Weihnachtsgeschenk für Christian Constantin

gift-184574_1280(causasportnews / red. / 20. Dezember 2017) Das war voraussehbar: Im Rahmen der Swiss Football League (SFL) des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) geistert seit Jahren das Bonmot herum, dass Sanktionsorgane der Liga zumindest um die Weihnachtszeit herum gegenüber Missetätern besonders nachsichtig und gnädig gestimmt sind. Von diesem Umstand profitiert nun auch der im wahrsten Sinne des Wortes streitbare Präsident des FC Sion, Christian Constantin, der in seinem Verfahren vor dem Rekursgericht der SFL auch aus diesem Grund mit Nachsicht rechnen durfte.- Der Präsident hatte im Stadion des FC Sion gegenüber dem ehemaligen Nationaltrainer der Schweiz und heutigen TV-Kommentator Rolf Fringer in Hooligan-Manier Gewalt angewendet. Vor den Augen der Zuschauer im Stadion, vor Erwachsenen und Jugendlichen und vor laufenden TV-Kameras. Männiglich rieb sich nach der Sanktionsentscheidung der Disziplinarkommission (DK) der SFL die Hände, weil Christian Constantin fürs Erste mit lediglich einer Platzsperre von 14 Monaten und mit einer (für den Betroffenen unbedeutenden) Busse bestraft worden war (Causa Sport News vom 9. November 2017 und vom 12. Oktober 2017). Nun wurde die Sanktion vom Rekursgericht der Liga noch entschärft und auf 9 Monate verringert. Pünktlich zum Saisonstart 2018/2019 wird der Sion-Präsident also wieder im Stadion sitzen und sich bei Bedarf auch selbstverständlich eruptiv verhalten dürfen. Das „Timing“ dieser Sanktion ist selbstverständlich nur Zufall. Daran wird vor allem die Vorinstanz nicht glauben. Sie wird es nicht sagen (können und dürfen), aber wohl zur Einsicht gelangen: „Wir sind vom Rekursgericht desavouiert worden.“ In der Tat mutet die Situation grotesk an, zumal der Kampf gegen Hooliganismus an allen Fronten und auf allen Ebenen geführt wird: Da werden Tod, Teufel und Traditionen beschworen, um Gewalt vom Sport abzuwenden. Und dann wendet ein Fussball-Präsident in aller Öffentlichkeit in einem Fussballstadion im Stile der angeblich verpönten Hooligans massive Gewalt an, um dann praktisch nur symbolisch sanktioniert zu werden. Das alles hat wohl nur mit dem Glauben ans Christkind zu tun. Der reale Glaube ist jedoch eh aus der Gesellschaft verbannt worden, deshalb ist die Entscheidung des Rekursgerichts zumindest nachvollziehbar. Weihnachten ist, wie jedermann weiss, zur „Materialschlacht“ und zur „Geschenkorgie“ verkommen; deshalb ist das Weihnachtsgeschenk in dieser Form an die Adresse von Christian Constantin zweifelsfrei folgerichtig und entspricht dem Zeitgeist.

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