vorgang wird derzeit von den zuständigen Behörden unter Beizug des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich untersucht. Zur Abklärung der Unfallursache sind Gutachten notwendig. Bisher wurden nicht einmal Hypothesen bekannt. In derartigen Fällen wird auch geprüft, ob allenfalls strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegen könnte. Je nachdem müssten allenfalls Strafverfahren eröffnet werden.-

Eine grosse Trauergemeinde hat von Muriel Furrer Abschied genommen. Die Fragen um ihren Todessturz im Küsnachter Wald werden wohl nicht so rasch endgültig beantwortet werden können.

Showdown um das oberste Schweizer Sport-Funktionärsamt

causasportnews / 1199/11/2024, 11. November 2024

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(causasportnews / red. / 11. November 2024) Da waren es nur noch zwei (eine Kandidatin und ein Kandidat). Am 22. November 2024 wird das Schweizer Sportparlament von Swiss Olympic Association (Swiss Olympic) eine neue Präsidentin oder einen neuen Verbands-Präsidenten wählen (vgl. auch causasportnews vom 2. März 2024). Seine Amtszeit beenden wird Präsident Jürg Stahl, ein bürgerlicher Politiker, der während acht Jahren das oberste Funktionärsamt im Schweizer Sport bekleidete. Wird nun erstmals eine Frau, die ehemalige Bundesrätin Ruth Metzler, diese Funktion übernehmen oder der ehemalige CEO des Skiverbandes (Swiss Ski), Markus Wolf? Nachdem der ehemalige Judoka-Olympia- und WM-Medaillengewinner Sergei Aschwanden seine Präsidentschafts-Kandidatur zurückgezogen hat, kommt es in wenigen Tagen zum Showdown zwischen der 60jährigen Ruth Metzler und dem 50 Jahre alten Skiverbands-CEO Markus Wolf. Swiss Olympic Association ist der Dachverband des privatrechtlich organisierten Schweizer Sports und zugleich das Olympische Komitee der Schweiz; der Verband ist gemäss Art. 60 ff. des Schweizer Zivilgesetzbuch organisiert. Mehr als 2,2 Millionen Sportlerinnen und Sportler in mehr als 18 000 Vereinen und Verbänden sind unter dem Dach von Swiss Olympic vereint. Mit Ruth Metzler und Stefan Wolf prallen zwei Sport-Welten aufeinander: Die ehemalige Magistratin, die von 1999 bis 2003 der Landesregierung angehörte (und danach nicht mehr gewählt wurde), gilt als Repräsentantin des Polit-Sport-Funktionärswesens, Stefan Wolf entstammt dem Sport-Management. Das Schweizer Sportparlament wird also entscheiden müssen, ob Swiss Olympic am bisherigen, präsidialen Kurs im Spannungsfeld von Sport und Politik festhalten will oder eher auf die Karte des stringenten Sportmanagements setzen möchte.

Der Ausgang der Präsidentenwahl ist ungewiss. Leicht im Vorteil scheint Markus Wolf zu sein, auch wenn soeben der in der Schweiz bedeutende Fussballverband (SFV) erklärt hat, Ruth Metzler unterstützen zu wollen; das ist allerdings nichts Aussergewöhnliches, weil vor allem die Sparte Fussball mit seiner Organisation ein Abbild des politischen Sport-Funktionärswesens darstellt. Man könnte fast Parallelen zum soeben entschiedenen amerikanischen Präsidentschafts-Wahlkampf ziehen. Bis zum Wahltag wurde ein Kopf an Kopf-Rennen zwischen Kamala Harris und Donald Trump prognostiziert. Die Amerikanerinnen und Amerikaner entschieden sich dann nicht erstmals für eine Frau im obersten Amt in den USA, sondern letztlich siegte Donald Trump mit deutlichem Vorsprung.

