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Die «Kölner Keller-Kinder» und die sportlich-/wirtschaftlichen Gesetzmässigkeiten

causasportnews / Nr. 1059/09/2023, 18. September 2023

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(causasportnews / red. / 18. September 2023) In Fussball-Deutschland herrscht wieder Normal-Zustand, oder, wie man es auch elegant sagen könnte: courant normal. Die Bundesliga gehört zu den bedeutendsten Ligen der Welt, und derzeit zieht sie alles und alle in ihren Bann. Die Kardinalfrage im Deutschen Liga-Geschäft lautet natürlich, ob es in der laufenden Saison 2023/24 einer Mannschaft gelingen wird, den FC Bayern-München am erneuten Titelgewinn zu hindern. Die Konkurrenz, es sind dies die üblichen «Verdächtigen», unternimmt alles, um die Dominanz der Mannschaft von Thomas Tuchel zu brechen. Viele Klubs haben allerdings nicht nur den Meister-Titel im Fokus, es gibt Mannschaften, die sich auf andere Weise im Liga-Business und vielleicht dann doch dereinst auch «europäisch» behaupten wollen, etwa der 1. FC Köln.

Hier wirkt seit kurzer Zeit ein Mann, der angetreten ist, um den Mythen umrankten «Karnevalsverein» in höhere Sphären zu führen, und zwar auf vernünftige Art und Weise, soweit das im Fussball überhaupt möglich ist. Die Rede ist hier nicht von Trainer Steffen Baumgart, sondern von Geschäftsführer Christian Keller, der seit kurzer Zeit in Köln wirkt und bestrebt ist, die sportlichen und wirtschaftlichen Gesetzmässigkeiten des Fussballs in Einklang zu bringen; das wird auch Fussball-Wirtschafts-Balance genannt. Selbstverständlich funktioniert das nur, wenn sich der sportliche Erfolg einstellt. Aktuell sieht das im 1. FC Köln gerade nicht danach aus. Nach vier Spieltagen in der laufenden Meisterschaft haben die «Geissböcke», wie die Kölner auch genannt werden, lediglich einen Punkt auf dem Konto. Der Sport-Direktor ist also gefordert, wenn er die Erkenntnisse seiner Doktorarbeit «Steuerung von Fussballunternehmen. Finanziellen und sportlichen Erfolg langfristig gestalten» in die Realität umsetzen will. Für CHF 69.90 oder etwa für den gleichen Betrag in Euro kann in der Doktorarbeit (zu beziehen im Erich Schmidt Verlag in Berlin) des Kölner Fussball-Managers nachgelesen werden, wie Christian Keller seinen Thesen Fussball-Realität einhauchen will. Was der Sport-Direktor bei seiner Arbeit in Köln erschwerend zu berücksichtigen hat, ist der Umstand, dass er seine Dissertation vor fast 15 Jahren verfasst hat; seither hat sich auch im Bundesliga-Fussball einiges verändert. Das ist aber wohl nicht der Grund, dass der Bundesliga-Auftakt 23/24 in Köln unter Sportdirektor Christian Keller massiv versiebt worden ist und die Liga teilweise von den «Kölner Keller-Kindern» spricht.

Jedenfalls spürt der 46jährige Fussball-Manager mit Doktortitel, dass das Bonmot vom Geld, das keine Tore schiesst, nur bedingt zutrifft. Ohne geeignetes Spielermaterial, das seinen Preis hat, geht wenig oder auch nichts. Die Balance zwischen sportlichem Erfolg und wirtschaftlichem Reüssieren zu finden ist nicht leicht. Christian Keller agiert durchaus liga-konform im Transfer-Geschäft. Er bekommt aber auch die unerfreulichen Seiten bei Spieler-Akquisitionen zu spüren. Im Moment hängt über dem 1. FC Köln ein Verbands-Damoklesschwert: Der Internationale Fussballverband (FIFA) hat den Klub mit einer Transfersperre belegt, weil dieser (vor der Ära Christian Keller) einen Spieler zum Vertragsbruch angestiftet haben soll, um diesen dann selber zu verpflichten. Das Internationale Sport-Schiedsgericht (TAS; Tribunal Arbitral du Sport) in Lausanne hat das harte FIFA-Verdikt gegen die Kölner einstweilen ausgesetzt (vgl. causasportnews vom 13. Juni 2023), aber die Folgen wären wohl verheerend, wenn der Transfer-Bann letztlich umgesetzt würde.

