Patrick Fischer ruft den Internationalen Sport-Schiedsgerichtshof an

causasportnews.com – 86/2026, 19. September 2026

(causasportnews / red. / 19. September 2026) Wie «causasportnews» mutmasste (vgl. «causasportnews» vom 16. September 2026 – «Eine verhältnismässige Sperre gegen Patrick Fischer?») ist mit der harten, vom Internationalen Eishockeyverband (IIHF) verhängte Sanktion (Funktionssperre) gegen den ehemaligen Schweizer Eishockey-Nationaltrainer Patrick Fischer das letzte Kapitel in dieser unerfreulichen «Causa» noch nicht geschrieben worden. Im Gegenteil. Soeben wurde bekannt, dass der erfolgreiche Ex-Coach des Schweizer Nationalteams die vierjährige Sperre nach der Covid-Zertifikats-Fälschung nicht akzeptieren und den IIHF-Sanktionsentscheid vom Internationalen Sport-Schiedsgerichtshof (TAS, Tribunal Arbitral du Sport) in Lausanne überprüfen lassen will. Der Internationale Verband hat den 51jährigen Schweizer für die begangene Fälschung seines Covid-Zertifikats für vier Jahre weltweit von allen Funktionen im Rahmen von Eishockey-Nationalmannschafts ausgeschlossen und dadurch ein weltweites, partielles Berufsverbot gegen den ehemaligen Schweizer Nationalcoach bewirkt. Patrick Fischer muss damit rechnen, dass die Ethik-Sanktionsbehörde in der Schweiz, «Swiss Sport Integrity», die IIHF-Sanktion auch auf mögliche Tätigkeiten des Zugers im Eishockey in der Schweiz ausweitet; das käme dann allenfalls einem weitgehend totalen Berufsverbot für, bzw. gegen Patrick Fischer gleich, weil dann für den sanktionierten Coach auch Tätigkeiten auf Klubebene in der Schweiz nicht mehr möglich wären.

Es fragt sich nun, bzw. es kann spekuliert werden, ob die vierjährige IIHF-Sanktion einer gerichtlichen Überprüfung durch das TAS standhalten würde. In Anbetracht der bekannt gewordenen Fakten könnte die Sperre vom Lausanner Sport-Schiedsgericht als durchaus unverhältnismässig qualifiziert werden (vgl. «causasportnews» vom 16. September 2026). Patrick Fischer ist aufgrund der Eishockey-Regularien gehalten, auf die Anrufung staatlicher Gerichte zu verzichten und das TAS, ein auch vom Schweizer Bundesgericht als unabhängige Gerichtsinstanz bezeichnetes Schiedsgericht, anzurufen. Doch mit dem TAS ist es so ein Sache:  Etliche im Sportrecht bewanderte Juristen sehen im TAS ein Macht-Instrument der Sportverbände im Bereich der Verbands-Rechtsprechung. In der Tat fällt das Sport-Schiedsgericht immer wieder umstrittene Entscheide, nicht selten «pro Verbände» und auch «pro IOK». Jedenfalls wird nicht selten bezweifelt, ob diese Schieds-Gerichtsinstanz gewillt ist, unabhängig und frei von Sport-Verbandseinflüssen zu urteilen. Das TAS kann zudem immer wieder auf den juristisch motivierten «Goodwill» des Schweizer Bundesgerichts zählen und hoffen. Das oberste Gericht der Schweiz überprüft TAS-Entscheide durchwegs mit einer gewissen Zurückhaltung. Wen wundert’s? Der Sitz des Bundesgerichts in Lausanne (in der Parkanlag Mon-Repos) liegt nur ein paar hundert Meter entfernt vom Sitz des TAS (im Palais de Beaulieu).

Erneut heisst es in der «Causa Patrick Fischer» also: Affaire à suivre.

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