Die Folgen der «Causa Patty Schnyder» für den Persönlichkeitsschutz

(causasportnews / 1198/11/2024, 7. November 2024)

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(causasportnewsw / red. / 7. November 2024) Vor ziemlich genau zehn Jahren, im Dezember 2014, sorgte der Kanton Zug für Schlagzeilen, als sich im Rahmen der sog. «Landammannfeier» offensichtlich Unappetitliches ereignete. Zu Ehren des Landammannes Heinz Tännler, des Ex-Rechts-Direktor des Internationalen Fussballverbandes FIFA in Zürich und ehemaliger Eishockey-Funktionär, wurde in Zug gefeiert, was das Zeug hielt. Die Bevölkerung liess den heute 64jährigen Heinz Tännler, der 2015 und 2016 den Stand Zug vertrat, durch diverse Festivitäten hochleben. Vor allem nach dem offiziellen Teil artete die Feier aus, es floss reichlich Alkohol und die Hemmschwellen sanken. Im beschaulichen Städtchen Zug kamen sich so auch Männchen und Weibchen näher. Und weil in Zug jeder jeden kennt, wurde es u.a. manifest, dass sich eine Politikerin der Grünen und ein SVP-Vertreter ziemlich zu mögen schienen. Noch mehr als das. Die Medien berichteten von sexuellen Annäherungen zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann. Bis heute ist nicht genau geklärt, was lief und wie es allenfalls lief. Die Rede war unter anderem von K.O.-Tropfen, welche die Frau gefügig gemacht haben sollen und den Mann zum Tier werden liessen. Da die Umstände dieses amourösen Teils der «Landammannfeier» nach wie vor nicht geklärt sind, jedoch davon auszugehen ist, dass sich in Richtung Annäherung zwischen der Politikerin und dem Politiker etwas tat, wurde das Nachspiel zur «Landammannfeier» letztlich zum Juristenfutter. Derzeit wird gestritten, wieviel die Zeitung «Blick», welche die Persönlichkeit von Jolanda Spiess-Hegglin gleich in mehreren Medienberichten verletzt hatte (Art. 28 des Zivilgesetzbuches, ZGB) unter dem Titel «Gewinnherausgabe» zu zahlen hat. Mit diesem Begehren der Ex-Politikerin befasst sich derzeit das Zuger Kantonsgericht.

Die Gewinnherausgabe nach Persönlichkeitsverletzungen, Jolanda Spiess-Hegglin fordert vom «Blick» / Medienhaus Ringier eine Summe von 640’000 Franken, ist im Medienbereich mehr als brisant. Mit Blick auf die Gewinnherausgabe liest es sich im Gesetz ziemlich einfach und nachvollziehbar: Unter anderem kann bei Persönlichkeitsverletzungen durch die Medien die «Herausgabe eines Gewinns entsprechend den Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag» (Art. 28a Abs. 3 ZGB) verlangt werden. Im aktuellen Fall ist also zu eruieren, wie der Gewinn des Medienhauses Ringier mit vier persönlichkeitsverletzenden Beiträgen zu errechnen ist; also, wie hoch der (Netto-)Gewinn ist, den das Medienhaus mit den Artikeln erzielt hat. Indikatoren können etwa die Angaben zur Auflagenhöhe der Zeitung, zu den Abonnementsverkäufen, zu den Verkäufen an Kiosken, zu den Werbevolumina in den betreffenden Nummern des Mediums, zu Seitenaufrufen im online-Bereich oder zu Internet-Klicks bezüglich der betreffenden Artikel sein. Die Verlage scheuen sich nachvollziehbar, hier Fakten- und Zahlenmaterial zu liefern. Was Gewinn- und Verlustrechnungen anbelangt, gibt man sich in der Branche gerne bedeckt. Das macht die Gewinn-Eruierung bei Persönlichkeitsverletzungen äusserst schwierig, ja beinahe unmöglich. Letztlich wird auf Wahrscheinlichkeitsberechnungen abzustellen sein.

