causasportnews / Nr. 1048/08/2023, 17. August 2023

(causasportnews / red. / 17. August 2023) Die Sache ist wohl glasklar, zumindest in den Augen der ausserordentlichen Bundesanwälte Ulrich Weder und Hans Maurer. Sonst wäre es nicht zu einer Verfahrenseinstellung gekommen (nach dem Grundsatz: Im Zweifel ist anzuklagen), wie vor einigen Tagen bekannt wurde. Die beiden Zürcher Juristen, Ulrich Weder, ein deklarierter Sozialdemokrat, und Hans Maurer, der politisch und allgemein nicht so richtig einzuordnen ist und sich schwerpunktmässig im Umwelt-Segment bewegt, sind von Bundesbern beauftragt worden, bezüglich der Verdachtsmomente gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino und den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber wegen Amtsmissbrauchs, Begünstigung und Amtsgeheimnisverletzung zu ermitteln. Dies als Folge und im Zusammenhang mit Verfahren gegen Fussball-Funktionäre von Übersee, die 2015 spektakulär im Nobel-Hotel «Baur au Lac» in Zürich verhaftet wurden: Die im Nachgang zu den unschönen Vorgängen im Fussball gegen den aktuellen FIFA-Präsidenten und den Ex-Bundesanwalt eröffneten Verfahren seitens der Schweizer Strafverfolgungsbehörden sollen nun eingestellt werden. Was doch einigermassen verwundert sowie überrascht und den ehemaligen Deutschen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger wohl in seiner Meinung bestärken könnte, die Schweiz sei eine «Banenrepublik» (vgl. auch causasportnews vom 12. Juni 2022).
Der ganze Vorgang und nun die angekündigte Verfahrenseinstellungen in den Untersuchungen gegen Gianni Infantino und Michael Lauber muten etwa so eigenartig an wie die zur Diskussion stehenden Vorgänge selber, die offensichtlich nicht (mehr) abklärbar sind. FIFA-Präsident Gianni Infantino und der damals noch im Amt befindliche Michael Lauber haben sich, das ist erhärtet, mehrmals getroffen; ob formell oder informell, das bleibt im Dunkeln. Falls es formelle Gespräche zwischen den beiden gelernten Juristen waren, hätten diese (aus der Warte des damaligen Bundesanwalts) protokolliert werden müssen – wurden sie aber nicht. Ungeklärt bleibt vor allem auch der Inhalt der Besprechungen, an die sich, unglaublicherweise, die beiden Gesprächsteilnehmer nicht mehr erinnern können. Senilität oder Demenz der Gesprächsteilnehmer kann ausgeschlossen werden. Gianni Infantino ist erst 53 Jahre alt, Michael Lauber 57. Die beiden Strahlemänner der Schweizer High Society befinden sich also altersmässig noch weit weg von den Voraussetzungen, die gegeben sein können, um etwa zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt zu werden. Prozessual muss dran erinnert werden, dass es natürlich an den Ermittlern liegt, den Beschuldigten ein entsprechendes strafrechtliches Fehlverhalten nachzuweisen. Die Beschuldigten haben nicht nur ein Recht auf Vergessen, sondern ein ebensolches Recht auf Schweigen. Der Rechtsstaat macht’s möglich – und das hat nichts mit der «Bananenrepublik Schweiz» im Sinne von Theo Zwanziger kaum etwas zu tun.
