causasportnews.com – 85/2026, 16. September 2026

(causasportnews / red. / 16. September 2026) Der frühere Schweizer Eishockey-Erfolgstrainer Patrick Fischer ist vom Internationalen Eishockeyverband (International Ice Hockey Federation, IIHF) mit einer Funktionssperre von vier Jahren belegt worden. Damit büsst der 51jährige Zuger, der als dreifacher Eishockey-Weltmeister der erfolgreichste Nationalcoach der Schweizer Eishockeyaner aller Zeiten war, für die Fälschung eines Covid-Zertifikats. Die Sanktion ist vom Eishockey-Weltverband ausgefällt worden und bedeutet, dass Patrick Fischer im internationalen Verband und unter der Ägide des Weltverbandes während der Sperrzeit keine Nationalmannschaft mehr trainieren und eine entsprechende und andere Funktion nicht ausüben darf. Im Moment könnte der gestrauchelte Erfolgs-Coach als Clubtrainer tätig werden. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Stiftung «Swiss Sport Integrity» (SSI) die Sperre der IIHF übernehmen und allenfalls sogar ausweiten könnte. SSI fühlt sich oft in geradezu sektiererischer Weise berufen, die wie auch immer definierte Ethik im Schweizer Sport hochzuhalten und steht im Ruf, unberechenbar zu sein.
Patrick Fischer gab zu, mit der vollzogenen Covid-Fälschung einen gravierenden Fehler begangen zu haben. Unter diesem Gesichtspunkt, immerhin ist der Erfolgscoach zur gravierenden Tat gestanden, scheint die harte Sanktion der IIHF, die auch ein Teil-Berufsverbot darstellt, nachvollziehbar zu sein. Doch ist sie auch verhältnismässig? Im Sanktionsrecht wird der Verhältnismässigkeits-Grundsatz hochgehalten. Geht es etwa um Geldstrafen («Bussen»), die als Konventionalstrafen qualifiziert werden, findet sich im Schweizer Obligationenrecht (OR) eine aussagekräftige Bestimmung: «Übermässig hohe Konventionalstrafen hat der Richter nach seinem Ermessen herabzusetzen.» (Art. 163 Abs. 3 OR). Der Verhältnismässigkeits-Grundsatz gilt auch bei anderen Sanktionen, die generell «Vereinsstrafen» genannt werden, also etwa auch bei Sperren. Unverhältnismässig ist eine Sanktion, die jedes vernünftige Mass überschreitet und unbillig erscheint. Im Schweizer Eishockeyverband (Swiss Ice Hockey Federation, SIHF) hat Patrick Fischer nach Bekanntwerden der Verfehlung umgehend seine Anstellung als Nationalcoach verloren. Wahrscheinlich war der gebürtige Zuger aufgrund seines Fehltritts in diesem Amt nicht mehr tragbar. Allerdings ist im Zuge der Affäre ein Mitverschulden des Schweizer Verbandes als damaliger Arbeitgeber an der Verfehlung Patrick Fischers nicht ausgeschlossen. Immerhin dürfte es für einen Verband, wenn es um die Belange der Nationalmannschaft geht, zu einer seriösen und umfassenden Turniervorbereitung gehören, dass sich dieser Verband (hier die SIHF als Arbeitgeber) auch um die administrativen Belange von Covid-Zertifikaten bezüglich seiner Arbeitnehmer kümmert. Hätte sich SIHF um die Covid-Zertifikate der Nationalmannschafts-Angehörigen gekümmert, wäre es bei Patrick Fischer wohl nicht zu diesem Eklat gekommen. Dieser Arbeitgeberpflicht scheint der Verband SIHF nicht nachgekommen zu sein. Sein Untersuchungsbericht wurde bemerkenswerterweise mehrheitlich unter Verschluss gehalten. Unter diesen Gesichtspunkten scheint die vierjährige Sperre der IIHF, ein doch einschneidendes Berufsverbot, gegen Patrick Fischer unverhältnismässig zu sein. Es ist auch zumindest eigenartig, dass der Weltverband sanktionsrechtlich gegen den ehemaligen Nationalcoach vorgegangen ist, der Schweizer Verband (handelnd durch SSI) jedoch (noch) nicht.
Affaire à suivre also auch hier, in der «Causa Patrick Fischer».