Thematik und Problematik in der «Causa Jolanda Spiess-Hegglin / Medien» erinnern an ein Vorkommnis mit sportlichem Gehalt. Die Zuger Richter werden sich bei der Auseinandersetzung mit dieser aktuellen juristischen Knacknuss am Fall des Vaters der ehemaligen Top-Tennisspielerin Patty Schnyder orientieren können. Willy Schnyder verlangte von der Ringier AG im Zuge von vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln im «Sonntagsblick» eine Gewinnherausgabe. Das Bundesgericht entwickelte in diesem Zusammenhang Grundsätzliches mit Bezug auf Art. 28a Abs. 1 ZGB (Urteil des Bundesgerichts vom 7. Dezember 2006: BGE 133 III 153 ff.). Dieses Urteil wird das Zuger Kantonsgericht zweifelsfrei aufmerksam durchlesen und wohl auch zitieren, wenn es über die Gewinnherausgabe an Jolanda Spiess-Hegglin im Nachgang zur «Landammannaffäre» befinden muss.

Roger Federer gibt auf!

causasportnews / 1197/11/2024, 4. November 2024

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(causasportnews / red. / 4. November 2024) Diese Wende war nicht unbedingt zu erwarten, doch jetzt ist es klar: Der Ex-Tennis-Professional Roger Federer verzichtet auf seinem rund 16 000 Quadratmeter grossen Anwesen in Kempraten/Rapperswil, auf dem mehrere Gebäude im Entstehen begriffen sind oder bereits fertig gebaut wurden, auf die Errichtung eines umstrittenen Bootshauses. Dieses Projekt am Zürichsee bildet seit Jahren ein Politikum. Nachdem die Bewilligung für das geplante Bootshaus von Kanton (St. Gallen) und Gemeinde (Rapperswil) bewilligt wurde, versuchte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) mit einer äusserst selten erhobenen «Behördenbeschwerde» den Realisierungswillen von Roger Federer zu brechen (vgl. auch causasportnews vom 24. Oktober 2024). Jetzt scheint Roger Federer der Geduldsfaden gerissen zu sein. Aufgeben entspricht zwar grundsätzlich nicht dem Naturell des ehemaligen Champions, weder im Sport noch sonstwo. Aber wenn die Sinnfrage gestellt werden muss, ist der ehemalige Top-Spieler der Letzte, der sich gegen Widerstände zuhauf zur Wehr setzen würde. Wenn es nun um das geplante Bootshaus am Zürichsee geht, das von vielen Seiten bekämpft wird, zuletzt von einem als geradezu sektiererisch agierenden Bundesamt, scheint der «Maestro» der Filzbälle genug realistisch zu sein, um sich nicht weiter von Behörden, Ämtern und militanten Umwelt-Ideologen, die nach Bekanntwerden des Bootshaus-Verzichts in Jubel (!) ausgebrochen sein sollen, zermürben zu lassen; er gibt auf! Eben wohl aus Vernunftgründen wirft er das Handtuch.

Ein kleiner Trost bleibt dem 43jährigen Ex-Top-Spieler: Er wird seinem Bootsvergnügen am idyllischen Zürichsee trotz allem frönen können. Er darf einen 20 Meter langen Steg erstellen sowie eine Zufahrtsrinne ausheben, damit er mit seinem Boot aus- und einfahren kann, ohne den Seeboden zu tangieren. Es ist ihm erlaubt, den Seegrund auf 140 Quadratmetern abzugraben. Bauen darf Roger Federer auch eine neue Bootsanlegestelle, was den Abbruch der bestehenden Bootshaab (Hafen) bedingt. Diese Bewilligungen sind rechtskräftig.

Die Moral der Geschichte: Nicht nur Siege von Top-Athleten auf den Sportplätzen machen Menschen glücklich. Von einem Vorhaben abzurücken, bereitet in vielerlei Hinsicht und für viele Menschen Freude – auch wenn es durchwegs nur Schadenfreude ist.