Christian Keller darf sich gar nicht ausmalen, wie eine derartige Verbands-Sanktion, die zweifelsfrei als unverhältnismässig und juristisch als unhaltbar qualifiziert werden dürfte, letztlich wirken könnte. Die Fussball-Kardinalfrage, die sich auch Christian Keller immer wieder stellt («da ist zuviel Geld im System», vgl. etwa Der Spiegel, 36/2023), ob Geld nun Tore schiesst oder nicht, wäre dann obsolet.

1.FC Köln darf einstweilen weiterhin im Transfergeschäft mitwirken

causasportnews / Nr. 1026/06/2023, 13. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 13. Juni 2023) «Transfersperre gegen den 1. FC Köln einstweilen ausgesetzt», vermeldeten kürzlich die Medien. Hinter der dürren Meldung steckt Sprengstoff: Da hatte der Internationale Fussballverband (FIFA) ein für den Deutschen Bundesligisten einschneidende Sanktions-Entscheidung gefällt und gegen die Kölner einen Transferbann für zwei Wechselperioden verhängt. Der Klub soll den bald 18jährigen Slowenen Jaka Cuber Potocnik zum Vertragsbruch angestiftet haben, um diesen ablösefrei von Olimpija Liubljana nach Köln transferieren zu können. Nichts ist im Professional-Fussball tödlicher, als vom internationalen Transfergeschäft ausgeschlossen zu werden. Für den 1. FC Köln war diese Sanktion des Weltfussballverbandes zur Wahrung der Vertragsstabilität derart, dass der Klub Himmel und Hölle in Bewegung setzte und am Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausannen gegen diese Sanktion und gegen die FIFA klagte; im Sinne einer vorsorglichen Massnahme verlangte der Klub aus der Karneval-Stadt, dass die Transfersperre einstweilen ausgesetzt werde. Das TAS gab den Kölnern Recht, was bedeutet, dass sie einstweilen und bis zu einem Urteil des TAS Spieler-Transfers tätigen dürfen. Auch die gegen Potocnik verhängte, viermonatige Spielsperre wurde einstweilen ausgesetzt. Die von der FIFA verhängten Sanktionen gegen den Klub und den jungen Spieler wurden wohl als derart unverhältnismässig hart qualifiziert, dass die Sanktionen, die den Lebensnerv von Klub und des Spielers treffen, vorsorglich ausgesetzt wurden. Auch wenn letztlich effektiv eine Anstiftung zum Vertragsbruch als erwiesen zu betrachten wäre, sind die von der FIFA deswegen verhängten Sanktionen gegen den 1. FC Köln und den Spieler wohl nicht zu halten.

Die «Causa FC Köln / Potocnik» rückt eine Grundsatzthematik des Fussball-Sportrechts in den Fokus: Die zentrale Frage ist, wie das Verbandsrecht (hier das FIFA-Recht) auf Vertrags-Konstellationen, an denen der Weltverband nicht beteiligt ist, verhalten soll. Die FIFA-Regeln sind darauf ausgerichtet, dass mit Sanktionen ein Vertragsschutz und eine Vertragsstabilität im internationalen Fussballgeschäft sichergestellt werden soll. Zu diesem Zweck darf die FIFA gemäss ihrem Regelwerk z.B. Vertragsparteien, die sich unkorrekt verhalten, sanktionieren. Konkret wurde der FC Köln wegen Anstiftung zum Vertragsbruch sanktioniert und ebenso der Spieler für vier Monate vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Dass ein derartiges Sanktionssystem an sich unter juristischen Gesichtspunkten im modernen Fussball-Business nicht (mehr) haltbar ist, scheint evident. Ob das TAS letztlich auch zu Gunsten des Klubs und des Spielers entscheiden wird, dürfte sich weisen. Das sog. unabhängige Schiedsgericht ist bekannt verbandslastig und FIFA-freundlich. Das Schweizerische Bundesgericht kann Urteile des Sport-Schiedsgerichts nur mit beschränkter Kognition überprüfen. Dass nun vorläufig die Sanktionen gegen den 1. FC Köln und den Spieler ausgesetzt wurden, lässt Raum für berechtigte Hoffnungen der Kölner und des Spielers, dass im TAS-Endentscheid die Sanktionen zumindest massiv gemildert werden. Letztlich dürfte auch hier die Zeit Wunden heilen, zumal es um einen Vorgang geht, der mit jedem vergangenen Tag weiter zurückliegen wird.

Spielervermittler verliert Rechtsstreit gegen den 1. FC Köln

(causasportnews / red. / 22. Dezember 2019) Die Spielervermittler-Branche gehört zu den umstritteneren Erscheinungsformen im Rahmen des Professional-Fussballs. Allgemein verfügt die Spezies der Vermittler, Berater und Agenten nicht gerade über einen herausragenden, positiven Ruf; sie wird jedenfalls ebenso beneidet wie verachtet. Allgemein herrscht die Meinung vor, Spielervermittlerinnen und Vermittler seien im komplexen Fussballgeschäft, in dem etwa Reglements-, Rechts- sowie Versicherungs- und Steuerkenntnisse bedeutend sind, nicht mehr wegzudenken. Dabei sind allerdings die sog. „Seriösen“ gemeint, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen und eher nicht als Parasiten des Sports gelten. Es gibt aber auch die „andern“, welche vor allem ihre Eigeninteressen im Auge haben und den Sport im Allgemeinen und ihre Klienten im Besonderen als Mittel zum (Erwerbs-)Zweck betrachten; sie profitieren vor allem von den teils horrenden Transfersummen, die heute bei Klubwechseln von Spielern von den übernehmenden Klubs bezahlt werden. In der Branche herrscht deshalb ein permanenter Kampf um die Fussballstars, um diese bei Transfers vertreten zu können. Nur wer bei einem Übertritt dabei ist, sei es als Beauftragte eines Spielers oder eines Klubs, kann sich fette Honorare ausrechnen. Alleine in der Deutschen Bundesliga sollen durch die Klubs 2017/18 fast 200 Millionen Euro an Beraterhonoraren bezahlt worden sein.

Einer, der in dieser Hinsicht derzeit eher eine Pechtsträhne zu verzeichnen hat, ist der Schweizer Spielervermittler Giacomo Petralito. In der Branche gilt er zumindest als schillernd. Es ist deshalb kaum ein Zufall, dass der 70jährige, ehemalige Weinhändler wegen eines vielbeachteten Gerichtsverfahrens in den Fokus der Öffentlichkeit rückte. In einer nicht ganz klaren Form war der kleine Schweizer mit italienischen Wurzeln 2017 in den Transfer des 1. FC Köln Spielers Anthony Modeste zum Chinesischen Klub Tianjin Quanjina involviert. Jedenfalls verlangte er vom auftraggebenden Verein 1. FC Köln für die Vermittlung des Spielers für den 28 Millionen-Transfer satte zwei Millionen Euro an Provision, der Klub lehnte die Forderung ab. Das Landgericht Köln hat nun die Klage des Spielervermittlers vollumfänglich abgewiesen. Es sei zwar ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen worden, jedoch habe der klagende Spielervermittler keinen wesentlichen Beitrag zum Transfer geleistet, erkannte das Gericht. Der 1. FC Köln hatte dem Vermittler vergleichsweise noch 500 000 Euro angeboten, das Gericht unterbreitete einen Vorschlag über eine Summe von 750 000 Euro. Beides lehnte Giacomo Petralito ab und ging nun ganz leer aus. Der Prozess, den der Schweizer angestrengt hatte, sieht nach „Eigentor“ aus. Denn auch wenn der unterlegene das Urteil anfechten sollte, werden ihm im Rahmen einer erneuten Beurteilung durch eine höhere Instanz keine grossen Chancen eingeräumt. Giacomo Petralito ist prozesserfahren – allerdings mit schlechter Bilanz. Im vergangenen Jahr wollte er vom ehemaligen Schalker Sportchef Christian Heidel eine halbe Million Euro erstreiten – und verlor ebenfalls.